Beschlussvorlage (Information zu Baumfällungen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht)
15. November 2018
Beschlussvorlage Amt: 602 Sottru Datum: 24.10.2018 Az.: 60/602 Drucksache Nr.: 288/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Umweltausschuss 15.11.2018 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen BGL Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Information zu Baumfällungen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht Beschlussvorschlag: Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis Anlage(n): Anlage zur Vorlage BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 288/2018 Seite - 2 - Begründung: Inhalt der Information: Im Baumkataster der Abteilung öffentliches Grün und Umwelt sind über 12.000 Bäume erfasst. Die Rechtsprechung sieht für alle diese Bäume eine Kontrolle zur Verkehrssicherung vor. Mit der Durchführung dieser Kontrollen beauftragt die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt den Bau- und Gartenbetrieb der Stadt Lahr welcher die Kontrollen mit einem eigenen Sachverständigen durchführt und dokumentiert. Durch die regelmäßigen Kontrollen wird auch die gesundheitliche Entwicklung der Bäume nachvollziehbar. Schäden und notwendige Maßnahmen werden kontinuierlich dokumentiert. Sind die Schäden nicht anderweitig behebbar und der Zustand als nicht mehr verkehrssicher erachtet, wird die Beseitigung vorgeschlagen. In 2018 sind insgesamt 159 Bäume als nicht mehr verkehrssicher erachtet und zur Fällung vorgeschlagen. Darunter alleine 79 Eschen. Das sogenannte Eschentreibsterben bereitet bereits seit einigen Jahren der forstlichen Verwendung dieser heimischen Baumart Kopfzerbrechen da es bei einem Ausfall der Art um ausbleibende Holzerträge geht. Bei der Verwendung als Alleebaum liegt das Augenmerk auf der Sicherheitsgefährdung, die im Zusammenhang mit dem Eschentriebsterben von den Bäumen ausgeht. Einerseits ist bei stark geschädigten Baumkronen das Risiko von herunterfallenden Ästen zu berücksichtigen, andererseits wird die Wurzelverankerung und Stabilität von Bäumen durch Wurzelhalsnekrosen und nachfolgendem Befall durch HallimaschArten und anderen Holzfäuleerregern stark herabgesetzt. Dadurch besteht ein hohes Risiko, dass Eschen versagen und umstürzen. Als gefährdend werden vom Baumsachverständigen des BGL die Bestände entlang der B415 auf Höhe der Herzklinik / Geroldsecker Vorstadt, in der Kruttenaustraße sowie an der Sulzberghalle benannt. Diese Bäume wären noch vor Jahresende zu beseitigen. Ersatzpflanzungen erfolgen dann, mit Rücksicht auf die Anwachssicherheit, im Herbst 2019. Als weiter dringlich werden auch die Eschenalleen zwischen Hugsweier und Lahr sowie in der Friedhofstraße beurteilt. Vor allem in der Friedhofstraße geht die Fällung und Neupflanzung nur mit umfangreicheren Fahrbahn- und Gehwegsanierungen einher. Haushaltsmittel für die Sanierung der Baumstandorte in der Friedhofstraße sollen für den Haushalt 2020 angemeldet werden. Bei den weiteren zur Fällung vorgeschlagenen Bäumen handelt es sich überwiegend um Einzelbäume in Parkanlagen, auf Friedhöfen und Spielplätzen. Nachpflanzungen sind hier in Abstimmung auf die räumliche Situation vorgesehen. Ein größerer Eingriff ist Ende 2019 auch in Langenwinkel vorgesehen. Der schlechte Zustand des Gehölzbestandes zwischen Bebauung und Lärmschutzwand wird vom Baumgutachter bereits seit einigen Jahren angemahnt. Aufgrund der schwierig erreichbaren Lage und des dichten Bestandes ist es hier nur möglich den Bestand insgesamt auf Stock zu setzen. Wie bei den anderen Pflanzungen entlang der B415 ist mit einer sehr raschen und dichten Wiederbegrünung aus den Stockausschlägen zu rechnen. Im Rückblick auf die letzten Jahre und die damit einhergehenden Sturmereignisse, gab es in Lahr aufgrund einer umsichtigen Baumpflege nur sehr wenige Schadensereignisse im Vergleich zu anderen Gemeinden, d.h. die Stadt Lahr unterhält einen insgesamt gesunden und verkehrssicheren Baumbestand. Gleichzeitig gewährleistet die durch eigenes Fachpersonal beim BGL durchgeführte Baumkontrolle ein hohes Maß an Rück- Drucksache 288/2018 Seite - 3 - sicht auf die unterschiedlichen Belange von Sicherheit, Gestalt und Wohlfahrtswesen der Bäume. Grundsätzlich erfolgen Fällungen immer in Absprache mit der Fachabteilung, die dann auch die jeweiligen Nachpflanzungen organisiert. Tilman Petters Richard Sottru