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Beschlussvorlage (Wahl des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin a) Festsetzung des Wahltages b) Bildung des Gemeindewahlausschusses c) Stellenausschreibung d) Einberufung einer öffentlichen…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Wieland

Datum: 14.12.2018 Az.:

Drucksache Nr.: 324/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

28.01.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Amt 30

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Wahl des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin
a) Festsetzung des Wahltages
b) Bildung des Gemeindewahlausschusses
c) Stellenausschreibung
d) Einberufung einer öffentlichen Versammlung zur Vorstellung der Bewerber/-innen
(Terminfestlegung)

Beschlussvorschlag:

a) Die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt
Lahr/Schwarzwald wird am 22.09.2019 durchgeführt; eine etwa erforderliche Neuwahl am 06.10.2019.
b) Der Gemeinderat wird gebeten, einen Gemeindewahlausschuss zu bilden. Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt.
c) Die Stelle des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin ist am Freitag,
05.07.2019, öffentlich auszuschreiben, und zwar im Staatsanzeiger für BadenWürttemberg und in den in Lahr erscheinenden Tageszeitungen (Badische Zeitung,
Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger). Das Ende der Frist für Bewerbungen wird auf Mittwoch, 28.08.2019, im Falle einer notwendig werdenden Neuwahl auf Mittwoch,
25.09.2019, festgesetzt. Für die Ausschreibung gilt der Text gemäß Anlage.
d) Zur Vorstellung der Bewerber/-innen ist eine öffentliche Versammlung auf Donnerstag, 12.09.2019, in das Parktheater (ehemalige Stadthalle) einzuberufen.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 324/2018

Seite - 2 -

Begründung:
a) Festsetzung des Wahltages
Die Amtszeit von Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller endet mit Ablauf des Monats, in
dem er das 68. Lebensjahr vollendet hat, somit am 31.10.2019.
Nach § 47 Abs. 1 GemO ist die Wahl frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor
Freiwerden der Stelle durchzuführen. Die Wahl muss deshalb zwischen dem 31.07.2019 und
30.09.2019 stattfinden.
Deshalb würde für die Wahl
a) der früheste Termin der 04.08.2019,
b) der späteste Termin der Hauptwahl der 29.09.2019, sein.
Mit Blick auf die Sommerferien, die vom 29.07.2019 bis zum 10.09.2019 dauern, wäre der
15.09.2019 der erste mögliche Wahltag. Diesem Termin steht allerdings entgegen, dass die
Vorstellung der Bewerber/-innen in die Sommerferien fallen würde, da diese bisher bei zurückliegenden Oberbürgermeisterwahlen jeweils in der 2. Woche vor dem Wahltag stattgefunden hat.
Bei einer Verlegung des Wahltages auf den 22. September 2019 wäre dies nicht der Fall und
die Vorstellung könnte auf den 12. September 2019 anberaumt werden.
Dem Gemeinderat wird deshalb empfohlen, den Wahltag auf den 22.09.2019 und eine evtl.
Neuwahl, die gemäß § 45 Abs. 2 GemO frühestens am zweiten (06.10.2019) und spätestens
am vierten Sonntag (20.10.2019) nach der ersten Wahl stattfindet, auf den 06.10.2019 festzulegen.
Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung am 03. Dezember 2018 für den Wahltag am
22.09.2019, für die Neuwahl am 06.10.2019 und für die Vorstellung der Bewerber/-innen am
12.09.2019 ausgesprochen.
b) Bildung des Gemeindewahlausschusses (§ 11 KomWG, § 21 KomWO)
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung
des Wahlergebnisses. Er ist für jede Wahl, ausgenommen für eine evtl. Neuwahl des
Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin, neu zu bilden.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Ober-/Bürgermeister als Vorsitzendem und
mindestens zwei Beisitzern/Beisitzerinnen. Die Beisitzer/-innen und Stellvertreter/-innen in
gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten (§ 11 Abs. 2 KomWG).
Bei der Wahl im Jahre 2013 wurden von den damals vertretenen Fraktionen je ein Beisitzer/eine Beisitzerin und Stellvertreter/-in in den Gemeindewahlausschuss berufen.
Es ist seitens der Fraktionen möglich, die gleichen Personen, die zur Bildung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinderats-, Kreistags- und Ortschaftsratswahl am 26.Mai 2019
vorgeschlagen wurden, für den Gemeindewahlausschuss der Oberbürgermeisterwahl erneut
vorzuschlagen.

Drucksache 324/2018

Seite - 3 -

Wahlbewerber/-innen dürfen nicht zu Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses berufen
werden (§ 15 Abs. 1 Satz 3 KomWG).
Es wird vorgeschlagen, dass über die Bildung des Gemeindewahlausschusses gleichzeitig
mit der Beschlussfassung des Gemeinderates über die Festsetzung des Wahltages entschieden wird und Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller zum Vorsitzenden, sowie
Stadtverwaltungsdirektorin Friederike Ohnemus zu dessen Stellvertreterin zu wählen.
c) Stellenausschreibung (§ 47 Abs. 2 GemO, § 10 KomWG)
Die Stelle ist spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Bei einer
Wahl am 22.09.2019 wäre dies der 22.07.2019. Das Ende der Einreichungsfrist darf frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag (26.08.2019) festgesetzt werden.
Eine ordnungsgemäße Stellenausschreibung setzt voraus, dass ein größerer Kreis interessierter Personen von der Veröffentlichung Kenntnis nehmen kann. Dies ist immer bei einer
Ausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg gegeben.
Unter Berücksichtigung des Erscheinungstermins des Staatsanzeigers (Freitag) wird empfohlen, die Stelle des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am Freitag, 05.07.2019,
öffentlich im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und in den in Lahr erscheinenden
Tageszeitungen (Badische Zeitung, Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger) auszuschreiben.
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen würde deshalb am 06.07.2019 beginnen und sollte
nach Auffassung der Verwaltung am 28.08.2019 enden. Im Falle einer notwendig werdenden
Neuwahl sind neue Bewerbungen möglich, die am ersten Werktag (23.09.2019) nach der
ersten Wahl eingereicht werden können. Das Ende der Bewerbungsfrist darf vom Gemeinderat frühestens auf den dritten Tag nach dem ersten Wahltag festgelegt werden. Die Verwaltung schlägt deshalb den 25.09.2019 vor.
Für die Stellenausschreibung gilt der Text gemäß Anlage.
d) Einberufung einer öffentlichen Versammlung zur Vorstellung der Bewerber/-innen
(Terminfestlegung)
Die Gemeinde kann den Bewerbern/Bewerberinnen, deren Bewerbungen zugelassen worden
sind, Gelegenheit geben, sich den Bürgerinnen und Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen (§ 47 Abs. 2 S. 2 GemO).
Es wird vorgeschlagen, eine solche Versammlung auf Donnerstag, 12.09.2019, in das
Parktheater (ehemalige Stadthalle) einzuberufen.

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Dr. Wolfgang G. Müller

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Friederike Ohnemus