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Beschlussvorlage (Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 302
Stuber

Datum: 09.01.2019 Az.:

Drucksache Nr.: 142/2018 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten

19.06.2018

vorberatend

öffentlich

10 Ja
4 Nein
1 Enthaltung

Ortschaftsrat Hugsweier

10.10.2018

Anhörung

öffentlich

Einstimmig

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

23.10.2018

Anhörung

öffentlich

1 Ja
8 Nein

Ortschaftsrat Kuhbach

09.10.2018

Anhörung

öffentlich

5 Ja
1 Nein
1 Enthaltung

Ortschaftsrat Langenwinkel

11.12.2018

Anhörung

öffentlich

9 Ja
1 Enthaltung

Ortschaftsrat Mietersheim

11.10.2018

Anhörung

öffentlich

Einstimmig

Ortschaftsrat Reichenbach

08.11.2018

Anhörung

öffentlich

9 Nein

Ortschaftsrat Sulz

18.10.2018

Anhörung

öffentlich

Einstimmig

Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten

05.02.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

605

61

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:
Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen

Beschlussvorschlag:
Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten empfiehlt folgende grundsätzliche Vorgehensweise bei der Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen in Lahr:
1. Künftig wird das Parken auf Gehwegen grundsätzlich sanktioniert, sofern es nicht
mittels Markierung oder Beschilderung erlaubt ist.
2. Bei beengten Straßenverhältnissen und bestehendem Parkdruck wird das Parken
auf Gehwegen mit 2 m Gehwegrestbreite zugelassen. Die Erlaubnis erfolgt durch
eine entsprechende Markierung.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 142/2018 1. Ergänzung

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3. Sollte dies aufgrund unzureichend breiter Gehwege nicht möglich sein, wird für diesen
Bereich ein individuelles Konzept erstellt.
4. Derzeit werden Sonderkonzepte für 21 Straßen für erforderlich erachtet. Diesen in der
Anlage beigefügten Sonderkonzepten für Reichenbach, Kuhbach und der Kernstadt wird
zugestimmt.
5. Die Waldstraße in Sulz wird bis zu ihrer Sanierung von Kontrollen des Gehwegparkens
ausgenommen.
6. Für das Klinikviertel wurde ein separates Parkraumkonzept durch ein Fachbüro erstellt.
Eine Vorberatung fand in nichtöffentlicher Sitzung des Technischen Ausschusses am
29.11.2017 statt. Eine abschließende Beschlussfassung des Gemeinderates steht derzeit
noch aus.
7. Um den Parkraumverlust möglichst gering zu halten, werden künftig folgende Einbahnstraßen eingerichtet:
- Östliche Eichrodtstraße ab Schillerstraße bis Goethestraße, um beidseitiges Parken zu
ermöglichen.
- Im Sulzbachfeld von der Beethovenstraße bis zur Max-Reger-Straße, um beidseitiges
Parken zu ermöglichen.
- Ernetstraße ab Heidenburgstraße bis Scheerbachstraße, um einseitiges Parken auf der
Fahrbahn zu ermöglichen.
8. Um die Fußgänger zu schützen und den Parkraum zu erhalten, werden der Bereich
zwischen Werderstraße und Roonstraße „Am Schnoogebuck“, die westliche Moltkestraße
sowie der Bereich südliche Weiherstraße als verkehrsberuhigte Bereiche mit Schrittgeschwindigkeit ausgewiesen. Somit kann der bislang vorhandene Gehweg weiterhin
beparkt werden und der Fußgänger gilt im gesamten Fahrbahnbereich als geschützt. Im
Zuge der nächsten Fahrbahnsanierungen würden die Gehwege dann entfallen und ein
niveaugleicher Ausbau realisiert werden.
9. Zur Umsetzung der Maßnahme (Beschilderungen, Markierungen, Bordsteinabsenkungen)
sind Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 EUR im Haushaltsplan 2019 unter der Finanzposition 2.6300.950000-092 enthalten, die mit einem Sperrvermerk versehen sind. Vor
Inanspruchnahme dieser Haushaltsmittel wird die Verwaltung mit einer gesonderten
Sitzungsvorlage einen Beschluss des Technischen Ausschusses über eine entsprechende
Mittelfreigabe einholen.

Anlage(n):
- Sonderkonzepte Kernstadt
- Sonderkonzepte Kuhbach
- Sonderkonzept Reichenbacher Hauptstraße

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Sachdarstellung:
Bislang wurde in Lahr das Parken auf Gehwegen geduldet, sofern für Fußgänger noch eine
Restbreite von 1,20 m vorhanden war. Dies stellte einen Kompromiss zwischen dem teils hohen Parkdruck und der Fußgängersicherheit dar.
Durch parkende Fahrzeuge entstehen mittlerweile jedoch zunehmend Situationen, die Fußgänger zwingen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Begegnungsstellen sind oft nicht vorhanden. Gleichzeitig wurde im Zusammenhang mit den durchgeführten Fußverkehrschecks deutlich, dass dem Fußgängerverkehr mehr Komfort eingeräumt werden muss, wenn diese Verkehrsart gefördert werden soll.
Um dies sicherzustellen, soll das Parken auf den Gehwegen künftig generell geahndet werden. Hierbei würde dann lediglich das durchgesetzt werden, was die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bereits enthalten.
Gleichzeitig ist aber zu berücksichtigen, dass es Gebiete mit hohem Parkdruck gibt, in denen
aufgrund schmaler Straßenkorridore auch nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt werden
darf. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme wurden diese Bereiche aufgenommen und geprüft. Hierbei wurden die als Anlage beigefügten Sonderkonzepte entwickelt.
Die Waldstraße in Sulz soll auf Wunsch des Ortschaftsrates von künftigen Kontrollen des
Gehwegparkens ausgenommen werden, da es sich bei den dortigen Gehwegen aufgrund der
geringen Breite eher um Schrammborde handelt und sich diese darüber hinaus vorwiegend
im Privateigentum befinden.
Es wird empfohlen, dieser Vorgehensweise sowie den beigefügten Sonderkonzepten zuzustimmen.

Guido Schöneboom

Mats Tilebein

Lucia Vogt