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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Personalausschuss)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2015
Öffentliche Sitzung des Haupt- und Personalausschusses der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Montag, 09.02.15 im Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:40 Uhr bis 17:45 Uhr

Teilnehmende:
Sitzungsleitung

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Kleinschmidt

CDU:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Dörfler
Rompel
Schweickhardt

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Roth

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin

Waldmann

FDP:

Stadtrat

Uffelmann

Linke Liste Lahr

Stadtrat

Oßwald

entschuldigt fehlen:

Stadtrat
Stadtrat

Täubert
Wille

Protokollführung:

Herr

Dinger

Zuhörende:

2

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Haupt- und Personalausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

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ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
12/2015
201

1.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014)
Feuerschutz –Deckungskreis GD13005200

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt:
Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß
§ 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für
das Haushaltsjahr 2014 beim Deckungskreis „GD 13005200“
(Feuerschutz - Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen, Instandhaltung von Feuerwehrgeräten, Unterhaltung der Alarmanlagen, Haltung von Fahrzeugen, Aus- und Fortbildung für freiwillige
Feuerwehrangehörige, Betriebsaufwand, persönliche Entschädigungen, Betriebsaufwand zentrale Atemschutzwerkstatt, Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine sowie vermischte Ausgaben)
überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 51.800,--.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei
den Finanzpositionen 1.1300.150200 (Feuerschutz –
Kostenerstattung zentrale Atemschutzwerkstatt) in Höhe von €
6.000,--, 1.1300.150300 (Feuerschutz –Kosten-erstattung vorbeugender Brandschutz) in Höhe von € 32.000,--, 1.1300.150400
(Feuerschutz –Kostenersatz zentrale Schlauchwerkstatt) in Höhe
von € 3.000,-- und 1.1300.162100 (Feuerschutz –Erstattungen
Atemschutzübungsstrecke) in Höhe von € 10.800,--.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

13/2015
201

2.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014):
Stellenausschreibungen / Vorstellungsreisen

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt:
Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014 bei der Finanzposition 1.0220.651000 (Personalverwaltung/Organisation –Stellenausschreibungen/Vorstellungsreisen) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 36.600,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.4642.164000 (Kindertagesstätte
Bottenbrunnenstraße –Personalkostenersätze) in Höhe von 35.000,-- €
und 1.4650.164000 (Kindertagesstätte Heiligenstraße –
Personalkostenersätze) in Höhe von 1.600,-- €.
Zu der vorstehenden Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben für das
Haushaltsjahr 2014 bei den Stellenausschreibungen / Vorstellungsreisen,
werden keine Einwendungen erhoben.

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27/2015
201

3.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014):
Städtische Musikschule –Honorare und Entschädigungen

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt:
Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014 bei der Finanzposition 1.3330.572300 (Städtische Musikschule –Honorare und Entschädigungen) überplanmäßige Ausgaben in
Höhe von 44.050,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den
Finanzpositionen 1.3330.110000 (Städtische Musikschule – Musikschulentgelte) in Höhe von 24.900,-- €, 1.3330.164000 (Städtische Musikschule – Personal-kostenersätze) in Höhe von 12.800,-- € und
1.3330.172000 (Städtische Musik-schule – Zuweisungen vom Landkreis) in Höhe von 6.350,-- €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

29/2015
201

4.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014)
Ausgleichsbeträge für Minderzuteilungen (BG Heubühl)

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt:
Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2014 bei der Finanzposition 2.6140.988000/999 (Bodenordnung –Abwicklung von Umlegungsverfahren: Ausgleichsbeträge für
Minderzuteilungen BG Heubühl) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe
von € 94.450,--.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der
Finanzposition 2.8800.340010/001 (Allgemeines Grundvermögen –
Verkaufserlöse aus Erbbaugrundstücken) in Höhe von 41.450,-- € sowie
durch Einsparungen bei den Finanzpositionen 2.8800.932300/999 (Allgemeines Grundvermögen –Erwerb Gewässerstreifen Schutter) in Höhe
von 30.000,-- € und 2.8800.98800/999 (Allgemeines Grundvermögen –
Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche) in Höhe von
23.000,-- €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

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22/2015
202

5.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2014);
Zinsübernahme Rahmenkonto Ost

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt:
Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2014
überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 1.9100.808200
(Zinsübernahme Rahmenkonto Ost) in Höhe von € 43.340,-.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle
1.9100.805000 (Zinsen für Kassenkredite) in Höhe von € 43.340,-.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

33/2015
10/101

6.

Public-Viewing anlässlich der Fußball-WM 2014 auf dem Rathausplatz
-Information über die Schlussabrechnung der Veranstaltung
-Bewilligung von Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2014)

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt:
Der Haupt- und Personalausschuss nimmt von der Schlussabrechnung der
Veranstaltung "Public-Viewing anlässlich der Fußball-WM 2014" auf dem
Rathausplatz Kenntnis.
Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 1.3661.572300 (Gemeinschaftspflege -Regionale/überregionale Veranstaltungen) überplanmäßige Ausgaben in
Höhe von 25.200,-- Euro. Die Differenz in Höhe von lediglich 5.000,-- Euro
im Vergleich zur ursprünglichen Erwartung von. max. 22.000 Euro Sponsorengeldern gem. der Beschlussvorlage Nr. 6/2014 vom 20.01.2014 ergibt sich
aus den eingenommenen Sponsorengeldern in Höhe von insg. 17.000 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.0200.655100 (Hauptverwaltung -Stadtmarketing) in Höhe von
6.200,-- Euro und durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition
1.9000.003000 (Steuern, allg. Zuweisungen u. allg. Umlagen –
Gewerbesteuer) in Höhe von 19.000,-- Euro.
Abstimmungsergebnis:
14
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

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18/2015
603

7.

Schutterlindenbergschule Lahr
- Sanierung der Fenster im 2. Obergeschoss (Südfassade)
Endgültige Deckung der für die Sanierungsmaßnahme bereits bewilligten Mehrausgaben(Haushaltsjahr 2014)

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt:
Mit Beschluss vom 05.05.2014 hat der Haupt- und Personalausschuss für
das Haushaltsjahr 2014 gemäß §84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) zur Finanzierung der o.g. Fenstersanierung der Schutterlindenbergschule bei der Finanzposition 1.2114.500000 (Schutterlindenbergschule, Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 77.000,- € bewilligt. Die Deckung der
Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum
Planansatz 2014 um 77.000,- € erhöhte Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage.
Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr
2014 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 1.2114.500000 (Schutterlindenbergschule, Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen) überplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 60.000,- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041100 (Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen –
Kommunale Investitionspauschale).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

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26/2015
603

8.

Erweiterung Scheffel-Gymnasium, Pflichtbereich und Mensa
- Mängelbeseitigung Elektroinstallation
Endgültige Deckung der für die Mängelbehebung im Bereich der Elektroinstallation bereits bewilligten Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2014)

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt:
Mit Beschluss vom 07.04.2014 hat der Haupt- und Personalausschuss für
das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) zur Finanzierung der o.g. Mängelbehebung im Bereich
der Elektroinstallation bei der Finanzposition 2.2310.941000-002 (ScheffelGymnasium, Erweiterung Pflichtbereich einschl. Mensa) außerplanmäßige
Ausgaben in Höhe von 88.000,-- € bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben
erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2014 um
88.000,-- € erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr
2014 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 2.2310.941000-002 (Scheffel-Gymnasium, Erweiterung Pflichtbereich einschl. Mensa) außerplanmäßige
Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 97.000,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041100 (Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen –
Kommunale Investitionspauschale).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

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II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
42/2015
201

1.

Annahme / Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Stadt Lahr als Spendenempfänger -

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt:
Der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Personalausschusses
während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 09.02.2015

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin