Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
29. Juni 2015
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 6/2015 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 29.06.15 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 20:40 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Frei Hirsch Dr. John Kleinschmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther Rompel Schweickhardt Straubmüller Wille Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Mauch Roth Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadträtin Granderath Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Uffelmann Volk Linke Liste Lahr Stadtrat Stadträtin Oßwald Rehm -2- beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters Ortsvorsteher Fäßler Protokollführung: Herr Zuhörende: 27 Papke Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3Oberbürgermeister Dr. Müller berichtet vor Eintritt in die Tagesordnung von den Ergebnissen der letzten Sitzung des Projektbeirats zum Ausbau der Rheintalbahn, der sich nun für die autobahnparallele Trassenführung ausgesprochen hat. Oberbürgermeister Dr. Müller begrüßt die Entscheidung und spricht dem Gremium seinen Dank für Begleitung und Unterstützung des Prozesses aus. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BEKANNTGABE Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 11. Mai 2015 gefassten Beschlusses Der Gemeinderat hat über die Teil-Veräußerung eines Grundstücks auf der Gemarkung Lahr Beschluss gefasst. II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 162/2015 202 1. Wahlen zum Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr Oberbürgermeister Dr. Müller erläutert dass, wie in der Vorlage dargestellt, turnusgemäß einige Mitglieder aus dem Gremium ausscheiden. Eine Wiederwahl ist möglich. Aus dem Gremium werden keine anderen Kandidaten vorgeschlagen. Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden kann. Der Gemeinderat beschließt: 1. 2. 3. 4. 5. StR Dr. Caroli StRin Rompel StR Hirsch StR Dörfler Stadtkämmerer Trampert - kraft Amtes werden wieder in den Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft mbH Lahr gewählt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -4103/2015 1. Erg. OB Büro 2. Transatlantische Freihandelsabkommen wie z.B. TTIP, CETA Vor Eintritt in die intensive Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt kommt das Gremium überein, dass die Ziffer 2 entsprechend des nachgereichten Positionspapiers ergänzt werden soll. Weiterhin soll über Ziffer 1 und 2 sowie Ziffer 3 getrennt abgestimmt werden. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat der Stadt Lahr begrüßt –sofern die bestehenden Handlungsspielräume der Stadt Lahr nicht beeinträchtigt werden- die Eckpunkte der Landesregierung Baden-Württemberg zu TTIP und sieht hierin Impulse für eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft in Lahr, in Baden-Württemberg, Deutschland, der EU und den USA. 2. Der Gemeinderat schließt sich dem gemeinsamen Positionspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der kommunalen Spitzenverbände sowie des Verbands kommunaler Unternehmen vom Juni 2015 an. Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimme(n) 2 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) Der Gemeinderat beschließt: .- Der Gemeinderat der Stadt Lahr fordert die Bundesregierung, den Bundestag und das Europäische Parlament auf, bei den Verhandlungen für das Freihandelsabkommen TTIP und weitere Freihandelsabkommen die Belange der Kommunen nachhaltig zu vertreten. Insbesondere fordert die Stadt Lahr Die kommunale Daseinsvorsorge wird von den Marktzugangsverpflichtungen ausgeschlossen. Das reformierte europäische Vergaberecht ist Messlatte für das öffentliche Beschaffungswesen und Wettbewerbsrecht soweit es sich auf die kommunale Organisationsfreiheit auswirkt. Dahinter dürfen die Regelungen des Handelsabkommens nicht zurückbleiben. Es ist auf spezielle Investitionsschutzregelungen zu verzichten, d.h. Investoren sollen nicht die Möglichkeit erhalten, rechtstaatlich zustande gekommene Regulierungen, z.B. einzelstaatliche Gesetze, vor internationalen Schiedsgerichten anzugreifen. Geltende Standards hinsichtlich Verbraucher- und Umweltschutz dürfen nicht reduziert werden Die Verhandlungen sind transparent zu führen. Kommunalrelevante Gruppen sind einzubinden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -5- 112/2015 202 3. Beteiligungsbericht 2013 der Stadt Lahr Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2013 der Stadt Lahr zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 52/2015 202 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Lahr Im Verlauf der Diskussion zum Tagesordnungspunkt wird aus dem Gremium angeregt im Stadtgebiet eine Möglichkeit zu schaffen, Hunde frei laufen zu lassen. Laut Auskunft der Verwaltung sind dazu bereits Überlegungen mit konkreten Standorten im Gange. Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Lahr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 102/2015 202 5. Interreg IVb NWE-Programm Code24 – Finanzbericht 200850516129000 4654553556000 Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat nimmt den Finanzbericht zum Interreg IVb NWE-Programm Code24 für den Projektzeitraum 2012 bis 1/2015 zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt zu, an die Projektsubpartnerin der Stadt Lahr, die Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH einen anteiligen Zuwendungsbetrag in Höhe von 21.023,65 € weiter zu reichen. 3. Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH die Projektergebnisse im Rahmen ihres Entwicklungsauftrages verwerten darf. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -6- 108/2015 202 6. Mittelbare Beteiligung der Stadt Lahr an der Netze Mittelbaden GmbH (vormals: Elektrizitätswerk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbH) Umwandlung der Rechtsform der Netze Mittelbaden GmbH in eine GmbH & Co.KG Assetübergang von der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.KG zur Netze Mittelbaden GmbH & Co.KG EBM Schöneboom übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung. Oberbürgermeister Dr. Müller als erster stellvertretender Vorsitzender und die Stadträte Roth, Rompel, Hirsch als Mitglieder des Aufsichtsrats der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG nehmen wegen Befangenheit nicht an Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt teil. Für Stadtrat Täubert konnten im Rahmen der Aussprache nicht alle offenen Fragen zufriedenstellend geklärt werden. EBM Schöneboom sagt entsprechende Nacharbeit zu. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt der Gründung der Netze Mittelbaden Verwaltungs-GmbH als mittelbare Beteiligung zu. 2. Der Gemeinderat stimmt dem Formwechselbeschluss der mittelbaren Beteiligung „ Netze Mittelbaden GmbH“ in „Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG“ zu. 3. Der Gemeinderat stimmt dem Ausgliederungsvertrag zwischen der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG und der Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG zum Vollzug des Asset-Übergangs zu. 4. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG den Beschlüssen nach Nr. 1 und Nr. 2 sowie dem Assetübergang nach Nr. 3 zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 6 Enthaltung(en) -7168/2015 603 7. Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik - Projektmanagementbericht Nr. 1, Juni 2015 Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagementbericht Nr. 1, Stand Juni 2015 zum Umbau und Sanierung der ehemaligen Tonofenfabrik zum neuen stadtgeschichtlichen Museum wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 90/2015 2. Erg. 61 8. Verkehrssituation am Urteilsplatz - Lösungsmöglichkeiten Im Rahmen der engagierten Diskussion zum Tagesordnungspunkt entwickelt das Gremium eine Version zur Verkehrssituation, die abweichend vom Verwaltungsvorschlag keine Teilsperrung des Urteilsplatzes vorsieht. Das Gremium kommt überein, dass über die einzelnen Unterpunkte und die ergänzenden Beschlussanträge getrennt abgestimmt werden soll. Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Urteilsplatz wird ab dem Alten Rathaus für Kfz-Verkehr werktags zwischen 18.00 Uhr und 08.00 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztags gesperrt. Der Verkehr kann den Urteilsplatz in diesem Zeitraum über die nördlichen Verbindungen Goethestraße/Bergstraße/Turmstraße, Liebensteinstraße/ Turmstraße, Dinglinger-Tor-Straße/Turmstraße sowie Obertorstraße/Bres-tenbergstraße/Friedrichstraße umfahren oder die Kaiserstraße in Richtung Süden über die Schillerstraße verlassen (Umleitung für Schwerkehr). Linienverkehr (Busse), Anwohner und Radfahrer sind von dieser Regelung ausgenommen, ebenso Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr und Müllabfuhr sowie der Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL). Diese Regelung tritt nach Abschluss der Bauarbeiten in der Brestenbergstraße im Juli in Kraft. Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n) 18 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) -8Der Gemeinderat beschließt: 2. Um ein Befahren des Urteilsplatzes zwischen 18.00 Uhr und 08.00 Uhr zu verhindern, werden insgesamt sieben vollautomatisch versenkbare Poller installiert, vier östlich der Einmündung Obertorstraße bzw. Markstraße und drei weitere westlich der Einmündung Alleestraße. Der Busverkehr sowie die Anwohner erhalten Zugriffsrechte, um die Poller versenken und den Urteilsplatz durchgehend befahren zu können, ebenso Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr, Müllabfuhr und BGL. Die Investitionskosten belaufen sich auf rund 40.000,- Euro. Die notwendigen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n) 18 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) Der Gemeinderat beschließt: 3. Auf dem Urteilsplatz wird eine stationäre Messanlage aufgestellt. Bei Bedarf wird eine weitere Messanlage ergänzt. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 2.6300.952000/999 (Gemeindestraßen - Verkehrsüberwachung) überplanmäßige Ausgaben i. H. von bis zu 125.000,- Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt (vorläufig) durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um bis zu 125.000,- Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Bei den Finanzpositionen 1.1100.650000 (Geschäftsausgaben der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung) und 1.1100.650600 (EDV-Aufwand der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung) wird es durch die neue(n) Messanlage(n) voraussichtlich ebenfalls zu überplanmäßigen Ausgaben kommen. Es ist zu erwarten, dass diese über die Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.1100.260100 (Bußgelder) gedeckt werden können. Eine Bewilligung dieser Mehrausgaben wird bei Entstehung gemäß der geltenden Zuständigkeitsregelung durch die Verwaltungsebene erfolgen. Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) -9- Das Gremium kommt in Abstimmung mit Frau Vogt überein, dass der ursprünglich vorgesehene Stellenumfang von 75 % auf 100 % erhöht werden soll, da bei der entfallenden Teilsperrung erhöhter Arbeitsaufwand zu erwarten ist. Der Beschlussvorschlag wird entsprechend angepasst. Der Gemeinderat beschließt: 4. Der im Zusammenhang mit Punkt drei notwendigen Bereitstellung einer zunächst auf zwei Jahre befristeten Stelle mit einem Umfang von 100 % in Entgeltgruppe 6 TVöD in der Bußgeldstelle wird zugestimmt. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 1.1100.400000 (Per-sonalausgaben Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung) für das Jahr 2015 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von bis zu 10.000,- Euro sowie bei der Finanzposition 1.1100.520000 (Inventarunterhaltung) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von bis zu 3.000,- Euro. Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) Auf Antrag von CDU-, Freie Wähler- und FDP--Fraktion soll die Einrichtung von drei Kurzzeitparkplätze auf dem Urteilsplatz geprüft werden. Der Gemeinderat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt die die Einrichtung von drei Kurzzeitparkplätzen auf dem Urteilsplatz zu prüfen. Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n) 15 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) Das Gremium kommt im Verlauf der Diskussion überein, dass nach einer Probezeit von einem Jahr die Erfahrungen mit der Geschwindigkeitsmessanlage ausgewertet werden sollen. - 10 Der Gemeinderat beschließt: Die Erfahrungen mit der Geschwindigkeitsmessanlage nach Ziffer 3 sollen nach einem Jahr ausgewertet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 169/2015 603 9. Erweiterung Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule - Projektmanagementbericht Nr. 1, Juni 2015 Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagementbericht Nr. 1, Stand Juni 2015 zur Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 151/2015 603 10. Erweiterung Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule -Vergabe der Gewerke Flachdacharbeiten, Wärmedämmverputzarbeiten und Fensterarbeiten Stadtrat Schwarzwälder ist bezüglich dieses Beratungspunktes befangen und nimmt nicht an Verhandlung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt teil. Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Firma Isotech A.F.F. aus Glottertal, erhält den Auftrag zur Ausführung der Flachdacharbeiten in Höhe von brutto 112.118,47 Euro. 2. Die Firma Passnorm Bau Gmbh aus Crimmitschau erhält den Auftrag zur Ausführung des Wärmedämmverbundsystems in Höhe von brutto 116.485,59 Euro. 3. Die Firma Fellner Metallbau aus Lahr erhält den Auftrag zur Ausführung der Fensterarbeiten in Höhe von brutto 287.599,82 Euro. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 11 - 160/2015 50 11. Sanierung des Evangelischen Kindergartens KiWy in Kippenheimweiler, Lindenstraße 5 Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Sanierungskosten für den Evangelischen Kindergarten KiWy in Kippenheimweiler betragen nach einer Grobkostenschätzung des Architekten ca. Euro 420.000. Entsprechend der geltenden Beschlusslage des Gemeinderates hat die Stadt Lahr Kosten in Höhe von 70% (Euro 294.000) zu tragen. 2. Der Gemeinderat bewilligt hierfür gemäß § 84 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GMO) bei der Finanzposition 1.4648.700100 Bauunterhaltungszuschüsse für das Haushaltsjahr 2015 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von Euro 269.000. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen auf der Finanzposition 1.4648.171010 Zuweisungen vom Land (Kleinkindbetreuung). Abstimmungsergebnis: Einstimmig 121/2015 1. Erg. 602 12. Grünflächenleitplan für den Kernbereich der Stadt Lahr Die Stadträte Kleinschmidt, Volk und Girstl verlassen im Verlauf der Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt die Sitzung. Der Gemeinderat beschließt: Dem Grünflächenleitplan für den Kernbereich der Stadt Lahr wird zugestimmt. Er versteht sich als Leitfaden und soll Entscheidungshilfen geben für die künftige Bauleitplanung. Der Grünflächenleitplan formuliert drei wesentliche Ziele, deren Realisierung anzustreben ist. 1. Verbesserung der Grünflächenversorgung in den Defizitgebieten 2. Herstellung eines durchgängigen Grünflächenverbunds für die gesamte Kernstadt (Y-Grünzug und Nord-Süd-Verbindungen) 3. Verbesserung der Versorgung der Grünflächen mit Sonderfunktion (Spielplätze, Kleingärten, Sportflächen etc.) Ergänzung aus dem Umweltausschuss vom 30.04.2015: 4. Aus dem Grünflächenleitplan sollen konkrete Maßnahmen abgeleitet werden, die auch die biologische Vielfalt in der Stadt berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 12 - 141/2015 602 13. Schutterrenaturierung 2.BA – Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben und Vergabe von Landschaftsbauarbeiten Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 2.5800.960000/003 (Öffentliche Grünanlagen -Schutterrenaturierung Innenstadt Südwest, 2. Bauabschnitt) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 73.000,--. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine betragsgleiche Mittelumschichtung von der Finanzposition 2.5800.960000-020 (Öffentliche Grünanlagen - Umbau/Neugestaltung Kleinfeldpark). 2. Die Firma Schöllmann Garten GmbH aus Schutterwald wird auf Grund ihres Angebotes vom 14. April 2015 beauftragt, die Landschaftsbauarbeiten für die Schutterrenaturierung 2. BA durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt 305.738,73 Euro inkl. 19% MwSt. Ein Nachlass wurde nicht angeboten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 188/2015 603 14. Max-Planck-Gymnasium - Sanierung Lehrerbereich - Vergabe Gewerk Elektroarbeiten Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Eble Elektrotechnik GmbH aus Schutterzell, erhält den Auftrag zur Ausführung der Elektroarbeiten in Höhe von brutto 103.837,07 Euro. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 158/2015 61 15. Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes - Verlängerung der Tempo 30-Zone in der Eisenbahnstraße in Richtung Süden bis zum Knotenpunkt Schwarzwald-/Vogesenstraße - Bau eines Mini-Kreisverkehrs am Knotenpunkt Schwarzwald/Vogesenstraße Im Rahmen der Diskussion kommt aus dem Gremium die Anregung, die Tempo 30-Zone auszuweiten. Frau Vogt erläutert dazu, dass dies nicht möglich ist, da bei einer Ausweitung Durchgangsverkehr betroffen sein würde. Dies ist rechtlich nicht zulässig. - 13 Der Gemeinderat beschließt: 1. Einer Verlängerung der bestehenden Tempo 30-Zone in der Eisenbahnstraße in Richtung Süden bis zum Knotenpunkt Schwarzwald/Vogesenstraße wird zugestimmt. 2. Dem Bau eines Mini-Kreisverkehrs am Knotenpunkt Schwarzwald-/ Vogesenstraße (Skizze siehe Anlage B) wird – entgegen des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.02.2015, den Knotenpunkt als abknickende Vorfahrtstraße zu gestalten – zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 178/2015 622 16. Sanierungsgebiet "Kanadaring" Abschöpfung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen, Zulassung der vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt, die Ablösung der Ausgleichsbeträge im Ganzen vor Abschluss der Sanierung zuzulassen (§ 154 Abs. 3 BauGB). Grundstückseigentümer, die den Ausgleichsbetrag vor Abschluss der Sanierung auf der Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung mit der Stadt vorzeitig ablösen, erhalten einen Verfahrensabschlag von 20%. Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n) 3 Nein-Stimme(n) 8 Enthaltung(en) 67/2015 61 17. Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 1. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Abwägung vom 5. Mai 2015 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 1. Änderung wird beschlossen. - 14 2. Der Bebauungsplan GEWERBEGEBEIT RHEINSTRASSE SÜD, 1. Änderung wird in der beigefügten Fassung vom 5. Mai 2015 als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 11.05.2015 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses am 30.04.2015 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 29.06.2015 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin