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Beschlussvorlage (Finanzielle Förderung von zusätzlichen Leistungen freiberuflicher Hebammen, die von werdenden Müttern in Lahr in Anspruch genommen werden)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 50
Töpfer

Datum: 30.10.2018 Az.:

Drucksache Nr.: 292/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

21.11.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Ältestenrat

03.12.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

03.12.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

17.12.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Wifö

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Finanzielle Förderung von zusätzlichen Leistungen freiberuflicher Hebammen, die
von werdenden Müttern in Lahr in Anspruch genommen werden
Beschlussvorschlag:

1. Zur Sicherung der häuslichen Versorgung durch freiberufliche Hebammen gewährt
die Stadt Lahr als freiwillige Leistung befristet für die Jahre 2019, 2020 und 2021 ein
Betreuungsgeld für die Sicherstellung der permanenten Rufbereitschaft in der Vorund Nachsorge (ohne Geburtshilfe) auf Gutscheinbasis in Höhe von 50,00 Euro für
werdende Mütter, die ihren Wohnsitz in Lahr haben.
2. Die operative Abwicklung wird derzeit in Absprache zwischen dem Amt für Soziales, Schulen und Sport und dem Bereich der Wirtschaftsförderung der Stadt Lahr
konzipiert. Über das Ergebnis soll zu einem späteren Zeitpunkt im entsprechenden
Fachausschuss berichtet werden.
3. Das Unterstützungsprogramm hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2021. Rechtzeitig vor
Ablauf der Laufzeit ist von den Hebammen ein Erfahrungsbericht vorzulegen, um die
Unterstützung auf ihre Wirksamkeit zu evaluieren und die Notwendigkeit der Fortführung bei gegebenenfalls veränderten bundesrechtlichen Rahmenbedingungen festzustellen.
4. Für die Jahre 2019, 2020 und 2021 werden Haushaltsmittel in Höhe von 20.000
Euro pro Jahr im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitgestellt.
Anlage:

Antragsformular_Beispiel Ettenheim

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 292/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Vor dem Hintergrund, dass immer mehr freiberufliche Hebammen aus finanziellen Gründen ihren Beruf aufgeben müssen, haben sich auch Hebammen aus Lahr und der Ortenau an den
Oberbürgermeister und den Ersten Bürgermeister mit dem Wunsch nach einer Unterstützung
durch die Stadt Lahr für ihre freiberufliche Tätigkeit gewandt.
Die Situation der Hebammen habe sich laut deren Beschreibung vor allem durch die gestiegenen Haftpflichtbeiträge in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Waren es 1992 noch umgerechnet nur 25 Euro Versicherungsbeitrag, so sind heute 500 Euro Jahresbeitrag von freiberuflichen Hebammen an die Haftpflichtversicherung zu bezahlen. Dies stünde in keinem ausgewogenen Verhältnis zum Einkommen, das oft unter dem Mindestlohn liege. Die jahrelangen
Verhandlungen auf Bundesebene mit Gesundheitsministerium, Krankenkassenverbänden und
Versicherungsgesellschaften hätten keine Lösung gebracht. Im Gegenteil: immer mehr Hebammen steigen wegen der finanziellen Not aus dem Beruf aus. Das würde man auch in der
Region spüren. Die Hebammen könnten die werdenden Mütter und die Wöchnerinnen nicht
mehr adäquat betreuen, weil sie keine Betreuungskapazitäten mehr haben und vielen Frauen
absagen müssten. Die Hebammen berichten, dass sie stundenweise von den Krankenkassen
bezahlt werden. Diese Zeit reiche bei weitem nicht für die meist intensive Betreuung im Haus
der Schwangeren bzw. der Wöchnerinnen und ihren Familien aus.
Die Leistungen der freiberuflichen Hebammen umfassen Beratung und Betreuung in der
Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit und meist bis
zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes. Hebammen haben das neu geborene
Kind im Blick, neben der Mutter auch die Geschwisterkinder und die Väter – kurz die ganze
Familie – und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Familienförderung.
Im Einzelnen bieten die Hebammen unter anderem die folgenden Leistungen:
- Beratung und Betreuung der Schwangeren,
- Schwangerenvorsorge,
- Geburtsvorbereitung,
- außerklinische Geburtshilfe,
- Wochenbettbetreuung zu Hause,
- Rückbildung,
- Beratung bei der Einführung von Beikost
Die oben genannten Leistungen der Hebammen werden in der Regel von den Krankenkassen
übernommen. Freiberufliche Hebammen sind für Geburten und Wochenbettpflege über Wochen in Bereitschaft und müssen für die angemeldeten Frauen rund um die Uhr erreichbar
sein. Diese Rufbereitschaftskosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
Die Stadt Weil am Rhein (mit etwa 30.000 Einwohnern) hat den freiberuflichen Hebammen für
die Jahre 2015 und 2016 ein Betreuungsgeld für die Vor- und Nachsorge in Höhe von 30 Euro
für werdende Mütter, die ihren Wohnsitz in Weil am Rhein haben, gewährt. Diesen wurde das
Betreuungsgeld in Form eines Gutscheines auf Antrag zugestanden, um die von den Krankenkassen nicht vergüteten Dienstleistungen der freiberuflichen Hebammen in Anspruch zu nehmen. Die Einlösung der Gutscheine erfolgte durch die Hebammen bei der Stadtverwaltung.
Diesem Beispiel ist auch die Stadt Ettenheim gefolgt, die seit 2015 freiberufliche Hebammen
mit einem ähnlichen Gutscheinsystem unterstützt.

Drucksache 292/2018

Seite - 3 -

Ein Betreuungsgeld der Stadt Lahr analog zum Beispiel der Stadt Weil am Rhein und Ettenheim würde ein Signal setzen und eine Wertschätzung der Hebammen vor Ort signalisieren.
Gleichzeitig könnte in Lahr dem Rückgang der freiberuflichen Hebammentätigkeit entgegenwirkt und dem Berufsstand der Hebammen im Sinne aktiver Familien- und Wirtschaftsförderung der „Rücken gestärkt“ werden. Geht man von etwa 400 Kindern pro Jahr aus, die in Lahr
von Hebammen betreut werden, liegt die Maximalbelastung für die Stadt Lahr bei einem Betrag von 20.000 Euro pro Jahr, legt man 50 Euro je werdender Mutter mit Wohnsitz in Lahr zugrunde. Die Verwaltung empfiehlt eine Förderung in diesem Sinne für drei Jahre zu erproben.
Über die genaue operative Abwicklung in der Praxis kann zu einem späteren Zeitpunkt im entsprechenden Fachausschuss berichtet werden. Das praktikabelste Verfahren wird derzeit noch
abgestimmt.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Senja Töpfer
Amtsleitung