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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 6/2015
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 29.06.15 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 20:40 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Mauch
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Linke Liste Lahr

Stadtrat
Stadträtin

Oßwald
Rehm

-2-

beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters
Ortsvorsteher
Fäßler

Protokollführung:

Herr

Zuhörende:

27

Papke

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Oberbürgermeister Dr. Müller berichtet vor Eintritt in die Tagesordnung von den Ergebnissen der letzten Sitzung des Projektbeirats zum Ausbau der Rheintalbahn, der sich nun für
die autobahnparallele Trassenführung ausgesprochen hat. Oberbürgermeister Dr. Müller
begrüßt die Entscheidung und spricht dem Gremium seinen Dank für Begleitung und Unterstützung des Prozesses aus.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BEKANNTGABE

Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.
Mai 2015 gefassten Beschlusses
Der Gemeinderat hat über die Teil-Veräußerung eines Grundstücks auf der Gemarkung Lahr Beschluss gefasst.
II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
162/2015
202

1.

Wahlen zum Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft
mbH Lahr

Oberbürgermeister Dr. Müller erläutert dass, wie in der Vorlage dargestellt,
turnusgemäß einige Mitglieder aus dem Gremium ausscheiden.
Eine Wiederwahl ist möglich.
Aus dem Gremium werden keine anderen Kandidaten vorgeschlagen.
Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden
kann.
Der Gemeinderat beschließt:
1.
2.
3.
4.
5.

StR Dr. Caroli
StRin Rompel
StR Hirsch
StR Dörfler
Stadtkämmerer Trampert - kraft Amtes

werden wieder in den Aufsichtsrat der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft
mbH Lahr gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-4103/2015
1. Erg.
OB Büro

2.

Transatlantische Freihandelsabkommen wie z.B. TTIP, CETA

Vor Eintritt in die intensive Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt kommt
das Gremium überein, dass die Ziffer 2 entsprechend des nachgereichten
Positionspapiers ergänzt werden soll. Weiterhin soll über Ziffer 1 und 2 sowie
Ziffer 3 getrennt abgestimmt werden.
Der Gemeinderat beschließt:
1.

Der Gemeinderat der Stadt Lahr begrüßt –sofern die bestehenden Handlungsspielräume der Stadt Lahr nicht beeinträchtigt werden- die Eckpunkte der Landesregierung Baden-Württemberg zu TTIP und sieht hierin Impulse für eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft in Lahr, in
Baden-Württemberg, Deutschland, der EU und den USA.

2.

Der Gemeinderat schließt sich dem gemeinsamen Positionspapier des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der kommunalen Spitzenverbände sowie des Verbands kommunaler Unternehmen vom Juni
2015 an.

Abstimmungsergebnis:
31
Ja-Stimme(n)
2
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

Der Gemeinderat beschließt:
.- Der Gemeinderat der Stadt Lahr fordert die Bundesregierung, den Bundestag und das Europäische Parlament auf, bei den Verhandlungen für
das Freihandelsabkommen TTIP und weitere Freihandelsabkommen die
Belange der Kommunen nachhaltig zu vertreten.
Insbesondere fordert die Stadt Lahr
Die kommunale Daseinsvorsorge wird von den Marktzugangsverpflichtungen ausgeschlossen.
Das reformierte europäische Vergaberecht ist Messlatte für das öffentliche Beschaffungswesen und Wettbewerbsrecht soweit es sich auf die
kommunale Organisationsfreiheit auswirkt. Dahinter dürfen die Regelungen des Handelsabkommens nicht zurückbleiben.
Es ist auf spezielle Investitionsschutzregelungen zu verzichten, d.h. Investoren sollen nicht die Möglichkeit erhalten, rechtstaatlich zustande
gekommene Regulierungen, z.B. einzelstaatliche Gesetze, vor internationalen Schiedsgerichten anzugreifen.
Geltende Standards hinsichtlich Verbraucher- und Umweltschutz dürfen
nicht reduziert werden
Die Verhandlungen sind transparent zu führen. Kommunalrelevante
Gruppen sind einzubinden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-5-

112/2015
202

3.

Beteiligungsbericht 2013 der Stadt Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2013 der Stadt Lahr zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
52/2015
202

4.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Lahr

Im Verlauf der Diskussion zum Tagesordnungspunkt wird aus dem Gremium
angeregt im Stadtgebiet eine Möglichkeit zu schaffen, Hunde frei laufen zu
lassen. Laut Auskunft der Verwaltung sind dazu bereits Überlegungen mit
konkreten Standorten im Gange.
Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt
Lahr.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

102/2015
202

5.

Interreg IVb NWE-Programm Code24 – Finanzbericht
200850516129000
4654553556000

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt den Finanzbericht zum Interreg IVb
NWE-Programm Code24 für den Projektzeitraum 2012 bis
1/2015 zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat stimmt zu, an die Projektsubpartnerin der Stadt
Lahr, die Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH einen anteiligen Zuwendungsbetrag in Höhe von 21.023,65 € weiter zu reichen.
3. Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH die Projektergebnisse im Rahmen ihres Entwicklungsauftrages verwerten darf.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-6-

108/2015
202

6.

Mittelbare Beteiligung der Stadt Lahr an der Netze Mittelbaden GmbH
(vormals: Elektrizitätswerk Mittelbaden Netzbetriebsgesellschaft mbH)
Umwandlung der Rechtsform der Netze Mittelbaden GmbH in eine
GmbH & Co.KG
Assetübergang von der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.KG zur
Netze Mittelbaden GmbH & Co.KG

EBM Schöneboom übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung. Oberbürgermeister Dr. Müller als erster stellvertretender Vorsitzender
und die Stadträte Roth, Rompel, Hirsch als Mitglieder des Aufsichtsrats der
Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG nehmen wegen Befangenheit
nicht an Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt teil.
Für Stadtrat Täubert konnten im Rahmen der Aussprache nicht alle offenen
Fragen zufriedenstellend geklärt werden. EBM Schöneboom sagt entsprechende Nacharbeit zu.
Der Gemeinderat beschließt:
1.

Der Gemeinderat stimmt der Gründung der Netze Mittelbaden Verwaltungs-GmbH als mittelbare Beteiligung zu.

2.

Der Gemeinderat stimmt dem Formwechselbeschluss der mittelbaren Beteiligung „ Netze Mittelbaden GmbH“ in „Netze Mittelbaden
GmbH & Co. KG“ zu.

3.

Der Gemeinderat stimmt dem Ausgliederungsvertrag zwischen der
Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG und der Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG zum Vollzug des Asset-Übergangs zu.

4.

Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.
KG den Beschlüssen nach Nr. 1 und Nr. 2 sowie dem Assetübergang nach Nr. 3 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:
23
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
6
Enthaltung(en)

-7168/2015
603

7.

Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik
- Projektmanagementbericht Nr. 1, Juni 2015

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagementbericht Nr. 1, Stand Juni 2015 zum Umbau und Sanierung der ehemaligen Tonofenfabrik zum neuen stadtgeschichtlichen Museum wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

90/2015
2. Erg.
61

8.

Verkehrssituation am Urteilsplatz
- Lösungsmöglichkeiten

Im Rahmen der engagierten Diskussion zum Tagesordnungspunkt entwickelt
das Gremium eine Version zur Verkehrssituation, die abweichend vom Verwaltungsvorschlag keine Teilsperrung des Urteilsplatzes vorsieht.
Das Gremium kommt überein, dass über die einzelnen Unterpunkte und die
ergänzenden Beschlussanträge getrennt abgestimmt werden soll.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Urteilsplatz wird ab dem Alten Rathaus für Kfz-Verkehr werktags zwischen 18.00 Uhr und 08.00 Uhr sowie sonn- und feiertags
ganztags gesperrt.
Der Verkehr kann den Urteilsplatz in diesem Zeitraum über die
nördlichen Verbindungen Goethestraße/Bergstraße/Turmstraße,
Liebensteinstraße/ Turmstraße, Dinglinger-Tor-Straße/Turmstraße
sowie Obertorstraße/Bres-tenbergstraße/Friedrichstraße umfahren
oder die Kaiserstraße in Richtung Süden über die Schillerstraße
verlassen (Umleitung für Schwerkehr).
Linienverkehr (Busse), Anwohner und Radfahrer sind von dieser
Regelung ausgenommen, ebenso Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr und Müllabfuhr sowie der Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL).
Diese Regelung tritt nach Abschluss der Bauarbeiten in der Brestenbergstraße im Juli in Kraft.

Abstimmungsergebnis:
15
Ja-Stimme(n)
18
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

-8Der Gemeinderat beschließt:
2. Um ein Befahren des Urteilsplatzes zwischen 18.00 Uhr und 08.00
Uhr zu verhindern, werden insgesamt sieben vollautomatisch versenkbare Poller installiert, vier östlich der Einmündung Obertorstraße bzw. Markstraße und drei weitere westlich der Einmündung Alleestraße.
Der Busverkehr sowie die Anwohner erhalten Zugriffsrechte, um die
Poller versenken und den Urteilsplatz durchgehend befahren zu
können, ebenso Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr, Müllabfuhr
und BGL.
Die Investitionskosten belaufen sich auf rund 40.000,- Euro. Die
notwendigen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
15
Ja-Stimme(n)
18
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

Der Gemeinderat beschließt:
3. Auf dem Urteilsplatz wird eine stationäre Messanlage aufgestellt.
Bei Bedarf wird eine weitere Messanlage ergänzt.
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition
2.6300.952000/999 (Gemeindestraßen - Verkehrsüberwachung)
überplanmäßige Ausgaben i. H. von bis zu 125.000,- Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt (vorläufig) durch eine im Vergleich
zum Planansatz 2015 um bis zu 125.000,- Euro erhöhte Entnahme
aus der allgemeinen Rücklage.
Bei den Finanzpositionen 1.1100.650000 (Geschäftsausgaben der
Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung) und 1.1100.650600
(EDV-Aufwand der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
wird es durch die neue(n) Messanlage(n) voraussichtlich ebenfalls
zu überplanmäßigen Ausgaben kommen. Es ist zu erwarten, dass
diese über die Mehreinnahmen bei der Finanzposition
1.1100.260100 (Bußgelder) gedeckt werden können. Eine Bewilligung dieser Mehrausgaben wird bei Entstehung gemäß der geltenden Zuständigkeitsregelung durch die Verwaltungsebene erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
32
Ja-Stimme(n)
1
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

-9-

Das Gremium kommt in Abstimmung mit Frau Vogt überein, dass der ursprünglich vorgesehene Stellenumfang von 75 % auf 100 % erhöht werden
soll, da bei der entfallenden Teilsperrung erhöhter Arbeitsaufwand zu erwarten ist.
Der Beschlussvorschlag wird entsprechend angepasst.
Der Gemeinderat beschließt:
4. Der im Zusammenhang mit Punkt drei notwendigen Bereitstellung
einer zunächst auf zwei Jahre befristeten Stelle mit einem Umfang
von 100 % in Entgeltgruppe 6 TVöD in der Bußgeldstelle wird zugestimmt.
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition
1.1100.400000 (Per-sonalausgaben Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung) für das Jahr 2015 überplanmäßige Ausgaben in
Höhe von bis zu 10.000,- Euro sowie bei der Finanzposition
1.1100.520000 (Inventarunterhaltung) überplanmäßige Ausgaben in
Höhe von bis zu 3.000,- Euro.
Abstimmungsergebnis:
32
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

Auf Antrag von CDU-, Freie Wähler- und FDP--Fraktion soll die Einrichtung
von drei Kurzzeitparkplätze auf dem Urteilsplatz geprüft werden.

Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt die die Einrichtung von drei Kurzzeitparkplätzen auf dem Urteilsplatz zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
17
Ja-Stimme(n)
15
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

Das Gremium kommt im Verlauf der Diskussion überein, dass nach einer
Probezeit von einem Jahr die Erfahrungen mit der Geschwindigkeitsmessanlage ausgewertet werden sollen.

- 10 Der Gemeinderat beschließt:
Die Erfahrungen mit der Geschwindigkeitsmessanlage nach Ziffer 3 sollen
nach einem Jahr ausgewertet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

169/2015
603

9.

Erweiterung Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule
- Projektmanagementbericht Nr. 1, Juni 2015

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagementbericht Nr. 1, Stand Juni 2015 zur Erweiterung der
Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

151/2015
603

10.

Erweiterung Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule
-Vergabe der Gewerke Flachdacharbeiten, Wärmedämmverputzarbeiten und Fensterarbeiten

Stadtrat Schwarzwälder ist bezüglich dieses Beratungspunktes befangen und
nimmt nicht an Verhandlung und Abstimmung zum Tagesordnungspunkt teil.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Firma Isotech A.F.F. aus Glottertal, erhält den Auftrag zur Ausführung der Flachdacharbeiten in Höhe von brutto 112.118,47 Euro.
2. Die Firma Passnorm Bau Gmbh aus Crimmitschau erhält den Auftrag
zur Ausführung des Wärmedämmverbundsystems in Höhe von brutto
116.485,59 Euro.
3. Die Firma Fellner Metallbau aus Lahr erhält den Auftrag zur Ausführung der Fensterarbeiten in Höhe von brutto 287.599,82 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 11 -

160/2015
50

11.

Sanierung des Evangelischen Kindergartens KiWy in Kippenheimweiler, Lindenstraße 5

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Sanierungskosten für den Evangelischen Kindergarten KiWy in
Kippenheimweiler betragen nach einer Grobkostenschätzung des Architekten ca. Euro 420.000. Entsprechend der geltenden Beschlusslage des Gemeinderates hat die Stadt Lahr Kosten in Höhe von 70%
(Euro 294.000) zu tragen.
2. Der Gemeinderat bewilligt hierfür gemäß § 84 der Gemeindeordnung
Baden-Württemberg (GMO) bei der Finanzposition 1.4648.700100
Bauunterhaltungszuschüsse für das Haushaltsjahr 2015 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von Euro 269.000. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen auf der Finanzposition
1.4648.171010 Zuweisungen vom Land (Kleinkindbetreuung).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

121/2015
1. Erg.
602

12.

Grünflächenleitplan für den Kernbereich der Stadt Lahr

Die Stadträte Kleinschmidt, Volk und Girstl verlassen im Verlauf der Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt die Sitzung.
Der Gemeinderat beschließt:
Dem Grünflächenleitplan für den Kernbereich der Stadt Lahr wird zugestimmt. Er versteht sich als Leitfaden und soll Entscheidungshilfen geben für
die künftige Bauleitplanung. Der Grünflächenleitplan formuliert drei wesentliche Ziele, deren Realisierung anzustreben ist.
1. Verbesserung der Grünflächenversorgung in den Defizitgebieten
2. Herstellung eines durchgängigen Grünflächenverbunds für die gesamte Kernstadt (Y-Grünzug und Nord-Süd-Verbindungen)
3. Verbesserung der Versorgung der Grünflächen mit Sonderfunktion
(Spielplätze, Kleingärten, Sportflächen etc.)
Ergänzung aus dem Umweltausschuss vom 30.04.2015:
4. Aus dem Grünflächenleitplan sollen konkrete Maßnahmen abgeleitet
werden, die auch die biologische Vielfalt in der Stadt berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 12 -

141/2015
602

13.

Schutterrenaturierung 2.BA –
Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben und Vergabe von Landschaftsbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition
2.5800.960000/003 (Öffentliche Grünanlagen -Schutterrenaturierung
Innenstadt Südwest, 2. Bauabschnitt) überplanmäßige Ausgaben in
Höhe von € 73.000,--. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch
eine betragsgleiche Mittelumschichtung von der Finanzposition
2.5800.960000-020 (Öffentliche Grünanlagen - Umbau/Neugestaltung
Kleinfeldpark).
2. Die Firma Schöllmann Garten GmbH aus Schutterwald wird auf Grund
ihres Angebotes vom 14. April 2015 beauftragt, die Landschaftsbauarbeiten für die Schutterrenaturierung 2. BA durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt 305.738,73 Euro inkl. 19% MwSt. Ein Nachlass
wurde nicht angeboten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

188/2015
603

14.

Max-Planck-Gymnasium - Sanierung Lehrerbereich
- Vergabe Gewerk Elektroarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Eble Elektrotechnik GmbH aus Schutterzell, erhält den Auftrag
zur Ausführung der Elektroarbeiten in Höhe von brutto 103.837,07 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

158/2015
61

15.

Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes
- Verlängerung der Tempo 30-Zone in der Eisenbahnstraße in Richtung
Süden bis zum Knotenpunkt Schwarzwald-/Vogesenstraße
- Bau eines Mini-Kreisverkehrs am Knotenpunkt Schwarzwald/Vogesenstraße

Im Rahmen der Diskussion kommt aus dem Gremium die Anregung, die
Tempo 30-Zone auszuweiten. Frau Vogt erläutert dazu, dass dies nicht möglich ist, da bei einer Ausweitung Durchgangsverkehr betroffen sein würde.
Dies ist rechtlich nicht zulässig.

- 13 Der Gemeinderat beschließt:
1. Einer Verlängerung der bestehenden Tempo 30-Zone in der Eisenbahnstraße in Richtung Süden bis zum Knotenpunkt Schwarzwald/Vogesenstraße wird zugestimmt.
2. Dem Bau eines Mini-Kreisverkehrs am Knotenpunkt Schwarzwald-/
Vogesenstraße (Skizze siehe Anlage B) wird – entgegen des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.02.2015, den Knotenpunkt als abknickende
Vorfahrtstraße zu gestalten – zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

178/2015
622

16.

Sanierungsgebiet "Kanadaring"
Abschöpfung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen,
Zulassung der vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge nach § 154
BauGB

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat beschließt, die Ablösung der Ausgleichsbeträge im
Ganzen vor Abschluss der Sanierung zuzulassen (§ 154 Abs. 3
BauGB).
Grundstückseigentümer, die den Ausgleichsbetrag vor Abschluss der
Sanierung auf der Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung mit der
Stadt vorzeitig ablösen, erhalten einen Verfahrensabschlag von 20%.
Abstimmungsergebnis:
19
Ja-Stimme(n)
3
Nein-Stimme(n)
8
Enthaltung(en)

67/2015
61

17.

Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 1. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1.

Die Abwägung vom 5. Mai 2015 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET
RHEINSTRASSE SÜD, 1. Änderung wird beschlossen.

- 14 2.

Der Bebauungsplan GEWERBEGEBEIT RHEINSTRASSE SÜD, 1. Änderung wird in der beigefügten Fassung vom 5. Mai 2015 als Satzung
beschlossen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
11.05.2015

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses am
30.04.2015

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 29.06.2015

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin