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Beschlussvorlage (Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 10.01.2019 Az.: 700.311

Drucksache Nr.: 10/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.02.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

25.02.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung
von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassergebührensatzung – AbwGebS)

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt
Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung – AbwGebS).

Anlage(n):
Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung
Synopse Aenderung Abwassergebuehrensatzung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 10/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Die Stadt Lahr führt das Neue Kommunale Haushaltsrecht zum 01.01.2020 ein. In
diesem Zusammenhang müssen alle zahlungs- und abrechnungsrelevanten Vorgänge des Projektjahres 2019 noch im alten Jahr abgeschlossen werden. Danach wird
das bestehende kamerale SAP-System geschlossen und das neue doppische System gestartet. Eine Übertragung von Daten des Altsystems auf das neue System ist
nicht möglich.
Dieser Sachverhalt hat auch Auswirkungen auf die Erhebung der Abwassergebühren. Im laufenden Jahr müssen die Zählerstände bereits im Oktober erfasst werden.
Die so erfassten Zählerstände werden dann auf den Abrechnungszeitpunkt
31.12.2019 anhand des bis dahin angefallen Verbrauchs hochgerechnet. Nach Verarbeitung der Ablesedaten erfolgt die Turnusabrechnung im November, so dass im
Dezember alle ca. 9.000 Abrechnungsfälle abgewickelt sind. Eine Änderung der Abwassergebührensatzung aus diesem Grunde ist nicht erforderlich.
Des Weiteren sind im Projektjahr die Abschlagszyklen zu verändern. In der Abwassergebührensatzung sind als Abschlagsfälligkeiten der 15.03., 15.06., 15.09. und
15.12. festgelegt. Im Projektjahr 2019 muss der Abschlagstermin 15.12. entfallen, da
andernfalls nicht gewährleistet ist, dass alle Abrechnungsfälle verarbeitet sind. Daher
sind im Jahr 2019 nur drei Abschlagstermine möglich. Die Abschlagszahlungen erhöhen sich dadurch zwar je Einzelabschlag, nicht jedoch in Summe. Im Jahr 2020
wird dann wieder auf den Normalablese-, –abrechnungs- und Abschlagszyklus umgestellt.
Alternativen zum aufgezeigten Lösungsweg gibt es nicht. Eine Verschiebung der Beschlussfassung ist nicht möglich, da mit der zum 15.02. versandten Turnusabrechnung 2018 bereits die Abschlagszahlungen für 2019 festgelegt werden.
Aus vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Abwassergebührensatzung zu ändern und damit geänderte Abschlagszahlungstermine festzulegen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer