Beschlussvorlage (Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen)
5. Februar 2019
Beschlussvorlage Amt: 302 Stuber Datum: 09.01.2019 Az.: Drucksache Nr.: 142/2018 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten 19.06.2018 vorberatend öffentlich 10 Ja 4 Nein 1 Enthaltung Ortschaftsrat Hugsweier 10.10.2018 Anhörung öffentlich Einstimmig Ortschaftsrat Kippenheimweiler 23.10.2018 Anhörung öffentlich 1 Ja 8 Nein Ortschaftsrat Kuhbach 09.10.2018 Anhörung öffentlich 5 Ja 1 Nein 1 Enthaltung Ortschaftsrat Langenwinkel 11.12.2018 Anhörung öffentlich 9 Ja 1 Enthaltung Ortschaftsrat Mietersheim 11.10.2018 Anhörung öffentlich Einstimmig Ortschaftsrat Reichenbach 08.11.2018 Anhörung öffentlich 9 Nein Ortschaftsrat Sulz 18.10.2018 Anhörung öffentlich Einstimmig Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten 05.02.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 605 61 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen Beschlussvorschlag: Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten empfiehlt folgende grundsätzliche Vorgehensweise bei der Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen in Lahr: 1. Künftig wird das Parken auf Gehwegen grundsätzlich sanktioniert, sofern es nicht mittels Markierung oder Beschilderung erlaubt ist. 2. Bei beengten Straßenverhältnissen und bestehendem Parkdruck wird das Parken auf Gehwegen mit 2 m Gehwegrestbreite zugelassen. Die Erlaubnis erfolgt durch eine entsprechende Markierung. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 142/2018 1. Ergänzung Seite - 2 - 3. Sollte dies aufgrund unzureichend breiter Gehwege nicht möglich sein, wird für diesen Bereich ein individuelles Konzept erstellt. 4. Derzeit werden Sonderkonzepte für 21 Straßen für erforderlich erachtet. Diesen in der Anlage beigefügten Sonderkonzepten für Reichenbach, Kuhbach und der Kernstadt wird zugestimmt. 5. Die Waldstraße in Sulz wird bis zu ihrer Sanierung von Kontrollen des Gehwegparkens ausgenommen. 6. Für das Klinikviertel wurde ein separates Parkraumkonzept durch ein Fachbüro erstellt. Eine Vorberatung fand in nichtöffentlicher Sitzung des Technischen Ausschusses am 29.11.2017 statt. Eine abschließende Beschlussfassung des Gemeinderates steht derzeit noch aus. 7. Um den Parkraumverlust möglichst gering zu halten, werden künftig folgende Einbahnstraßen eingerichtet: - Östliche Eichrodtstraße ab Schillerstraße bis Goethestraße, um beidseitiges Parken zu ermöglichen. - Im Sulzbachfeld von der Beethovenstraße bis zur Max-Reger-Straße, um beidseitiges Parken zu ermöglichen. - Ernetstraße ab Heidenburgstraße bis Scheerbachstraße, um einseitiges Parken auf der Fahrbahn zu ermöglichen. 8. Um die Fußgänger zu schützen und den Parkraum zu erhalten, werden der Bereich zwischen Werderstraße und Roonstraße „Am Schnoogebuck“, die westliche Moltkestraße sowie der Bereich südliche Weiherstraße als verkehrsberuhigte Bereiche mit Schrittgeschwindigkeit ausgewiesen. Somit kann der bislang vorhandene Gehweg weiterhin beparkt werden und der Fußgänger gilt im gesamten Fahrbahnbereich als geschützt. Im Zuge der nächsten Fahrbahnsanierungen würden die Gehwege dann entfallen und ein niveaugleicher Ausbau realisiert werden. 9. Zur Umsetzung der Maßnahme (Beschilderungen, Markierungen, Bordsteinabsenkungen) sind Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 EUR im Haushaltsplan 2019 unter der Finanzposition 2.6300.950000-092 enthalten, die mit einem Sperrvermerk versehen sind. Vor Inanspruchnahme dieser Haushaltsmittel wird die Verwaltung mit einer gesonderten Sitzungsvorlage einen Beschluss des Technischen Ausschusses über eine entsprechende Mittelfreigabe einholen. Anlage(n): - Sonderkonzepte Kernstadt - Sonderkonzepte Kuhbach - Sonderkonzept Reichenbacher Hauptstraße Drucksache 142/2018 1. Ergänzung Seite - 3 - Sachdarstellung: Bislang wurde in Lahr das Parken auf Gehwegen geduldet, sofern für Fußgänger noch eine Restbreite von 1,20 m vorhanden war. Dies stellte einen Kompromiss zwischen dem teils hohen Parkdruck und der Fußgängersicherheit dar. Durch parkende Fahrzeuge entstehen mittlerweile jedoch zunehmend Situationen, die Fußgänger zwingen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Begegnungsstellen sind oft nicht vorhanden. Gleichzeitig wurde im Zusammenhang mit den durchgeführten Fußverkehrschecks deutlich, dass dem Fußgängerverkehr mehr Komfort eingeräumt werden muss, wenn diese Verkehrsart gefördert werden soll. Um dies sicherzustellen, soll das Parken auf den Gehwegen künftig generell geahndet werden. Hierbei würde dann lediglich das durchgesetzt werden, was die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bereits enthalten. Gleichzeitig ist aber zu berücksichtigen, dass es Gebiete mit hohem Parkdruck gibt, in denen aufgrund schmaler Straßenkorridore auch nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt werden darf. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme wurden diese Bereiche aufgenommen und geprüft. Hierbei wurden die als Anlage beigefügten Sonderkonzepte entwickelt. Die Waldstraße in Sulz soll auf Wunsch des Ortschaftsrates von künftigen Kontrollen des Gehwegparkens ausgenommen werden, da es sich bei den dortigen Gehwegen aufgrund der geringen Breite eher um Schrammborde handelt und sich diese darüber hinaus vorwiegend im Privateigentum befinden. Es wird empfohlen, dieser Vorgehensweise sowie den beigefügten Sonderkonzepten zuzustimmen. Guido Schöneboom Mats Tilebein Lucia Vogt