Informationsvorlage (1. Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei der Poche" in Lahr - Reichenbach 2. Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr. 11a in Lahr - Reichenbach Hier: Kenntnisnahme der…
7. November 2018
Information Amt: 605 Misic Datum: 22.10.2018 Az.: 60/605 Lau/Mi Drucksache Nummer: 278/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 07.11.2018 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: 1. Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei der Poche" in Lahr - Reichenbach 2. Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr. 11a in Lahr - Reichenbach Hier: Kenntnisnahme der Mehrkosten und Erhöhung des Haushaltansatzes im Haushalt 2019 und einer Verpflichtungsermächtigung (VE) für das Jahr 2020 Mitteilung: 1. Die Kosten gemäß Kostenberechnung der RS Ingenieure aus Achern vom 18.07.2018 für die Maßnahme - Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei der Poche" in Lahr – Reichenbach – in Höhe von 404.254,90 EUR werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Kosten gemäß Kostenberechnung der RS Ingenieure vom 18.07.2018 für die Maßnahme - Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr. 11a in Lahr - Reichenbach - in Höhe von 139.049,12 EUR werden zur Kenntnis genommen. 3. Die geschätzte Erhöhung der Kosten für Tragwerkplanung, Objektplanung und der Örtlichen Bauleitung auf ca. 160.000,00 EUR wird zur Kenntnis genommen. 4. Die geschätzten Mehrkosten für die sonstige Leistungen (Versorgungsträger, Inanspruchnahme der anliegenden Grundstücke, etc.) von ca. 70.000,00 EUR werden zur Kenntnis genommen. 5. Die Mehrkosten von rund 460.000,00 EUR und die Erhöhung des Haushaltansatzes auf der Haushaltstelle 2.6300.950000-605 „Brücke über Gereutertalbach“ im Jahr 2019 (160.000,00 EUR) und im Jahr 2020 (VE = 300.000,00 EUR) von 315.000,00 EUR auf insgesamt rund 775.000,00 EUR werden zur Kenntnis zu genommen. 6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Förderung im Jahr 2019 in Höhe von 136.000,00 EUR und im Jahr 2020 in Höhe von 136.000,00 EUR (Gesamtförderung = 272.000,00 EUR) erwartet wird. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 278/2018 Seite - 2 - Begründung: 1. Anlass: Aufgrund von Umplanungen, zusätzlichen Forderungen der Behörden und eines neuen Förderprogrammes wurden die beiden Maßnahmen in das kommende Jahr geschoben. Die aktuelle Kostenberechnung vom 18.07.2018 des Ingenieurbüros RS aus Achern liegt wesentlich über der ersten Kostenschätzung im Zuge des Honorarangebotes vom 21.04.2016. Gemäß Kostenberechnung vom 18.07.2018 für die Maßnahme - Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei der Poche" in Lahr – Reichenbach - wurden Baukosten in Höhe von 404.254,90 EUR brutto ermittelt. Im Zuge der Erstellung des Honorarangebots vom 21.04.2016 waren die anrechenbaren Kosten in Höhe von 154.700,00 EUR brutto ermittelt. Daraus ergeben sich die Mehrkosten in Höhe von 249.554,90 EUR brutto. Gemäß Kostenberechnung vom 18.07.2018 für die Maßnahme - Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr. 11a in Lahr - Reichenbach -wurden die Baukosten in Höhe von 139.049,12 EUR bruttoermittelt. Im Zuge der Erstellung des Honorarangebots vom 21.04.2016 waren die anrechenbaren Kosten in Höhe von 77.350,00 brutto ermittelt worden. Daraus ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 61.699,12 EUR brutto. Infolge der Erhöhung der anrechenbaren Baukosten steigen auch die Kosten der Tragwerkplanung, Objektplanung und der Örtlichen Bauleitung auf ca. 160.000,00 EUR brutto. Im Zuge der Erstellung des Honorarangebots vom 21.04.2016 wurden die Planungskosten in Höhe von 67.829,76 brutto ermittelt. Somit ergeben sich die Mehrkosten für Tragwerkplanung, Objektplanung und der Örtlichen Bauleitung in Höhe von 92.170,24 EUR brutto. Mehrkosten für die sonstige Leistungen (Versorgungsträger, Inanspruchnahme der anliegenden Grundstücke, etc.) werden auf 70.000,00 EUR geschätzt. Die berechnete Kostensteigerung beträgt: 458.304,02 EUR Die Gesamtkosten (erhöht) belaufen sich auf 773.304,02 EUR. 2. Die Kostensteigerung hat folgende wesentliche Gründe: Kostensteigerung aus der Baupreisentwicklung im Brückenbau der letzten 2 Jahre in Höhe von teilweise 10 – 40 % (Unterschiedliche Subunternehmerleistungen). Zusätzliche Ein- und Umbauten des Gewässers aus den Auflagen der Wasserwirtschaft und des Umweltschutzes im Zuge des Antrags auf wasserrechtliche Genehmigung. Aufwändige Umfahrungsmaßnahmen während der Bauzeit, um den gesamten öffentlichen Verkehr (auch Schwerverkehr) an den Baustellen vorbei leiten zu können (Behelfsbrücke, Verrohrung, etc.) Aufwändige Maßnahmen zum Umpumpen des Schmutzwassers während der Bauzeit (An beiden Bauwerken ist der Schmutzwasserkanal mittels Leitung am vorhandenen Bauwerk außen befestigt. Die Leitung muss während der Bauzeit komplett entfernt werden. Drucksache 278/2018 Seite - 3 - Ein Strommast ist im Zuge der Umfahrung beim Golf-Club zu versetzen 3. Förderprogramm: Für das kommende Jahr wird beim Land Baden-Württemberg eine Förderung der Maßnahmen aus dem Programm „Sanierungsfonds Brücken“ beantragt. Hier werden 50 % der anrechenbaren Kosten bezuschusst. Einnahmen in Höhe von 272.000,00 EUR werden erwartet. Die erwarteten Fördermittel werden jeweils zur Hälfte im Jahr 2019 und 2020 als Einnahmen vorgesehen. 4.Haushaltsmittel: Die Haushaltsansätze lagen bei 205.000,00 EUR im Jahr 2017 und bei 110.000,00 EUR im Jahr 2018. Für die Deckung der geplanten Mehrausgaben wird im Jahr 2019 ein Haushaltsansatz in Höhe von 160.000,00 EUR benötigt. Die erforderlichen Mehrausgaben im Jahr 2020 werden mit einer Verpflichtungsermächtigung (VE) in der Höhe von 300.000,00 EUR gedeckt. Die erhöhten Haushaltsmittel wurden auf der Haushaltstelle 2.6300.950000-605 „Brücke über Gereutertalbach“ für das Jahr 2019 in Höhe von 160.000,00 EUR und für das Jahr 2020 als Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000,00 EUR angemeldet zudem wurden Einnahmen in Höhe von 272.000,00 (50% im Jahr 2019 und 50% im Jahr 2020) eingestellt. Es wird gebeten die o.g Mehrkosten von 458.304,02 EUR und die Erhöhung des Haushaltansatzes im Jahr 2019 (160.000,00 EUR) und im Jahr 2020 (VE = 300.000,00 EUR) auf insgesamt rund 775.000,00 EUR bei gleichzeitigen Einnahmen durch die Förderung im Jahr 2019 in Höhe von 136.000,00 EUR und im Jahr 2020 in Höhe von 136.000,00 EUR (Gesamtförderung = 272.000,00 EUR) zur Kenntnis zu nehmen. Tilman Petters Udo Lau