Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Personalausschuss)
9. Februar 2015
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2015 Öffentliche Sitzung des Haupt- und Personalausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 09.02.15 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:40 Uhr bis 17:45 Uhr Teilnehmende: Sitzungsleitung Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Dr. Caroli Dreyer Hirsch Kleinschmidt CDU: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Dörfler Rompel Schweickhardt Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Deusch Girstl Llombart Roth Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Waldmann FDP: Stadtrat Uffelmann Linke Liste Lahr Stadtrat Oßwald entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadtrat Täubert Wille Protokollführung: Herr Dinger Zuhörende: 2 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Haupt- und Personalausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -2- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 12/2015 201 1. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014) Feuerschutz –Deckungskreis GD13005200 Der Haupt- und Personalausschuss beschließt: Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014 beim Deckungskreis „GD 13005200“ (Feuerschutz - Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen, Instandhaltung von Feuerwehrgeräten, Unterhaltung der Alarmanlagen, Haltung von Fahrzeugen, Aus- und Fortbildung für freiwillige Feuerwehrangehörige, Betriebsaufwand, persönliche Entschädigungen, Betriebsaufwand zentrale Atemschutzwerkstatt, Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine sowie vermischte Ausgaben) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 51.800,--. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.1300.150200 (Feuerschutz – Kostenerstattung zentrale Atemschutzwerkstatt) in Höhe von € 6.000,--, 1.1300.150300 (Feuerschutz –Kosten-erstattung vorbeugender Brandschutz) in Höhe von € 32.000,--, 1.1300.150400 (Feuerschutz –Kostenersatz zentrale Schlauchwerkstatt) in Höhe von € 3.000,-- und 1.1300.162100 (Feuerschutz –Erstattungen Atemschutzübungsstrecke) in Höhe von € 10.800,--. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 13/2015 201 2. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014): Stellenausschreibungen / Vorstellungsreisen Der Haupt- und Personalausschuss beschließt: Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014 bei der Finanzposition 1.0220.651000 (Personalverwaltung/Organisation –Stellenausschreibungen/Vorstellungsreisen) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 36.600,-- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.4642.164000 (Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße –Personalkostenersätze) in Höhe von 35.000,-- € und 1.4650.164000 (Kindertagesstätte Heiligenstraße – Personalkostenersätze) in Höhe von 1.600,-- €. Zu der vorstehenden Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2014 bei den Stellenausschreibungen / Vorstellungsreisen, werden keine Einwendungen erhoben. -3- 27/2015 201 3. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014): Städtische Musikschule –Honorare und Entschädigungen Der Haupt- und Personalausschuss beschließt: Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014 bei der Finanzposition 1.3330.572300 (Städtische Musikschule –Honorare und Entschädigungen) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 44.050,-- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.3330.110000 (Städtische Musikschule – Musikschulentgelte) in Höhe von 24.900,-- €, 1.3330.164000 (Städtische Musikschule – Personal-kostenersätze) in Höhe von 12.800,-- € und 1.3330.172000 (Städtische Musik-schule – Zuweisungen vom Landkreis) in Höhe von 6.350,-- €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 29/2015 201 4. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014) Ausgleichsbeträge für Minderzuteilungen (BG Heubühl) Der Haupt- und Personalausschuss beschließt: Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014 bei der Finanzposition 2.6140.988000/999 (Bodenordnung –Abwicklung von Umlegungsverfahren: Ausgleichsbeträge für Minderzuteilungen BG Heubühl) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 94.450,--. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 2.8800.340010/001 (Allgemeines Grundvermögen – Verkaufserlöse aus Erbbaugrundstücken) in Höhe von 41.450,-- € sowie durch Einsparungen bei den Finanzpositionen 2.8800.932300/999 (Allgemeines Grundvermögen –Erwerb Gewässerstreifen Schutter) in Höhe von 30.000,-- € und 2.8800.98800/999 (Allgemeines Grundvermögen – Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche) in Höhe von 23.000,-- €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -4- 22/2015 202 5. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014); Zinsübernahme Rahmenkonto Ost Der Haupt- und Personalausschuss beschließt: Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2014 überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 1.9100.808200 (Zinsübernahme Rahmenkonto Ost) in Höhe von € 43.340,-. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 1.9100.805000 (Zinsen für Kassenkredite) in Höhe von € 43.340,-. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 33/2015 10/101 6. Public-Viewing anlässlich der Fußball-WM 2014 auf dem Rathausplatz -Information über die Schlussabrechnung der Veranstaltung -Bewilligung von Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2014) Der Haupt- und Personalausschuss beschließt: Der Haupt- und Personalausschuss nimmt von der Schlussabrechnung der Veranstaltung "Public-Viewing anlässlich der Fußball-WM 2014" auf dem Rathausplatz Kenntnis. Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 1.3661.572300 (Gemeinschaftspflege -Regionale/überregionale Veranstaltungen) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 25.200,-- Euro. Die Differenz in Höhe von lediglich 5.000,-- Euro im Vergleich zur ursprünglichen Erwartung von. max. 22.000 Euro Sponsorengeldern gem. der Beschlussvorlage Nr. 6/2014 vom 20.01.2014 ergibt sich aus den eingenommenen Sponsorengeldern in Höhe von insg. 17.000 €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.0200.655100 (Hauptverwaltung -Stadtmarketing) in Höhe von 6.200,-- Euro und durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.003000 (Steuern, allg. Zuweisungen u. allg. Umlagen – Gewerbesteuer) in Höhe von 19.000,-- Euro. Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) -5- 18/2015 603 7. Schutterlindenbergschule Lahr - Sanierung der Fenster im 2. Obergeschoss (Südfassade) Endgültige Deckung der für die Sanierungsmaßnahme bereits bewilligten Mehrausgaben(Haushaltsjahr 2014) Der Haupt- und Personalausschuss beschließt: Mit Beschluss vom 05.05.2014 hat der Haupt- und Personalausschuss für das Haushaltsjahr 2014 gemäß §84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) zur Finanzierung der o.g. Fenstersanierung der Schutterlindenbergschule bei der Finanzposition 1.2114.500000 (Schutterlindenbergschule, Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 77.000,- € bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2014 um 77.000,- € erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 1.2114.500000 (Schutterlindenbergschule, Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) überplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 60.000,- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041100 (Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen – Kommunale Investitionspauschale). Abstimmungsergebnis: Einstimmig -6- 26/2015 603 8. Erweiterung Scheffel-Gymnasium, Pflichtbereich und Mensa - Mängelbeseitigung Elektroinstallation Endgültige Deckung der für die Mängelbehebung im Bereich der Elektroinstallation bereits bewilligten Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2014) Der Haupt- und Personalausschuss beschließt: Mit Beschluss vom 07.04.2014 hat der Haupt- und Personalausschuss für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) zur Finanzierung der o.g. Mängelbehebung im Bereich der Elektroinstallation bei der Finanzposition 2.2310.941000-002 (ScheffelGymnasium, Erweiterung Pflichtbereich einschl. Mensa) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 88.000,-- € bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2014 um 88.000,-- € erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 2.2310.941000-002 (Scheffel-Gymnasium, Erweiterung Pflichtbereich einschl. Mensa) außerplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 97.000,-- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041100 (Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen – Kommunale Investitionspauschale). Abstimmungsergebnis: Einstimmig -7- II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 42/2015 201 1. Annahme / Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen - Stadt Lahr als Spendenempfänger - Der Haupt- und Personalausschuss beschließt: Der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Personalausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 09.02.2015 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin