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Beschlussvorlage (Einfacher Bebauungsplan LOTZBECK-/JAMMSTRASSE - Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 20.12.2018 Az.: - 0687/Lö

Drucksache Nr.: 330/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

16.01.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

28.01.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

----------

Rechts- und
Ordnungsamt
extern geprüft

Betreff:

Einfacher Bebauungsplan LOTZBECK-/JAMMSTRASSE
- Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschlussvorschlag:

1. Dem Städtebaulichen Vertrag wird zugestimmt.
2. Die Zustimmung gilt auch für eventuell bis zur Vertragsunterzeichnung noch notwendig werdende Änderungen, sofern diese nicht in die wesentlichen Grundzüge
der Vertragskonditionen eingreifen.

Anlage(n):
- Städtebaulicher Vertrag inklusive Lagepläne

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 330/2018

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Zur Umsetzung der Sozialwohnungsquote stellt die Stadt den einfachen Bebauungsplan
LOTZBECK-/JAMMSTRASSE auf. Er bildet die Grundlage für einen Städtebaulichen Vertrag, der notwendig ist, um die Quote rechtssicher durchzusetzen.
Nach dem Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Sozialwohnungsquote bei Wohnungsneubau müssen bei Wohnungsbauprojekten, die nach dem 1. Januar 2018 eingereicht werden und die 10 oder mehr Wohnungen umfassen oder eine Gesamtwohnfläche
von über 800 m² aufweisen, mindestens 20 % der Wohnungsfläche als sozialer Mietwohnraum mit mindestens 15-jähriger Preisbindung angeboten werden. Als sozialer Wohnraum
gilt Wohnraum, der die Förderbedingungen des Landes für preisgebundenen Wohnraum
erfüllt. Für die vorliegende Planung bedeutet dies, dass je nach Wohnungsfläche circa
12 Wohneinheiten als sozialer Wohnraum ausgebildet werden.
Die Firma IPI IMMO-PRO-INVEST GmbH aus Bad Dürrheim hat das Grundstück Flurstück
Nr. 239 (Ecke Lotzbeck-/Jammstraße) von der Gemibau erworben und möchte es neu bebauen. Ein Teil der Wohnhäuser wurde bereits abgerissen; die drei noch vorhandenen
Bestandsgebäude sollen ebenfalls abgebrochen werden. Auch künftig soll das Grundstück
ausschließlich einer Wohnnutzung dienen. Entsprechend der vorliegenden Planung sollen
zwei Neubauten entlang der Jammstraße entstehen. Das größte Wohnhaus ist entlang der
Lotzbeckstraße geplant, weitere vier im rückwärtigen Bereich. Zudem ist eine Tiefgarage
vorgesehen. Insgesamt sollen hier rund 90 Wohneinheiten entstehen.
Der Städtebauliche Vertrag beinhaltet vor allem die Verpflichtung zur Umsetzung der Sozialwohnungsquote und daneben Regelungen zu Grundstücksveränderungen zugunsten
von öffentlicher und privater Parkierung sowie öffentlichen Gehwegen.
Der Vertragstext wurde mit Hilfe externer Rechtsberatung erstellt und der Firma IPI abgestimmt; er ist als Anlage angehängt. Die Verwaltung empfiehlt, dem Entwurf zum Städtebaulichen Vertrag zuzustimmen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.