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Beschlussvorlage (Information zu Baumfällungen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 602
Sottru

Datum: 24.10.2018 Az.: 60/602

Drucksache Nr.: 288/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Umweltausschuss

15.11.2018

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

BGL

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Information zu Baumfällungen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis

Anlage(n):
Anlage zur Vorlage

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 288/2018

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Begründung:
Inhalt der Information:
Im Baumkataster der Abteilung öffentliches Grün und Umwelt sind über 12.000 Bäume
erfasst. Die Rechtsprechung sieht für alle diese Bäume eine Kontrolle zur Verkehrssicherung vor. Mit der Durchführung dieser Kontrollen beauftragt die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt den Bau- und Gartenbetrieb der Stadt Lahr welcher die Kontrollen mit einem eigenen Sachverständigen durchführt und dokumentiert.
Durch die regelmäßigen Kontrollen wird auch die gesundheitliche Entwicklung der
Bäume nachvollziehbar. Schäden und notwendige Maßnahmen werden kontinuierlich
dokumentiert. Sind die Schäden nicht anderweitig behebbar und der Zustand als nicht
mehr verkehrssicher erachtet, wird die Beseitigung vorgeschlagen.
In 2018 sind insgesamt 159 Bäume als nicht mehr verkehrssicher erachtet und zur Fällung vorgeschlagen. Darunter alleine 79 Eschen. Das sogenannte Eschentreibsterben
bereitet bereits seit einigen Jahren der forstlichen Verwendung dieser heimischen
Baumart Kopfzerbrechen da es bei einem Ausfall der Art um ausbleibende Holzerträge
geht. Bei der Verwendung als Alleebaum liegt das Augenmerk auf der Sicherheitsgefährdung, die im Zusammenhang mit dem Eschentriebsterben von den Bäumen ausgeht. Einerseits ist bei stark geschädigten Baumkronen das Risiko von herunterfallenden Ästen zu berücksichtigen, andererseits wird die Wurzelverankerung und Stabilität
von Bäumen durch Wurzelhalsnekrosen und nachfolgendem Befall durch HallimaschArten und anderen Holzfäuleerregern stark herabgesetzt. Dadurch besteht ein hohes
Risiko, dass Eschen versagen und umstürzen.
Als gefährdend werden vom Baumsachverständigen des BGL die Bestände entlang der
B415 auf Höhe der Herzklinik / Geroldsecker Vorstadt, in der Kruttenaustraße sowie an
der Sulzberghalle benannt. Diese Bäume wären noch vor Jahresende zu beseitigen.
Ersatzpflanzungen erfolgen dann, mit Rücksicht auf die Anwachssicherheit, im Herbst
2019.
Als weiter dringlich werden auch die Eschenalleen zwischen Hugsweier und Lahr sowie
in der Friedhofstraße beurteilt. Vor allem in der Friedhofstraße geht die Fällung und
Neupflanzung nur mit umfangreicheren Fahrbahn- und Gehwegsanierungen einher.
Haushaltsmittel für die Sanierung der Baumstandorte in der Friedhofstraße sollen für
den Haushalt 2020 angemeldet werden.
Bei den weiteren zur Fällung vorgeschlagenen Bäumen handelt es sich überwiegend
um Einzelbäume in Parkanlagen, auf Friedhöfen und Spielplätzen. Nachpflanzungen
sind hier in Abstimmung auf die räumliche Situation vorgesehen.
Ein größerer Eingriff ist Ende 2019 auch in Langenwinkel vorgesehen. Der schlechte
Zustand des Gehölzbestandes zwischen Bebauung und Lärmschutzwand wird vom
Baumgutachter bereits seit einigen Jahren angemahnt. Aufgrund der schwierig erreichbaren Lage und des dichten Bestandes ist es hier nur möglich den Bestand insgesamt
auf Stock zu setzen. Wie bei den anderen Pflanzungen entlang der B415 ist mit einer
sehr raschen und dichten Wiederbegrünung aus den Stockausschlägen zu rechnen.
Im Rückblick auf die letzten Jahre und die damit einhergehenden Sturmereignisse, gab
es in Lahr aufgrund einer umsichtigen Baumpflege nur sehr wenige Schadensereignisse im Vergleich zu anderen Gemeinden, d.h. die Stadt Lahr unterhält einen insgesamt
gesunden und verkehrssicheren Baumbestand. Gleichzeitig gewährleistet die durch eigenes Fachpersonal beim BGL durchgeführte Baumkontrolle ein hohes Maß an Rück-

Drucksache 288/2018

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sicht auf die unterschiedlichen Belange von Sicherheit, Gestalt und Wohlfahrtswesen
der Bäume. Grundsätzlich erfolgen Fällungen immer in Absprache mit der Fachabteilung, die dann auch die jeweiligen Nachpflanzungen organisiert.

Tilman Petters

Richard Sottru