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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

14. Dezember 2015
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 14/2015
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 14.12.15 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Mauch
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Linke Liste Lahr

Stadtrat
Stadträtin

Oßwald
Rehm

-2beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters
Ortsvorsteher
Fäßler

entschuldigt fehlen:

Stadtrat

Bühler

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

33

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Vor Eintritt in die Tagesordnung weist Oberbürgermeister Dr. Müller darauf hin, dass auch
im Hinblick auf das große Zuhörerinteresse die ursprünglichen Tagesordnungspunkte 18
und 19 zu den Themen Moschee und Veränderungssperre Mietersheim direkt nach dem
ersten Tagesordnungspunkt (Haushaltssatzung mit Haushaltsplan) behandelt werden.

ÖFFENTLICHE SITZUNG 17:00 UHR
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Herr Patrick Kreye gibt eine längere Erklärung zum Thema Veränderungssperre im Bereich Blockschluck Götzmann Mietersheim ab. Oberbürgermeister Dr. Müller sagt eine schriftliche presseöffentliche Beantwortung zu.
lI. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der in den nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates am 16.11.2015 und 30.11.2015 gefassten Beschlüsse
Gemeinderatssitzung am 16. November 2015
1. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben
hier: Erwerb von Grundstücken für die Landesgartenschau 2018
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gem. § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 2.5850.932000/002
(Landesgartenschau 2018 -Erwerb von Grundstücken) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 180.000 Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt
durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 2.8800.340020/001 (Allgemeines Grundvermögen -Verkaufserlöse BG Heubühl) in Höhe von 145.000
Euro und 2.8800.340010/001 (Allgemeines Grundvermögen -Verkaufserlöse
aus Erbbaugrundstücken) in Höhe von 35.000 Euro.

2. Abschluss eines Erbbauvertrages über die Errichtung und Nutzung
einer Moschee auf dem städtischen Grundstück Flst. Nr. 8435 der Gemarkung Lahr
1.

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat dem Abschluss eines Erbbauvertrages entsprechend mit der DITIB Türkisch Islamische Kultur Verein
e.V., Lahr-Schwarzwald, über die Errichtung und Nutzung einer Moschee auf dem städtischen Grundstück Flst. Nr. 8435 der Gemarkung
Lahr zugestimmt.

2.

Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige Änderungen auch nach
Beschlussfassung vorzunehmen, soweit sie nicht in wesentliche vertragliche Regelungen eingreifen.

-4-

Gemeinderatssitzung am 30. November 2015
Grundstücksbeschaffung im Bürgerpark Mauerfeld
1.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt den der Gemeinderatsvorlage
32/2015 beigefügten Enteignungsantrag, ergänzt um die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse, im Hinblick auf ein Grundstück im
Bürgerpark Mauerfeld einzureichen.

2.

Es soll zusätzlich ein auf den unter Ziff. 1 genannten Enteignungsantrag abgestimmter Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung gestellt
werden

Ill. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
273/2015
201

1.

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2016

Einleitend gibt Oberbürgermeister Dr. Müller einen Überblick über den Ablauf
der Aufstellung des Haushaltsplans.
Die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen Stadtrat Kleinschmidt, Stadtrat
Dörfler, Stadtrat Girstl, Stadtrat Täubert und Stadtrat Uffelmann halten im
Anschluss die jeweiligen Haushaltsreden. Stadtrat Oßwald gibt ebenfalls eine
Stellungnahme ab.
Während der Behandlung des Tagesordnungspunkts treffen Stadtrat Mauch
und Stadtrat Roth im Sitzungssaal ein.
Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2016 nach Maßgabe
der angeschlossenen Unterlagen und die Wirtschaftspläne 2016
der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“.
2. Der vorgelegte Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre
2015 bis 2019 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
29
Ja-Stimme(n)
2
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

-5299/2015
61

2.

Bebauungsplan MOSCHEE
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Während der Behandlung des Tagesordnungspunkts treffen
Ortsvorsteher Fäßler und Stadtrat Volk im Sitzungssaal ein
Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Abwägung vom 16. November 2015 zu den während der Offenlage
gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan MOSCHEE wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan MOSCHEE wird in der beigefügten Fassung vom
16. November 2015 als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis:
24
Ja-Stimme(n)
8
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

312/2015
61

3.

Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK-GÖTZMANN, 4. Änderung im Stadtteil Mietersheim
- Inhaltliche Einschränkung der Veränderungssperre

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die Veränderungssperre zu o.g. Bebauungsplan soll auf den Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente beschränkt werden.
2. Die beiliegende Änderungssatzung inklusive der Anlage 1 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
31
Ja-Stimme(n)
0
Nein-Stimme(n)
1
Enthaltung(en)

326/2015
10/101

4.

Besetzung der beratenden Ausschüsse und sonstigen Gremien mit
sachkundigen Einwohnern
Das Gremium kommt überein, dass offen und en bloc abgestimmt werden kann.

Der Gemeinderat beschließt:

Folgende Vertreter werden neu in den Jugendgemeinderat gewählt:

-6Gewerbliche Schule Lahr
Mamo Ali
Max Planck-Gymnasium
Corina Schönleber

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

293/2015
14

5.

Beschlussfassung über den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung
für das Rechnungsjahr 2014 des Hospital- und Armenfonds Lahr und
Kenntnisnahme des Berichts der örtlichen Prüfung

Der Gemeinderat beschließt:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
stellt der Gemeinderat als Stiftungsrat den Jahresabschluss 2014 des Hospital- und Armenfonds - Spital - Wohnen und Pflege - und die Jahresrechnung
2014 - Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen - gemäß den gesetzlichen Vorschriften wie folgt fest:
a) den Jahresabschluss des Hospital- und Armenfonds
- Spital - Wohnen und Pflege mit einer Bilanzsumme von 11.105.610,16 EUR und einem Jahresverlust
von 256.054,78 EUR.
Der Jahresverlust wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt
zu geben.
b) die Jahresrechnung des Hospital- und Armenfonds
- Stiftungs- und Finanzverwaltung/Allgemeines Grundvermögen auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit
29.289,97 EUR und auf der Einnahme- und Ausgabenseite des Vermögenshaushalts mit 58.992,36 EUR.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 31 Abs. 1 StiftG i.V.m. § 95b Abs. 2
GemO ortsüblich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-7301/2015
202

6.

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr;
Jahresabschluss 2014

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom erstellten Jahresabschluss 2014.
2. Der Gemeinderat beschließt entsprechend dem Vorschlag des Haupt- und
Personalausschusses als Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Bäder,
Versorgung und Verkehr Lahr den Jahresgewinn 2014 in Höhe von
540.761,80 € und den vorgetragenen Jahresgewinn 2013 in Höhe von
87.605,04 € nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag
zum 17.12.2015 an den Haushalt der Stadt Lahr abzuführen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

269/2015
202

7.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr;
Stadtwald Lahr - Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2016

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft-Forstbezirk Lahr und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb
Lahr aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2016 zur Kenntnis und genehmigt diesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

313/2015
622

8.

Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring
hier: Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition
2.6150.987000/008 (Sanierungsmaßnahme Kanadaring -Zuweisungen
und Zuschüsse an übrige Bereiche) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 860.000,--. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt (vorläufig) durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um 860.000,-- erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Die Beschlussfassung über die endgültige Deckung der Mehrausgaben wird zu einem
späteren Zeitpunkt im Rahmen einer erneuten Gremiumsbefassung
erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-8255/2015
202

9.

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung
von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS)

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt im Rahmen der Gebührenfestsetzung für die Jahre 2016 und 2017 Folgendes:
1.

Der dem Gemeinderat vorgelegten Gebührenkalkulation Stand November 2015 wird zugestimmt.

2.

Die Stadt Lahr beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben.

3.

Die Stadt Lahr wählt als Bemessungsmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für
die Niederschlagswasserbeseitigung sind die überbauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen
sind.

4.

Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem
Kalkulationszeitraum von zwei Jahren berücksichtigt. Somit liegen der
Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze des Jahres 2016 und
eine Hochrechnung für das Jahr 2017 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach
den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen.

5.

Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach
§ 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene
Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In
die Gebührenkalkulationen wurden die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen
eingerechnet. Da der Eigenbetrieb nicht mit Stammkapital ausgestattet
ist, wurden keine Eigenkapitalzinsen angesetzt. Bei der Ermittlung der
Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.

6.

Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil).
Der Straßenentwässerungsanteil beträgt:
laufende Kosten Mischwasserbeseitigung
(Kanalnetz, Sammler, RÜB)
laufende Kosten Schmutzwasserbeseitigung
laufende Kosten Niederschlagswasserbeseitigung
laufende Kosten Kläranlage
kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Niederschlagswasserbeseitigung
kalkulatorische Kosten Kläranlage

7.

25 %
0%
50 %
5%
25 %
0%
50 %
5%

Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtungen,
welche in die Gebührenkalkulationen eingestellt wurden, wird zugestimmt.

-98.

Im Kalkulationszeitraum 2016/2017 erfolgt der Ausgleich folgender Vorjahresergebnisse:
Bei der Schmutzwasserbeseitigung werden die noch offenen Kostenüberdeckungen aus den Jahren 2011-2013 in Höhe von 992.708,95 €
sowie ein Teil der Kostenüberdeckung des Jahres 2014 in Höhe von
120.000 € ausgeglichen.
Bei der Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt der Ausgleich der Kostenunterdeckung des Jahres 2014 in Höhe von 44.816,64 €.

9.

Der Gemeinderat nimmt die Begründung zur Kenntnis und stimmt den
Kalkulationen für die Jahre 2016 und 2017, jeweils Stand November
2015, einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Erläuterungen zu.

10. Der Gemeinderat beschließt, für die Abrechnungsjahre 2016 und 2017
folgende Gebührensätze festzusetzen:
Schmutzwassergebühr:
Schmutzwasserkanalgebühr:
Niederschlagswassergebühr:

€ 1,60 je m³ Schmutzwasser
€ 0,42 je m³ Schmutzwasser
€ 0,28 je m² gewichteter versiegelter Grundstücksfläche

11 Der Gemeinderat beschließt die dazugehörige Satzung zur Änderung
der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren
für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung
- AbwGebS).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

298/2015
14

10.

Übertragung einer weiteren Aufgabe auf das Rechnungsprüfungsamt
der Stadt Lahr im Rahmen der Prüfung des Abwasserverbandes
Raumschaft Lahr:
Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens
auch vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen (§ 112
Abs. 2 Nr. 2 GemO)

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt dem Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Prüfung für den Abwasserverband Raumschaft
Lahr als weitere Aufgabe die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen
und des Vergabeverfahrens auch vor dem Abschluss von Lieferungsund Leistungsverträgen gemäß
§ 112 Abs. 2 Nr. 2 GemO i.V.m. § 5 Abs. 2 GKZ zu übertragen.
2. Die Tätigkeit wird vom Abwasserverband über den von der Stadt Lahr
festgesetzten Verwaltungskostenbeitrag erstattet.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 10 267/2015
1. Ergänzu
ng
202

11.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Anschluss der Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum
Lahr“ an die Einrichtung der öffentlichen Abwasserbeseitigung der
Stadt Lahr

Der Gemeinderat beschließt:

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte öffentlichrechtliche Vereinbarung über den Anschluss der Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“
an die Einrichtung der öffentlichen Abwasserbeseitigung der Stadt
Lahr.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

289/2015
1. Ergänzu
ng
202

12.

Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen
Vertrages zwischen dem Abwasserverband Friesenheim, den Kanadischen Streitkräften und der Stadt Lahr vom 05.09.1989

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat stimmt der als Anlage beigefügten Erklärung zum
Ausscheiden der Kanadischen Streitkräften aus dem öffentlichrechtlichen Vertrag zwischen dem Abwasserverband Friesenheim,
den Kanadischen Streitkräften und der Stadt Lahr vom 05.09.1989 zu
und beauftragt die Verwaltung mit dem Vollzug.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

297/2015
201

13.

Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen dem Abwasserverband
Raumschaft Lahr und der Stadt Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen dem Abwasserverband Raumschaft Lahr und der Stadt Lahr nach
Maßgabe des beigefügten Entwurfs.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 11 305/2015
302

14.

Betreuungskonzeption obdachlose Personen

Der Gemeinderat beschließt:
Dem auf Dauer angelegten Konzept zur Betreuung obdachloser Personen
sowie der Bereitstellung eines Betrages in Höhe von 20.000,- Euro jährlich
zur Finanzierung einer Personalstelle der AGJ mit einem Stellenumfang von
33 % wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

288/2015
30

15.

Vertrag zur Regelung der Aufgabenverteilung bei der Errichtung der
Daueranlagen für die Landesgartenschau

Der Gemeinderat beschließt:
1. Dem beiliegenden Vertragsentwurf wird zugestimmt.
2. Die Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Landesgartenschau Lahr 2018
GmbH werden beauftragt im Aufsichtsrat dem Vertragsentwurf zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

310/2015
603

16.

Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik
-Projektmanagementbericht Nr. 3, November 2015

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagementbericht Nr. 3, Stand November 2015 zum
Umbau und Sanierung der ehemaligen Tonofenfabrik zum neuen
stadtgeschichtlichen Museum wird zur Kenntnis genommen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

309/2015
603

17.

Erweiterung Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule
-Projektmanagementbericht Nr. 3, November 2015

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagementbericht Nr. 3, Stand November 2015 zur Erweiterung
der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule wir zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

- 12 311/2015
603

18.

Energiebericht 2014

Der Gemeinderat beschließt:

Der Energiebericht der kommunalen Liegenschaften für die
Berichtsjahre 2013 und 2014 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

321/2015
605

19.

Ausbau Friedrichstraße zwischen Alleestraße und Gärtnerstraße
- Vergabe der Straßenbauarbeiten

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Christian Pontiggia aus Waldkirch wird auf Grund Ihres Angebotes
vom 17.11.2015 beauftragt, die Straßenbauarbeiten auszuführen.
Die Auftragssumme beträgt 399.763,61 € einschl. 19 % MwSt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

lV. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates am
16.11.2015 und 30.11.2015

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 08.07.2015

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Oberbürgermeister Dr. Müller stellt fest, dass nach Behandlung der ursprünglichen
Tagesordnungspunkte 18 und 19 im weiteren Verlauf der Sitzung keine weiteren Zuhörer
den Sitzungssaal betreten haben.

- 13 Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 21.12.2015

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin