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Beschlussvorlage (Schlussbericht 2017)

                                    
                                        Schlussbericht 2017
Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt
Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de

Bericht über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2017
des Eigenbetriebs
Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr

INHALTSVERZEICHNIS

I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ................. 1

II.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ....................................................... 1
1.

Rechtliche Grundlagen ............................................................................................. 1

2.

Zusammenführung der Eigenbetriebe ..................................................................... 2

3.

Steuerliche Verhältnisse .......................................................................................... 3

4.

Technische und wirtschaftliche Grundlagen .......................................................... 3

III.

Vorjahresabschluss, Rechnungswesen........................................................ 5

1.

Vorjahresabschluss .................................................................................................. 5

2.

Rechnungswesen / Buchführung ............................................................................ 6

IV.

Vollzug des Wirtschaftsplans 2017 ............................................................... 6

1.

Erfolgsplan ................................................................................................................ 7

2.

Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) ................................ 7

3.

Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................... 9

4.

Kasse ......................................................................................................................... 9

V.

Prüfung des Jahresabschlusses 2017 ........................................................ 10
1.

Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................. 10

2.

Bilanz 2017 .............................................................................................................. 11

3.

Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB und Anhang .......................... 17

4.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2017 ............................................................ 18

5.

Vermögens- und Finanzlage .................................................................................. 20

VI.

Zusammenfassung ....................................................................................... 22

VII.

Bestätigungsvermerk ................................................................................... 22

VIII.

Beschlussvorschlag ..................................................................................... 23

Anlage

ABKÜRZUNGEN
BgA

Betrieb gewerblicher Art

BilRUG

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

DA

Dienstanweisung

EB

Eigenbetrieb

EigBG

Eigenbetriebsgesetz

EigBVO

Eigenbetriebsverordnung

EWM

Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG

FA

Finanzamt

gem.

gemäß

GemKVO

Gemeindekassenverordnung

GemO

Gemeindeordnung Baden-Württemberg

GemPro

Gemeindeprüfungsordnung

GPA

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

HGB

Handelsgesetzbuch

i.S.v.

im Sinne von

i.V.m.

in Verbindung mit

KStG

Körperschaftsteuergesetz

ÖPNV

Öffentlicher Personennahverkehr

PBefG

Personenbeförderungsgesetz

RPA

Rechnungsprüfungsamt

TGO

Tarifverbund Ortenau GmbH

Vj.

Vorjahr

VOB

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

BVVL

Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“

VwV

Verwaltungsvorschrift

I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung
(GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den
Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der
Jahresrechnung

(§ 110 Abs. 1 GemO)

nach

Maßgabe

der

Gemeindeprüfungsordnung (GemPro) zu prüfen.
Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs. 1 GemO die laufende Prüfung der
Kassenvorgänge.
Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 19.11.2012 dem RPA
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr übertragen (§ 112 GemO).
Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde von Frau Kopf geprüft.

II.
1.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs
Rechtliche Grundlagen

Um steuerliche Optimierungsmöglichkeiten ausnutzen zu können, beschloss der
Gemeinderat am 15.12.2003, den Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr Lahr“
(VVL) zum 01.01.2004 zu gründen. Dazu wurden das Aufgabengebiet des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die Bereitstellung und der Betrieb des
Parkhauses Stadtmitte aus dem Haushalt ausgegliedert und im Eigenbetrieb VVL dafür zwei getrennte Betriebszweige gebildet. Die beiden Bereiche gelten steuerrechtlich als Verkehrsbetriebe.
Weiterhin wurden entsprechend der Betriebssatzung die Mitunternehmeranteile an
der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG (bisher dem Bäderbetrieb Lahr zugeordnet) und der badenova AG & Co. KG (bisher der Lahrer Gas- und Wasser-Holding
GmbH zugeordnet; Auflösung 31.12.2003) im Eigenbetrieb VVL ebenfalls in gesonderten Betriebszweigen gehalten und verwaltet. Hierbei handelt es sich steuerrechtlich um Versorgungsbetriebe.
Der Gemeinderat hat am 14.12.2009 beschlossen, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb
der Stadt Lahr“ sowie „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zuEigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

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sammenzuführen. Hierfür wurde die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung
und Verkehr“ geändert. Seit 01.01.2010 führt der Eigenbetrieb die Bezeichnung „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL).
Zudem wurde im Rahmen der Satzungsänderung die Möglichkeit der Bestellung einer Betriebsleitung geschaffen. Bisher wurde keine Betriebsleitung bestellt. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden vom Oberbürgermeister wahrgenommen.
Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Entsprechend der Betriebssatzung

des

BVVL

treten

die

nach

der

Hauptsatzung

der

Stadt

Lahr/Schwarzwald eingerichteten beschließenden Ausschüsse anstelle des beschließenden Betriebsausschusses. Sie entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche unter Beachtung des § 8 EigBG. Somit fungiert der Haupt- und Personalausschuss als Betriebsausschuss.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO), sowie die einschlägigen Vorschriften nach dem
Handelsgesetzbuch (HGB).

2.

Zusammenführung der Eigenbetriebe

Handelsrechtlich liegt nach der Zusammenfassung der EB Bäder und VVL nur noch
ein Eigenbetrieb vor. Somit besteht lediglich die Verpflichtung zur Erstellung einer
Handelsbilanz. Aufgrund der eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften ist weiterhin eine
Spartenrechnung durchzuführen, in der die im Eigenbetrieb vorhandenen Sparten
dargestellt werden.
Der Jahresabschluss des gesamten Eigenbetriebs ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorschriften des Handels- und Eigenbetriebsrechts aufzustellen, zu beschließen und zu veröffentlichen.
Es ist lediglich ein einheitlicher Wirtschaftsplan notwendig und auch nur noch jeweils
ein Beschluss für Wirtschaftsplan, Jahresabschluss etc. Die Finanzierung wird lediglich für den handelsrechtlichen Eigenbetrieb zu beachten sein.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

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3.

Steuerliche Verhältnisse

Die kommunalrechtliche Zusammenführung der Eigenbetriebe hat zunächst keine
steuerlichen Auswirkungen.
Der Eigenbetrieb VVL stellt aus steuerlicher Sicht gem. § 4 Körperschaftsteuergesetz
(KStG) einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) der juristischen Person des öffentlichen
Rechts der Stadt Lahr dar. Jeder Betriebszweig ist für sich ebenfalls ein BgA. Versorgungs- und Verkehrsbetriebe bilden einen natürlichen Querverbund. Die Verluste
aus den Betriebszweigen ÖPNV und Parkhaus Stadtmitte können somit ohne weitere
Voraussetzungen mit den Gewinnen aus den Versorgungsbetrieben verrechnet werden.
Der Eigenbetrieb Bäder stellt aus steuerlicher Sicht gem. § 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) ebenfalls einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) der juristischen
Person des öffentlichen Rechts der Stadt Lahr dar.
Gemäß verbindlicher Auskunft des Finanzamts Lahr vom 21.08.2009 führt die Zusammenführung der EB Bäder und VVL nicht zu einer steuerwirksamen Zusammenfassung der jeweiligen Betriebe gewerblicher Art. Die BgA Bäder und VVL werden
gesondert veranlagt. Es werden somit neben dem handelsrechtlichen Abschluss
auch zwei steuerliche Abschlüsse erstellt.

4.

Technische und wirtschaftliche Grundlagen

Der Eigenbetrieb BVVL besteht aus sechs Betriebszweigen:

ÖPNV
Durchführung der Betriebsführerschaft im Sinne von § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für den Orts- und Nachbarortslinienverkehr innerhalb der Stadt Lahr.
Mit der Ausführung wurde die SWEG AG beauftragt. Als Geschäftsleiter des Verkehrsbetriebs ÖPNV wird im Wege der Arbeitnehmerüberlassung ein sachkundiger
Mitarbeiter der SWEG AG eingesetzt. Die Genehmigungen des Landratsamts Ortenaukreis hierzu wurden mit Wirkung ab dem 01.04.2004 mit Schreiben vom
29.03.2004 erteilt. Der Gemeinderat stimmte den erforderlichen Verträgen mit der
SWEG am 29.03.2004 zu.

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Parkhaus Stadtmitte
Die im März 1983 in Betrieb genommene Tiefgarage in der Alleestraße in Lahr ist
verpachtet und wird von einer privaten Parkhausgesellschaft betrieben. Steuerrechtlich gilt die Verpachtung des Parkhauses als Betrieb gewerblicher Art (BgA).

Mitunternehmeranteil badenova AG & Co. KG
Die badenova AG & Co. KG formierte sich 2001 aus dem Zusammenschluss von
sechs regionalen Energieversorgungsunternehmen, darunter die Stadtwerke Lahr
GmbH. Die Stadt Lahr hält einen Kapitalanteil von 1,43 % an der badenova AG & Co.
KG, mit Service Center in Lahr. Größter kommunaler Anteilseigner ist die Stadt Freiburg.
Unter Beachtung der Grundsätze von Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung sowie
Klima- und Wasserschutz ist das Unternehmen mit der Versorgung mit Elektrizität,
Erdgas, Wasser und Wärme beauftragt. Darüber hinaus erbringt die badenova AG
Dienstleistungen im Sektor Abwasserentsorgung und weiteren Bereichen, soweit sie
mit dem Unternehmensgegenstand Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung in Zusammenhang stehen. Weitere Aufgabenbereiche sind Datenverarbeitung, Informationstechnologie und Telekommunikation.

Mitunternehmeranteile EWM AG & Co. KG
und EWM Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
Das E-Werk Mittelbaden garantiert die sichere, zuverlässige und umweltfreundliche
Stromversorgung in der Ortenau. Als regionaler, kommunal geprägter Energieversorger ist das Ziel, die Stromerzeugungskapazitäten speziell im regenerativen Bereich auszubauen (Wasserkraftwerke, Fotovoltaikanlagen, Beteiligung an verschiedenen On- und Offshore-Windpark-Anlagen). Die kommunalen Belange der überwiegend kommunalen Anteilseigner werden berücksichtigt und ein wichtiger Beitrag zur
Finanzierung kommunaler Aufgaben geleistet.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

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Terrassenbad
Das Terrassenbad wurde in den Jahren 1954 – 1957 erbaut, direkt am Hang des
Schutterlindenbergs gelegen. Es besitzt ein 50-m Becken mit Sprungbecken, ein Attraktionsbecken mit Riesenrutsche, Wasserpilz und Strudel sowie ein Kinder- und
Babybecken. Außerdem steht ein Beachvolleyballfeld zur Verfügung.
Öffnungszeiten 2017:

08.05. bis 17.09.2017

Besucher 2017:

74.136

(Vj. 89.790)

Hallenbad
Das Hallenbad im Hallensportkomplex wurde im Jahr 1974 eröffnet. Es verfügt über
ein Springerbecken, ein Schwimmer-Becken, sowie ein Lehr- und ein Kleinkinderbecken. Regelmäßige Schwimm- und Fitnesskurse werden angeboten. Zahlreiche
Vereine sowie die Bereitschaftspolizei nutzen das Bad zu Trainings- und Wettkampfzwecken.
Öffnungszeiten 2017:

01.01. bis 30.04. und 25.09. bis 30.12.2017

Besucher 2017:

74.702

III.
1.

(Vj. 75.106)

Vorjahresabschluss, Rechnungswesen
Vorjahresabschluss

Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2016 des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr wurde dem Gemeinderat am 25.01.2018 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis

und

stellte

52.992.448,01 EUR

den
und

Jahresabschluss
einem

2016

mit

einer

Bilanzsumme

Jahresgewinn

von

1.040.678,77 EUR,

von
gem.

§ 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest.
Der Jahresgewinn 2016 in Höhe von 1.040.678,77 EUR wurde in 2017 an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.
Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

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Der Feststellungsbeschluss wurde gem. § 16 Abs. 4 EigBG am 12.02.2018 auf der
Homepage der Stadt Lahr ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und der
Lagebericht lagen vom 13. bis 21.02.2018 zur Einsichtnahme für die Bürger und Abgabepflichtigen öffentlich aus.

2.

Rechnungswesen / Buchführung

Der Eigenbetrieb führt sein Rechnungswesen gemäß § 6 EigBVO nach den Regeln
der kaufmännischen doppelten Buchführung.
Seit dem Rechnungsjahr 2004 wird bei der Stadthauptkasse das Finanzprogramm
SAP PSM eingesetzt, für das die förmliche Programmfreigabe gem. §§ 11 Abs. 1 und
23 Abs. 2 der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) erteilt wurde.
Für den Eigenbetrieb BVVL sind in SAP zwei separate Buchungskreise angelegt.
Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden im Rahmen der Einheitskasse von
der Stadtkasse als Sonderkasse geführt. Eigene Bankkonten bestehen nicht.
Löhne und Vergütungen werden vom Personalamt der Stadt Lahr mit dem Verfahren
DVV-Personal über das regionale Rechenzentrum in Freiburg abgerechnet.
Darüber hinaus erbringen weitere städtische Dienststellen Serviceleistungen für den
Eigenbetrieb, die jährlich über einen Verwaltungskostenbeitrag vergütet werden.

IV.

Vollzug des Wirtschaftsplans 2017

Nach § 14 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 96 GemO ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und
Stellenübersicht.
Der Gemeinderat verabschiedete den Wirtschaftsplan 2017 am 19.12.2016.
Der Wirtschaftsplan 2017 wurde rechtzeitig aufgestellt (§ 14 Abs. 1 EigBG) und entsprach den gesetzlichen Erfordernissen. Er wurde gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt
(§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 87 Abs. 2, 81 Abs. 2 u. 121 Abs. 2 GemO). Die Ge-

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setzmäßigkeit des Beschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplans wurde
vom Regierungspräsidium bestätigt.
Tatbestände, die nach § 15 EigBG eine Änderung des Wirtschaftsplans erforderlich
machten, lagen im Wirtschaftsjahr 2017 nicht vor.

Planvergleich des Wirtschaftsplans 2017:

2017
Ansatz

1. Erfolgsplan
a) Erträge
b) Aufwendungen
Jahresüberschuss (+) /Fehlbetrag (-)
2. Vermögensplan
a) Einnahmen (einschl. erübrigte Mittel aus Vorjahren)
b) Ausgaben
3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme
4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
5. Höchstbetrag der Kassenkredite

1.

Ergebnis

in Euro
5.425.400,00
5.003.300,00
422.100,00

in Euro
5.628.801,82
4.104.956,67
1.523.845,15

884.400,00
884.400,00
0,00
0,00
7.500.000,00

3.734.646,79
2.709.851,03
772.000,00

Abw eichung

in Euro
203.401,82
-898.343,33
1.101.745,15

in %
3,61
-21,88
72,30
0,00
0,00

Erfolgsplan

Der Erfolgsplan muss nach § 1 EigBVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten.
Der Erfolgsplan 2017 weist bei Erträgen in Höhe von 5.425.400,- EUR und Aufwendungen in Höhe von 5.003.300,- EUR einen Jahresüberschuss von 422.100,- EUR
aus. Damit liegt der Jahresüberschuss 2017 insgesamt 1.101.745,15 EUR über dem
Planwert.
Insgesamt lagen die Erträge um 3,61 % über der Planung und die Aufwendungen um
21,88 % unter der Planung.
Details zu Veränderungen bei den Aufwendungen und Erträgen gegenüber dem Vorjahr sind im Jahresbericht erläutert.

2.

Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO)

Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans
am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus
den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

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Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, demnach soll das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein. Dies ergibt sich u. a. aus der
Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 S.1 EigBG).
Der Vermögensplan muss dabei immer ausgeglichen sein. Wenn keine anderen Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen, werden höhere Zuschüsse der Gemeinde
oder höhere Kredite erforderlich (vgl. § 15 Abs.1 Nr.2 EigBG). Kredite können demnach im Eigenbetrieb z.B. auch für die Rückführung von Eigenkapital an die Gemeinde aufgenommen werden.
Um eine ordnungsgemäße Finanzierung des langfristigen Betriebsvermögens sicherzustellen, ist das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung als „erübrigte Mittel“
bzw. „Finanzierungsfehlbeträge“ aus Vorjahren (vgl. Anlage 6 zur EigBVO) spätestens im übernächsten Wirtschaftsplan zu veranschlagen.

Vermögensplanabrechnung 2017:
Einnahmen
Abschreibungen
Kredite von Dritten
Jahresgewinn
Verlustausgleich aus dem Haushalt der Gemeinde
Erübrigte Mittel aus Vorjahren
Finanzierungsmittel insgesamt

Betrag (Euro)
245.122,38
772.000,00
1.523.845,15
1.072.742,43
120.936,83
3.734.646,79

Ausgaben
Investitionen
Auflösung von Zuschüssen und Zuweisungen
Tilgung von Krediten
Gewinnabführung an den Haushalt der Gemeinde
Finanzierungsbedarf insgesamt

Betrag (Euro)
519.735,83
29.399,00
47.295,00
2.113.421,20
2.709.851,03

erübrigte Mittel

Im

Geschäftsjahr

1.024.795,76

2017

ergeben

sich

erübrigte

Mittel

in

Höhe

von

1.024.795,76 EUR.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

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3.

Finanzplanung (§ 4 EigBVO)

Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der um eine Übersicht über
die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel zu ergänzen ist.
Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen,
um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen.
Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2016 – 2020 wurden ordnungsgemäß erstellt.

4.

Kasse

Wirtschaftsplan 2017 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 7.500.000 EUR
festgesetzt.
Die genehmigte Kassenkreditlinie wurde (basierend auf Monatsendwerten) in 2017
nicht überschritten.
Zum 31.12.2017 wies die Kasse ein Minus (Kassenvorgriff) von 2.199.933,29 EUR
(VVL) und 1.201.968,01 EUR (Bäder) aus. Der Kassenvorgriff wird in der Bilanz als
Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde passiviert.
Die zahlungswirksamen Vorgänge des Eigenbetriebs werden im Rahmen der Einheitskasse der Stadt Lahr abgewickelt. Nach § 13 Satz 1 EigBVO sind Kredite (auch
Kassenkredite) zwischen dem Eigenbetrieb und der Stadt angemessen zu verzinsen.
Im Wirtschaftsjahr 2017 betrug der Habenzinssatz 1 % und der Sollzinssatz 4 %.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

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V.

Prüfung des Jahresabschlusses 2017

1.

Grundsätzliche Feststellungen

Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang
bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß
anzuwenden. Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit,
Klarheit und Kontinuität der Bilanzen sichergestellt werden.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach
Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen.
Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der
Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der
örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.
Wie in den Vorjahren wurde der vorbereitende Jahresabschluss 2017 von der
WIBERA Wirtschaftsberatung AG erstellt. Der Jahresbericht 2017 mit Jahresabschluss und Lagebericht wurde von der Kämmerei erstellt. Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen wurden dem RPA übergeben.
Eine von der Betriebsleitung unterzeichnete berufsübliche Vollständigkeitserklärung,
in der die lückenlose Erfassung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in der
Buchhaltung, die Zurverfügungstellung aller angeforderten Unterlagen und der vollständige Ausweis aller Vermögenswerte und Verpflichtungen im Jahresabschluss
versichert wird, liegt dem RPA vor. Nach dieser Erklärung bestanden am Bilanzstichtag keine aus dem Jahresabschluss nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

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Der Jahresabschluss mit Lagebericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt am
18.09.2018 zur Prüfung vorgelegt. Die Frist zur Erstellung des Jahresabschlusses gemäß § 16 Abs.2 EigBG wurde überschritten.
Der HPA als Betriebsausschuss nahm am 8.10.2017 den Jahresabschluss zur
Kenntnis und schlug dem Gemeinderat vor, den Jahresgewinn nach Abzug der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlags an den Haushalt der Stadt Lahr abzuführen.

2.

Bilanz 2017

Die Vorjahreswerte der Bilanz zum 31.12.2017 stimmen aufgrund von Übertragungsfehlern nicht mit der geprüften Bilanz zum 31.12.2016 überein. Auswirkungen auf den Jahresabschluss hat dies nicht.

2.1
A

AKTIVA

Sachanlagen

Das

Sachanlagevermögen

beläuft

sich

zum

31.12.2017

auf

insgesamt

3.721.766,73 EUR (Vj. 3.447.153,28 EUR). Davon entfallen 2.090.001,00- EUR auf
den Bereich Bäder und 1.631.765,73 EUR auf den Bereich Versorgung und Verkehr.
Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern wurden anhand
steuerlicher Abschreibungstabellen und betrieblicher Überlegungen festgelegt und
konnten im Wesentlichen nachvollzogen werden.
Die Restbuchwerte in der Bilanz stimmen mit den Restbuchwerten im Anlagennachweis überein.
Im Geschäftsjahr 2017 wurden Rechnungen in Höhe von rund 30 TEUR aktiviert
(Bereich VVL), die dem städtischen Haushalt zugeordnet werden müssen. Eine
Korrektur ist im Geschäftsjahr 2018 erfolgt.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

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B

Finanzanlagen

Zum 31.12.2017 beträgt das Finanzanlagevermögen 43.735.851,01 EUR und betrifft
die Mitunternehmeranteile an der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG und der
badenova AG & Co. KG, die im Eigenbetrieb VVL gehalten und verwaltet werden.

Folgende Beteiligungen sind zum 31.12.2017 aktiviert:
a) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG mit

33.971.908,89 EUR

b) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs AG mit

32.941,00 EUR

c) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
250.000 EUR
d) Beteiligung badenova AG & Co. KG mit

C
Der

9.481.001,12 EUR

Vorräte
Vorratsbestand

beläuft

sich

zum

31.12.2017

auf

1.713,08 EUR

(Vj. 2.561,61 EUR) und betrifft im Bereich Bäder bevorratete Reinigungsmittel und
Verkaufswaren.
Zum 31.12.2017 wurde eine Inventur des Lagerbestands durchgeführt. Die Inventurunterlagen liegen dem RPA vor.

D

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum 31.12.2017 insgesamt
mit 5.259.006,85 EUR (Vj. 5.805.632,11 EUR) bilanziert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum 31.12.2017 auf
insgesamt 50.260,42 EUR (Vj. 762.411,38 EUR). Im Vorjahr betrafen diese mit rund
693 TEUR Forderungen an die Gemeinde, die aus der Betriebsprüfung für 2011 bis
2014 resultierten.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

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Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
Zum 31.12.2017 sind Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis in
Höhe von insgesamt 4.339.822,34 EUR (Vj. 4.320.805,51 EUR) bilanziert. Diese beinhalten die Forderungen an die badenova AG & Co. KG und die EWM AG & CO. KG
bezüglich des handelsrechtlichen Gewinnanteils.

Forderungen an die Stadt Lahr/andere Eigenbetriebe
Die Forderungen an die Stadt Lahr/ andere Eigenbetriebe belaufen sich zum
31.12.2017 auf 786.208,71 EUR (Vj. 587.228,46 EUR) und betreffen im Wesentlichen Forderungen an die Gemeinde, die aus der Betriebsprüfung für 2011 bis 2014
resultieren.

Sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige

Vermögensgegenstände

sind

zum

31.12.2017

mit

82.715,38 EUR

(Vj. 135.186,76 EUR) bilanziert und beinhalten im Wesentlichen Forderungen an das
Finanzamt aus Vorsteuern und Steuererstattungsansprüchen.

E

Kassenbestand / Guthaben bei Kreditinstituten

Zum 31.12.2017 beträgt der Kassenbestand der Handkasse 1.250,00 EUR.
Hierbei handelt es sich um den ständigen Wechselgeldvorschuss der Zahlstelle in
Höhe von 1.200,00 EUR, sowie um einen Handvorschuss von 50,00 EUR.
Die jährlich vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung fand am 26.10.2017 statt
(vgl. Prüfungsteilbericht 10/2017).
Die Kassenprüfung ergab keine Beanstandungen.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

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2.2
A

PASSIVA

Eigenkapital

Das Eigenkapital beläuft sich zum 31.12.2017 auf 19.457.193,06 EUR und hat sich
im Vergleich zum Vorjahr um den Jahresüberschuss in Höhe von 1.523.845,15 EUR
abzüglich der Gewinnausschüttung aus 2016 von insgesamt 1.040.678,77 EUR erhöht.
Das Stammkapital beträgt entsprechend § 5 der Betriebssatzung 100.000 EUR und
ist voll eingezahlt.
+ Zuwachs
31.12.2017
31.12.2016
- Minderung Veränderung
Euro
Euro
Euro
%
19.457.193,06 18.974.026,68
483.166,38
2,55
100.000,00
100.000,00
0,00
0,00
17.833.347,91 17.833.347,91
0,00
0,00
17.833.347,91 17.833.347,91
0,00
0,00
1.523.845,15 1.040.678,77
483.166,38
46,43
1.040.678,77
780.707,16
259.971,61
33,30
-1.040.678,77
-780.707,16
0,00
1.523.845,15 1.040.678,77
483.166,38
46,43

Eigenkapital
I. Stammkapital
II. Rücklagen
1. allgemeine Rücklage
III. Bilanzgewinn/-verlust
Gewinn/Verlust des Vorjahres
Gewinnabführung an städt. Haushalt
Jahresgewinn/-verlust(-)

Der Eigenbetrieb ist nach § 12 EigBG mit einem angemessenen Stammkapital auszustatten. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Rücklagen das Eigenkapital
des Eigenbetriebs. Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung sollte bei mindestens 30 % bis 40 % liegen, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden muss.
Beim Eigenbetrieb BVVL ergibt sich zum 31.12.2017 eine Eigenkapitalquote von
36,91 % (Vj. 35,81 %).

B

Empfangene Ertragszuschüsse

Die empfangenen Ertragszuschüsse werden als Passivposten bilanziert. Dem Jahresabschluss 2017 ist ein Nachweis der Ertragszuschüsse für die Betriebszweige
ÖPNV, Parkhaus, Hallenbad und Terrassenbad beigefügt.
Zum

31.12.2017

waren

an

empfangenen

Ertragszuschüsse

insgesamt

300.380,- EUR (Vj. 329.779,- EUR) passiviert.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

Seite 14 von 24

C

Rückstellungen (§ 249 HGB)

Zum 31.12.2017 sind Rückstellungen in Höhe von insgesamt 749.226,35 EUR (Vj.
739.189,15 EUR) passiviert. Diese betreffen mit 683.007,- EUR die Steuerrückstellungen und mit 66.219,35 EUR die sonstigen Rückstellungen.
Die Steuerrückstellungen betreffen in 2017 ausschließlich den Bereich Versorgung
und Verkehr.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen mit 32.354,35 EUR den Bereich Versorgung
und Verkehr und mit 33.865,- EUR den Bereich Bäder. Es wurden Rückstellungen
gebildet für:


ausstehende Rechnungen



die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen



die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses



Kapitalertragssteuer-Rückerstattungen badenova



LOB Prämien



geleistete Überstunden der Beschäftigten



übertragenen Resturlaub der Beschäftigten

Kapitalertragssteuer-Rückerstattungen badenova
Für den auf die Beteiligung der Stadt Lahr entfallenden Anteil der bei der badenova
AG & CO. KG einbehaltenen und auf Seiten der Stadt Lahr anrechenbaren Kapitalertragsteuern (inkl. Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag) ist zum 31.12.2017
eine Rückstellung in Höhe von 13.094,35 EUR (Vj. 13.094,35 EUR) passiviert.

Urlaubsrückstellung
Die Urlaubsrückstellung betrifft den Bereich Bäder und wird je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoarbeitsentgelts einschließlich des anteiligen Weihnachts- und Urlaubsgeldes, der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie weiterer lohnabhängiger
Nebenkosten gebildet. Der maßgebliche Lohnaufwand auf der Grundlage des voran-

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

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gegangenen Jahres wird durch die Zahl der regulären Arbeitstage dividiert und mit
der Zahl der offenen Urlaubstage vervielfältigt. Bei der Berechnung der Urlaubsrückstellung wird von durchschnittlich 250 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen.
Die Urlaubrückstellung beläuft sich zum 31.12.2017 auf 11.830,- EUR.
Überstundenrückstellung
Die Überstundenrückstellung betrifft den Bereich Bäder und wird analog der Urlaubsrückstellung gebildet. Bei der Berechnung der Überstundenrückstellungen wird die
Wochenarbeitszeit nach TVöD von 39 Stunden und eine durchschnittliche Zahl der
Arbeitstage pro Jahr von 250 Tagen zugrunde gelegt.
Die Überstundenrückstellung beläuft sich zum 31.12.2017 auf 9.390,- EUR.

Die Rückstellungen wurden entsprechend den handelsrechtlichen Grundsätzen
gebildet und die Entwicklung der Rückstellungen wurde im Lagebericht erläutert.

D

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten betragen zum 31.12.2017 insgesamt 32.193.969,24 EUR
(Vj. 32.931.519,34 EUR).

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum 31.12.2017
auf 30.415,55 EUR (Vj. 92.057,38 EUR).

Verbindlichkeiten gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Die Verbindlichkeiten gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht betragen zum 31.12.2017 insgesamt 6.037,13 EUR (Vj. 78.705,24 EUR).

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

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Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt sind zum 31.12.2017 mit insgesamt
31.155.598,69 EUR (Vj. 32.482.981,84 EUR) bilanziert und beinhalten im Wesentlichen gemeindliche Darlehen in Höhe von 27.725.135,44 EUR und Kassenkredite in
Höhe von 3.401.901,30 EUR (Vj. 4.727.682,03 EUR).
Das Gemeindedarlehen ist dem Bereich Versorgung und Verkehr zugeordnet und
wurde im Jahr 2017 mit 2,5 % p.a. verzinst.
Im Wirtschaftsplan 2017 wurde ein Zins iHv 5 % für das tilgungsfreie Darlehen veranschlagt. Am 07.11.2017 wurde rückwirkend zum 01.01.2017 eine Darlehensvereinbarung geschlossen, der sich daraus ergebende Zins beläuft sich im Jahr 2017
auf 2,5 % p.a. Eine Tilgung ist keine vorgesehen.
Die Kassenkredite zum 31.12.2017 betreffen mit 1.201.968,01 EUR den Bereich Bäder und mit 2.199.933,29 EUR den Bereich Versorgung und Verkehr.

Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2017 auf 2.212,87 EUR
(Vj. 2.774,88 EUR).

E

Rechnungsabgrenzungsposten

Für noch nicht in Anspruch genommene Guthaben aus Punkte- bzw. Wertkarten
wurde zum 31.12.2017 ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von
18.819,02 EUR (Vj. 17.933,84 EUR) gebildet.

3.

Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB und Anhang

Der Anhang dient der Erläuterung der Bilanz und der GuV. Er soll durch ergänzende
quantitative und qualitative Informationen, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens gewährleisten.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

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Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten
und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der
Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein.
Hauptadressat für den Eigenbetrieb ist dabei der Gemeinderat, für den die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs transparent sein sollen.

Der Lagebericht wurde erstellt und die in § 289 HGB bzw. § 11 EigBVO geforderten Inhalte sind im Wesentlichen enthalten.
Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in
§§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde im Wesentlichen eingegangen.

4.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2017

Erfolgsübersicht
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr
Materialaufwand
Löhne und Gehälter
Aufwendungen für Altersversorgung
Abschreibungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Steuern
Andere betriebliche Aufwendungen
Aufwendungen insgesamt
Betriebserträge
a) Umsatzerlöse
b) Sonstige Erträge
Betriebserträge insgesamt
Betriebsergebnis
Finanzerträge
Steuern vom Einkommen u. v. Ertrag
Unternehmensergebnis

Betrag
Beteiligung Beteiligung
ÖPNV
insgesamt
EWM
badenova
EUR
EUR
EUR
EUR
1.676.494,96
1.318.435,78
444.965,37
129.071,29
225.237,38
18.014,00
846.849,79
669.348,49
98.163,24
1.938,84
2.847,02
269.709,41
17.550,32
6.650,00
46.376,88
3.595.175,22
686.898,81
104.813,24 1.384.765,50
1.218.367,99
15.776,46
1.234.144,45
0,00
-2.361.030,77 -686.898,81
4.394.657,37 3.600.864,30
509.781,45
509.781,45
1.523.845,15 2.404.184,04

0,00
-104.813,24
793.733,24
688.920,00

754.181,99
1.701,33
755.883,32
-628.882,18

-628.882,18

Parkhaus

Sparte VVL Terrassenbad Hallenbad Sparte Bäder

EUR
EUR
3.280,50 1.321.716,28
0,00
0,00
35.900,00
53.914,00
12.092,40
781.542,97
2.270,56
2.270,56
24.485,95
95.063,15
78.029,41 2.254.506,96
0,00
26.885,81
781.067,80
11.324,06
13.025,39
38.209,87
794.093,19
-39.819,54 -1.460.413,77
4.394.597,54
509.781,45
-39.819,54 2.424.402,32

EUR
175.553,92
213.260,99
61.684,88
120.418,00
27.162,23
261,49
67.516,49
665.858,00

EUR
EUR
179.224,76
354.778,68
231.704,38
444.965,37
67.386,41
129.071,29
50.905,38
171.323,38
38.144,59
65.306,82
314,97
576,46
107.129,77
174.646,26
674.810,26 1.340.668,26

225.769,10
1.306,10
227.075,20
-438.782,80
59,83

211.531,09
1.444,97
212.976,06
-461.834,20

437.300,19
2.751,07
440.051,26
-900.617,00
59,83

-438.722,97

-461.834,20

-900.557,17

Umsatzerlöse
Die Umsätze betragen in 2017 insgesamt 1.218.367,99 EUR (Vj. 1.184.728,16 EUR).
Die Umsätze aus dem Bereich Versorgung und Verkehr belaufen sich im Wirtschaftsjahr 2017 auf 781.067,80 EUR (Vj. 764.875,08 EUR) und beinhalten im Wesentlichen
Fahrgeldeinnahmen aus dem Stadtbusverkehr. Die Umsätze aus dem Bereich Bäder
belaufen sich im Wirtschaftsjahr 2017 auf 437.300,19 EUR (Vj. 419.853,08 EUR) und
beinhalten im Wesentlichen Eintrittsentgelte für das Terrassenbad und das Hallenbad.
Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

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Materialaufwand
Der

Materialaufwand

beträgt

in

2017

insgesamt

1.676.494,96 EUR

(Vj. 1.794.292,83 EUR) und setzt sich aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 258.273,51 EUR und aus Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 1.418.221,45 EUR zusammen.

Personalaufwand
Der Personalaufwand betrifft mit insgesamt 574.036,66 EUR (VJ. 535.671,96 EUR)
ausschließlich den Bereich Bäder.

Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die

sonstigen

betrieblichen

Aufwendungen

betragen

269.709,41 EUR

(Vj.

370.991,72 EUR). Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Verwaltungskosten in Höhe von 168.500,- EUR erfasst.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

Seite 19 von 24

Beteiligungserträge
Die Beteiligungserträge belaufen sich im Wirtschaftsjahr 2017 insgesamt auf
4.339.822,34 EUR (Vj. 4.320.805,51 EUR) und beinhalten die Erträge aus der Beteiligung an der EWM AG & Co. KG in Höhe von 3.527.922,41 EUR, an der EWM Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG in Höhe von 18.166,69 EUR und an der badenova AG & Co. KG in Höhe von 793.733,24 EUR.

Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.523.845,15 EUR soll an den Haushalt der Gemeinde abgeführt werden.

Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebs- und Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt.
Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben.
Die wichtigsten Aufwands- und Ertragspositionen sind im Lagebericht erläutert.

5.

Vermögens- und Finanzlage
Bilanz 2017

Verm ögen
immaterielles AV

Euro

%

Kapital

0,00

0,00

Stammkapital

3.721.766,73

7,06

Rücklagen

Finanzanlagen

43.735.851,01

82,96

Gew inn

Anlagevermögen

47.457.617,74

90,02

Eigenkapital

Sachanlagen

Vorräte
kf. Forderungen
Flüssige Mittel
Umlaufvermögen

%

100.000,00

0,19

17.833.347,91

33,83

1.523.845,15

2,89

19.457.193,06

36,91

1.713,08

0,00

Empfangene Ertragszuschüsse

5.259.006,85

9,98

lf. Verbindlichkeiten

28.618.160,44

54,28

1.250,00

0,00

lf. Fremdkapital

28.618.160,44

54,28

5.261.969,93

9,98

kf. Rückstellungen

749.226,35

1,42

kf. Verbindlichkeiten

3.575.808,80

6,78

kf. Fremdkapital

4.325.035,15

8,20

Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamtvermögen

Euro

52.719.587,67

100,00

Gesamtkapital

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

300.380,00

18.819,02

0,04

52.719.587,67

100,00

Seite 20 von 24

5.1

Goldene Finanzierungsregel

Das Anlagevermögen stellt in jedem Betrieb langfristig gebundenes Vermögen dar.
Es ist demzufolge auch durch langfristiges Kapital zu finanzieren („Goldene Bilanzregel“). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Krise keine Anlagegüter
veräußert werden müssen, um Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen.
Goldene Finanzierungsregel =
(Deckungsgrad II)

Deckungsgrad II

EK + lfr. FK (inkl. Ertragszuschüsse)
Anlagevermögen
2013

2014

2015

2016

2017

98 %

99%

100%

100%

102%

Das Anlagevermögen ist vollständig mit langfristigem Kapital finanziert.

5.2

Liquidität 3. Grades

Die Liquidität 3. Grades gibt das Verhältnis des Umlaufvermögens zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten eines Unternehmens an. Ist die Liquidität 3. Grades kleiner als
100 %, dann wird ein Teil der kurzfristigen Verbindlichkeiten nicht durch das Umlaufvermögen („Liquide Mittel“ im weiteren Sinne) gedeckt.
Liquidität 3. Grades =

Liquidität 3. Grades

Umlaufvermögen
kfr. FK

2013

2014

2015

2016

2017

81%

92%

99%

100%

121%

Im Wirtschaftsjahr 2017 beträgt das Working Capital (Umlaufvermögen abzüglich kfr.
Fremdkapital) 936.934,78 EUR (Vj. -136.129,33 EUR) und ist damit positiv. Die positive Entwicklung in 2017 beruht vor allem auf dem – durch die Aufnahme eines
Bankdarlehens - geänderten Verhältnis von langfristigem zu kurzfristigem Fremdkapital und den damit geringeren kurzfristigen Kassenkrediten.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

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VI. Zusammenfassung
31.12.2015

31.12.2016

EUR

Jahresergebnis Beteiligung EWM
Jahresergebnis Beteiligung badenova
Jahresergebnis ÖPNV
Jahresergebnis Parkhaus
Ergebnis Betriebssparte Versorgung und Verkehr
Jahresergebnis Terrassenbad
Jahresergebnis Hallenbad
Ergebnis Betriebssparte Bäder
Ergebnis Eigenbetrieb BVVL

1.840.505,76
519.096,09
-627.216,07
-59.918,08
1.672.467,70
-395.859,32
-495.901,22
-891.760,54
780.707,16

EUR

31.12.2017
EUR

1.783.395,34 2.404.184,04
681.791,80
688.920,00
-312.827,63
-628.882,18
-38.938,31
-39.819,54
2.113.421,20 2.424.402,32
-456.410,04
-438.722,97
-616.332,39
-461.834,20
-1.072.742,43
-900.557,17
1.040.678,77 1.523.845,15

Der Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ schließt das Jahr 2017 mit
einem Jahresgewinn von 1.523.845,15 EUR (Vj. 1.040.678,77 EUR) ab.

Das Jahresergebnis des Eigenbetriebs BVVL hat sich im Vergleich zum Vorjahr um
483.166,38 EUR erhöht, was insbesondere auf das um rund 310 TEUR verbesserte
Ergebnis der Betriebssparte VVL aufgrund von Sondereffekten aus der Steuerprüfung des Vorjahres, zurückzuführen ist. Das Ergebnis des Bereichs Bäder hat sich im
Vergleich zum Vorjahr um rund 172 TEUR verbessert.
Der Jahresverlust der Betriebssparte Bäder in Höhe von 900.557,17 EUR wird handelsrechtlich mit den Gewinnen der Betriebssparte Versorgung- und Verkehr in Höhe
von 2.424.402,32 EUR verrechnet. Somit ist ein Verlustausgleich durch Erträge aus
Beteiligungen außerhalb des städtischen Haushalts möglich. Dennoch ist auch weiterhin darauf zu achten, durch eine sparsame und wirtschaftliche Betriebsführung die
Verluste des Bäderbetriebs möglichst gering zu halten.

VII.

Bestätigungsvermerk

Aus Sicht des RPA kann der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL) nach § 16 Abs. 3 EigBG festgestellt und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt werden.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

Seite 22 von 24

VIII. Beschlussvorschlag
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von
52.719.587,67 EUR und einem Jahresgewinn von 1.523.845,15 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß
§ 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn 2017 in Höhe von 1.523.845,15 EUR wird an den Haushalt der
Gemeinde abgeführt.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Lahr, den 11.12.2018

Große Kreisstadt Lahr / Schwarzwald
Städtisches Rechnungsprüfungsamt

.
gez. Christian Zanger

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

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Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO-

Angaben zu den Beschlüssen über

1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2017
2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts

1 Feststellung des Jahresabschlusses
1.1. Bilanzsumme

Euro
52.719.587,67

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen

47.457.617,74
5.261.969,93

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die empfangenen Ertragszuschüsse
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten
- die Rechnungsabgrenzungsposten

19.457.193,06
300.380,00
749.226,35
32.193.969,24
18.819,02

1.2 Jahresgewinn 2017

1.523.845,15

1.2.1 Summe der Erträge

5.628.801,82

1.2.2 Summe der Aufwendungen

4.104.956,67

2 Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts
2.1. bei einem Jahresgewinn
a) zur Tilgung des Verlustvortrages
b) zur Einstellung in die Rücklagen
c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
d) auf neue Rechnung vorzutragen

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 -

0,00
0,00
1.523.845,15
0,00

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