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Beschlussvorlage (Neufassung der Entgeltordnung und Überarbeitung der Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Städtischen Musikschule Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: Std. MS
Himmelsbach

Datum: 06.11.2018 Az.:

Drucksache Nr.: 267/2018 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.11.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

19.11.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Neufassung der Entgeltordnung und Überarbeitung der Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Städtischen Musikschule Lahr

Beschlussvorschlag:

I.
Der Gemeinderat beschließt als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung der Städtischen Musikschule Lahr.

II.
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Städtischen Musikschule Lahr.

Anlage(n):
1. Entgeltordnung
2. Allgemeine Benutzungsbedingungen
3. Entgeltkalkulation

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 267/2018 1. Ergänzung

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Begründung:
1. Ausgangslage
Die Städtische Musikschule Lahr ist ein wichtiger Partner in der kommunalen Bildungslandschaft und ermöglicht eine durchgehende musikalische Bildung vom Kleinkindes- bis ins Erwachsenenalter. Sie bietet von niederschwelligen bis hin zu berufsvorbereitenden Angeboten
eine breitgefächerte Bildungspalette an. Ziel ist es auch, einer großen Bandbreite der Lahrer
Bevölkerung bezahlbaren Musikschulunterricht zu ermöglichen. Dies wird einerseits über die
Entgeltstruktur mit unterschiedlichen Ermäßigungen (z. B. berücksichtigt die Lahr-PassErmäßigung die wirtschaftlichen Verhältnisse der Nutzer) wie auch durch eine auf hohe Belegungsquoten ausgerichtete Unterrichtsorganisation (Gruppenangebote oder Unterricht im
Klassenverband) oder flexible personalwirtschaftliche Instrumente (nachfrageabhängiger
Einsatz von Honorarkräften) erreicht.
Jahr
2010
2012
2013
2014
2015
2016
2017

Schüler
1.173
1.025
1.637
1.637
1.584
1.789
1.930

Erteilte Unterrichtseinheiten
18.360
22.067
22.037
23.341
22.724
23.361
23.731

Zuschuss pro
Anzahl
Anzahl HonorarUnterrichtseinheit TVöD-Lehrkräfte Lehrkräfte
23,6
23
23
20,6
23
21
22,1
23
23
24,1
22
25
22,8
21
25
24,9
20
28
22,8
21
24

Auf Grund der guten Qualität des Unterrichts ist die Nachfrage seit 2008 stark gestiegen.
Durch den Einsatz von Honorarkräften und durch die bessere Auslastung der Räumlichkeiten
konnten Kosten pro Unterrichtseinheit um rund 50 % reduziert werden. Dennoch sind die tariflichen Anpassungen im TVöD für die festangestellten Mitarbeitenden in den letzten Jahren
deutlich gestiegen. Aus diesem Grund ist eine Erhöhung der derzeitigen Entgelte notwendig.
Der Stellenplan (Jahreswochenstunden der nach TVöD bezahlten Angestellten) ist seit
2008 nicht erhöht worden. Das Verhältnis Jahreswochenstunden TVöD-Lehrkräfte zu Honorarlehrkräften lag 2017 bei 52 % zu 48%.
Musikschule
Lahr
Oberkirch
Hornberg
Emmendingen
Offenburg
Staufen
Titisee
Breisach
Musikum Lahr

Entgelt Schüler E45
bisher: 119,00 €, neu: 126,00 €
109,89 €
108,00 €
97,50 €
105,00 €
96,00 €
91,00 €
92,00 €
114,00 €

Die Musikschule Lahr liegt im Vergleich mit anderen öffentlichen Musikschulen bei den Entgelten für Einzelunterricht an der Spitze. Allerdings bietet das breitgefächerte Angebot auch
günstigere Unterrichtsformen in Gruppen. Somit wird sichergestellt, dass auch einkommensschwächere Familien mit oder ohne LahrPass in der Lage sind, ihren Kindern den Unterricht
an der Musikschule zu ermöglichen. Die Unterrichtsnachfrage an der Städtischen Musikschule ist im gesamten Angebotsbereich ungebrochen hoch.

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2. Erläuterungen zur Entgeltordnung
2.1 Grundlagen der Kalkulation/Entgeltdarstellung nach Kostendeckungsgraden
Der Kostendeckungsgrad der Musikschule konnte durch die Anpassung der Entgelte im Jahr
2008 und die kontinuierliche Weiterentwicklung des Leistungsangebots verbessert werden
und liegt seit dem Jahr 2010 bei durchschnittlich 65 %.

Das Kalkulationsschema der aktuell durchgeführten Entgeltberechnung entspricht weitestgehend der bereits bei der letzten Neufassung der Entgeltordnung zugrunde gelegten Systematik. Eine Übersicht der bisherigen Entgelte, der kostendeckenden Entgelte und der jeweiligen
Kostendeckungsgrade ist dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt. Mit der Anpassung der Entgelte wird mittelfristig ein durchschnittlicher Kostendeckungsgrad von 70 % angestrebt. Für
die Anpassung der Entgelte galten des Weiteren folgende Maßgaben:
 Abweichend vom damaligen Modell wurden nicht die pauschalen Brutto-Personalkosten
zuzüglich prozentualer Sach- und Gemeinkostenzuschläge verwendet, sondern die tatsächlichen Kosten der Musikschule.
 Die Kalkulation auf Vollkostenbasis enthält sämtliche Personalkosten, Ausgaben für Honorarkräfte, den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand und die kalkulatorischen Kosten abzüglich der Einnahmen aus Kostenersätzen und Zuweisungen. Diese wurden mit einem Aufschlag in Höhe von 3 % versehen, um zukünftig zu erwartende Kostensteigerungen zu berücksichtigen.
 Die Entgelte basieren auf einer linearen Entgeltstruktur, d.h. die kostendeckenden Preise
pro Unterrichtsminute sind je Unterrichtsform gleich. Von einer Gewichtung der Kosten in
Abhängigkeit der Unterrichtsform wurde abgesehen.
 Bei der Entgeltkalkulation wurde keine Differenzierung zwischen den Kosten pro Unterrichtsminute von fest angestellten Lehrkräften und Honorarkräften vorgenommen, da
grundsätzlich einheitliche Entgelte für die einzelnen Unterrichtsangebote – unabhängig
vom Beschäftigungsverhältnis der Lehrkräfte – gelten.

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 Der angestrebte Kostendeckungsgrad ist bei den einzelnen Unterrichtsangeboten für Erwachsene höher als bei den Unterrichtsangeboten für Kinder und Jugendliche. Somit findet in den Entgeltvorschlägen die besondere Förderwürdigkeit des Kinder- und Jugendbereichs Berücksichtigung.

2.2 Erläuterungen zum Textteil Entgeltordnung (Anlage 1)
Die Entgeltübersicht wurde überarbeitet und dem jetzigen Stand der Unterrichtsangebote angepasst. Unter anderem wurden die Angebote Instrumentenkarussell, Blockflötengruppe für
Kindergarten- und Schulkinder und der Kombi-Unterricht herausgenommen. Weiter wurden
die Unterrichtsfächer Werkstattangebote, Trommelbande, Cajon Kids, GrooveLab und GrooveLab Kids in die Übersicht aufgenommen.
Die bisherige Vorgehensweise bei der Geschwister- und Mehrfachermäßigung wurde neu geregelt. Die Geschwisterermäßigung soll außerdem in eine Familienermäßigung umgewandelt
werden.
Die Änderungen sollen für eine bessere Klarheit bei den Musikschulentgelten und zu mehr
Gerechtigkeit für die Kunden sorgen. Es gibt zukünftig nur noch ein mögliches Ergebnis bei
der Berechnung der Ermäßigungen. Die Reihenfolge der Anmeldungen hat künftig keine
Auswirkung auf die Gebührenberechnung, da die Unterscheidung nach erstem, zweiten, dritten, … Kind entfällt. Dies führt zu einer deutlichen Erleichterung der Verwaltungsarbeit.
2.2.1 Familienermäßigung
Erhalten zwei oder mehr Personen einer Familie Instrumental- oder Vokalunterricht an der
Städt. Musikschule Lahr, wird eine Familienermäßigung gewährt:
Die Familienermäßigung soll wie folgt gestaffelt sein:
10 % Ermäßigung bei zwei Familienangehörigen auf jedes rabattfähige Unterrichtsfach
15 % Ermäßigung bei drei Familienangehörigen auf jedes rabattfähige Unterrichtsfach
30 % Ermäßigung bei vier Familienangehörigen auf jedes rabattfähige Unterrichtsfach
50 % Ermäßigung bei fünf oder mehr Familienangehörigen auf jedes rabattfähige Unterrichtsfach.
Die Mehrfachermäßigung soll bei einer Familienermäßigung von 50 % entfallen.
Anzahl Schüler
2 Schüler
3 Schüler

4 Schüler

5 und mehr Schüler

Geschwisterermäßigung
- bisherige Regelung
1. Kind 0 %
2. Kind 20 %
1. Kind 0%
2. Kind 20 %
3. Kind 30 %
1. Kind 0 %
2. Kind 20 %,
3. Kind 30 %
4. Kind 40 %
1. Kind 0 %
2. Kind 20 %,
3. Kind 30 %
4. Kind 40 %,
5. und weitere Kinder 100 %

Familienermäßigung
- zukünftige Regelung
jedes Fam.-Mitglied 10 %
jedes Fam-Mitglied 15 %

jedes Fam.-Mitglied 30 %

jedes Fam.-Mitglied 50 %
Mehrfachermäßigung entfällt

Rabattfähig sind Einzel- oder Gruppenunterricht in Instrumental- und Vokalfächern (siehe Entgeltordnung: rotmarkierte Textfelder).

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2.2.2 Mehrfachermäßigung
Schüler, die zwei oder mehr Instrumental- bzw. Vokalfächern im Einzel- und Gruppenunterricht belegen, sollen gestaffelt nach der insgesamt gebuchten wöchentlichen rabattfähigen
Unterrichtszeit nachstehende Ermäßigung erhalten:
Stufe I
ab 46 rabattfähigen Unterrichtsminuten
12 % Ermäßigung
Stufe II
ab 91 rabattfähigen Unterrichtsminuten
14 % Ermäßigung
Stufe III
ab 136 rabattfähigen Unterrichtsminuten
15 % Ermäßigung
Stufe IV
ab 226 rabattfähigen Unterrichtsminuten
17 % Ermäßigung
Die bisherige Regelung gewährte auf das 2. und jedes weitere Unterrichtsfach einen Nachlass von 20 %. Somit wurden bisher Unterrichtsfächer unterschiedlich bewertet. Künftig soll
sich der Rabatt nach der gebuchten Unterrichtszeit richten.
2.2.3 Ermäßigungen für LahrPass-Inhaber
Der Hinweis „Mietentgelte sind davon ausgeschlossen“ soll dem § 5 (3) hinzugefügt werden.
3. Erläuterung zu den Allgemeinen Benutzungsbedingungen (Anlage 2)
In Bezug auf die Allgemeinen Benutzungsbedingungen von 2008 wurden kleinere redaktionelle Änderungen bzw. Aktualisierungen vorgenommen (§ 4 Blockflöten und Rhythmikgruppen für Schulkinder ersetzt durch Werkstattangebote, § 5 Hinweis auf gelegentlichen Gruppenunterricht, § 21 Elternbeirat).
Die § 9 Unterrichtsdauer und § 13 Öffentliches Auftreten sollen entfallen.
Der § 18 Bild- und Tonaufnahmen soll in die Allgemeinen Benutzungsbedingungen 2018 aufgenommen werden.
Weiter soll die Nummerierung neu vorgenommen werden.

__________________________
Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

__________________________
Tobias Meinen
Leiter Musikschule