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Beschlussvorlage (- Verkehrsuntersuchung Fortschreibung, 23.4.2018/22.12.2017)

17. Dezember 2018
                                    
                                        DBA DEUTSCHE BAUWERT OBJEKTGESELLSCHAFT LAHR
MBH
Bebauungsplan „ALTENBERG, 1. Änderung“ in Lahr
Fortschreibung Verkehrsuntersuchung
Erläuterungsbericht

Projekt-Nr. 612-1955

April 2018

DBA Deutsche Bauwert Objektgesellschaft Lahr mbH
B-Plan „ALTENBERG, 1. Änderung“ Lahr / Fortschreibung Verkehrsuntersuchung

Inhaltsverzeichnis

1.

Aufgabenstellung.................................................................................................. 1

2.

Bestandsanalyse .................................................................................................. 1

3.

Umsetzung der Planungen ................................................................................... 2
3.1 Änderungen gegenüber dem Stand von 2016 ................................................ 2
3.2 Aktualisierung Verkehrserzeugungsberechnungen ........................................ 3
3.3 Verkehrsverteilung ......................................................................................... 4
3.4 Künftige Verkehrsbelastungen ....................................................................... 4
3.5 Verkehrsabwicklung und fachliche Bewertung ............................................... 6

Quellenverzeichnis

[1]

Fichtner Water & Transportation GmbH im Auftrag der Deutsche Bauwert Objektgesellschaft Lahr mbH: Erschließungsplanung „Reichswaisenhaus-Areal“ Lahr, Erläuterungsbericht Verkehrskonzept, Mai 2016

[2]

Verkehrsplanung Köhler und Taubmann GmbH im Auftrag des Klinikums Offenbach: Integriertes Verkehrskonzept Neubau Klinikum Offenbach, August 2005

[3]

Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung: Integration von Verkehrsplanung
und räumlicher Planung, Wiesbaden (Herausgeber), Dr.-Ing. Dietmar Bosserhoff

[4]

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg, Stuttgart
(Herausgeber); Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 (GVP), Ausgabe
2010

[5]

Fichtner Water & Transportation GmbH im Auftrag der Stadt Lahr: Verkehrsuntersuchung Burgheimer Straße, Erläuterungsbericht Juli 2017

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II

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B-Plan „ALTENBERG, 1. Änderung“ Lahr / Fortschreibung Verkehrsuntersuchung

1.

AUFGABENSTELLUNG
Für das Areal rund um das ehemalige Reichswaisenhaus in Lahr wurde im Jahr 2016
ein städtebaulicher Entwurf für die künftige Nutzung als Neubaugebiet ausgearbeitet.
Auf der Grundlage dieses Entwurfes wurde die Objektplanung der Verkehrsanlagen für
die Planungsphase Vorplanung ausgearbeitet und eine Verkehrsuntersuchung erstellt.
Infolge des zwischenzeitlich stattgefundenen Informations- und Kommunikationsprozesses mit Bürgerentscheid und zahlreichen Gremiensitzungen musste der städtebauliche Entwurf überarbeitet werden.
Dies hat nun zur Folge, dass weite Teile der bereits erfolgten Erschließungsplanungen
an den neuen Entwurf angepasst werden müssen, um ein funktionierendes Gewerk im
erforderlichen Bebauungsplanverfahren festsetzen zu können. Darüber hinaus wurde
in Abstimmung mit der Stadt Lahr der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um Teile
der Altvaterstraße sowie des Klinikbereiches erweitert, was ebenfalls in den Planungsschritten zu berücksichtigen ist.
In der Verkehrsuntersuchung vom Mai 2016 [1] wurden die verkehrlichen Auswirkungen der Planungen am Reichswaisenhaus untersucht, bewertet und verkehrliche Maßnahmen abgeleitet.
Durch die Erweiterung des Planungsgebietes um die Bereiche westlich der Altvaterstraße kommen zu den bisher vorgesehenen neuen Nutzungen weitere verkehrserzeugende Elemente hinzu. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Maßnahmen werden nun
auch explizit Ausbauten an der Altvaterstraße umgesetzt (vgl. Objektplanung Verkehrsanlagen). Daher ist die Verkehrsuntersuchung fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren.

2.

BESTANDSANALYSE
Im Rahmen der Bestandsanalyse haben sich durch die Änderungen am Plangebiet
bzw. der vorgesehenen Nutzungen keine geänderten Aussagen ergeben. Die Inhalte
der Verkehrsuntersuchung vom Mai 2016 [1] sind daher weiterhin gültig.

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3.

UMSETZUNG DER PLANUNGEN

3.1

Änderungen gegenüber dem Stand von 2016
Im Zuge der Weiterentwicklung des städtebaulichen Entwurfes bzw. der Plangebietserweiterung sind für die Verkehrsuntersuchung folgende Punkte als Randbedingungen anzusetzen:


Die grundsätzliche Erschließungssituation des Neubaugebietes bleibt gegenüber
dem Stand von 2016 unverändert. Es gibt weiterhin zwei Teile des Gebietes. Der
südliche Teil mit Einfamilien- / Doppel- / bzw. Reihenhausbebauung wird über einen heute schon bestehenden Stich in der Bürklinstraße erschlossen. Der nördliche Teil rund um die Denkmäler mit Geschosswohnungsbau ist über einen Anschluss an die Altvaterstraße, der in der Lage identisch ist zur heutigen Erschließung, an das Wegenetz angeschlossen



Hinsichtlich der geplanten Anzahl der Wohneinheiten sind nach dem aktuellen
Planungsstand für die beiden angesprochenen Teile leichte Reduktionen erkennbar, da beispielsweise in der Bürklinstraße Wohnbauflächen wegfallen. Da diese
Änderungen nur geringfügige Auswirkungen hätten, wurden die Ansätze zu den
Wohneinheiten aus der Untersuchung von 2016 weiter verwendet. Dies umfasst
folgende Zahlen:



o

nördlicher Teil (Altvaterstraße): 121 Wohneinheiten (inkl. zusätzlicher KitaPlätze)

o

südlicher Teil (Bürklinstraße): 33 Wohneinheiten

Durch Plangebietserweiterung um die Bereiche nordwestlich der Altvaterstraße ergeben sich neue Nutzungen, die mit zu berücksichtigen sind:
o

Ein Parkdeck mit ca. 90 Parkständen als Mitarbeiterparkplatz des Klinikums

o

1 weiteres Wohnbaugrundstück an der Altvaterstraße



Darüber hinaus soll im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die bereits in der
Verkehrsuntersuchung von 2016 angedachte Verbreiterung der Altvaterstraße auf
ein Maß von 5,50 m Fahrbahnbreite für den Kfz-Verkehr sowie eines durchgehenden Gehweges von im Regelfall 2,10 m Breite (kurze Abschnitte mit 1,50 m Breite)
mit umgesetzt werden.



Ebenso werden die Ausbauvorschläge zur Entschärfung der Engstelle an der Altvaterstraße zwischen Bürklinstraße und Bottenbrunnenstraße in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen.

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3.2

Aktualisierung Verkehrserzeugungsberechnungen
Die bisher angesetzten Verkehrsmengen resultierend aus den geplanten Wohnbereichen nördlich der Bürklinstraße und rund um die Baudenkmäler werden mit 33 WE
bzw. 121 WE beibehalten. Die Verkehrsmengen können also aus der Untersuchung
von 2016 weiterverwendet werden:


Altvaterstraße (121 WE + KiTa):

606 Kfz/24h (je 303 Kfz/24h rein und raus)



Bürklinstraße (33 WE):

156 Kfz/24h (je 78 Kfz/24h rein und raus)

Für die maßgebende Spitzenstunde (morgens) ergeben sich folgende Werte für die
Altvaterstraße:


Quellverkehr:

etwa 50 Kfz/h



Zielverkehr:

etwa 20 Kfz/h

Für die Bürklinstraße ergeben sich folgende Werte:


Quellverkehr:

etwa 15 Kfz/h



Zielverkehr:

etwa 5 Kfz/h

Als Erweiterung ist nun ein Parkhaus mit zwei Ebenen und ca. 90 Parkständen vorgesehen, das über die Altvaterstraße erschlossen wird. Dieses Parkdeck soll den Beschäftigen des Klinikums zur Verfügung stehen.
Zur Ermittlung der verkehrserzeugenden Wirkung dieses Parkhaus kann der Umschlaggrad je Parkstand angesetzt werden. Aus eigenen Untersuchungen bzw. Literaturrecherchen [2 und 3] kann für Beschäftigtenparkplätze im Bereich von Krankenhäusern ein Umschlaggrad von 1,0 bis 1,8 angegeben werden. Für die vorliegende Situation in Lahr wird ein Umschlaggrad von 2,0 angesetzt. Das bedeutet, dass jeder Parkstand des Parkdecks am Tag zweimal angefahren und wieder verlassen wird. Somit
ergibt sich folgende Verkehrserzeugung:


Parkhaus Klinikum

360 Kfz/24h (je 180 Kfz/24h rein und raus)

Für die maßgebende Spitzenstunde am Morgen kann nach der Auswertung der zur
Verfügung stehenden Untersuchungen [2 und 3] von folgenden Werten ausgegangen
werden:


Quellverkehr:

etwa 5 Kfz/h



Zielverkehr:

etwa 55 Kfz/h

Ebenfalls durch die Erweiterung des Plangebietes ergibt sich die Möglichkeit zur Ausweisung eines weiteren Wohngebäudes nordwestlich der Altvaterstraße. Für das vor-

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gesehene Einzelhaus kann von 2 Wohneinheiten ausgegangen werden. Mit den Verkehrserzeugungsansätzen der Wohngebäude der Bürklinstraße (156 Kfz/24h bei 33
WE) ergeben sich somit:


Wohngebäude Altvaterstraße (2 WE)

10 Kfz/24h (je 5 Kfz/24h rein und raus)

Bezogen auf die Spitzenstunde kann hierbei von 1 bis 2 zusätzlichen Quellfahrten
ausgegangen werden.

3.3

Verkehrsverteilung
Die verwendeten Ansätze für die Wohnnutzungen an der Bürklinstraße und den
Denkmälern kann aus der Untersuchung von 2016 übernommen werden.
Durch das Parkhaus entstehen zusätzliche Verkehre im Bereich der Altvaterstraße.
Nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung Lahr bzw. in Abstimmung mit dem Betreiber des Parkhauses, der Verwaltungsdirektion des Ortenauklinikums Lahr-Ettenheim,
ist das Parkdeck für die bestehenden Beschäftigten gedacht. Eine über die in den letzten Jahren vollzogene Erweiterung der Beschäftigtenzahlen ist künftig nicht vorgesehen.
Daher sind die vom Parkhaus ausgehenden Verkehrsbewegungen keine Neuverkehre,
sondern bündeln die Parkvorgänge der jetzigen Beschäftigten, die im Bestand im Umfeld des Klinikums z.B. in den anliegenden Wohnstraßen oder dem Waldparkplatz,
parken.
Die Beschäftigten, die heute schon den Waldparkplatz nutzen und künftig auf das
Parkdeck verlagert werden sollen, nutzen bereits im Bestand die Fahrwege über die
Altvaterstraße. Diese etwa 120 Kfz/24h der Gesamtverkehre des Parkdecks von 360
Kfz/24h benutzen die Altvaterstraße bereits heute und stellen somit keine Zusatzbelastung dar.
Die übrigen 240 Kfz/24h parken heute in den umliegenden Straßen des Klinikums und
belasten künftig den nördlichen Teil der Altvaterstraße neu. Demgegenüber gibt es in
den Wohnstraßen auch Entlastungen durch die Bündelung der Verkehre. In der Bürklinstraße sind dies ca. 60 Kfz/24h.
Für das zusätzliche Wohnhaus nordwestlich der Altvaterstraße werden die Verkehrsverteilungsansätze aus der Untersuchung von 2016 verwendet.

3.4

Künftige Verkehrsbelastungen
Die künftigen Verkehrsbelastungen setzen sich zum einen aus einer allgemeinen Verkehrsprognose zusammen, die unabhängig von der betrachteten Gebietsentwicklung
mit einem pauschalen Faktor von 7% bis zum Jahr 2030 angesetzt werden kann. Diese Verkehrsentwicklungen können dem Gesamtverkehrsplan Baden-Württemberg von

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2010 [4] entnommen werden und bilden auch die künftigen Entwicklungen in Lahr mit
weiteren Baugebieten und Nutzungserweiterungen ab.
Zusätzlich zu der allgemeinen Entwicklung kommt die Verkehrserzeugung der Gebietsentwicklung hinzu. Für die relevanten Streckenabschnitte im Plangebiet ergeben
sich somit folgende Verkehrsbelastungen an einem durchschnittlichen Werktag (DTVW) in Kfz/24h bzw. in den Spitzenstunden in Kfz/h.
Tab. 3-1:

Zusammenstellung der wesentlichen Verkehrsbelastungen

Straßenabschnitt

DTV-W-Wert
[Kfz/24h]
Bestand

Progn.-

Spitzenstundenbelastung
Kfz/h
Planfall

Bestand

Nullfall

Progn.-

Planfall

Nullfall

Bürklinstraße

562

601

706

57

61

76

Altvaterstraße
(nördlich Baugebietszufahrt)

784

838

1084

73

78

108

Altvaterstraße
(nördlich Bottenbrunnenstraße bis Baugebiet)

784

838

1.709

73

78

183

Altvaterstraße
(zwischen Bürklin- und
Bottenbrunnenstraße)

1.126

1.204

1.994

107

114

199

Altvaterstraße
(südlich Bürklinstraße)

1.556

1.665

2.559

127

136

241

390

417

498

43

46

51

Stefanienstraße
(westlich Altfelixstraße)

5.054

5.408

5.845

464

496

546

Stefanienstraße
(östlich Altfelixstraße)

4.530

4.847

5.284

423

453

503

620

663

693

65

70

78

17.000

18.190

18.400

1.700

1.819

1.869

Bottenbrunnenstraße

Altfelixstraße
Geroldsecker Vorstadt
(B 415)

Generell haben sich die Verkehrsbelastungen gegenüber dem Stand von 2016 abschnittsweise aufgrund der zusätzlichen Berücksichtigung von allgemeiner Verkehrsprognose sowie der Ausweitung des Plangebietes ein Stück weit erhöht. Die Dimensionen der absoluten Verkehrsbelastungen entsprechen aber nach wie vor den ehemaligen Ergebnissen.

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3.5

Verkehrsabwicklung und fachliche Bewertung
Die funktionierende Verkehrsabwicklung hängt zum einen von der leistungsfähigen
Ausgestaltung der Knotenpunkte ab, zum anderen spielen insbesondere im nachgeordneten Netz die Fahrbahnbreiten, Sichtverhältnisse und Sicherheitsrandbedingungen
für alle Verkehrsteilnehmer eine bedeutende Rolle.
Im Plangebiet mit den beiden vorgesehenen Erschließungsstraßen können die prognostizierten Kfz-Mengen leistungsfähig abgewickelt werden. Im nördlichen Teil rund
um die Denkmäler ist im Fahrbahnbereich größtenteils der Begegnungsfall Pkw/ Lkw
möglich. Lediglich im Einmündungsbereich zur Altvaterstraße ist aufgrund der topografischen Situation eine kurze Einengung der Planstraße vorgesehen. Diese Einengung
wurde im Rahmen der Straßenplanung explizit hinsichtlich der Sichtverhältnisse untersucht und abgestimmt, so dass zufahrende Fahrzeuge noch vor der Engstelle einen
Aufstellbereich haben und diesen auch einsehen können.
In dieser nördlichen Planstraße werden alle Verkehrsteilnehmer auf einer Mischverkehrsfläche abgewickelt. Die Ausbildung als Stichstraße, die insgesamt geringen Verkehrsbelastungen, die optische Ausbildung von Seitenbereichen über die Entwässerungsmulden lassen hier auch eine verkehrssichere Abwicklung zu. Unterstützt werden
könnte dies durch die verkehrsrechtliche Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Spielstraße).
Auch in der südlichen Planstraße, die über die Bürklinstraße erschlossen wird, ist eine
Mischverkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmer vorgesehen. Hier sind die Verkehrsbelastungen noch geringer, so dass von einer gut verträglichen Abwicklung ausgegangen werden kann. Einzig die mit ca. 18% Neigung sehr steile Zufahrt von der Bürklinstraße aus, was auf die Bestandssituation zurückzuführen ist und wg. seitlich angrenzender Zwänge in Lage/Höhe (z.B. Zufahrten) sowie der bestehenden Topographie
nicht korrigiert werden kann, erfordert von allen Verkehrsteilnehmern besondere Rücksichtnahme. Da dieser Streckenabschnitt lediglich von den künftigen Anwohnern genutzt wird (Stichstraße) können die Kenntnis der Situation und die daraus abgeleiteten
richten Verhaltensweisen unterstellt werden.
Eine wesentliche Verbesserung gegenüber der Erschließungssituation von 2016 stellt
der nun ins Bebauungsplanverfahren aufgenommene Ausbau der Altvaterstraße nördlich der Bürklinstraße dar. Die Altvaterstraße soll nördlich der Bottenbrunnenstraße auf
eine Breite von 5,50 m für die Kfz-Fahrbahn und einem straßenbegleitenden Gehweg
auf der Südseite mit in der Regel 2,10 m Breite ausgebaut werden. An einigen Engstellen aufgrund der Grundstücksverläufe verringert sich die nutzbare Gehwegsbreite in
kurzen Abschnitten auf etwa 1,50 m. Generell können aber mit diesen Breiten sowohl
die Kfz-Verkehre und hierbei auch der Begegnungsfall Pkw/Lkw als auch die Fußgängerverkehre sehr gut leistungsfähig und verkehrssicher abgewickelt werden.
Auch die bestehende Engstelle an der Altvaterstraße zwischen Bürklinstraße und Bottenbrunnenstraße wird optimiert.

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Ohne Eingriff in Privatgrundstücke bietet sich die Neuaufteilung des Querschnitts mit
gleichbleibender Kfz-Fahrbahnbreite sowie Anordnung eines nur noch einseitigen aber
dafür mit einer Breite von ca. 1,80 m nutzbaren Gehwegs auf der Nordostseite an, wie
dies schon in der Untersuchung von 2016 vorgeschlagen wurde. Die Verkehrsabwicklung an der Engstelle ist auch mit den erhöhten Belastungen gewährleistet, da die ca.
200 Kfz/h (2016: 150 Kfz/h) weiterhin deutlich unter den Einsatzgrenzen von 500 Kfz/h
für kurze Engstellen nach den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraße (RASt)“ liegen.
Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung Lahr bereits Gespräche mit den an die Engstelle angrenzenden Grundstückseigentümern geführt, um eine Verbreiterung des
Straßenraums unter Inanspruchnahme privater Grundstücke zu ermöglichen. Falls diese Gespräche erfolgreich verlaufen, könnte die Engstelle entfallen, was sich positiv auf
den Verkehrsablauf auswirken würde.
Der Bau eines neuen Parkdecks für die Beschäftigten des Klinikums bietet die Chance,
angespannte Situationen im Bereich des ruhenden Verkehrs in den Wohnstraßen rund
um das Klinikum zu verbessern. Wesentliches Kriterium hierbei ist die Akzeptanz des
neuen Parkdecks. Diese hängt zum einen von der Bewirtschaftungsform des Parkdecks selber ab (Hürde zur Nutzung), zum anderen aber auch von den Bewirtschaftungsformen im Umfeld. Werden beispielsweise Gebühren für die Parkdecknutzung fällig, ist eine Bewirtschaftung im Umfeld erforderlich (z.B. Bewohnerparkbereiche), um
die Beschäftigten zu einer Nutzung des Parkdecks zu bewegen.
Für die Bürklinstraße könnte sich mit dem Parkdeck eine Entspannung der Verkehrssituation einstellen. Die in der Untersuchung vorgeschlagenen Halteverbote zur Gewährleistung von Lücken für den Begegnungsverkehr, sind aber nach wie vor sinnvoll und
können bei Umsetzung der Planungen weiterhin empfohlen werden.
Die Verkehrsabwicklung im weiträumigeren Bereich an den größeren Knotenpunkten
Stefanienstraße/ Altfelixstraße sowie B415 und Burgheimer Straße hängt immer weniger von den Effekten der Gebietsentwicklung am „Altenberg“ ab. Zwar sind die zusätzlich abzuwickelnden Kfz-Verkehrsbelastungen dort noch spürbar, allerdings nimmt der
relative Anteil der Zusatzbelastungen aufgrund der weiteren Verkehrsverteilung und
der höheren Ausgangsbelastungen deutlich ab.
Untersuchungen zur Burgheimer Straße haben gezeigt, dass ein leistungsfähiger Verkehrsablauf auch künftig möglich ist [5]. Gleiches wird auch für die Knotenpunkte an
der Stefanienstraße bzw. an der B415 gelten; allerdings verbunden mit den für städtische Bereiche durchaus üblichen Wartezeiten.
Generell spielen bei der Kfz-Verkehrsabwicklung neben der Leistungsfähigkeit auch
verkehrspolitische Ziele eine wichtige Rolle. Um die Nutzung ggf. vorhandener Spielräume vor diesem Hintergrund zu beleuchten, wird die Stadt Lahr in den nächsten Jahren ihren Gesamtverkehrsplan fortschreiben bzw. neu aufstellen zu einem Verkehrsentwicklungsplan. In diesem Zusammenhang sind auch Abwicklungsszenarien der
größeren innerstädtischen Knotenpunkte zu betrachten.

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Die Situation für die Radfahrer im nachgeordneten Netz mit gemeinsamer Verkehrsführung auf der Fahrbahn ist weiterhin zweckmäßig und im Einklang mit den Richtlinien
und Regelwerken.
Ebenso ist die Anbindung an den ÖPNV für die neuen Einwohner gegeben. Sicherlich
wären kürzere Entfernungen zu den nächsten Haltestellen sowie eine dichtere Taktfolge attraktiver. Vor dem Hintergrund einer doch relativ kleinen Wohnentwicklung (ca.
400 Einwohner) ist eine neue Linienführung aus wirtschaftlichen Gründen schwer darstellbar. Denkbar wäre eine Kombination mit den Klinikverkehren, die allerdings nicht
zu Lasten bestehender Angebote gehen sollte. Da auch dies eine gesamtstädtische
Aufgabe darstellt, wäre im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes eine generelle
Aussage zur sinnvollen ÖPNV-Versorgung in diesem Teilbereich zu erarbeiten.
Für die Fußgänger kann durch den Ausbau des Gehwegs an der Altvaterstraße eine
deutliche Verbesserung gegenüber der bestehenden Situation erreicht werden, von der
auch die künftigen Bewohner profitieren können.

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