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Beschlussvorlage (Schlussbericht ABWB 2017)

                                    
                                        Schlussbericht 2017
Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt
Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de

Bericht über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses 2017
des Eigenbetriebs
Abwasserbeseitigung Lahr

INHALTSVERZEICHNIS
1.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ............................ 3

2.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ................................................................. 3
2.1. Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs .................................................. 3
2.2. Vorjahresabschluss .................................................................................................. 4
2.3. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen............................................................. 5

3.

Vollzug des Wirtschaftsplans .................................................................................. 5
3.1. Wirtschaftsplan 2017 ................................................................................................ 5
3.2. Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) .......................................................................................... 6
3.3. Vermögensplan (§ 2 EigBVO) ................................................................................... 8
3.4. Stellenübersicht (§ 3 EigBVO) ................................................................................ 10
3.5. Kasse ....................................................................................................................... 10
3.6. Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................. 11
3.7. Verrechnungen von Leistungen Dritter ................................................................. 12

3.7.1.
3.7.2.
3.7.3.

Personalaufwand .............................................................................. 12
Aufwendungen für Smallworld Kanal-GIS (digitales Kanalkataster) . 12
Umlagen an Abwasserverband Raumschaft Lahr ............................ 13

3.8. Straßenentwässerungskostenanteil ...................................................................... 14
4.

Prüfung des Jahresabschlusses 2017................................................................... 15
4.1. Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................. 15
4.2. Prüfung der Buchführung ...................................................................................... 16

4.2.1.
4.2.2.

Anlagenbuchhaltung ......................................................................... 16
Periodenabgrenzung ........................................................................ 16

4.3. Prüfung Bilanz und Inventar .................................................................................. 17

4.3.1.
4.3.2.
4.3.3.
4.3.4.
4.3.5.
4.3.6.

Anlagevermögen .............................................................................. 17
Beteiligungsvermögen ...................................................................... 18
Forderungen ..................................................................................... 18
Ertragszuschüsse ............................................................................. 19
Verbindlichkeiten .............................................................................. 20
Rückstellungen ................................................................................. 21

4.4. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)..................................................................... 23
4.5. Anhang .................................................................................................................... 23
4.6. Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB ............................................... 24
4.7. Bilanzanalyse .......................................................................................................... 24
5.

Schlussbemerkung ................................................................................................. 26

6.

Beschlussvorschlag ............................................................................................... 26

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

Seite 1 von 27

ABKÜRZUNGEN

AiB

Anlagen im Bau

AVRL

Abwasserverband Raumschaft Lahr

EigBG

Eigenbetriebsgesetz

EigBVO

Eigenbetriebsverordnung

GemHVO *

Gemeindehaushaltsverordnung

GemKVO *

Gemeindekassenverordnung

GemO *

Gemeindeordnung Baden-Württemberg

GemPro

Gemeindeprüfungsordnung

GIS

Geo-Informations-System

GPA

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

GR

Gemeinderat

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

HGB

Handelsgesetzbuch

IGP

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr

KAG

Kommunalabgabengesetz

PtB

Prüfungsteilbericht

RJ

Rechnungsjahr

RP

Regierungspräsidium

RPA

Rechnungsprüfungsamt

VJ

Vorjahr

VOB

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VOL

Verdingungsordnung für Leistungen

VwV

Verwaltungsvorschrift

WJ

Wirtschaftsjahr

ZV

Zweckverband

* Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die GemHVO
und die GemKVO in deren alten Fassungen weiter; in der GemO gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

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1. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung
(GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung
(GemPro) zu prüfen.
Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs.1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge.
Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 03.04.2000 dem RPA
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der Vergabeverfahren für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung übertragen (§ 112 Abs. 2 GemO).
Prüfer des Jahresabschlusses 2017 war Herr Jürgen Witzelmaier.

2. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs
2.1. Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs
Der Gemeinderat hat am 15.12.1997 beschlossen, die öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ ab dem Jahre 1998 in Form eines Eigenbetriebs zu führen. Die
Rechtsverhältnisse sind in der Betriebssatzung geregelt.
Aufgabe des Eigenbetriebs ist es, das im Stadtgebiet anfallende Abwasser nach
Maßgabe der Abwassersatzung der Stadt Lahr anzunehmen, zu sammeln und der
Reinigung zuzuführen.
Der Eigenbetrieb erzielt keine Gewinne. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des
Eigenbetriebs bildet die gebührenrelevanten Erträge und Aufwendungen ab.
Zur Erfüllung seiner Aufgabe wurde der Eigenbetrieb ursprünglich mit einem Stammkapital von 17.500.000,00 DM (8.947.607,92 EUR) ausgestattet. Der Gemeinderat
hat am 16.12.2002 beschlossen, die Betriebssatzung zum 01.01.2003 zu ändern und
das Stammkapital auf 0,00 EUR zu setzen. Im Gegenzug wurde der Eigenbetrieb mit
einem Trägerdarlehen in gleicher Höhe ausgestattet, dass im Wirtschaftsjahr 2017
mit 2,5 % p. a. verzinst wurde.
Es wurde keine Betriebsleitung bestellt. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden
durch den Oberbürgermeister wahrgenommen.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

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Seit dem Jahr 2011 sind dem Eigenbetrieb zwei Beschäftigte direkt zugeordnet. Dies
wurde erforderlich, da im Rahmen der Umsetzung der Rechtsprechung zur gesplitteten Abwassergebühr auch entschieden wurde, die Abwassergebühren selbst zu erheben. Bisher wurden diese Gebühren im Verbund mit dem Wasserentgelt durch die
badenova AG & Co. KG erhoben.
Für Leistungen, die städtische Dienststellen für den Eigenbetrieb erbringen, erhebt
die Stadt Lahr einen Verwaltungskostenbeitrag. Die pauschalen Kostensätze wurden
zuletzt entsprechend der VwV-Kostenfestlegung des Finanzministeriums (Stand
28.10.2010) in 2015 kalkuliert. Eine Neuberechnung ist erst nach der Umstellung auf
das neue kommunale Haushaltsrecht zum 01.01.2020 geplant.

2.2. Vorjahresabschluss
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ wurde dem Gemeinderat am 29.01.2018 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn einstimmig zur Kenntnis und
stellte

den

Jahresabschluss

zum

31.12.2016 mit

einer Bilanzsumme

von

34.697.044,06 EUR und einem Jahresgewinn in Höhe von 22.408,32 EUR, gem.
§ 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest.
Aus der Erhebung von Abwassergebühren entstand zum 31.12.2016 für den Bereich
Niederschlagsabwasser eine Kostenüberdeckung in Höhe von 143.353,59 EUR. Für
den Bereich Schmutzwasser ergab es eine Kostenunterdeckung in Höhe von
105.213,85 EUR.
Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG sind Rückstellungen aus Überdeckungen innerhalb
von fünf Jahren auszugleichen.
Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses wurde ortsüblich bekannt gemacht und lag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen öffentlich aus.
Der Jahresabschluss 2016 kann somit als Basis für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 herangezogen werden.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

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2.3. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EigBG i.V.m. § 6 Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) hat der
Eigenbetrieb seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten
Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung zu führen. Seit
dem Rechnungsjahr 2004 wird bei der Stadthauptkasse das ADV-Finanzwesenverfahren SAP PSM eingesetzt, für das die förmliche Programmfreigabe gem. §§ 11
Abs.1 und 23 Abs.2 der Gemeindekassenverordnung erteilt wurde.
Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist in SAP ein separater Buchungskreis
angelegt. Die in § 7 EigBVO geforderte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
der Anlagennachweis (§ 6 EigBVO) werden mit SAP erstellt.
Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden im Rahmen der Einheitskasse von
der Stadtkasse als Sonderkasse geführt. Eigene Bankkonten bestehen nicht.

3. Vollzug des Wirtschaftsplans
Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht.

3.1. Wirtschaftsplan 2017
Der Wirtschaftsplan 2017 wurde am 19.12.2016 gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt
(§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 81 Abs. 3, 87 Abs. 2, u. 121 Abs. 2 GemO). Er weist
folgende Eckdaten auf:
Erfolgsplan:
- Erträge von:

7.222.500 EUR

- Aufwendungen von:

7.222.500 EUR

- Jahresgewinn von:

0 EUR

Vermögensplan:
- Einnahmen und Ausgaben mit jeweils
- vorgesehene Kreditaufnahmen:
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

10.542.600 EUR
8.596.600 EUR
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- Verpflichtungsermächtigungen:

0 EUR

- Höchstbetrag Kassenkredite:

2.000.000 EUR

Stellenübersicht:
Für den Eigenbetrieb sind folgende Stellen ausgewiesen:
Verwaltungsfachangestellte/r (EG 6):

3.2.

-2-

Erfolgsplan (§ 1 EigBVO)

Erfolgsplan nach FiPo
1. Umsatzerlöse
1.1 Abw assergebühren
1.2 Abw assergebühren eigengefördertes Wasser
1.3 Erlöse aus Verkauf
1.4 Auflösung Kanal-Beiträge

Ergebnis

Ansatz

Abweichung

2017
EUR

2017
EUR

2017
EUR

6.550.794,97

6.537.700,00

13.094,97

5.040.616,74

4.865.000,00

175.616,74

13.654,40

40.000,00

-26.345,60

0,00

0,00

0,00

281.128,64

340.400,00

-59.271,36

1.5 Auflösung empfangener Ertragszuschüsse

210.957,00

211.000,00

-43,00

1.6 Straßenentw ässerungskostenanteil

984.361,39

1.041.300,00

-56.938,61

20.076,80

40.000,00

-19.923,20

2. sonstige betriebliche Erträge

1.7 sonstige Umsatzerlöse

666.472,60

668.800,00

2.327,40

2.1 Erträge aus Anlageabgängen

0,00

0,00

0,00

566.354,47

566.400,00

-45,53

87.523,13

78.400,00

9.123,13

0,00

0,00

0,00

12.595,00

24.000,00

-11.405,00

3.431.513,58

3.943.500,00

-511.986,42

0,00

0,00

0,00

3.600,32

18.500,00

-14.899,68

87.382,00

150.000,00

-62.618,00

0,00

6.000,00

-6.000,00

15.857,55

25.000,00

-9.142,45

2.2 Erträge aus Auflösung Rückstellungen
2.3 andere betriebliche Erträge
2.4 Abw assergebühren aus Vorjahren
2.5 Entw ässerungsgesuche

3. Materialaufwand
3.1 Energiebezug, Brenn- u. Treibstoffe
3.2 Unterhaltung der Grundstücke u. baulichen Anlagen
3.3 Kanalunterhaltung
3.4 Unterhaltung der Pumpw erke
3.5 Maschineninstandhaltung (Pumpw erke)
3.6 Fahrzeug- u. Geräteunterhaltung
3.7 Betriebsaufw and Kanäle
3.8 Betriebsaufw and Pumpw erke
3.9 Betriebskostenumlage Abw asserverband
3.10 Abw asserentgelt an AWV Friesenheim
3.11 Anschaffung von Werkzeug und Gerät
3.12 Schutzkleidung

31.072,27

28.000,00

3.072,27

279.541,88

370.000,00

-90.458,12

82.686,40

105.000,00

-22.313,60

2.622.315,67

2.920.000,00

-297.684,33

308.929,88

320.000,00

-11.070,12

0,00

500,00

-500,00

127,61

500,00

-372,39

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

Seite 6 von 27

4. Löhne und Gehälter
4.1 Besoldung der Beamten
4.2 Entgelt der Beschäftigten
4.3 Beiträge zur Versorgungskasse (Beamte)

80.927,67

72.600,00

0,00

0,00

8.327,67
0,00

62.443,44

56.400,00

6.043,44

0,00

0,00

0,00

5.747,66

4.900,00

847,66

12.736,57

11.300,00

1.436,57

0,00

0,00

0,00

1.473.597,24

1.496.000,00

-22.402,76

1.344.281,19

766.600,00

582.499,47

6.1 Verluste aus Anlagenabgängen

0,00

0,00

0,00

6.2 Abw asserabgabe

0,00

0,00

0,00

24.634,07

23.500,00

1.134,07

85,89

500,00

-414,11

4.4 Zusatzversorgungskasse Beschäftigte
4.5 Sozialversicherung Beschäftigte
4.6 Beihilfen, Unterstützung

5. Abschreibungen auf Sachanlagen
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

6.3 Versicherungen
6.4 Bürobedarf
6.5 Verw altungskostenbeitrag

518.650,00

525.700,00

-7.050,00

6.6 sonstiger betrieblicher Aufw and

769.810,54

183.100,00

586.710,54

6.7 Gebührenrückerstattung Vorjahre

0,00

0,00

0,00

15.279,60

17.500,00

-2.220,40

8.779,23

10.000,00

-1.220,77

5.899,67

6.000,00

-100,33

348,80

0,00

348,80

6.12 Öffentlichkeitsarbeit

0,00

0,00

0,00

6.13 Außerordentliche Aufw endungen

0,00

0,00

0,00

6.14 Aufw and aus Zahlungsdifferenzen

0,26

0,00

0,26
500,13

6.8 Anteilige GIS-Kosten Kanal
6.9 Prüfungs- und Beratungskosten
6.10 Portokosten
6.11 Aus- und Weiterbildung

6.15 Aufw and aus Rückläufer

500,13

0,00

6.16 Sonstige Steuern

293,00

300,00

-7,00

20.976,80

16.000,00

-158,52

5.658,00

1.000,00

4.658,00

7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
7.1 Zinsen und ähnliche Erträge
7.2 Nebenforderungen

14.841,48

15.000,00

-158,52

7.3 Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

0,00

7.4 Ertrag aus Zahlungsdifferenzen

0,07

0,00

0,07

477,25

0,00

477,25

7.5 Ertrag aus Rückläufern

8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

885.516,37

943.800,00

58.283,63

8.1 Kreditmarktzinsen

364.094,74

461.300,00

-97.205,26

8.2 Zinsen an Gemeinde

142.811,91

128.500,00

14.311,91
24.609,72

8.3 Zinsumlage an Abw asserverband

378.609,72

354.000,00

22.408,32

0,00

7.238.244,37
7.215.836,05
22.408,32

7.222.500,00
7.222.500,00
0,00

9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Summe der Erträge (1, 2, 7)
Summe der Aufwendungen (3, 4, 5, 6, 8)
Jahresgewinn / Jahresverlust

0,22%
-0,09%

Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten. Die
Gesamtsumme der Erträge ist um 0,22 % höher und die der Aufwendungen um
0,09 % niedriger als geplant. Details zu den Erträgen und Aufwendungen sind im
Jahresbericht des Abschlusses 2017 erläutert.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

Seite 7 von 27



Die GuV bildet das gebührenrechtliche Ergebnis ab. Das in den Abschlussunterlagen dargestellte Ergebnis des Erfolgsplans stimmt mit der
GuV überein.

3.3. Vermögensplan (§ 2 EigBVO)
Vermögensplan

Einnahmen
Jahresgew inn
Zuw eisungen und Zuschüsse
Kanalbeiträge

Ergebnis

Ansatz

Abweichung

2017
EUR

2017
EUR

2017
EUR

4.609.707,20

10.542.600,00

-5.955.301,12

22.408,32

0,00

22.408,32

0,00

0,00

0,00

503.701,64

450.000,00

53.701,64

Kredite vom Kreditmarkt

2.610.000,00

8.596.600,00

-5.986.600,00

Abschreibungen

1.473.597,24

1.496.000,00

-22.402,76

Anlagenabgänge

0,00

0,00

0,00

Rückflüsse gew ährte Kredite
Erübrigte Mittel aus Vorjahren

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
0,00

Ausgaben

4.688.076,10

10.542.600,00

-5.854.523,90

Sachanlagen und immatielle Anlagew erte

2.919.357,74

2.830.000,00

89.357,74

0,00

1.500,00

-1.500,00

Betriebs- und Geschäftsausstattung
Jahresverlust
Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen
Tilgung von Gemeindekrediten
Tilgung von Kreditmarktdarlehen
sonstige Ausgaben
Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren

Summe der Einnahmen
Summe der Ausgaben
Finanzierungsfehlbetrag

0,00

0,00

0,00

492.085,64

551.400,00

-59.314,36

0,00

5.712.500,00

-5.712.500,00

1.254.516,26

1.447.200,00

-192.683,74

0,00

0,00

0,00
22.116,46

22.116,46

0,00

-78.368,90

0,00

4.609.707,20
4.688.076,10

12.474.500,00
12.474.500,00

-78.368,90

Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten
Mittel stellen u. a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar.
Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans
am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus
den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Demnach sind alle langfristig
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

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zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel, sowie der langfristige Finanzierungsbedarf zu veranschlagen und zum 31.12. des jeweiligen Jahres die tatsächliche Abwicklung darzustellen.
Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital
und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG).
Um eine ordnungsgemäße Finanzierung des langfristigen Betriebsvermögens sicherzustellen, ist das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung als „erübrigte Mittel“ bzw.
„Finanzierungsfehlbeträge“ aus Vorjahren (vgl. Anlage 6 zur EigBVO) frühestens im
übernächsten Wirtschaftsplan zu veranschlagen (siehe: Geschäftsbericht 2004 der
GPA, S. 22). Fehlbeträge/Überschüsse sind spätestens im drittfolgenden Jahr auszugleichen.

• Demnach wäre der Finanzierungsfehlbetrag aus 2015 (1.915.853,98 EUR)
zu veranschlagen, anstatt 0,00 EUR. Der Betrag wurde allerdings bereits
im Vorjahr im Ergebnis ausgeglichen.

Als Ergänzung zur Vermögensplanabrechnung wurde dem Jahresabschluss ein
Planvergleich der Investitionsmaßnahmen 2017 beigefügt, in dem Plandaten und Mittelverwendung einschließlich der Darstellung der Mittelübertragungen für jede Maßnahme gelistet sind. Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, abweichend von der traditionellen Haushaltsplanung des Kernhaushalts, die Mittel der
Vorhaben des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Diese Übertragung ist lediglich eine Legitimation und hat nicht die Wirkung wie ein Haushaltsrest
im kameralen Bereich. Es gilt daher bei solchen Übertragungen die Einnahmeseite
mit zu betrachten.



Die Vermögensplanabrechnung wurde ordnungsgemäß erstellt. Der Saldo der Vermögensplanabrechnung stimmt mit der Analyse der Bilanzstruktur überein. Die kameralen Abschlussbuchungen wurden korrekt
durchgeführt.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

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3.4. Stellenübersicht (§ 3 EigBVO)
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung weist folgende Stellenübersicht aus:
Bezeichnung:
Verwaltungsfachangestellte/r

Entgeltgruppe

Stellenanzahl

EG 6

2

Gesamt:

2

Tatsächlich personell besetzt wurde in 2017 der Eigenbetrieb mit einer Verwaltungsfachangestellten zu 100% und zwei Verwaltungsfachangestellten in Teilzeit zu je
25%.

3.5.

Kasse

Die zahlungswirksamen Vorgänge des Eigenbetriebs werden im Rahmen der Einheitskasse der Stadt Lahr abgewickelt. Wir haben stichprobenartig die Tagesabschlüsse geprüft. Die Zinsberechnung erfolgt seit dem 01.01.2017 aufgrund unseres
Prüfungshinweises nun arbeitstäglich.
Für den Zeitraum vom 01.01.2017 – 31.12.2017 betragen die Habenzinsen 0,5 %
und die Sollzinsen 4,0 %. Der Eigenbetrieb musste 160,90 EUR an Soll-Zinsen bezahlen; als Habenzinsen konnten 5.819,15 EUR erzielt werden. Von der Hauptkasse
wurden daher 5.658,00 EUR (gerundet) erstattet.
Die

Zinsaufwendungen

für

das

gemeindliche

Trägerdarlehen

betrugen

142.811,91 EUR. Der Zinssatz beträgt 2,5 %.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

Seite 10 von 27

Das folgende Schaubild zeigt die Entwicklung des Kassenbestandes auf:

Zum 31.12.2017 schloss der Eigenbetrieb mit einem positiven Kassenbestand von
1.307.801,31 EUR (VJ.: 1.262.805,26 EUR) ab, der in der Bilanz als Forderung gegenüber der Gemeinde aktiviert ist. Der Kassenbestand war an 20 Tagen negativ.

3.6. Finanzplanung (§ 4 EigBVO)
Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf des Wirtschaftsplans zum Beschluss vorzulegen ist.
Der Finanzplan ist zu ergänzen um eine Übersicht über die Tilgungsverpflichtungen
und die Finanzierungsmittel.
Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen,
um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen.

 Dem Wirtschaftsplan 2017 wurden Finanzplan und Investitionsprogramm
für die Jahre 2016 – 2020 beigefügt.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

Seite 11 von 27

3.7.

Verrechnungen von Leistungen Dritter

3.7.1.

Personalaufwand

Der Eigenbetrieb verfügt seit 2011 über zwei eigene Stellen.
Für Leistungen, die das Personal der Stadt Lahr für den Eigenbetrieb erbracht hatten, wurde ein Verwaltungskostenbeitrag von in Höhe von 518.650,00 EUR
(VJ.: 515.050,00 EUR) an die Stadt Lahr entrichtet und als betrieblicher Aufwand
verbucht.

Folgende städtische Dienststellen erbringen Leistungen für den Eigenbetrieb:
FiPo

Bezeichnung

Betrag
EUR

1.0100.163000
1.0100.165000
1.0200.165000
1.0300.165000
1.0310.165000
1.0350.165000
1.0600.165000
1.1100.165000
1.1110.165000
1.6020.165000
1.6030.165000

Büro Oberbürgermeister
Rechnungsprüfung
Haupt- und Personalamt
Stadtkämmerei
Stadtkasse
Liegenschaften und Verwaltungsservice
Datenverarbeitung
Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgerbüro
Tiefbauverwaltung
Gebäudemanagement

100,00
22.150,00
700,00
23.150,00
27.900,00
58.600,00
150,00
50,00
350,00
384.200,00
1.300,00

Verwaltungskostenbeitrag

3.7.2.

518.650,00

Aufwendungen für Smallworld Kanal-GIS (digitales Kanalkataster)

Die laufenden Aufwendungen für das Kanal-GIS (Wartungsgebühren der SmallworldLizenzen, Migrationskosten) wurden bisher zentral im städtischen Haushalt über den
GIS-Etat getragen. Diese sind jedoch ebenfalls dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zuzurechnen. Dafür wurde in der Buchführung des Eigenbetriebs ab 2008 eine
eigene Finanzposition angelegt, die vom GIS-Administrator bewirtschaftet wird. Die
Aufwendungen im Jahr 2017 betrugen 15.279,60 EUR.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

Seite 12 von 27

3.7.3.

Umlagen an Abwasserverband Raumschaft Lahr

Im Jahr 1983 wurde der Zweckverband Abwasserverband Raumschaft Lahr (AVRL)
gegründet. Der Abwasserverband finanziert sich über Umlagen.
Die Verbandsversammlung hat mit Satzungsänderung zum 01.01.2003 eine Neuregelung der Kostenverteilung (Jahresumlage) beschlossen. Demnach werden ab
2003 die Umlagen gemäß § 17 (neu) der Verbandssatzung ermittelt. Die Jahresumlage orientiert sich dabei an den abgerechneten Abwassermengen (Parameter 1)
und den Trockenwetterabflussmengen (Parameter 2).
Für das Jahr 2017 mussten vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung somit folgende
Jahresumlagen erbracht werden:

Umlage an AVRL

EUR

Betriebliche Kosten:
Zinsen:
Anlagenfinanzierung:

2.622.315,67
319.271,40
59.338,32

Gesamt:

3.000.925,39

Die Gemeinde Schuttertal hat festgestellt, dass im Erhebungsbogen für die Jahre
2015 und 2016 irrtümlicherweise falsche Werte eingetragen wurden. Dadurch wurden Korrekturberechnungen notwendig, 15.605,24 EUR mussten noch nachberechnet werden.
Korrekturen

EUR

Korrektur 2015
Korrektur 2016

4.432,76
11.172,48

Gesamt:

15.605,24

Der Eigenbetrieb leistete Vorauszahlungen in Höhe von 3.423.500,00 EUR.

Vorauszahlungen
Lahr

EUR
3.423.500,00

endgültige
Überzahlung
Umlage
EUR
EUR
3.016.530,63
406.969,37

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

Seite 13 von 27

 Die Umlagen stimmen mit den Zahlen der Jahresrechnung des AVRL
überein. Die Umlage für die Anlagenfinanzierung (59.338,32 EUR) wurde
unter der Finanzposition „Zinsumlage für den Abwasserverband“ verbucht. Diese Umlage ist unter „sonstiger betrieblicher Aufwand“ oder bei
einer evtl. neu zu schaffender Finanzposition „Umlage Anlagenfinanzierung“ zu verbuchen.

(Die Korrekturen sind in die betroffenen Jahre 2015 und 2016 bereits eingeflossen.)

3.8.

Straßenentwässerungskostenanteil

Als Basis für die Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteils an den laufenden Betriebskosten, den die Stadt Lahr an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
zu zahlen hat, dienen die Anschaffungs- und Herstellkosten des Anlagevermögens
des Eigenbetriebs.
Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde das Kommunalberatungsbüro Schneider & Zajontz mit der Kalkulation der Gebührensätze für die
Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung beauftragt. Dieses Büro erstellte die

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

Seite 14 von 27

Betriebsabrechnung für das Jahr 2017 und errechnete einen Straßenentwässerungskostenanteil von 984.361,39 EUR.
Im Haushalt der Stadt Lahr waren in diesem Jahr 998.900,00 EUR eingeplant. Diese
Summe wurde an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung bezahlt. Über den Differenzbetrag von 14.538,61 EUR zu den o.g. 998.900,00 EUR wurde in der Bilanz des
Eigenbetriebs eine Verbindlichkeit ausgewiesen.
Der Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP) ist seit dem 01.01.2001 Eigentümer der auf dem Zweckverbandsareal bestehenden Straßen, Wege und Plätze. Seit
dem Wirtschaftsjahr 2016 entfällt der Anteil des Zweckverbandes IGP aufgrund der
Aufgabenübertragung der Abwasserbeseitigung im Verbandareal. Beim Zweckverband IGP erfolgt eine eigenständige Betriebsabrechnung sowie Gebührenkalkulation.

4. Prüfung des Jahresabschlusses 2017
4.1.

Grundsätzliche Feststellungen

Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang
bestehenden Jahresabschluss, sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß
anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs
Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und
dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres
nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.

 Mit Schreiben vom 02.10.2018 und 05.11.2018 (Korrektur) wurde der Jahresabschluss Herrn Oberbürgermeister Dr. Müller zur Kenntnis vorgelegt
und direkt an das Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung weitergeleitet –
damit wurde die Aufstellungsfrist überschritten.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

Seite 15 von 27

Die Betriebsabrechnung wurde am 24.09.2018 dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig stimmte er der Ermittlung der Kostenunter- und der Kostenüberdeckung, sowie den entsprechenden Rückstellungen zu.

4.2.

Prüfung der Buchführung

Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen
wurden dem RPA übergeben. Eine Anlagenbuchführung ist vorhanden. Daneben
konnten die Buchungen über das SAP-Infosystem nachvollzogen werden.
Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und
GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten
Buchs des HGB zu führen.

 Die Unterlagen wurden ordnungsgemäß geführt. Die Geschäftsvorfälle
lassen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen. Das Belegwesen ist geordnet.

4.2.1.

Anlagenbuchhaltung

 Die im Jahr 2017 in der Anlagenbuchhaltung vorgenommenen Veränderungen des Anlagevermögens stimmen mit den Buchhaltungsbelegen
und der Bilanz überein.

4.2.2.

Periodenabgrenzung

Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB gilt der Grundsatz der Periodenabgrenzung. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom jeweiligen Zeitpunkt der Zahlung in
dem Geschäftsjahr zu berücksichtigen, in dem sie wirtschaftlich verursacht sind. Von
diesem Grundsatz darf gem. § 252 Abs. 2 HGB nur in begründeten Ausnahmefällen
abgewichen werden.
Als Abgrenzungsstichtag wurde der 31.03. des Folgejahres festgelegt. Dies ist auch
im Hinblick dessen, dass das handelsrechtliche Ergebnis das Gebührenergebnis ab-

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

Seite 16 von 27

bilden soll, von Interesse, da das Gebührenrecht ebenfalls eine periodengerechte
Zuordnung fordert.

4.3.

Prüfung Bilanz und Inventar

Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der
Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der
Bilanzen sichergestellt werden.

 Die Gliederungsvorschriften nach Formblatt 1 (Anlage 1) der EigBVO
wurden eingehalten. Entsprechend § 265 Abs. 2 HGB ist zu jedem Bilanzposten der entsprechende Betrag des Vorjahres angegeben. Die Bewertungsvorschriften wurden beachtet.

4.3.1.

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen ist in der Bilanz entsprechend der Anlage 1 zur EigBVO unter
den Positionen A II. 1 – 11 zu bilanzieren. Des Weiteren ist es im Anlagennachweis
nach Anlage 2 zur EigBVO darzustellen. Ein zusätzliches Inventarverzeichnis ist
nicht erforderlich.

 Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und stimmt mit dem Anlagennachweis überein.
Veränderungen des Anlagevermögens (Restbuchwerte ohne Finanzanlagen):
2017
EUR
Anfangsbestand
Zugang
Abgang
Abschreibungen
Endbestand
davon Anlagen im Bau

32.478.247,66
2.919.357,74
0,00
1.473.597,24
33.924.008,16
349.350,95

2016
EUR
35.741.033,22
2.235.608,52
4.064.651,94
1.433.742,14
32.478.247,66
480.943,45

2015
EUR
35.925.470,78
1.356.927,51
138,50
1.541.226,40
35.741.033,22
1.406.590,01

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

2014
EUR
32.256.979,95 €
5.132.917,51 €
- €
1.464.426,68 €
35.925.470,78 €
1.353.291,57 €

Seite 17 von 27

4.3.2.

Beteiligungsvermögen

Bei Gründung des Eigenbetriebs wurde entsprechend dem satzungsgemäßen Beteiligungsverhältnis im Finanzanlagevermögen die Kapitaleinlage beim Abwasserverband „AVRL“ in Höhe von 2.326.580,45 EUR (4.550.395,84 DM), d.h. 87,3 % von
2.665.040,61 EUR (5.212.366,38 DM) bilanziert.
Die Verbandsversammlung des AVRL hat in ihrer Sitzung vom 22.06.2015 beschlossen, der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der allgemeinen Finanzprüfung der Jahre 2007 – 2012 zu folgen und die Kapitaleinlagen der Verbandsmitglieder zurück zu führen bzw. auf eine 100%ige Fremdkapitalfinanzierung
umzustellen. Die Kapitaleinlage wurde in 2016 an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zurückgeführt.

4.3.3.

Forderungen

In der Bilanz sind insgesamt Forderungen in Höhe von 2.302.180.79 EUR ausgewiesen. (VJ: 2.216.237,90 EUR).

Forderungen aus Lieferung und Leistung
Darin enthalten sind u.a. noch nicht beglichene Abwassergebühren, rückständige
bzw. gestundete Kanalbeiträge, sowie kreditorische Debitoren bzw. debitorische Kreditioren („Gutschriften“). Die Forderungen aus Lieferung und Leistungen betragen
insgesamt 587.410,11 EUR.

 Im ursprünglichen Jahresabschluss (02.10.2018) waren bei den kreditorischen Debitoren noch Zahlen aus Vorjahren enthalten. Dadurch hätte
sich die Bilanzsumme um 475.835,13 EUR verlängert. Diese Differenz
wurde korrigiert und ein geänderter Jahresabschluss vorgelegt.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

Seite 18 von 27

Forderungen gegenüber der Gemeinde oder Gemeindeverbänden
Die Forderungen gegenüber der Gemeinde sind mit 1.307.801,31 EUR ausgewiesen
(Kassenbestand).
Die Forderungen gegenüber Gemeindeverbänden beinhalten eine Umlagerückerstattung vom Abwasserverband Raumschaft Lahr in Höhe von 406.969,37 EUR.

4.3.4.

Ertragszuschüsse

Als Ertragszuschüsse im Sinne des § 8 EigBVO gelten die satzungsmäßig erhobenen Beiträge sowie sonstige Zuschüsse, durch die die Wirtschaftlichkeit bestimmter
Betriebsleistungen verbessert oder hergestellt wird.
Nach § 8 Abs. 3 Satz 4 EigBVO sind die passivierten Ertragszuschüsse jährlich mit
einem Zwanzigstel oder mit dem Vomhundertsatz aufzulösen, der dem durchschnittlichen Abschreibungssatz entspricht. Nach dem KAG ist nur die Alternativlösung zulässig.
Hintergrund der Zuschussauflösung mit dem durchschnittlichen Abschreibungssatz
ist, dass empfangene Zuschüsse korrespondierend mit der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagen entsprechend den jeweiligen Abschreibungssätzen aufgelöst
werden sollen.
Um die Zuschussauflösung zu automatisieren und dadurch die Sachbearbeitung zu
optimieren, werden seit der Umstellung auf SAP die Zuweisungen und Beiträge objektbezogen einzeln im Anlagennachweis abgebildet und gleichmäßig aufgelöst.

2017
Anschaffungswerte des Anlagevermögens (ohne AiB)
Abschreibungen auf das Anlagevermögen
durchschnittlicher Abschreibungssatz

EUR
74.611.978,28
1.473.597,24
1,975%

Die Ertragszuschüsse und Beiträge veränderten sich 2017 folgendermaßen:

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

Seite 19 von 27

Summe zum 31.12.2016

Zuwendungen

Beiträge

EUR

EUR

10.542.912,89

17.428.443,79

0,00

503.701,64

Zugang
Abgang

0,00

Summe zum 31.12.2017

10.542.912,89

durchnittlicher AFA-Satz 2017

2,0 %

1,6 %

210.957,00

281.128,64

5.037.925,00

7.256.536,00

Auflösungsbetrag 2017
Kapitalrest zum 31.12.2017

4.3.5.

17.932.145,43

Verbindlichkeiten

In der Bilanz sind insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von 21.930.706,81 EUR
(VJ.: 20.573.749,24 EUR) passiviert. Davon sind 7.454.172,02 EUR mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Details zu den Verbindlichkeiten wurde pflichtgemäß im Anhang erläutert. Dem Jahresabschluss ist ein Verbindlichkeitenspiegel beigefügt.

Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen
Insgesamt

standen

Verbindlichkeiten

aus

Lieferungen

und

Leistungen

mit

353.665,46 EUR in der Bilanz. 124.511,28 EUR für die Abrechnung der Abwässer,
die der Abwasserverband Friesenheim vom Flughafen und dem Stadtteil Hugsweier
annimmt (94.135,88 EUR), sowie diverse kleinere Ausgaben und 229.154,18 EUR
für aus den Forderungen umgebuchte kreditorischen Debitoren / debitorischen Kreditoren.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
In 2017 wurden neue Darlehen in Höhe von 2.610.000,00 EUR aufgenommen. Der
Schuldenstand zum 31.12.2017 beträgt 15.846.616,75 EUR und erhöhte sich zum
Vorjahr um 1.355.483,74 EUR. Darin enthalten sind 7.914,80 EUR aus dem Treasury
Verrechnungskonto. Dies sind „Kassenreste“ mit Zinsen und Tilgungen, die am
31.12.2017 noch nicht bei der Bank verbucht wurden.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

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Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Lahr betragen 5.730.424,60 EUR. Darin
enthalten sind das gemeindliche Darlehen (5.712.476,31 EUR) und Verbindlichkeiten aus interner Verrechnung (17.948,29 EUR).

4.3.6.

Rückstellungen

Kostenüberdeckungen aus der Erhebung von Abwassergebühren sind nach § 14
Abs. 2 Satz 2 KAG innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung werden seit dem Rechnungsjahr 2003 Kostenüberdeckungen
nicht mehr als Ergebnisvortrag im Eigenkapital ausgewiesen, sondern nach den
handelsrechtlichen Bestimmungen des § 249 Abs.1 Satz 1 HGB aufwandswirksam
als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilanziert. Beim späteren Ausgleich
ist die Rückstellung dann wieder ertragswirksam aufzulösen. Die ab 2003 eingetretenen Kostenüberdeckungen wurden den Rückstellungen zugeführt.
Die gesplittete Abwassergebühr sorgt nun dafür, dass ab deren Einführung im Jahr
2011 auch die Über- und Unterdeckungen nun differenziert betrachtet werden müssen. Die Betriebsergebnisse ab 2011 weisen daher beide Anteile nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser aus.
Für das Rechnungsjahr 2017 wurde mit einer Unterdeckung in Höhe von
-566.354,48 EUR für das Schmutzwasser und eine Überdeckung von 22.408,32 EUR
für das Niederschlagswasser kalkuliert. Die Verrechnung erfolgt jeweils mit Rückstellungen aus den Jahren 2012, 2013 und teilweise 2014 bzw. dem Verlustvortrag aus
2014.
Das Kommunalberatungsbüro Schneider & Zayontz hat in der Betriebsabrechnung
2017 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 29.901,71 EUR für den Bereich des
Schmutzwassers und eine Kostenüberdeckung in Höhe von 137.431,61 EUR für den
Bereich des Niederschlagswassers ermittelt.
Im Bereich des Schmutzwassers kam es trotz der kalkulierten Unterdeckung im Ergebnis zu einer Kostenüberdeckung, so dass nun insgesamt 596.256,18 EUR den
Rückstellungen zugeführt werden. Die Betriebsabrechnung im Bereich Niederschlagswasser weist ein besseres Ergebnis aus wie die Kalkulation. Der Verlust aus

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

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dem Jahr 2014 ist damit ausgeglichen, die restlichen 115.023,29 EUR werden den
Rücklagen zugeführt.
Jahr

2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017

31.12.2013
EUR

2014
EUR

2015
EUR

31.12.2015
EUR

2016
EUR

31.12.2016
EUR

2017
EUR

31.12.2017
EUR

SW
1.094.496,64

-370.000,00

724.496,64

-724.496,64

0,00

-110.954,04

344.511,98

206.037,55
897.625,45
344.511,98

95.083,51
897.625,45
344.511,98
440.680,05

206.037,55
897.625,45

440.680,05

-47.541,75
-448.812,73
-70.000,00
461.140,63

2.198.159,64
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017

31.12.2014
EUR

2.172.671,62

1.777.900,99

47.541,76
448.812,72
274.511,98
440.680,05
461.140,63
1.672.687,14

-47.541,75
-448.812,72
-70.000,00

0,01
0,00
204.511,98
440.680,05
461.140,63
596.256,18 596.256,18
1.702.588,85

NW

Gesamt:

107.351,53

-107.351,53

36.868,67

0,00

36.868,67

-36.868,67

(-44.816,64)*

0,00
(-44.816,64)*
46.675,73

144.220,20

36.868,67

46.675,73

167.621,00

0,00
46.675,73
120.945,27
115.023,29
282.644,29

2.342.379,84

2.209.540,29

1.824.576,72

1.840.308,14

1.985.233,14

46.675,73

(22.408,32)
120.945,27

(-22.408,32)*
46.675,73
120.945,27

(22.408,32)

115.023,29

SW: Schmutzwasser
NW: Niederschlagswasser

*Vortrag auf neue Rechnung (Verlust aus 2014)

Im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr mussten die bisherigen
Rückstellungen dem Schmutz- und Niederschlagswasserbereich zugeordnet werden.
Hierbei kam es zu einer Rundungsdifferenz, die sich nun zum Ende des Ausgleichs
der Rückstellung aus 2012 mit 0,01 EUR wiederspiegelt.
In der Bilanz zum 31.12.2017 sind sonstige Rückstellungen in Höhe von insgesamt
2.007.923,14 EUR bilanziert. Diese gliedern sich wie folgt:

Rückstellungen:
Gebührenrückstellung:
- Schmutzwasser
- Niederschlagswasser
Jahreabschlusskosten
Urlaubsrückstellung
Überstundenrückstellung
LOB-Prämien
EDV-Rückstellung
Geschäftsunterlagen
Gesamt:

EUR

1.702.588,85
282.644,29
20.100,00
200,00
310,00
1.030,00
500,00
550,00
2.007.923,14

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

Seite 22 von 27

4.4.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.

Umsatzerlöse
sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Abschreibungen auf Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Personalaufwand
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Außerordentliche Erträge
Außerordentliche Aufwendungen
Außerordentliches Ergebnis
Jahresgewinn/Jahresverlust

Ergebnis

Ergebnis

Veränderung

2017

2016

Differenz

EUR

EUR

6.550.794,97
666.949,92
3.431.513,58
1.473.597,24
1.344.281,19
80.927,67
20.499,48
885.516,37
22.408,32
0,00
0,00
0,00
22.408,32

156.520,31 €
-79.342,51 €
-75,76 €
39.855,10 €
106.407,91 €
10.077,31 €
7.130,31 €
-71.956,45 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

6.394.274,66
746.292,43
3.431.589,34
1.433.742,14
1.237.873,28
70.850,36
13.369,17
957.472,82
22.408,32
0,00
0,00
0,00
22.408,32

Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebsund Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben.

4.5.

Anhang

Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in §§ 284 und
285 HGB aufgelisteten Positionen wurde eingegangen.
Anlagenachweis
§ 10 Abs. 2 EigBVO schreibt die Erstellung eines Anlagenachweises vor. Dieser soll
als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen. Die Darstellung hat entsprechend den Formblättern 2 u. 3 (Anlage 2 u. 3 zur EigBVO) zu erfolgen.



Dem Jahresabschluss 2017 wurde im Anhang ein Anlagennachweis beigefügt, der in der Form den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

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4.6.

Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB

Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten
und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der
Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein.

 Es wurde ein Lagebericht erstellt, in dem die in § 289 HGB bzw.
§ 11 EigBVO geforderten Inhalte enthalten sind.

4.7.

Bilanzanalyse

Vermögen
immaterielles AV
Sachanlagen
Finanzanlagen
Anlagevermögen
Vorräte
Forderungen
Flüssige Mittel
Umlaufvermögen
RAP
Gesamtvermögen

EUR
254.547,10
33.669.461,06
0,00
33.924.008,16
0,00
2.302.180,79
0,00
2.302.180,79
6.902,00
36.233.090,95

%
0,70
92,92
0,00
93,63
0,00
6,35
0,00
6,35
0,02
100,00

Kapital
Stammkapital
Gewinnrücklagen
Jahresverlust*
Eigenkapital
Zuschüsse/Beiträge
lf. Rückstellungen
lf. Verbindlichkeiten
lf. Fremdkapital
kf. Rückstellungen
kf. Verbindlichkeiten
kf. Fremdkapital
Gesamtkapital
* aus Vorjahren

EUR

%

0,00
0,00
0,00
0,00
12.294.461,00
0,00
21.551.178,26
21.551.178,26
2.007.923,14
379.528,55
2.387.451,69
36.233.090,95

0,00
0,00
0,00
0,00
33,93
0,00
59,48
59,48
5,54
1,05
6,59
100,00

Die Bilanz zeigt wie in den Vorjahren die für Entsorgungsbetriebe charakteristisch
hohe Anlagenintensität (93,63 %).
Das Anlagevermögen ist zu 33,93 % aus Zuschüssen und Beiträgen und zu 59,48 %
(VJ.: 58,21 %) aus langfristigem Fremdkapital finanziert.
Die den Rückstellungen zugeführten Kostenüberdeckungen stehen nicht als langfristige Finanzierungsmittel zur Verfügung. Die „Goldene Bilanzregel“ fordert, dass langfristig

gebundenes

Vermögen

(Anlagevermögen

–

Zuschüsse/Beiträge

=

21.629.547,16 EUR) mit langfristigem Kapital (lf. Fremdkapital + Eigenkapital =
21.551.178,26 EUR) finanziert ist. Dies ist hier zu 99,64 % der Fall. Die Differenz
(Unterdeckung) beträgt 78.368,90 EUR; dies entspricht dem Finanzierungsfehlbetrag.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

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Eigenkapital
Da es sich beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung um ein nichtwirtschaftliches
Unternehmen im Sinne des § 102 Abs. 3 Nr. 1 GemO handelt, kann gemäß
§ 12 Abs. 2, S. 2 EigBG auf die übliche Kapitalausstattung verzichtet werden.
Um das Gebührenergebnis in Einklang mit dem Jahresergebnis des Eigenbetriebs zu
bringen, wurde beschlossen auf die übliche Eigenkapitalausstattung zu verzichten.
Zum 01.01.2003 wurde daher das Stammkapital in ein verzinsliches Trägerdarlehen
umgewandelt.
Zum 01.01.2009 wurde die allgemeine Rücklage in Höhe von 364.040,51 EUR ebenfalls als gemeindliches Darlehen umgewandelt.
Dadurch steht dem Eigenbetrieb kein Eigenkapital mehr zur Verfügung. Das Trägerdarlehen entwickelte sich wie folgt:

gemeindliches Darlehen:
urspr. Stammkapital
Umwandlung Rücklage
Rückführung 2009
Rückführung 2010
Rückführung 2011
Rückführung 2012
Gesamt-Darlehen:

EUR
8.947.607,92
364.040,51
-1.056.460,00
-1.417.361,00
-496.240,86
-629.110,26
5.712.476,31

Die geplante komplette Rückführung des Trägerdarlehens an die Stadt Lahr in 2017
wurde zum Jahresende 2018 verschoben. In diesem Zusammenhang wurde eine
Darlehensvereinbarung mit der Stadt Lahr geschlossen, da die Darlehenskonditionen
bislang noch nicht schriftlich dokumentiert wurden. Als Zinssatz wurde der 12Monats-Interbankenzinssatz (EUR-LIBOR) am 30.06. des Vorjahres zuzüglich 2,5
Prozentpunkte vereinbart.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

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5. Schlussbemerkung
Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Die vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen sind zukünftig zu berücksichtigen.

6. Beschlussvorschlag
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“
zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 36.233.090,95 EUR auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß
§ 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Es ist ein Jahresgewinn in Höhe von 22.408,32 EUR entstanden, der mit dem
Verlustvortrag verrechnet wird.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Lahr, 19.11.2018

Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald
-Städtisches Rechnungsprüfungsamt-

gez.

Christian Zanger

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

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Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO-

Angaben in den Beschlüssen über

1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2017
2. Die Verwendung des Jahresgewinnes/Behandlung des Jahresverlustes

1

Feststellung des Jahresabschlusses
1.1.

Bilanzsumme
1.1.1
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen
- Rechnungsabgrenzungsposten
1.1.2

1.2

2

davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die empfangenen Ertragszuschüsse
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten

Jahresgewinn/Jahresverlust
1.2.1
Summe der Erträge
1.2.2
Summe der Aufwendungen

EUR
36.233.090,95
33.924.008,16
2.302.180,79
6.902,00

0,00
12.294.461,00
2.007.923,14
21.930.706,81
22.408,32
7.238.244,37
7.215.836,05

Verwendung des Jahresgewinnes/Behandlung des Jahresverlustes
2.1.

2.2

bei einem Jahresgewinn
a) zur Tilgung des Verlustvortrages
b) zur Einstellung in die Rücklagen
c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
d) auf neue Rechnung vorzutragen
bei einem Jahresverlust
a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag
b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen
c) auf neue Rechnung vorzutragen

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 -

22.408,32
0,00
0,00
0,00

0,00
0,00
0,00

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