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Beschlussvorlage (- Abschlussbericht über die Vorbereitenden Untersuchungen, Februar 2010)

                                    
                                        Abschlussbericht über die
Vorbereitenden Untersuchungen
KANADARING

STADT LAHR
ORTENAUKREIS

Vorbereitende Untersuchungen
nach dem besonderen Recht des
Baugesetzbuches für den Bereich
„Kanadaring“
Auftraggeber:
Stadt Lahr
– Stadtplanungsamt –
Rathaus 2
Schillerstraße 23
77933 Lahr

Auftragnehmer:
die STEG
Stadtentwicklung GmbH
Olgastraße 54
70182 Stuttgart

Bearbeitung:
Stadtplanungsamt Lahr
Amt für Soziales, Schulen
und Sport Lahr
und
die STEG
Sybille Rosenberg
Arun Gandbhir
Erika Hasert
Silke Vohl

Februar 2010

INHALTSVERZEICHNIS

1.

Vorbemerkungen

1

2.

Rahmenbedingungen

6

3.

Städtebauliche Analyse

9

4.

Analyse der sozialen Struktur

20

5.

Beteiligung der Behörden und sonstigen öffentlichen Aufgabenträger

31

6.

Integriertes Entwicklungskonzept

37

7.

Massnahmen

40

8.

Sanierungsbedingte Kosten

45

9.

Sanierungsverfahren nach dem Besonderen Städtebaurecht

49

10.

Empfehlung zur Durchführung

52

11.

Sozialplan

64

12.

Schlussbemerkung

65

Anhang

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

1.

„KANADARING“

VORBEMERKUNGEN

1.1. Auftrag
Die Stadt Lahr hat in den letzten Jahren die Entwicklung der Innenstadt vorangetrieben. Gleichzeitig wurde in Folge der Konversion ehemaliger militärischer Flächen deutlich, dass es auch konkreten Handlungsbedarf in den Randbereichen gibt. Mit der
Festlegung des Sanierungsgebiets „Kasernenareal“ wurde auf gravierende städtebauliche und soziale Missstände reagiert und die Entwicklung eines attraktiven Wohngebiets begonnen.
Handlungsbedarf gibt es auch für das aus den 1960er Jahren stammende Wohnbaugebiet „Kanadaring“, das mit dem Abzug der kanadischen Streitkräfte und der Wiederbesiedlung überwiegend durch Spätaussiedler sich zu einem förderungsbedürftigen
Wohnstandort entwickelt hat. Die Stadt Lahr hat sich daher zusammen mit der städtischen Wohnbaugesellschaft entschlossen, sowohl in städtebaulicher als auch in sozialer Hinsicht eine nachhaltige Entwicklung herbeizuführen. Erste Maßnahmen wie die
Einrichtung des Bürgerzentrums K2 wurden bereits umgesetzt. Um jedoch eine dauerhafte Verbesserung erreichen zu können, ist eine finanzielle Unterstützung seitens des
Landes Baden-Württemberg und des Bundes erforderlich.
Das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt bietet für derartige Aufgabenstellungen der
Stadtentwicklung finanzielle Unterstützung für investive Maßnahmen als auch die
Kombination mit nicht-investiven Maßnahmen durch die Verknüpfung mit anderen Förderprogrammen.
Voraussetzung für die Antragstellung sind entsprechende Beurteilungsgrundlagen für
die Bewilligungsstellen zur Entscheidung über die Freigabe von Fördermitteln. Der
Gemeinderat der Stadt Lahr hat daher am 21.04.2008 beschlossen für den Bereich
„Kanadaring“ die Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 (3) BauGB einzuleiten,
um die Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsmöglichkeit nach dem Bund-LänderProgramm die Soziale Stadt (SSP) zu prüfen und die Antragstellung für das Programmjahr 2009 in das SSP vorzubereiten. Die Stadt Lahr beauftragte die STEG
Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart mit diesen Aufgaben.

–1–

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Mit dem vorliegenden Bericht werden die Erkenntnisse aus den Vorbereitenden Untersuchungen zusammengefasst aufbereitet. Die Vorbereitenden Untersuchungen enthalten neben einer Beschreibung der allgemeinen Rahmenbedingungen
– eine städtebauliche Analyse (städtebauliche Missstände, Schwerpunkte der Erneuerung),
– eine erste Analyse der Sozialstruktur (Eigentümerstruktur, Ausländeranteil, Arbeitslosigkeit/ Sozialhilfe, Vandalismus/ Kriminalität, Altersstruktur),
– eine Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen öffentlichen Aufgabenträger,
– ein auf Fortschreibung angelegtes Integriertes Entwicklungskonzept sowie
– eine erste Kosten- und Finanzierungsübersicht.

Die Beteiligung der lokalen Akteure und Bewohner erfolgte im Frühjahr 2009. Im Frühjahr 2009 wurden die Vorbereitenden Untersuchungen abgeschlossen und ein konkretisiertes Integriertes Entwicklungskonzept vorliegen.
Die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung sind gut, da ein breiter politischer
Konsens besteht den „Kanadaring“ als Wohnstandort in Wert zu setzen und das Image
zu verbessern. Hierzu haben sich die Stadt Lahr und die städtische Wohnungsbau
GmbH Lahr zum Ziel gesetzt, Hand in Hand zu arbeiten sowie die lokalen Akteure vor
Ort einzubinden und zu unterstützen.

1.2. Städtebauliche Maßnahmen vor dem Jahr 2008
In Lahr gibt es folgend aufgeführte Sanierungsgebiete in verschiedenen Städtebauförderprogrammen. Die ersten beiden Sanierungsgebiete sind bereits abgeschlossen und
aufgehoben. Mit den Laufenden werden die positiven Veränderungen im Stadtgefüge
weiter geführt.

Sanierung „Östliche Altstadt“
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 20.01.1997 wurde die Sanierungssatzung für
das Sanierungsgebiet „Östliche Altstadt“ aufgehoben. Ziel der Sanierung war es die
städtebaulichen Missstände und Funktionsmängel im Gebiet zu beseitigen. Abschlie–2–

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

ßend kann heute, wie auch im Sanierungsbericht dargestellt, festgestellt werden, dass
das Sanierungsziel im Süd-, West- und Ostbereich erreicht wurde. Nur im nördlichen
Teil, und hier insbesondere entlang der Friedrichstraße und der Rappentorgasse, war
kein zufrieden stellendes Ergebnis zu erzielen. In den so genannten Altstadtquartieren
36 und 37 entlang der Friedrichstraße und Rappentorgasse wurde die geplante
Schließung von Baulücken sowie die Bereinigung (Abbruch) von desolaten Gebäuden
nicht erreicht und die Frage hinsichtlich Grundstücksneuordnung nur bedingt gelöst.
Die städtebaulichen Missstände konnten, trotz Bemühungen der Verwaltung (Ausarbeitung von Bebauungsvorschlägen, Verhandlung mit den Eigentümern sowie Bauinteressen) nicht vollumfänglich beseitigt werden.
Sanierungsgebiet „Nordwestlich der Altstadt“
Nachdem faktisch keine Sanierungsmaßnahmen mehr durchgeführt wurden, beschloss der Gemeinderat die Aufhebung der Sanierungssatzung (26.10.1999 Veröffentlichung der Aufhebungssatzung). Ein den Zielsetzungen des Sanierungsgebietes
entsprechender Abschluss konnte jedoch nicht im gesamten Sanierungsgebiet erreicht
werden. So wurden unter anderem nördlich der Kaiserstraße, im Bereich des Alten
Rathauses, kaum Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Aus diesem Grunde sind insbesondere durch die schlechte Bausubstanz der Gebäude noch gravierende Missstände vorhanden.
In den Jahren 2002 bis 2005 hat die Verwaltung Gespräche bezüglich Sanierungs- und
Instandsetzungsmöglichkeiten mit den Gebäudeeigentümern geführt, was jetzt auf
fruchtbaren Boden fällt, so dass langsam Bewegung in geplante Sanierungsmaßnahmen kommt.
Die Sanierungsmaßnahme im Teilbereich QUARTIER 6 wurde in Anbetracht der dort
noch vorhandenen evidenten städtebaulichen Missstände weitergeführt. Der seinerzeit
auslaufende Bewilligungszeitraum für die Sanierungsdurchführung wurde in der Folgezeit mit entsprechenden Erlassen des Regierungspräsidiums Freiburg mehrmals verlängert. Dies gab der Stadt Lahr Gelegenheit, für das QUARTIER 6 die angestrebte
städtebauliche Neuordnung in kleinen und mühsamen Schritten, letztlich aber umfassend erfolgreich, in die Wege zu leiten. Schließlich wurde das Restsanierungsgebiet
inzwischen in dem als Sanierungsziel definierten Umfang freigelegt. Das Gebiet wurde
im Jahr 2005 aufgehoben und abgerechnet.

–3–

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Sanierung „Kasernenareal“
Förderprogramm: Landessanierungsprogramm (LSP)
Laufzeit: 2000 – 2008, Baubeginn 2009
Förderrahmen: 115.000 €
Gebietsgröße: ca. 11,3 ha
Sanierungsziel: Aktivierung ehemaliges Kasernenareal zu einem attraktiven neuen
Stadtquartier „Parkdomizil Hohbergsee“ mit hoher Freiraumqualität

Sanierung „Innenstadt Südwest I+II“
Förderprogramm: Landessanierungsprogramm (LSP)
Laufzeit: 2005 – 2008/2009
Förderrahmen: 990.000 €
Gebietsgröße: ca. 2,2 ha
Sanierungsziel: Aktivierung des Stadtquartiers durch teilweise Neuordnung. Bereits
durchgeführt: Abbruch Autohaus, Abbruch alter Markt, Neubau REWE-Markt, Neubau
Bädlewegbrücke. Geplant: Bau von drei neuen Stadthäusern, naturnaher Umbau der
Schutter, Weiterentwicklung Nestler-Carrée.

Sanierung „Albert-Schweitzer-/ Fröbelstraße“
Förderprogramm: Bund-Länderprogramm die Soziale Stadt (SSP)
Laufzeit: 2006 – 2009
Förderrahmen: 3 Mio €
Gebietsgröße: ca. 1,8 ha
Sanierungsziel: Aufwertung des Wohnstandorts durch Neuordnung (Ersatzwohnungsangebot für „Jung + Alt“) und Verbesserung der Wohnumfeldqualität (Konzeption für
einen öffentlichen Park)

Sanierung „Nördliche Altstadt“
Förderprogramm: Landessanierungsprogramm (SEP)
Laufzeit: 2006 – 2014
Förderrahmen: 3 Mio €
Gebietsgröße: ca. 5,8 ha
Sanierungsziel: Die Vitalisierung der nördlichen Altstadt und die Stärkung der kommunalen Individualität sind Förderpunkte der Städtebauförderung.
Erste durchgeführte Maßnahmen: Neugestaltung Urteilsplatz (März–Oktober 2009),

–4–

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Abschluss von 12 privaten Erneuerungsvereinbarungen und 2 Ordnungsmaßnahmenvereinbarungen.
1.3. Das Untersuchungsgebiet

Lage des Untersuchungsgebietes; Quelle: Stadt Lahr

Das Untersuchungsgebiet „Kanadaring“ liegt im Westen der Stadt Lahr und gehört
zum Stadtteil Dinglingen. Das Untersuchungsgebiet wird im Westen von der Freiburger
Straße begrenzt, im Süden durch die Randbebauung der Schwarzwaldstraße, im Osten und Norden durch die Schutter, wobei hier die Randbereiche des Gewässers miteinbezogen sind. Weiterhin ist die in Nord-Süd-Richtung verlaufende bestehende Verbindungsachse nördlich der Schutter bis zur Dinglinger Hauptstraße enthalten. Im Untersuchungsgebiet wohnen rund 1.480 Personen – überwiegend Spätaussiedler.
Die Größe des Untersuchungsgebiets beträgt ca. 18,09 ha. Seine genaue Abgrenzung
kann den Plänen im Anschluss an den Textteil entnommen werden.

–5–

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

2.

„KANADARING“

RAHMENBEDINGUNGEN

2.1. Lage im Raum / Landes- und Regionalplanung
Die Stadt Lahr liegt nach dem Landesentwicklungsplan an der großräumigen Entwicklungsachse Karlsruhe-Basel in Nord-Süd-Richtung und der regionalen Entwicklungsachse Kinzigtal–Lahr–Schwanau in Ost-West-Richtung für den südlichen Ortenaukreis.
Die Stadt ist Mittelzentrum und umfasst einen Verflechtungsraum von ca. 110.000
Einwohnern. Hier übernimmt Lahr zentrale Funktionen v.a. in den Bereichen Arbeit,
Versorgung, Bildung, Kultur, Gesundheitswesen und Verwaltung.
Lahr ist Große Kreisstadt in der Region „Südlicher Oberrhein“. Benachbarte Städte
sind Offenburg (25 km), Straßburg (40 km), Freiburg (45 km) und Karlsruhe (95 km).
Die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz ist über die B 36 mit der Anschlussstelle „Lahr“ an die Bundesautobahn A 5 Karlsruhe–Basel gegeben. Weiter führen die
B 3 sowie die B 415 durch das Stadtgebiet. Über die Bahnstrecke Mannheim–
Karlsruhe–Basel ist Lahr an das Bahnnetz angebunden. Der Flughafen Lahr „Blackforest Airport“ ist seit 2006 Sonderflughafen für Passagier-Bedarfsflugverkehr.

Übersichtsplan; Quelle: Stadt Lahr
–6–

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Das Landschaftsbild ist geprägt von Ausläufern des Schwarzwaldes, die sich mit verschiedenen Tälern nach Westen hin zum Rhein öffnen. Am Ausgang des Schuttertals,
rund 40 km südöstlich von Straßburg und etwa 50 km nördlich von Freiburg, liegt die
Stadt Lahr sowohl in der Rheinebene als auch in der Vorbergzone des mittleren
Schwarzwaldes.

2.2. Städtebauliche Entwicklung
1994 war der Abzug der kanadischen Streitkräfte aus Lahr abgeschlossen. Damit ging
eine 100-jährige Tradition als Garnisonsstadt zu Ende. Verbunden war damit ein
massiver wirtschaftlicher Einbruch, ein starker sozialer Wandel und auch ein großes
Entwicklungspotenzial durch frei werdende Areale.
Zeitweise lebten bis zu 14.000 Kanadier im Raum Lahr, die Einwohnerzahl der Stadt
lag zu dieser Zeit bei ca. 35.000. Durch den vollständigen Abzug fielen 1.000 Arbeitsplätze weg, die verlorene Wirtschaftskraft schätzte man auf 250 Mio. Euro pro Jahr. In
der Folgezeit erfolgte ein starker Zuzug von Neubürgern (überwiegend Russlanddeutsche), ihr Anteil an der heutigen Bevölkerung von ca. 44.000 Einwohnern beträgt ca.
22 %.
1997 wurde eine Markt- und Standortuntersuchung zum Einzelhandel in Lahr
durchgeführt. Das große Flughafenareal vor den Toren der Stadt, unmittelbar an der
Autobahn gelegen, rief zahlreiche Investoren auf den Plan. Ergebnis der Gesellschaft
für Markt- und Absatzforschung (GMA) war, dass ein Verkaufsflächenzuwachs zu erwarten sei, dieser aber nicht auf dem Flugplatzareal realisiert werden sollte. Die Empfehlung lautete stattdessen, den teilintegrierten Standort auf dem Gelände des ehemaligen Stadtbahnhofes zu entwickeln, und davon auch die Lahrer Innenstadt profitieren
zu lassen. Diese fachliche Meinung wurde auch politisch so mitgetragen und bestimmte die weitere Entwicklung. In der Folge konnte im Jahr 2000 das Einkaufszentrum
ARENA (2-geschossig), auf dem ehemaligen Stadtbahnhofgelände, unmittelbar an der
Bundesstraße 415 liegend, mit einer Verkaufsflächengröße von 6.200 qm eröffnet
werden.
2001 führte der Gemeinderat einen Workshop durch, um das zehn Jahre alte Verkehrskonzept speziell für die Innenstadt zu überprüfen und fortzuschreiben. Die fachliche Unterstützung erfolgte durch Herrn Dr. Baier, Herrn Prof. Kölz, Herrn Vogels
–7–

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

(GMA) und Herrn Prof. Dr. Pesch. Da dieses modifizierte Konzept einstimmig beschlossen wurde, konnte die Verwaltung in der Folgezeit wesentliche Bausteine in
Form von Provisorien realisieren.
Zeitgleich zum Verkehrskonzept erarbeitete Prof. Dr. Pesch einen Rahmenplan für die
Lahrer Innenstadt. Hier wurden die Mängel und Potenziale der Innenstadt herausgearbeitet. Neben den zu erwartenden Empfehlungen wie Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Raums oder Entwicklung des Profils „Erlebniseinkauf“, gab es zwei Punkte,
die neue Impulse auslösten. Zum einen war es die Erkenntnis, dass das Wohnen in
der Innenstadt wieder gestärkt werden muss, da im Handelsbereich Grenzen erkennbar werden und auf Grund der demographischen Gesamtentwicklung. Zum anderen
die Einbeziehung des Flusses „Schutter“, der in vielen Bereichen nicht präsent ist.
Im Gesamten ist festzustellen, dass die Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten sehr
bezogen auf die historische Innenstadt erfolgten. So ist es nur folgerichtig, dass die
immer stärker in Augenschein tretenden Missstände in den Randbereichen auch politisch aufgegriffen werden und Vorbereitende Untersuchungen für den Bereich
„Kanadaring“ in Auftrag gegeben wurden.
Im Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft „Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald und Gemeinde Kippenheim“ (genehmigt im März 1998) ist das
Untersuchungsgebiet mit den angrenzenden Bereichen überwiegend als Wohnbauflächen dargestellt.

Die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung erfolgt über verschiedene Bebauungspläne. Für das Untersuchungsgebiet Kanadaring gibt es jedoch keinen. Zur
Steuerung der städtebaulichen Entwicklung wäre hier die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

–8–

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

3.

„KANADARING“

STÄDTEBAULICHE ANALYSE
Auf Grundlage von Ortsbegehungen und Informationen der Stadt Lahr wurde im Hinblick auf die gewünschte Sanierungsmaßnahme eine Analyse erstellt. Mit aufgenommen wurde in die städtebauliche Analyse das Stadtbild, die Bausubstanz und die aktuelle Nutzungs- und Erschließungsstruktur. Aus der Analyse werden die wesentlichen
städtebaulichen Missstände aber auch vorhandene Entwicklungspotenziale abgeleitet.

3.1. Bestandsanalyse
Der Kanadaring wurde ab 1959 im Geiste des Nachkriegsstädtebaus realisiert. Die für
diese Zeit typische Zeilenbauweise mit großzügigen Freiflächen dominiert das Gebiet
zwischen Freiburger Straße, Schwarzwaldstraße und Schutter. Die Zeilengebäude sind
3- bis 4-geschossig.
Im Untersuchungsgebiet liegen folgende Bau- und Kulturdenkmale gem. § 2 DSchG:
– Kanadaring 8, 14, 16 (FlstNr. 25470/2), Rundhäuser nach Plänen von den Architekten Hans-Walter Heinrich und Klaus Humpert, 1959/62. Die Rundhochhäuser stellen besondere städtebauliche Dominanten im Gebiet dar. Sie sind 8-geschossig.
– Freiburger Straße 7 (FlstNr. 20391/14), Fabrikationsgebäude und Direktorenvilla mit
Eingangstor einer Tabakfabrik, 1888/92. Die ehemalige Tabakfabrik hat aufgrund
ihrer Baustruktur und ihres Baustils einen besonders prägenden Charakter.

Entlang der Freiburger Straße und im Bereich zwischen Altmühlgasse, Schwarzwaldstraße und Schutter überwiegt eine heterogene Baustruktur, die sich zum Teil störend
auf das Stadtbild auswirkt.

Eigentümer-/ Nutzungsstruktur
Die städtische Wohnungsbau GmbH Lahr ist Eigentümerin der Wohngebäude in Zeilenbauweise und der Rundhochhäuser sowie der dazugehörenden Freiflächen (vgl.
Plan „Eigentumsstruktur“). Es sind 31 Gebäude mit 528 Mietwohnungen und heute
rund 1.480 Bewohnern.

–9–

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Der Stadt Lahr gehören lediglich die Erschließungsbereiche Kanadaring, Altmühlgasse, Schwarzwaldstraße und der Fuß-/ Radweg entlang der Schutter am südlichen Ufer.
Ebenfalls im Eigentum der Stadt sind vereinzelte Freiflächen nördlich der Schutter.
Gebäudeeigentümer des städtischen Kindergartens mit 52 Plätzen ist die städtische
Wohnungsbau GmbH. Träger des von der Stadt Lahr im Jahr 1997 errichteten 4gruppigen Kindergartens mit 106 Kindern ist die Ev. Kirchengemeinde Lahr.
Entlang der Freiburger Straße erfolgte während der letzten 5 Jahre eine gewerbliche
Nutzungsentwicklung. Im nördlichen Bereich befindet sich eine Autowaschanlage auf
privatem Grundstück, südlich davon das Areal der ehemaligen Tabak-Fabrik, die derzeit bis auf die zugehörige Villa leer steht und vier Eigentümern gehört. Auf dem südlichen Grundstücksteil der ehemaligen Tabakfabrik steht eine AGIP-Tankstelle. Dann
folgt auf privaten Flächen eine ARAL-Tankstelle mit östlich angrenzender Autowerkstatt mit Wohnungen im Obergeschoss. Südlich schließt ein Autohaus ebenfalls auf
privater Fläche an.
Im östlichen Areal zwischen Altmühlgasse, Schwarzwaldstraße und Schutter besteht
eine heterogene Nutzungs- und Baustruktur. An der Ecke Schwarzwaldstraße/ Altmühlgasse befindet sich ein Gebäude mit einer „Kneipe“ und einer leer stehenden Ladenfläche im EG und in den Obergeschossen Wohnungen auf privater Fläche. Östlich
grenzt ein Gebrauchtwagenhändler mit relativ großer Parkierungsfläche für Gebrauchtwagen an (ehem. Fanal-Tankstellen-Areal). Die rückwärtigen ehemaligen
Werkstattgebäude und verbleibenden Freiflächen sind in einem desolaten Zustand. An
der Schutter befinden sich zwei private Wohnhäuser.
Südlich der Schutter gehören zwei Flächen dem TV Dinglingen. Auf einer der Flächen
stehen das Vereinsgebäude mit „Mehrzwecksaal“ sowie ein Basketballfeld. Auf der
östlich angrenzenden Grünfläche ist ein Bolzplatz angelegt, der vom benachbarten
städtischen Kindergarten mitgenutzt wird. Der Kindergarten befindet sich südlich der
Vereinsflächen in einem eingeschossigen Gebäude.
Im Wohnhaus Kanadaring 2 ist das städtische Bürgerzentrum K2 in einer Erdgeschosswohnung untergebracht. In der gegenüberliegenden Wohnung ist der Jugendmigrationsdienst des Diakonischen Werkes im Ortenaukreis.

– 10 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Freiflächenstruktur
Öffentliche Freiflächen im Untersuchungsgebiet begrenzen sich auf die gestaltete
Spiel- und Grünfläche mit Pavillon im Bereich der Fußgängerbrücke.
Den Wohngebäuden der städtischen Wohnungsbaugesellschaft sind großzügige,
parkähnliche Freiflächen zugeordnet, die durch einen umfangreichen, alten Baumbestand geprägt sind. Trotz dieser vielen Grünbereiche vermitteln die monotonen bzw.
ungestalteten Rasenflächen kaum Aufenthaltsqualität. Spielmöglichkeiten sind vorhanden, jedoch lieblos gestaltet. Des Weiteren fehlen geeignete Bewegungs- und
Sportflächen. Die Hofbereiche, die ausschließlich der Parkierung dienen, sind asphaltiert und lassen jegliche Außenraumqualität vermissen. Der Versuch mit Blumenkübeln
die Hofbereiche zu gliedern wirkt unbeholfen. Im Umfeld der Rundhochhäuser ist ein
neuer Spielplatzbereich, der von Erziehenden und Kindern gut angenommen wird.
Der Freibereich des Ev. Kindergartens hat eine hohe Aufenthaltsqualität, ist aber nur
für die Kinder des Kindergartens während der Öffnungszeiten zugänglich.

3.2. Bausubstanz
Die Gebäudesubstanz wurde anhand einer Merkmalliste, bezogen auf die sichtbaren
und konstruktiven Teile, festgehalten (siehe Plananhang Bausubstanz). Dazu fanden
mehrere Begehungen statt. Beurteilt wurden der Zustand der Baukonstruktion, die
haustechnische Ausstattung und der Energiestandard. In vier Zustandskategorien
spiegelt sich die Einschätzung der Gebäudesubstanz wider:
–

Stufe 1, ohne Mängel: Hierbei handelt es sich meist um Neubauten oder vollständig renovierte Altgebäude. Modernisierung und Instandsetzung sind in dieser Kategorie nicht erforderlich.

–

Stufe 2, geringe Mängel: Modernisierung und Instandsetzung sind nur in geringem
Umfang mit geringer Intensität erforderlich.

–

Stufe 3, erhebliche Mängel: Modernisierung und Instandsetzung sind umfangreich
und durchgreifend erforderlich.

–

Stufe 4, substanzielle Mängel: Modernisierung und Instandsetzung wären in einem
erheblichen Umfang notwendig und befinden sich meist an der Grenze der Wirt– 11 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

schaftlichkeit. Neuordnung oder Erhalt sind gegeneinander abzuwägen. Konsequente Schlussfolgerung ist in der Regel der Abbruch.
Im Untersuchungsgebiet gibt es wenige Gebäude mit der Einstufung 1 oder 2. Es handelt sich dabei mit wenigen Ausnahmen vorwiegend um gewerbliche Bauten im westlichen Teil des Untersuchungsgebiets. Insbesondere die Gebäude der Städtischen
Wohnungsbau und die Gebäude im Bereich der Altmühlgasse weisen eine mangelhafte Bausubstanz auf.

Gebäude der Städtischen Wohnungsbau GmbH Lahr
Die Gebäude der städtischen Wohnungsbaugesellschaft wurden Mitte der 1990er Jahren modernisiert und wirken äußerlich gepflegt. Jedoch entspricht der Modernisierungs- bzw. Ausstattungsstandard nicht den heutigen Anforderungen, so dass der Zustand der Wohnungen insgesamt unbefriedigend ist. Die städtische Wohnbaugesellschaft hat eine Erhebung bezüglich eines notwendigen Sanierungsumfanges durchgeführt und Energieausweise zu jedem Gebäude erstellen lassen. Dabei wurde festgestellt, dass folgende Missstände in unterschiedlicher Intensität in den Gebäuden vorhanden sind:
•

alte Bäder

•

alte Wasser- und Abwasserleitungen, z.T. fehlende Wasseruhren

•

alte Dachstühle, Dachkonstruktionen, Dachhaut

•

unzureichende Dach-, Fassaden-, Kellerdämmung

•

alte Wohnungs- und Hauszugänge

•

unangepasste und unflexible Wohngrundrisse

•

z.T. baukonstruktive Feuchteschäden (Wassereintritt)

•

unzeitgemäßer Energiestandard

Bis auf die Neubauten (z.B. Martinskindergarten, neue Einfamilienhäuser südlich der
privaten Grünfläche, Tankstellengebäude) haben alle Gebäude durchgreifenden Sanierungsbedarf.
Der Modernisierungsaufwand für die Wohnungen der städtischen Wohnbaugesellschaft wurde mit rd. 850 €/m² ermittelt. Insgesamt entsteht allein hierfür ein Gesamtaufwand von rd. 30 Mio. €. Hinzu kommen noch die Kosten für die Gestaltung der
Freibereiche in Höhe von rd. 10 Mio. €. Im Einzelnen:
– 12 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Wirtschaftseinheit 53
KANADARING

Bau- Vollge- Anzahl
jahr schosse
WE

4-Zi.
WE

2-Zi.
WE

Wohnfläche
ca.

Gesamtaufwand

Nrn. 1+3

1959

III

12

6 WE
89 m²

6 WE
59 m²

890 m²

756.500 €

Nrn. 5+7

1959

III

12

6 WE
89 m²

6 WE
59 m²

890 m²

756.500 €

Nrn. 9+11

1959

III

12

6 WE
89 m²

6 WE
59 m²

890 m²

756.500 €

36

18

18

2.670 m²

2.269.500 €

3-Zi.
WE

2-Zi.
WE

Wohnfläche
ca.

Gesamtaufwand

Gesamt

Wirtschaftseinheit 54 (Rundhochhäuser)
KANADARING

Bau- Vollge- Anzahl
jahr schosse
WE

Nr. 8

1963

VIII

24

16 WE
77m²

8 WE
56 m²

1.680 m²

1.428.000 €

Nrn. 14

1963

VIII

24

16 WE
77 m²

8 WE
56 m²

1.680 m²

1.428.000 €

Nrn. 16

1963

VIII

24

16 WE
77m²

8 WE
56 m²

1.680 m²

1.428.000 €

72

48

24

5.040 m²

4.284.000 €

Gesamt

Wirtschaftseinheit 55
KANADARING

Bau- Vollge- Anzahl
jahr schosse
WE

5-Zi.
WE

3-Zi.
WE

2-Zi.
WE

Wohnfläche
ca.

Gesamtaufwand

Nr. 2

1959

III

6

6 WE
102–
130 m²

--

--

670 m²

569.500 €

Nr. 4

1959

III

6

6 WE
102–
130 m²

--

--

670 m²

569.500 €

Nr. 20

1959

IV

32

--

11 WE
56 m²

21 WE
45 m²

1.560 m²

1.326.000 €

Nr. 22

1959

IV

32

--

11
56m²

21 WE
45 m²

1.560 m²

1.326.000 €

Nr. 24

1959

IV

32

--

11 WE
56 m²

21 WE
45 m²

1.560 m²

1.326.000 €

108

12

33

63

6.020 m²

5.117.000 €

Ges.

– 13 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Wirtschaftseinheit 56
KANADARING

Bau- Vollge- Anzahl
jahr schosse
WE

Nrn. 23+25 1959

III

Gesamt

4-Zi.
WE

Wohnfläche
ca.

Gesamtaufwand

12

12 WE
89 m²

1.070 m²

909.500 €

12

12

1.070 m²

909.500 €

3-Zi.
WE

Wohnfläche
ca.

Gesamtaufwand

Wirtschaftseinheit 57
KANADARING

Bau- Vollge- Anzahl
jahr schosse
WE

Nrn. 27+29 1959

III

12

12 WE
75 m²

900 m²

765.000 €

Nrn. 31+33 1959

III

12

12 WE
69–75 m²

870 m²

739.500 €

Nrn. 37+39 1959

III

12

12 WE
69–75 m²

870 m²

739.500 €

Nrn. 41+43 1959

III

12

12 WE
69–75 m²

870 m²

739.500 €

Nrn. 47+49 1959

III

12

12 WE
69–75 m²

870 m²

739.500 €

60

60

4.380 m²

3.753.000

Gesamt

Wirtschaftseinheit 58
KANADARING

Bau- Vollge- Anzahl
jahr schosse
WE

4-Zi.
WE

3-Zi
WE

Wohnfläche
ca.

Gesamtaufwand

Nrn. 51+53 1959

III

12

12 WE
95-103 m²

--

1.160 m²

986.000 €

Nrn. 55+57 1959

III

12

--

12 WE
68–75 m²

830 m²

705.500 €

Nrn. 59+61 1959

III

12

12 WE
95–103 m²

--

1.160 m²

986.000 €

Nrn. 63+65 1959

III

12

--

12 WE
68–75 m²

830 m²

705.500 €

Nrn. 67+69 1959

III

12

12 WE
95–103 m²

--

1.160 m²

986.000 €

Nrn. 71+73 1959

III

12

--

12 WE
68–75 m²

830 m²

705.500 €

Nrn. 75+77 1959

III

12

12 WE
95–103 m²

--

1.160 m²

986.000 €

84

48

36

7.130 m²

6.060.500 €

Gesamt

– 14 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Wirtschaftseinheit 59
KANADARING

Baujahr

Vollgeschosse

Anzahl
WE

5-Zi.
WE

Nrn. 79

1959

IV

8

8 WE
103–130 m²

Nrn. 81+83

1959

IV

16

--

Nrn. 85+87

1959

IV

16

Nrn. 89+91

1959

IV

Gesamt

4-Zi.
WE

Wohnfläche
ca.

Gesamtaufwand

870 m²

739.500 €

16 WE
68-75 m²

1.100 m²

935.000 €

--

16 WE
68-75 m²

1.100 m²

414.800 €

16

16 WE
103–130 m²

--

1.740 m²

1.479.000 €

56

24

32

4.810 m²

4.088.500 €

Wirtschaftseinheit 63
SCHWARZWALDSTR.

Baujahr

Vollgeschosse

Anzahl
WE

3-Zi.
WE

2-Zi.
WE

Wohnfläche
ca.

Gesamtaufwand

Nr. 51

1953

IV

32

11 WE
56 m²

21 WE
45 m²

1.560 m²

1.326.000 €

Nr. 53

1959

IV

32

11 WE
56 m²

21 WE
45 m²

1.560 m²

1.326.000 €

Nr. 55

1959

IV

32

11 WE
56 m²

21 WE
45 m²

1.560 m²

1.326.000 €

96

33

63

4.680 m²

3.978.000 €

35.800 m²

30.430.000 €

Gesamt

Summen

Allgemein lässt sich sagen, dass im Untersuchungsgebiet vorwiegend kleinere Wohnungen vorhanden sind, die aufgrund ihrer geringen Größe und Zimmerzahl für Familien ungeeignet sind. 126 (24 %) der Wohnungen sind Zwei-Zimmerwohnungen mit einer Wohnfläche von rd. 45 m² und nur für Alleinstehende brauchbar.
Anzahl

Anteil

ca. Größe

Standardgröße

2-Zi-WE

168

32,1%

42 x 56–59 m²
126 x 45 m²

60 m²

3-Zi-WE

210

40,1%

144 x 68–77 m²
66 x 56m²

75 m²

4-Zi-WE

110

21,0%

32 x 68–75 m²
30 x 89 m²
48 x 95–103 m²

90 m²

36 x 102–130 m²

105 m²

5-Zi-WE

36

6,8%

Gesamt

482

100,0%

– 15 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Große Wohnungen mit 4 und mehr Zimmern bzw. mit über 100 m² Wohnfläche haben
einen Anteil von nur rd. 16 %. Vergleicht man die Zahl mit den üblichen Standardwerten sind die Wohnungen im Verhältnis zur Zimmerzahl nicht als zu groß zu bezeichnen. D.h. Größen, die von einem wohlhabenderen Klientel oder Familien nachgefragt
werden, sind eher nicht vorhanden.
Die meisten Gebäude entbehren einer ansprechenden Wohnarchitektur. Zwar bilden
die denkmalgeschützten Rundhochhäuser eine optische Ausnahme, aber aufgrund
des durch die Sichtbetonkonstruktion bedingten Raumklimas, bieten auch sie nur eine
mangelhafte Wohnqualität. Terrassen oder private Hausgärten sind gar nicht vorhanden. Zwar sind die Grundrisse der Zeilenbebauung durchweg gut organisiert, individuellen Ansprüchen können sie jedoch nur schwerlich genügen, da das Angebot insgesamt zu unflexibel ist.
Wenn eine Eigentumsbildung durch die jetzigen Bewohner erfolgen soll und weitere
Gesellschaftsgruppen für das Gebiet gewonnen werden sollen, dann muss das Wohnungsangebot entsprechend angepasst werden. Freie Grundrisseinteilung, Wohnküchen, Maisonettewohnen, zwei Bäder usw. sind nur einige Themen, die bei den weiteren Überlegungen in diese Richtung näher betrachtet werden sollten. Zeitgemäße
Wohnungen sollten dazu einen stärkeren Außenbezug bieten, gerade im Hinblick auf
die hohe Qualität des vorhandenen Baumbestandes. Auch Balkone bzw. Loggien
könnten deutlich größer sein, um die standardisierten Grundrisse aufzuwerten.

Erschließung
Das Wohngebiet ist über den Kanadaring, der als „Tempo-30-Zone“ ausgewiesen ist,
erschlossen. Aufgrund der Geradlinigkeit der Fahrbahn wird die Geschwindigkeitsbeschränkung selten eingehalten. Der Kanadaring mündet an zwei Stellen in die stark
befahrene Schwarzwaldstraße. Die Kreuzungsbereiche bergen entsprechendes Konfliktpotenzial. Von der Schwarzwaldstraße geht daher eine Trennwirkung und Lärmbeeinträchtigung der angrenzenden Wohnnutzungen aus. Durch den breiten Straßenquerschnitt wird die Trennwirkung verstärkt.
Eine in Nord-Süd-Richtung verlaufende Fußwegeverbindung mit Fußwegesteg über
die Schutter stellt eine Verbindung zwischen dem Wohngebiet und dem nördlich angrenzenden Stadtteil Dinglingen her, in dem neben unterschiedlichen Versorgungseinrichtungen das Schulareal angebunden ist. Der vorhandene Steg ist viel zu schmal,
– 16 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

selbst die Begegnung Kinderwagen/ Fußgänger ist kaum gefahrlos möglich. Zur Verbesserung der Verknüpfung der Stadtquartiere wäre ein Ausbau des Stegs als Fußund Radwegesteg sowie der Ausbau des Wegs Glockengumpen anzustreben.
Ein weiterer Fußweg zwischen Agip- und ARAL-Tankstelle stellt eine West-Ost Verknüpfung her. Der Fußweg ist jedoch unattraktiv gestaltet.
Im Bereich der Altmühlgasse ist eine historische Brücke über die Schutter vorhanden,
die nur für den Fuß- und Radverkehr frei ist.
Das Untersuchungsgebiet ist gut an das ÖPNV-Netz angebunden. Es gibt eine gut erreichbare Bushaltestelle im Kreuzungsbereich Schwarzwaldstraße/Kanadaring sowie
weitere im Umfeld. Es fehlen jedoch sichere Straßenübergänge zur Überquerung der
stark befahrenen Schwarzwaldstraße in unmittelbarer Nähe der Bushaltestellen (s.
Plan in der Anlage).
Die Stellplatzsituation im Gebiet ist prekär. Die zentrale Sammelgarage wird kaum angenommen. Die vorhandenen ebenerdigen Stellplätze, die den Wohnblocks zugeordnet sind, reichen insbesondere in den Abendstunden trotz der teils erweiterten Parkstreifen in den Hofbereichen bzw. den Parktaschen entlang des Kanadarings nicht
aus. Selbst die öffentlichen Stellplatzstreifen in der Erschließungsstraße können dieses Defizit nicht auffangen.

Umgebung
Nördlich der Schutter grenzt der alte Kernbereich Dinglingens an. Die hier vorhandenen Versorgungseinrichtungen (wie z.B. der Lebensmittelladen in der Offenburger
Straße) dienen auch zur Versorgung des Untersuchungsgebiets. Die Standorte sind
fußläufig zwar gut zu erreichen (Uferweg, Steg), jedoch sind die Entfernungen relativ
groß (> 300m). Weiterhin befinden sich hier die Schutterlindenberg-Grundschule und
die Theodor-Heuss-Hauptschule mit dazugehöriger Sporthalle und Sportplatz. In 2008
kam ein neues Fußballkleinspielfeld des FV Dinglingen im Rahmen der bundesweiten
WM-Aktion „1.000 Bolzplätze für Deutschland“ hinzu.
An die Wohnbebauung südlich der Schwarzwaldstraße grenzen verschiedene Schulen
(Scheffelgymnasium, Otto-Hahn-Realschule, Georg-Wimmer-Sonderschule, Gewerbliche Schulen) sowie ein Sportgelände an.

– 17 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Im Westen folgen weitere Wohnquartiere und der Bahnhof der Stadt Lahr.

3.3. Wesentliche städtebauliche Missstände/ Schwerpunkte der Erneuerung
(Vgl. Plan „Städtebauliche Missstände“)

Strukturelle Mängel
• Nutzungskonflikte/ Gemengelage Gewerbe: Konflikt mit Wohnen/Arbeiten. Die
Tankstellen, Autohändler und Autowaschstation kollidieren mit der angrenzenden
Wohnbaunutzung.
• Mindergenutzte/ ungeordnete Bereiche: Die private Grünfläche (Kleingärten) östlich der Autowaschstation ist mindergenutzt und sollte in die Uferrandgestaltung
der Schutter miteinbezogen werden. Die Fläche der ehemaligen Fanal-Tankstelle
im östlichen Gebietsteil ist zum Großteil in einem desolaten Zustand und bedarf
der Neuordnung.
• Die ehemalige Tabakfabrik steht leer. Eine Aktivierung ist erforderlich.
Funktionale Mängel
• Die Schutter und die Ausgestaltung der Uferrandzone haben eine starke Trennwirkung, die durch die vorhandene Grünstruktur und teilweise durch Zäune verstärkt wird. Hier ist ein übergreifendes Freiflächenkonzept erforderlich.
• Die Stadtteile sind unzureichend verknüpft. Der Steg ist zu schmal. Die Fußwege
insgesamt sind unattraktiv gestaltet. Hier ist ein Ausbau und eine Aufwertung erforderlich.
• Die versiegelten Hofbereiche werden ausschließlich zum Parken genutzt. Aufenthaltsqualität ist keine vorhanden. Eine Umgestaltung ist erforderlich.
• Die Grünflächen und Spielmöglichkeiten sind unattraktiv. Aufwertende gestalterische Maßnahmen sind erforderlich.
• Trennwirkung der Schwarzwaldstraße/ Immissionsbelastung durch relativ hohes
Verkehrsaufkommen (Lärm, Abgase). Hier sind geschwindigkeitsreduzierende
Maßnahmen und der Einbau von Querungshilfen erforderlich.

– 18 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

• Der Kanadaring ist rein funktional ausgestaltet und hat keine gestalterische Qualität – Folge ist zu hohe Geschwindigkeit. Hier sind gestalterische Maßnahmen
erforderlich.
• Die Kreuzungsbereiche Schwarzwaldstraße/ Kanadaring sind potenzielle Gefahrenpunkte. Die Kreuzungspunkte sind überquerungssicherer zu gestalten.
• Im Gebiet ist ein Stellplatzdefizit zu verzeichnen. Ein Konzept zur Unterbringung
der Fahrzeuge ist erforderlich.
Räumliche Mängel/ Stadtbild
• Die Nutzungs- und Baustruktur entlang der Freiburger Straße beeinträchtigt das
Stadtbild durch unmaßstäbliche Baukörper und eine fehlende Raumkante. Das
Areal der ehemaligen Tabakfabrik wirkt als „unfreiwilliger“ Solitär.
• Die Unterbringung der Müllbehälter in den Hofbereichen ist nicht zufriedenstellend. Diese gehören zur Aufwertung des Stadtbildes und zur Vermeidung von
Geruchsbelästigung eingehaust.
Bauliche Mängel
• Überwiegend erhebliche Mängel in der Bausubstanz. Hier sind dringend Erneuerungsmaßnahmen erforderlich. Die unweigerlich entstehenden Mietpreiserhöhungen sollten unbedingt durch sinkende Mietnebenkosten bzw. durch Steigerung der Energieffizienz ausgeglichen werden.
Altlasten
• Im Untersuchungsgebiet gibt es Altlastenverdachtsflächen, die im Rahmen der
weiteren Planung berücksichtigt und bei potentiellen Eingriffen näher erkundet
werden müssen.

– 19 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

4.

„KANADARING“

ANALYSE DER SOZIALEN STRUKTUR
Wie in der „städtebaulichen Analyse“ kurz umrissen, haben sich im Untersuchungsgebiet städtebauliche Problembereiche entwickelt, die von sozialen flankiert werden. Die
Integration der Spätaussiedler ist ein Arbeitsschwerpunkt im Kanadaring. Hierzu hat
die Stadt Lahr bereits im Jahr 1995 das Bürgerzentrum K2 für eine gemeinwesenorientierte Arbeit eingerichtet.
Das nachfolgend Aufgeführte ist eine Einschätzung der sozialen Situation im Untersuchungsgebiet, die auf Angaben der Stadtverwaltung sowie Erkenntnissen des Bürgerzentrums beruht. Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen wurden die Angaben aufgrund der Ergebnisse der Beteiligtengespräche ergänzt.

4.1. Bevölkerungsstruktur
Im Untersuchungsgebiet wohnen rd. 1.480 Personen. Davon sind ca. 75% Spätaussiedler, 17% Ausländer und 8% Einheimische. An der Gesamtbevölkerung im Kanadaring haben die Bewohner der Gebäude der städtischen Wohnungsbaugesellschaft den
größten Anteil.

Altersstruktur
Die Zahl der unter 18-jährigen beträgt 23,2% und ist damit um 5% höher als in der Gesamtstadt. Dies ist auf die höhere Kinderzahl der Mitbürger mit Migrationshintergrund
zurückzuführen. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an familienfreundliche Strukturen, sowohl das direkte Wohnumfeld hinsichtlich nutzbarer Freiräume für
Kinder und Jugendliche betreffend, als auch an die soziale Infrastruktur (Betreuungsangebote für alle Altersgruppen) im Untersuchungsgebiet bzw. unmittelbaren Umfeld.
Im vorgesehenen Sanierungsgebiet überwiegt eine junge Bevölkerung. Der Anteil der
Altersgruppe von 0 bis unter 27 Jahren liegt hier bei 37%, während er sich in der Gesamtstadt bei 30% bewegt. Ältere Menschen ab 65 Jahren sind im Sanierungsgebiet
unterproportional vertreten.

– 20 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Altersstruktur im Untersuchungsgebiet
Altersgruppe

(in Jahren)

Anzahl der Personen
(In absoluten Zahlen)

Von 0 bis unter 6

84

Von 6 bis unter 18

260

Von 18 bis unter 25

167

Von 25 bis unter 50

453

Von 50 bis unter 65

284

65 Jahre und älter

232

insgesamt

1.480

(Quelle: Angaben der Stadt Lahr, Stand: 15.09.2008)

Die ausländische Bevölkerung im Untersuchungsgebiet hat einen Anteil von 17,2%1,
2
im Vergleich zur Gesamtstadt von 8,9% . Aufgrund früherer Erhebungen geht die

Stadt Lahr davon aus, dass der Anteil der deutschen Bevölkerung mit Migrationshintergrund (Spätaussiedler/innen) bei ca. 75% liegt, so dass der Anteil der einheimischen Bevölkerung im Sanierungsgebiet wohl nur noch ca. 8% beträgt. Der Anteil der
russlanddeutschen Bevölkerung ist gegenüber der ursprünglichen Belegung im Wohngebiet um ca. 25% angestiegen.
Altersstruktur im Untersuchungsgebiet
Altersgruppe
in Jahren

Anteil im Unter- davon Anteil
3
suchungsgebiet Ausländer

Anteil in der
Gesamtstadt

davon Anteil
4
Ausländer

Von 0 bis unter 27

37,0%

17,1%

30%

9,7%

Von 27 bis unter 50

28,1%

26,2%

31,8%

12,6%

Von 50 bis unter 65

19,2%

13,0%

18,0%

7,3%

65 Jahre und älter

15,7%

6,0%

20,2%

3,4%

Gesamt

100%

17,2%

100%

8,9%

(Quelle: Angaben der Stadt Lahr, Stand: 15.09.2008)

In den beiden im Wohngebiet befindlichen Kindertagesstätten beträgt der Anteil der
Kinder mit Migrationshintergrund 82,8 bzw. 84,2%. Der Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf liegt in den beiden Kindergärten zwischen 76,9–85,7%. Diese Zahlen be-

1

Bezugsgröße ist die Einwohnerzahl im Untersuchungsgebiet:1.480 EW
Bezugsgröße ist die Einwohnerzahl der Gesamtstadt: 42.895 EW
3
Bezugsgröße ist die Anzahl der Personen insgesamt in der jeweiligen Altersgruppe im Untersuchungsgebiet
4
Bezugsgröße ist die Anzahl der Personen insgesamt in der jeweiligen Altersgruppe in der Gesamtstadt.
2

– 21 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

ziehen sich auf durchgeführte anerkannte Sprachtests, die regelmäßig vom Mobilen
Dienst Sprachförderung der Stadt Lahr durchgeführt werden.
Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an der Grundschule
liegt bei 56% und an der Hauptschule bei 72%.
Kindertagesstätten in Lahr
Anteil ausländischer Kinder und deutscher Kinder mit Migrationshintergrund
Kinderzahlen

Ausländischer Kinder
(%)

Deutsche Kinder mit
Migrationshintergund
(%)

Kindertagheim am Schießrain

18,4

23,8

Kindertagheim Max-Planck-Straße

28,1

36,0

Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße

0,0

55,7

Kindergarten Kanadaring

10,5

84,2

Kindergarten Reichenbach

2,3

18,2

Kindergarten Kuhbach

13,6

31,8

Lahrer Kinderinitiative e.V. „Schutterflöhe“

5,6

0,0

Waldorfkindergarten Christopherus

0,0

0,0

Kath. Kindergarten St. Maria

16

42

Evang. Kindergarten „Burgheim“

0,0

14,3

Kindertagsstätte „Die kleinen Strolche“ e.V.

0,0

0,0

Don-Bosco-Haus

41,2

23,5

Evang. Kindergarten Arche Noah

16,7

60,0

Kath. Kindergarten St. Peter & Paul

39,3

34,4

Kath. Kindergarten St. Patrick

64,7

5,9

Evang. Kindergarten Werderstraße „Schanz“

28,1

25

Waldkindergarten Verein „Flitzebogen“ e.V.

0,0

10,0

Kath. Kindergarten St. Raphael

4,2

35,4

Evang. Kindergarten Regenbogen

37,3

47,1

Evang. Martinskindergarten

8,6

82,8

Evang. Kindergarten Hugsweier

0,0

32

KIWY Evang. Kindergarten Wylert KHW

4,8

38,1

Kath. Kindergarten Sophie-Scholl

2,2

95,7

Evang. Kindergarten Langenwinkel

5,3

65,8

Evang. Kindergarten Mietersheim

0,0

48,5

Kath. Kindergarten St. Josef

1,5

0,0

Kath. Kindergarten St. Elisabeth

1,1

8,6

Kath. Kindergarten St. Landolin

4,5

20,5

Gesamt

12,8

38,3

(Quelle: Angaben der Stadt Lahr, Stand: 15.01.2007)

– 22 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Eigentümer-/ Mieterstruktur
Die Bewohnerfluktuation im Wohngebiet ist in den letzten Jahren geringer geworden,
sie liegt jedoch weiterhin noch über dem Durchschnitt vergleichbarer Wohngebiete.

Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Lahrpass
18,4% der Bewohner/-innen im Untersuchungsbereich sind Empfänger von Alg. II und
Sozialgeld. In der Gesamtstadt liegt der Anteil bei 13,1%. Auch der Anteil der Lahrpassinhaber (Sozialpass für einkommensschwache Familien und Einzelpersonen) im
Wohngebiet mit 11,1% zeigt, dass im Wohngebiet viele Bewohner öffentliche Transferzahlungen erhalten. Im Verhältnis zur Gesamtstadt ist die Zahl der Lahrpassinhaber
knapp dreimal so hoch.

Ruhestörungen und Vandalismus
Bedingt durch die soziale Struktur kommt es zu Auffälligkeiten hinsichtlich (Nacht)Ruhestörungen, Vandalismus, Bedrohungen und zu Gewalt in Familien durch Alkoholeinfluss. Im Bereich des öffentlichen Spielplatzes und angrenzender Grünflächen halten sich immer wieder Konsumenten von legalen und illegalen Drogen auf. Die Kriminalitätsstatistik kann für das Wohngebiet keine Angaben liefern, da es sich bei dieser
Statistik um eine Tatort- und nicht um eine Täterstatistik handelt.

4.2. Wesentliche soziale Missstände
Das Wohngebiet Kanadaring ist kein sozialer Brennpunkt. Festzustellen ist jedoch,
dass dort eine Wohnbevölkerung mit zusätzlichem Förderbedarf und mit besonderen
Problemstellungen lebt, die sich teilweise aufgrund des Migrationshintergrunds ergeben. Der Kanadaring leidet deshalb sehr stark unter einer negativen Bewertung (Stigmatisierung) von außen. Der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft gelingt es kaum,
Wohnungen an die einheimische Bevölkerung zu vermieten. Während zu Beginn der
Belegungen, Mitte der 90er Jahre, der Anteil der russlanddeutschen Bevölkerung bei
ca. 50% lag, ist zwischenzeitlich von einem Anteil von ca. 75% auszugehen.

– 23 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Trotz erzielter Erfolge in den vergangenen Jahren sind folgende Problemlagen und Hilfebedarfe weiterhin anhängig:
•

erhöhter Beratungs- und Unterstützungsbedarf bei der Bewältigung des Alltags
und in spezifischen Lebenssituationen

•

familiäre Probleme beim Auseinanderbrechen von Familien

•

Überforderung von Familien bei der Erziehungsarbeit

•

fehlende Integration der Familien in das Gemeinwesen

•

zunehmende Vereinsamung alter Menschen

•

vorhandene Rückzugstendenzen bei einem Teil der Bevölkerung

•

Konzentration einzelner ethnischer Gruppen auf einzelne Gebäude

•

Schuldnerberatung bei Überschuldungen

•

unterschiedliche Bedürfnislagen und Interessen von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft und verschiedener Generationen (Jugendliche + Senioren)

•

erhöhter Betreuungs- und Förderbedarf von Kindern und Jugendlichen

•

junge Menschen haben Probleme beim Übergang von der Schule in den Beruf

•

fehlende Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche

•

sporadisch auftretende Alkohol- und Drogenprobleme im Randbereich des
Wohngebiets

•

adäquate Spiel- und Bewegungsflächen fehlen

•

Begegnungsmöglichkeiten für alle Altersstufen fehlen

•

fehlende Integration des Sanierungsgebiets in den Stadtteil Dinglingen und in
die Gesamtstadt

•

schlechtes Image des Wohngebiets

•

erhöhte Bewohnerfluktuation

•

vorwiegend mangelnde Wohnqualität

•

private Grünflächen für die Bewohner fehlen

– 24 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Ohne Intervention, Anleitung und Moderation durch professionelle Mitarbeiter/innen
sind die oben genannten Problemlagen nicht zu bewältigen. Das ehrenamtliche Engagement der Bewohner selbst ist auf sehr wenige Personen begrenzt und muss, wenn
überhaupt vorhanden, durch hauptamtliche Kräfte begleitet und unterstützt werden.
Die Gemeinwesenarbeit hat sich in den letzten Jahren insgesamt bewährt. Die Bewohner äußerten sich in Gesprächen hierüber sehr positiv und pflegen offenbar ein gutes
Verhältnis zu den Sozialarbeitern. Um die im Wohngebiet vorhandenen Grundstrukturen weiter zu entwickeln, um das Erreichte zu stabilisieren und eine Vitalisierung zu erreichen sowie um den weiteren Ausbau der sozialen Infrastruktur und die Fortführung
des Prozesses der Integration voranzutreiben, ist eine gemeinwesenorientierte Arbeit
weiterhin erforderlich.
Neben einer Gesamtaufwertung des Wohngebiets sind dringend geeignete Räumlichkeiten für die Gemeinwesenarbeit, für eine Kinder- und Jugendarbeit und eine Jugendsozialarbeit sowie eine Familien- und Seniorenarbeit notwendig. Die Möglichkeiten
hierfür sind in der derzeit durch die Gemeinwesenarbeit genutzten Wohnung sehr eingeschränkt.

4.3. Die Beteiligten
Die künftige Sanierung soll möglichst frühzeitig mit den beteiligten Eigentümern, Mietern und Pächtern erörtert werden. Von April bis Juni 2009 fanden Einzelgespräche mit
Eigentümern und Mietervertretern im Untersuchungsgebiet statt.
Obwohl die Beteiligten nach § 138 BauGB zur Auskunft verpflichtet sind, wurden die
Gespräche nur auf freiwilliger Basis geführt. Die gewonnenen Daten unterliegen den
strengen Regeln des Datenschutzes und werden vertraulich behandelt. Es sind deshalb nur die statistischen Ergebnisse veröffentlicht.

Eigentümer- / Mieterhaushalte
Im Untersuchungsgebiet sind mehr Mieterhaushalte als Eigentümerhaushalte anzutreffen. Der deutlich größere Teil der Mieterhaushalte befindet sich in den Gebäuden der
Städtischen Wohnungsbau Lahr. Dieses Verhältnis spiegelt die durch Mieterhaushalte
geprägte städtische Struktur des Untersuchungsgebietes wider.

– 25 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Von den 15 im Untersuchungsgebiet befindlichen Eigentümern, die ein oder mehrere
Gebäude besitzen, konnte von 7 Eigentümern Daten gewonnen werden. Mit den wichtigsten Eigentümern wurden Gespräche geführt, so dass für 547 Wohnungen Informationen vorliegen. Bei den verbleibenden Gebäuden handelt es sich vorwiegend um
kleine Einheiten mit max. 2 Wohnungen.

Städtische Wohnungsbau Lahr
Die Städtische Wohnungsbau Lahr ist gemessen an der Anzahl der Wohneinheiten
und Grundstücksfläche bei Weitem die größte Eigentümerin im Untersuchungsgebiet.
Ihr aber auch ihren Mietern kommt deshalb eine Schlüsselrolle im Gesamtprozess der
Sanierung zu. Die Gesellschaft zeigte bereits im Vorfeld ein besonderes Engagement
bei der Entwicklung einer zukunftsfähigen Gebietsplanung. Im Jahr 2008 wurde auf ihr
Betreiben ein studentischer Wettbewerb an der Fachhochschule Karlsruhe veranstaltet, um Ideen zu sammeln, wie der Kanadaring und das städtebauliche Umfeld langfristig ihre hohe Lebensqualität sichern können. Es sollten Mittel gefunden werden zur
sozialen Integration durch soziale Durchmischung, insbesondere unter Beteiligung der
Bewohner des Kanadarings, um dadurch der potenziellen Entstehung eines sozialen
Brennpunktes in präventiver Weise begegnen zu können. Die Städtische Wohnungsbau Lahr hat ein Positionspapier zur Verfügung gestellt, in dem wichtige Punkte aus
Sicht des Unternehmens formuliert sind (s. a. Anlage):
• Bürgerbeteiligung bzw. Bewohnerbeteiligung
Bei der Durchführung der Studienarbeiten wurde das Bürgerzentrum K2 miteinbezogen und die Bewohner des Kanadarings erhielten die Möglichkeit, in Gesprächen und
Fragebögen ihre Wünsche und Anregungen vorzubringen. Die Ergebnisse wurden einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt.
• Ganzheitliche Stadtentwicklung im Westteil der Stadt Lahr
Bei der Entwicklung des Gebiets sind das städtebauliche Umfeld und landschaftsplanerische, infrastrukturelle und kulturelle Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Dazu gehört die Schaffung einer sinnvollen fußläufigen Verbindung als Nord-Süd-Achse von
Dinglingen über den Kanadaring zu den südlich der Schwarzwaldstraße liegenden öffentlichen Einrichtungen, Schulen und Kulturstätten. Eine West-Ost-Achse kann entlang der Schutter entstehen. Wesentliche Verkehrsachse ist die B 3 mit den östlich lie-

– 26 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

genden gewerblichen Gebäuden. Öffentliche Einrichtungen wie z.B. Kindergarten, Kulturzentrum oder Kleinkunstbühne könnten an signifikanten Stellen platziert werden.
• Ökologie und Klimaschutz
Im Kanadaring sollen die Aspekte gesundes Stadtklima, Energieeinsparung und regenerative Energiequellen ganz besonders verfolgt werden. Beispielhaft könnte die Gebäudeorientierung einer neuen Bebauung sein, eine Ausrichtung der Gebäude zu
Grünzügen / Wasserläufen oder der Einsatz neuer Energiesysteme.
• Soziale Integration
Die Thematik der Nachverdichtung vor dem Hintergrund einer Hofbildung zur Schaffung halböffentlicher Zonen sollte in die weitere Planung miteinbezogen werden. Dadurch wäre es möglich, neue Bewohner unterschiedlichster sozialer Struktur in das
Wohngebiet Kanadaring aufzunehmen. Darüber hinaus werden aber auch Anreize für
die jetzigen Bewohner des Kanadarings auch Eigentümer einer Wohnung zu werden
erwartet.
Wie sich nach Aussage der Städtischen Wohnungsbau bei anderen Sanierungsmaßnahmen gezeigt hat, können ohne erhebliche Mieterhöhungen wesentlich verbesserte
Wohnräume geschaffen werden. Dies betrifft insbesondere die Verringerung der 2.
Miete wie Betriebs- und Heizkosten und die Verbesserung und Vergrößerung der
Wohnräume, z. B. durch vorgelagerte Balkone und gestaltete Freianlagen. Die Städtische Wohnungsbau begrüßt die Unterstützung der Entwicklung im Kanadaring durch
die Fördermöglichkeit im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“.

Gesprächsergebnisse
In gemeinsamen Gesprächen wurde die Situation vor Ort mit Eigentümern, Mietern
bzw. ihren Vertretern näher erörtert. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Menschen
grundsätzlich gerne im Kanadaring leben. Die Entwicklung in den letzten Jahren hat
sich, auch aufgrund der Gemeinwesenarbeit, offenbar verbessert. Man ist sich bewusst, dass der Kanadaring durchaus Potenziale bietet und bereits jetzt in einigen
Punkten einen lebenswerten Wohnort darstellt. Beispiele hierfür sind:
• viele Grünflächen, Bäume und blumenbepflanzte Balkone
• gute Anbindung an Bus und Bahn und an die städtischen Fahrradwege
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VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

• relativ großzügige Wohnflächen (insbesondere für Großfamilien)
• überwiegend gut funktionierende Nachbarschaftsverhältnisse
• hoher Anteil an Kindern und Jugendlichen (entgegen der allg. demographischen
Gesamtentwicklung in Deutschland)

In weiteren Aussagen bestätigte sich jedoch der erste Eindruck der städtebaulichen
Analyse über die vorhandenen Missstände. Im Einzelnen wurden hierbei folgende Defizite festgestellt und folgende Verbesserungsvorschläge vorgebracht:
• angemessene Spiel- und Bewegungsflächen („vandalismusresistent“, wetterfest, altersgerecht, multifunktional, ausreichend dimensioniert, geräuscharm, usw.) fehlen
• bessere Einkaufs- und Arbeitsmöglichkeiten direkt vor Ort (im Kanadaring selbst
befinden sich weder Geschäfte noch Firmen und Betriebe) sowie fußläufige Dienstleistungen (Ärzte, Apotheke, Pflegedienste, usw.)
• adäquate Begegnungsmöglichkeiten und „Treffs“ für alle Altersstufen, so z. B. in
Form eines Familien-, Stadtteil-, Kultur-, Bürger-, oder Begegnungszentrums
• Krippenplätze für die Kleinkindbetreuung
• zusätzliche Sitzgelegenheiten (Bänke und Tische) im Freien
• Kleingärten, private Grundstücke (u. a. auch Möglichkeiten von Eigentumsbildung)
• Einbezug der Erlebnisqualitäten der Schutter als Naherholungsraum
• (überdachte) Fahrradständer
• zusätzliche Mülleimer und Einhausung/-grünung der freistehenden Müllcontainer
• angemessener Sonnenschutz (z. B. mittels Rollläden) bei den Rundhäusern
• bessere Energieeffizienz (Wärmedämmung, Wassererwärmung, usw.)
• bessere verkehrstechnische Verbindung des Kanadarings mit Altdinglingen sowie
mit dem Wohngebiet südlich der Schwarzwaldstraße (adäquate Ausgestaltung der
Nord-Süd-Achse, „Öffnung“ zur Schutter)
• bessere Ausleuchtung und Einsehbarkeit von „dunklen Ecken“ (Sicherheitsaspekt)

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VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Probleme und Konflikte treten zuweilen zu nachstehenden Punkten auf:
• hohe Lärmbelastungen (permanentes Verkehrsaufkommen in der Freiburger Straße und der Schwarzwaldstraße; zudem prospektiv: Bahnausbau?!?)
• Straßenverkehr und Parkplatzsituation (z. T. Nutzung der Straße als „Rennbahn“;
Fehlen von „Spielstraßen“ bzw. verkehrsberuhigten Zonen; Blumenkübel blockieren Parkplätze; Überqueren der Schwarzwaldstraße für Kinder und vor allem ältere Anwohner gefährlich)
• erhöhte Fluktuation der Bewohnerschaft (trotz hoher „Wohnzufriedenheit“!)
• recht unterschiedliche Bedürfnislagen und Interessen verschiedener Generationen
(z. B. Kinder und Jugendliche im Gegensatz zu Senioren)
• Konsum von Alkohol (und z. T. auch von Drogen) im öffentlichen Raum
• Müllentsorgung (z. B. Sperrmüll; korrekte Mülltrennung; Abfälle im Freien; frei herumstehende Mülleimer und Container)
• Stigmatisierung des Kanadarings von Außenstehenden
• zum Teil (zu) hohe Mietnebenkosten (Hausmeisterdienste, Energiepreise, usw.)
Von Mieterseite und der Gemeinwesenarbeit wurde gewünscht, dass die vorliegenden
Mängel und Probleme bestmöglich behoben und beseitigt werden sollten. Dabei ist
zugleich darauf zu achten, dass die positiven Qualitäten des Wohngebietes Kanadaring weitmöglichst erhalten bleiben und die geplanten Veränderungen vor Ort zudem
nicht zu einer erhöhten Fluktuation bei der jetzigen Bewohnerschaft führen und beitragen. Stichwortartig empfiehlt sich also Folgendes:
• Behebung und Beseitigung der oben genannten Mängel und Probleme
• Erhalt und Ausbau der positiven Qualitäten des Kanadarings
• zusätzliche Schaffung höherwertiger Wohnungen
• Erhalt von kostengünstigem Wohnraum
• Beteiligung der Bewohner und der Gemeinwesenarbeit am Umgestaltungsprozess
• weitere Beförderung einer „Mischbelegung“ im Zuge von Wohnungsvergaben

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VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Mitwirkungsbereitschaft der Beteiligten
Neben der Finanzierbarkeit hängt die Durchführung der Sanierung entscheidend von
der Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der beteiligten Eigentümer ab. Die geplanten Maßnahmen betreffen private Grundstücke und Gebäude, so dass sich die Sanierungsziele nur gemeinsam mit den betroffenen Eigentümern erreichen lassen. Hiervon
sind in erster Linie Liegenschaften der Städtischen Wohnungsbau Lahr betroffen. Die
Gesellschaft zeigte sich in den Gesprächen kooperativ und hat ein starkes Interesse
an einer Aufwertung des Gebietes.
Bei den weiteren Eigentümern, mit denen Gespräche geführt werden konnten, offenbarte sich überwiegend eine positive Einstellung gegenüber der anstehenden Sanierungsmaßnahme. Die Abmilderung der sozialen Schieflage und der damit verbundenen Probleme im öffentlichen Raum sowie die Verbesserung der städtebaulichen
Struktur wurden hierbei thematisiert.
Bemerkenswert ist, dass sich einige Eigentümer einen Verkauf ihres Grundstückes
vorstellen können. Unter Berücksichtigung dieser Gegebenheit können sich neue Entwicklungsmöglichkeiten ergeben. Über ein Drittel der Eigentümer ist daran interessiert,
ihr Gebäude zu modernisieren oder Maßnahmen im Rahmen der Sanierung durchzuführen. Ein Viertel der Eigentümer wird nur mittelbar von der Sanierung profitieren und
aus der Gebäudemodernisierung keinen Nutzen ziehen können, da ihr Gebäude dem
heutigen Standard entspricht.
Insgesamt zeigt das Ergebnis eine positive Tendenz zur Mitwirkung und bietet eine gute Voraussetzung für die Sanierungsmaßnahme.

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VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

5.

„KANADARING“

BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND
SONSTIGEN ÖFFENTLICHEN AUFGABENTRÄGER
Gemäß § 139 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 BauGB soll die Stadt den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die
Sanierung berührt werden können, möglichst frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme geben. In der Stellungnahme haben die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Aufschluss über von ihnen beabsichtigte und bereits eingeleitete Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, welche für die Sanierung bedeutsam sein können. Darüber hinaus sollen die Träger öffentlicher Belange gemäß § 139
Abs. 1 BauGB die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben unterstützen. Die Aufforderung zur Abgabe der Stellungnahme erfolgte mit Schreiben vom 04.06.2008 durch die
Stadt Lahr. Als Frist zur Abgabe der Stellungnahme wurde der 11.07.2008 eingeräumt.
Insgesamt wurden 49 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben.
Weder Anregungen noch den Wunsch am weiteren Verfahren beteiligt zu werden hatten folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange:
Antwort vom:
Kabel BW

09.06.2008

SWEG

09.06.2008

Gemeinde Kippenheim

09.06.2008

Abwasserverband Raumschaft Lahr

09.06.2008

Geschäftsführendes Rektorat

20.06.2008

Deutsche Post Real Estate Germany GmbH

08.07.2008

Evangelischer Verwaltungszweckverband Ortenau

09.07.2008

Von folgenden gab es keine Anregungen, jedoch wurde der Wunsch geäußert am weiteren Verfahren beteiligt zu werden:
Antwort vom:
Stadt Lahr, Abt. Öffentliches Grün u. Umwelt

04.06.2008

Stadt Lahr, Rechts- und Ordnungsamt

18.06.2008

Handwerkskammer Freiburg

18.06.2008

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VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Landratsamt Ortenaukreis, Abfallwirtschaft

20.06.2008

Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein

23.06.2008

Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Gewerbeaufsicht,
Immissionsschutz u. Abfallrecht

24.06.2008

Stadt Lahr, Stabsstelle Umwelt

25.06.2008

Landratsamt Ortenaukreis, Amt 24, Straßenbauamt

02.07.2008

Regierungspräsidium Freiburg, Abt. Umwelt

04.07.2008

Von einzelnen Behörden wurden Stellungnahmen abgegeben. Diese sind im Ergebnis
nachfolgend aufgeführt. Die vollständigen Stellungnahmen der Behörden und Träger
öffentlicher Belange sind dem Anhang zu entnehmen. Von keiner Behörde wurden
prinzipielle Bedenken gegen die beabsichtigte Erneuerungsmaßnahme erhoben. Teilweise gingen fachspezifische Anregungen ein und wurden in den Konzepten entsprechend berücksichtigt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind im
weiteren Verfahren und bei konkreten Maßnahmen jeweils wieder zu beteiligen.
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Stellungnahme vom 11.06.2008
... „Im Planbereich befinden sich umfangreiche Telekommunikationslinien der deutschen Telekom AG, T-COM. Unsere vorhandenen Anlagen sind bei den Bauarbeiten
zu schützen.“ ... „Sollten Änderungen an unseren Telekommunikationslinien im Sanierungsgebiet notwendig werden, sind uns die durch den Ersatz oder die Verlegung dieser Anlagen entstehenden Kosten nach § 150 (1) BauGB zu erstatten.“
Stadt Lahr, Stadtbauamt, Bauverwaltung, Stellungnahme vom 18.06.2008
In der Stellungnahme wird u.a. darauf hingewiesen, dass an die Vorbereitenden Untersuchungen besondere qualitative Anforderungen im Hinblick auf die mit zu untersuchenden sozialbezogenen Bestandsaufnahmen zu stellen sind. Hierzu wird auf den
Vermerk über ein Telefongespräch mit dem Regierungspräsidium Freiburg vom
11.04.2008 mit gleichlautendem Inhalt hingewiesen.
Weiterhin wird auf die Regularien der Förderfähigkeit der Vorbereitenden Untersuchungen hingewiesen.
Stadt Lahr, Stadtbauamt, Tiefbau, Stellungnahme vom 18.06.2008
Das Tiefbauamt weist darauf hin in die Planungsüberlegungen eine Ersatzfuß-/ Radwegebrücke in Richtung Schulzentrum mit einzubeziehen.

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VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Ebenso sollte im Zuge einer Durchmischung der Wohnformen zumindest in Teilbereichen eine neue Entwässerungskonzeption (Trennsystem!) angestrebt werden.
Luthergemeinde-Paulusgemeinde, Stellungnahme vom 18.06.2008
Seitens der Luthergemeinde wird angeregt das Untersuchungsgebiet im Norden (Anschluss an die Dinglinger Hauptstraße) zu vergrößern. Der „Korridor“ soll erweitert
werden.
badenova AG & Co.KG, Stellungnahme vom 27.06.2008
Bei einer eventuellen Neugestaltung von Straßen und Plätzen und bei einer Festlegung von Baumstandorten sind Sicherheitsabstände zu den vorhandenen Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Hausanschlüsse) nach DVGW Regelwerk GW 125 zu
beachten. Erdgasleitungen dürfen nicht überbaut werden! Eine Einbeziehung der badenova AG in der Detailplanung ist erforderlich.
Diakonisches Werk im Ortenaukreis Dienststelle Lahr, Stellungnahme vom
27.06.2008
Schließt sich der Stellungnahme der Luthergemeinde - Paulusgemeinde vom
18.06.2008 an.
Regierungspräsidium Freiburg, Ref. 25, Stellungnahme vom 27.06.2008
Im Untersuchungsgebiet liegen folgende Bau- und Kunstdenkmale gem. § 2 DSchG:
- Kanadaring 8, 14, 16 (FlstNr. 25470/2), Rundhäuser nach Plänen von den Architekten Hans-Walter Heinrich und Klaus Humpert, 1959/62.
- Freiburger Straße 7 (FlstNr. 20391/14), Fabrikationsgebäude und Direktorenvilla mit
Eingangstor einer Tabakfabrik, 1888/92.
Planungen und Maßnahmen, die diese Objekte betreffen, sind möglichst frühzeitig mit
den Denkmalbehörden abzustimmen. Bei diesen Gebäuden werden ggf. weitergehende Untersuchungen für die Erarbeitung eines Instandsetzungs- und Modernisierungskonzeptes erforderlich sein.
Weiterhin liegt das Untersuchungsgebiet innerhalb eines Grabungsschutzgebietes
gem. § 22 DSchG (Vicus, provinzial-römisch; Liste der archäologischen Kulturdenkmale). Das Ref. 25 ist bei allen Arbeiten, die in den Untergrund eingreifen, zu beteiligen.

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VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

E-Werk Mittelbaden, Stellungnahme vom 28.06.2008
... „Die Stromversorgung im Sanierungsgebiet „Kanadaring“ wird durch die vorhandenen Ortsnetztrafostationen „Glockengumpen 1“ und „Glockengumpen 2“ sichergestellt.
... Das dortige Stromnetz wurde zum größten Teil nach dem Abzug der Kanadischen
Streitkräfte in 1994 erneuert.“
Bei Umgestaltungsmaßnahmen sind die Kosten für evt. notwendige Kabelverlegungen
im Förderrahmen zu berücksichtigen.
Stadt Lahr, Amt für Soziales, Schulen und Sport, Stellungnahme vom 30.06.2008
Bewohnerinteressen und Bewohnerbeteiligungen sind im Zuge der diversen Sanierungsmaßnahmen frühzeitig und weitmöglichst zu berücksichtigen. Ebenso der Erhalt
von kostengünstigem Wohnraum.
Weiterhin soll geprüft werden, ob nicht die Theodor-Heuss-Hauptschule und Schutterlindenbergschule mit einbezogen werden sollten.
Eine Verzahnung zwischen Schule und Wohngebiet soll hergestellt werden. Noch zu
schaffende Infrastruktur soll von beiden Seiten genutzt werden können.
Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz,
Stellungnahme vom 30.06.2008
Grundwasser
Es wird darauf hingewiesen, dass die höchsten und mittleren Grundwasserstände
beim Bauen zu berücksichtigen sind.
Altlasten
Im Plangebiet sind dem Amt zur Zeit folgende Altlastenverdachtsflächen/ Schadensfälle bekannt. Davon konnten aus der Altlastenbearbeitung folgende ausgeschlossen und
archiviert werden:
–

Altstandort „Papierfabrik Freiburger Straße 5“, Flst.Nr. 20391/1

–

Altstandort „Schlosserei Dinglinger Hauptstraße 101“, Flst.Nr. 20396

–

Altstandort “Kraftfutterwerk Freiburger Straße 1“, Flst.Nr. 20398

–

Altstandort „Brennmaterialien Dinglinger Hauptstraße 99“, Flst.Nr. 20393

Folgende sind mit dem Handlungsbedarf „B = Belassen zur Wiedervorlage“ bewertet:

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VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

–

Altstandort „Lackier Gerhard“ Dinglinger Hauptstraße 81, Flst.Nr. 20309

–

Altablagerung Schutterverfüllung Altmühlgasse, Flst.Nrn. 20302/2, 20303/1, 20304,
20305/1, 20305, 20306/2, 304, 25470/4, 25572, 25470/5, 20391/7, 20313/4,
20313/3, 20313

–

Altablagerung Teichverfüllung Glockengumpen, Flst.Nrn. 25470/1, 25470 und
25470/4

–

Altstandort Zigarrenfabrik Freiburger Straße 7, Flst.Nr 20391/4

–

Grundwasserschadensfall „ARAL-Tankstelle Freiburger Straße 11“, Flst.Nr. 25560
mit Entsorgungsrelevanz

–

Grundwasserschadensfall „Agip-Tankstelle Freiburger Straße 9“, Flst.Nr. 20391/4
mit Entsorgungsrelevanz

Bei Baumaßnahmen in diesen B-Fällen mit Entsorgungsrelevanz sind eine gutachterliche Begleitung der Tiefbauarbeiten sowie eine fachgerechte Entsorgung des anfallenden kontaminierten Aushubs erforderlich. Bei Umnutzungen ist der Wirkungspfad „Boden-Mensch“ zu untersuchen. Diese B-Fälle sind bei einer Nutzungsänderung durch
die Fachbehörde erneut zu überprüfen. Seitens des Amtes wird empfohlen die Erkundungen bereits im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen und nicht erst im Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Dies gilt auch für den
–

Altstandort „Fanal-Tankstelle Schwarzwaldstraße 50, Flst.Nr. 25434 für den „Orientierende Untersuchungen (OU)“ erforderlich sind.

Die Altlastenverdachtsflächen, die keine „A-Fälle“ sind, sind im Plan „Städtebauliche
Missstände“ gekennzeichnet.
Bodenschutz
Hinweis auf erhöhte Bleigehalte im Überschwemmungsbereich der Schutter. Betroffene Bereiche sind nicht für Nahrungspflanzen geeignet. Die Verwertung evt. anfallenden Erdaushubs aus diesen Bereichen ist nur eingeschränkt möglich. In einem Bebauungsplanverfahren sind entsprechende Hinweise aufzunehmen.
Stadt Lahr, Rechts- und Ordnungsamt, Stellungnahme vom 02.07.2008
Hinweis auf die überhöhten Fahrgeschwindigkeiten auf der Straße „Kanadaring“ im
südlichen Teil des Untersuchungsgebiets. Vorschlag: Verbesserung der Aufenthaltsfunktion mittels Einbauten, Anpflanzungen u.ä. zur stärkeren Verkehrsberuhigung.

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VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Stellungnahme vom 03.07.2008
Als Baugrund stehen z.T. setzungsempfindliche Talablagerungen an. Bei umfangreichen Eingriffen in den Baugrund werden objektbezogene Baugrundberatungen empfohlen.
Stadt Lahr, Stadtbauamt, Abt. Öffentliches Grün u. Umwelt, Stellungnahme vom
15.07.2008
Thema Altlasten, vgl. Stellungnahme des Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz vom 30.06.2008
Landratsamt Ortenaukreis, Gesundheitsamt, Stellungnahme vom 18.07.2008
Bei Modernisierungen, Umbauten und Neubauten von Gebäuden, die an lärmbelasteten Verkehrswegen liegen oder anderen Lärmquellen ausgesetzt sind sowie bei Neuoder Umbau von Verkehrswegen sollen Schallschutz- und Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden.
Weiterhin werden eine behindertengerechte Gestaltung öffentlicher Gebäude und
Straßen sowie eine Bereitstellung von Freiflächen für Kinder empfohlen.

– 36 –

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VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

6.

„KANADARING“

INTEGRIERTES ENTWICKLUNGSKONZEPT
Das integrierte Entwicklungskonzept zeigt zum Einen den städtebaulichen Handlungsrahmen und zum Anderen die Verknüpfung mit anderen geeigneten Maßnahmen auf,
die im Rahmen einer anstehenden Sanierungsmaßnahme umgesetzt werden könnten.
Die Ergebnisse der noch durchzuführenden Bewohnerbeteiligung sind noch zu berücksichtigen.

Verbesserung der Wohnverhältnisse und Wohnumfeldverbesserung
•

Aufwertung des Stadtteilimages / Integration des Gebiets in die Gesamtstadt

•

Modernisierung des Wohnungsbestands/ ökologisch nachhaltige Umgestaltung
(Plusenergiehaus, Solarsiedlung)

•

Durchmischung der Wohnformen und der Sozialstrukturen (stabile Sozialstruktur durch Durchmischung und geringere Fluktuation, Bürgerbeteiligung, Gewährleistung konstanter Mieten)

•

Revitalisierung von leer stehenden Gebäuden (ehem. Tabakfabrik) z.B. als Begegnungsstätte

•

Neuordnung von mindergenutzten Flächen

•

Stärkung der Wohneigentumsbildung

•

Aufwertung des Wohnumfeldes (differenziertes Freiraumangebot: öffentlich,
halb-öffentlich, privat)/ Ausbildung von Nachbarschaftsräumen zur Stabilisierung der Nachbarschaften

•

naturnaher Umbau der Schutter als wesentliches Element der Freiraumentwicklung

•

Verbesserte Verknüpfung der benachbarten Stadtquartiere

•

Gestaltung der Erschließungsstraßen/ Verbesserung des Parkierungsangebots

Einleitung neuer wirtschaftlicher Tätigkeiten, Unternehmensgründungen; Sicherung der Beschäftigung auf lokaler Ebene/
Verbesserung des Angebots an Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten
•

z.B. Ausgestaltung der Nachbarschaften/ Spielbereiche durch arbeitssuchende
Jugendliche aus dem Gebiet unter fachlicher und sozialpädagogischer Anleitung

– 37 –

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VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Verbesserung der sozialen Infrastruktur, insbesondere für junge Menschen
•

Einrichtung eines Stadtteil-/ Familienzentrums als Treffpunkt für alle Altersstufen

•

Betreuungs-/ Unterstützungsangebote für Jugendliche (Sprachförderung, Bewerbungshilfe, Hausaufgabenhilfe), Familien (Elternbildungsangebote, Ernährungsberatung), Senioren (Einkaufshilfe, Bewegungsgruppen)

•

Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche

•

geschlechtsspezifische Angebote

•

Bereitstellung eines Multifunktionsfelds für Kinder und Jugendliche sowie Treffs
für alle Alterstufen

•

Schutter als Naherholungsraum

Maßnahmen für eine sichere Stadt
•

Mobile Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

•

Ausbildung und Förderung von Nachbarschaften/ soziale Kontrolle

•

Verkehrsberuhigung und sichere Fußwegverbindungen

Gezielte Berücksichtigung von Frauen- und Familienbelangen
•

Schaffung von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren in Kinderkrippen sowie Möglichkeiten der Ganztagesbetreuung für Hauptschüler

Allgemeine soziale Betreuung und (zweisprachige) Beratung
•

Maßnahmen gegen zunehmende Vereinsamung alter Menschen

•

Maßnahmen gegen vorhandene Rückzugstendenzen bei einem Teil der Bevölkerung

•

Einzelfallhilfen und Krisenintervention

•

Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern

Umweltentlastung
•

Optimierung der Energieeffizienz im Gebäudebestand durch umfassende Sanierung

•

Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten ggf. durch Teilrückbau der Schwarzwaldstraße, damit Reduzierung der Lärm- und Abgasemissionen

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VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Stadtteilkultur und Freizeit
•

Aufwertung des Stadtteilimages und Verbesserung des Rufes des Wohngebiets in der Öffentlichkeit

•

bessere Integration des Sanierungsgebiets in den Stadtteil Dinglingen und in
die Gesamtstadt

•

Eigentumsbildung (Umstrukturierung, behutsame Nachverdichtung, differenziertes Wohnangebot / Generationenwohnen, Haus-in-Haus-Konzepte usw.)

•

Verbesserung des Wohnumfeldes (Hof-/ Grünbereiche)/ Ausbildung von Nachbarschaftsbereichen

•

Verbesserung der Fuß-/ Radwegeverbindung

•

Schaffung von Identifikationspunkten (Schutterpark)

•

Wohngebietsfeste zur Förderung der Identifikation der Bewohner mit dem
Wohngebiet

•

Fortsetzung der sozialen Quartiersbetreuung und der Wohngebietskonferenz

•

Stetige Bewohnerbeteiligung und bessere Integration der Familien in das Gemeinwesen

Die Umsetzung des integrierten Entwicklungskonzepts über alle Handlungsfelder hinweg soll zu einer Stabilisierung der sozialen Struktur führen. Das Konzept wurde auf
eine breite Basis gestellt, um an mehreren Punkten anzusetzen und die Wechselwirkungen untereinander zu nutzen. In der Anlage ist das Wirkungsnetz der Handlungsfelder dargestellt.

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VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

7.

„KANADARING“

MASSNAHMEN
Das im Plananhang beigefügte Maßnahmenkonzept gibt einen Überblick über die
durchzuführenden städtebaulichen – investiven – Maßnahmen. Es ist gleichzeitig
Grundlage für die Kosten- und Finanzierungsübersicht und wird entsprechend den
Entwicklungen fortgeschrieben und weiterentwickelt. Das städtebauliche Maßnahmenkonzept beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
• Weitere Vorbereitung
–

Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs

• Fortsetzung der Quartiersbetreuung und der Gemeinwesenarbeit beispielsweise für
–

Unterstützung der Familien in ihrer Erziehungsarbeit

–

Hilfestellung beim Übergang von Schule in den Beruf

–

Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags und in spezifischen
Lebenssituationen

–

Freizeit- und erlebnispädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche

–

Schuldnerberatung bei Überschuldungen

• Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen
–

Fuß-/ Radwegesteg über die Schutter und weiterer Fuß-/ Radwegeausbau

–

Ausbildung des Schutterparks als Naherholungsraum

–

Gestaltung des Kanadarings und der Schwarzwaldstraße

–

Einrichtung eines Multifunktionsfelds als Spiel- und Bewegungsfläche für Kinder
und Jugendliche

• Öffentliche Baumaßnahmen:
–

Errichtung eines Stadtteil-/ Familienzentrums ggf. auch Umnutzung der ehem.
Tabakfabrik, Treff und Begegnungsmöglichkeit für alle Alterstufen

• private Erneuerungsmaßnahmen:
–

Erneuerung und Umstrukturierung der vorhandenen Wohngebäude

–

Aufwertung des Wohnumfeldes

• Neuordnung mindergenutzter Flächen/ Grunderwerbe/ Abbrüche

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VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Aus Sicht der Gemeinwesenarbeit ist bei der weiteren Entwicklung des Wohngebietes
zudem zu berücksichtigen, dass sämtliche Maßnahmen zur weiteren Entwicklung des
Wohngebietes dem Prinzip der Nachhaltigkeit von Grund auf und durchgängig Rechnung tragen und Genüge leisten sollten. Insofern gilt es, ökonomische, ökologische
und soziale Belange bestmöglich und weitgehend miteinander in Einklang zu bringen.
Denn ökonomisch wird sich schon jetzt und vor allem in Zukunft nur noch das wirklich
rechnen, was tatsächlich ökosozialen Grundsätzen entspricht. Ein weiteres zentrales
Ziel sollte dabei außerdem sein, dass das Wohngebiet Kanadaring nach und nach den
anderen Lahrer Wohngebieten und Stadtteilen bezüglich der Wohn- und Lebensqualität in nichts mehr nachzustehen braucht. Folgende Punkte sind in diesem Zusammenhang beispielsweise von Bedeutung:
Ɣ

Nachverdichtungen

Partielle Nachverdichtungen innerhalb des Wohngebietes sind durchaus denkbar und
sinnvoll, solange sie der Steigerung der Wohn(ungs)-qualität, der Schaffung neuer
Wohnformen und auch der Erhöhung der durchschnittlichen Pro-Kopf-Wohnfläche
dienen (wenngleich natürlich eine solche Erhöhung der durchschnittlichen Pro-KopfWohnfläche u. U. einem schonenden Ressourcenumgang entgegensteht!). Eine wesentliche Vergrößerung der Gesamtbewohnerzahl des Kanadarings sollte hingegen
nicht anvisiert werden. Ein Teil der Nachverdichtungen ist insofern wohl durch vereinzelte Abrisse zu kompensieren, wodurch sich allerdings auch ein größerer Gestaltungsspielraum bei der neu vorzunehmenden Freiflächenstrukturierung ergibt.
Ɣ

Ermöglichung und Erwerb von privatem Wohneigentum

Zur Erhöhung der Identifikation mit dem Wohngebiet als auch zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit ist die Möglichkeit des Erwerbs von privatem Wohneigentum ein
probates Mittel. Hierbei ist allerdings unbedingt darauf zu achten, dass die Option des
Eigentumserwerbs bevorzugt den jetzigen Bewohnern des Kanadarings offen stehen
sollte und nicht einfach zu deren Verdrängung oder gar zu einer kompletten „Verabschiedung“ des Sozialen Wohnungsbaus führt.
Ɣ

Miethöhe und Mietnebenkosten

Die durch die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen anfallenden Mehrkosten
sollten zu keiner nennenswerten Erhöhung der Gesamtbelastung der Mieter führen.
Dies lässt sich im Grunde nur dadurch bewerkstelligen, dass im Zuge einer enormen
Steigerung der Energieeffizienz die Energiekosten und damit die Mietnebenkosten

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VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

deutlich gesenkt werden, wodurch sich eben auch eine moderate Erhöhung der Mietpreise auffangen und kompensieren ließe. Nur so kann der Gefahr einer zusätzlichen
Erhöhung der „Fluktuation“ begegnet werden und es bleibt gewährleistet, dass es sich
die jetzigen Bewohner des Kanadarings auch weiterhin leisten können, im Kanadaring
zu wohnen.
Ɣ

Primat von nutzungsgemischten Quartieren

Zurzeit handelt es sich beim Kanadaring um ein reines Wohngebiet ohne Arbeits- und
Einkaufsmöglichkeiten. Auch verschiedene Dienstleister (wie z. B. Friseure, Banken,
Ärzte, Handwerker, usw.) sucht man vor Ort vergebens. Die bisherigen Erfahrungen
bei der Integration von Migranten zeigen jedoch eindeutig, dass nutzungsgemischte
Quartiere integrationsfördernder sind als reine Wohngebiete. Infolgedessen gilt es, im
Zuge der weiteren Wohngebietsentwicklung im Kanadaring eine Nutzungsmischung
anzuvisieren und zu befördern (Aufbau einer „lokalen Ökonomie“).
Ɣ

Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen vor Ort mittels einer
verbesserten sozialen, kulturellen, bildungs- und freizeitbezogenen
Infrastruktur

Ein nach wie vor gravierender Mangel innerhalb des Wohngebietes ist das Fehlen von
angemessenen Räumlichkeiten, welche die Selbstorganisation und gemeinschaftliche
Aktivitäten ermöglichen und befördern. Der Sozialraum des Martinskindergartens sowie die angemieteten Räumlichkeiten des Bürgerzentrums K2 reichen hierfür bei weitem nicht aus. Insofern wäre der Neubau eines ausreichend dimensionierten Stadtteil-,
Familien-, Kultur- und Begegnungszentrums sehr zu begrüßen. Wenn es zudem gelingen könnte, diesen Neubau als ein „Plusenergiehaus“ zu konzipieren und zu verwirklichen, hätte der Kanadaring überdies ein „Vorzeigeobjekt“ aufzuweisen, welches das
Image des Wohngebietes sicherlich deutlich aufwerten würde.
Ɣ

Funktionale, ästhetisch ansprechende und ökologische Strukturierung
von Freiflächen

Der Kanadaring verfügt über großzügige Grünflächen und einen schönen Baumbestand, beides ist unbedingt zu erhalten. Gleichwohl scheint eine bessere Strukturierung der Freiflächen geboten, so dass eine angemessene Mischung zwischen öffentlichen, halböffentlichen und privaten Räumen und Freiflächen entsteht. Dem „Wegfall“
von öffentlichen Flächen im Zuge einer „Privatisierung“ ist allerdings mit einer adäquaten qualitativen Aufwertung der verbleibenden öffentlichen Flächen zu begegnen. Bei

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BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

der Freiraumgestaltung ist zudem darauf zu achten, dass die Belange aller Generationen Berücksichtigung finden, ohne dabei eine strikte Trennung bzw. Zonierung der
Generationen hervorzurufen. Des Weiteren sind hier auch ästhetische, gesundheitsrelevante und ökologische Gesichtspunkte von Bedeutung und zu beachten. Stichworte
einer verbesserten Strukturierung der Freiflächen sind z. B.: „Schutterpark“ als Naherholungsraum, Multifunktionsfeld, Kleingärten, Innenhöfe, öffentliche Plätze, moderne
Spielplätze, Verkehrsberuhigung und autofreie Zonen, Lärm- und Emissionsschutz,
Reduktion von Flächenversiegelungen und Renaturierungsmaßnahmen u. a. m.
Ɣ

Konsensfähige Prioritätenliste

Da es bei der weiteren Entwicklung des Wohngebietes sicherlich eine Vielzahl von
Veränderungsmöglichkeiten und Veränderungswünschen gibt, gilt es, diese frühzeitig
gemäß ihrer jeweiligen Bedeutsamkeit, Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit einzustufen und zu klassifizieren. In einem transparenten und demokratisch geregelten Verfahren ist deshalb zu klären, was als a) „unabdingbar“, b) „dringend notwendig“, c) „wünschenswert“ oder d) „eher nachrangig“ eingestuft wird. Zudem ist hierbei sicherzustellen, dass die Bewohner des Kanadarings als die unmittelbar Betroffenen in adäquater
Weise berücksichtigt werden.
Ɣ

Partizipation und Mitbestimmung der Quartiersbevölkerung

Gemäß den Programmgrundlagen des Programms „Soziale Stadt“ ist eine „Beteiligung
und Aktivierung der Quartiersbevölkerung für die Zielbestimmung und Maßnahmendurchführung“ zu gewährleisten. Insofern gilt es also, gemeinsam konkrete Mittel, Wege und Möglichkeiten der Initiierung, Stärkung und Steigerung einer authentischen
Anwohnerbeteiligung und -mitwirkung zu eruieren und zu beschreiten. Ein von allen
Beteiligten erstellter „Strategieplan“ dürfte hier sehr hilfreich sein, um diese Aufgabe
tatsächlich erfüllen zu können.
Ɣ

Förderprogramme

Mit der Aufnahme des Kanadarings in das Bund-Länder Programm „Soziale Stadt“ ist
eine bevorzugte Berücksichtigung des Wohngebietes bei verschiedenen Förderprogrammen verbunden. Dabei steht eine Verbesserung der sozialen Verhältnisse im Mittelpunkt des Interesses. Zentral sind aber auch Themen wie Arbeit und lokale Wirtschaft, Wohnen, Versorgung, Integration, Sicherheit, Gesundheit, Wohngebietsimage,
Verkehr, Kultur, u. a. m. Ausgehend vom derzeitigen Stand der Dinge kommen vornehmlich folgende Förderprogramme in Betracht:

– 43 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

1. Ein Kleinprojekt im Rahmen von „ExWoSt“ (Experimenteller Wohnungs- und
Städtebau): „Jugendliche im Stadtquartier“.
2. „BiWAQ“ (Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier): ESF-Bundesprogramm,
welches dem BMVBS untersteht; die 2. Förderrunde startet ∼2011; die Mindestförderhöhe beträgt 200.000 € pro Projekt; eine Eigenbeteiligung in Höhe von
12% ist notwendig; die Laufzeit beträgt vier Jahre.
3. „LOS“ (Lokales Kapital für soziale Zwecke): ESF-Programm, welches dem
BMF SFJ untersteht; die 2. Förderrunde startet ∼2010/2011; maximal
100.000 € pro Quartier, aufgeteilt in „Mikroprojekte“ mit bis zu 10.000 € Fördervolumen; die Laufzeit beträgt drei Jahre.
Weitere Fördermöglichkeiten ergeben sich eventuell auch aus dem (neu aufzulegenden) Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sowie dem Programm des
Wirtschaftsministeriums Baden-Württembergs zur städtebaulichen Erneuerung und
Entwicklung (Förderschwerpunkte ab 2010 sind u. a. die „energetische und bauliche
Erneuerung der Infrastruktur“ sowie eine „ganzheitliche ökologische Erneuerung mit
den vordringlichen Handlungsfeldern Energieeffizienz im Altbaubestand, Verbesserung
des Stadtklimas, Reduzierung von Lärm und Abgasen, Aktivierung von Naturkreisläufen…“).
Die Maßnahmen stärken die Funktion des Gesamtgebiets und führen zu einer dauerhaften Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
Die oben genannten Maßnahmen erfordern einen sehr hohen Mitteleinsatz, die nur
bei einer Förderung aus dem SSP sowie einem langfristigen Umsetzungszeitraum von
8–10 Jahren zu bewältigen sind. Nur mit der Ausweisung eines Sanierungsgebiets für
den „Kanadaring“ bestehen Voraussetzungen, die eine nachhaltige Siedlungsentwicklung in der Stadt Lahr gewährleisten.

– 44 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

8.

„KANADARING“

SANIERUNGSBEDINGTE KOSTEN
Die Kostenberechnung erfolgte für den im Maßnahmenplan als Sanierungsverdachtsgebiet bezeichneten Bereich. Die sanierungsbedingten Kosten sind der folgenden Kosten- und Finanzierungsübersicht zu entnehmen und beruhen zunächst auf Erfahrungswerten und Annahmen.
Vor dem Hintergrund des noch unkonkreten Maßnahmenplans wurde mit dem Regierungspräsidium Freiburg vereinbart, den Antrag auf Programmaufnahme auf einen reduzierten Förderrahmen zu beschränken, um die Durchführung der Vorbereitenden
Untersuchungen und eines städtebaulichen Wettbewerbs zur Festlegung der städtebauliche Zielsetzung sicherzustellen. Mit Bescheid vom 2. April 2009 wurden der Stadt
Lahr aus dem Bund-Länder-Programm Soziale Stadt ein Förderrahmen in Höhe von
210.000 € bewilligt. Von diesem Betrag tragen Bund und Land 60 % und die Stadt
Lahr 40 %. Zu gegebenen Zeitpunkt können für das Sanierungsgebiet in einem Aufstockungsantrag weitere Finanzhilfen beantragt werden.
Mit dem Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen konnten die Sanierungskosten näher ermittelt werden. Bei Bereitstellung einer Vollförderung müsste die Stadt
Lahr bei einem Förderrahmen von 16.900.000 € einen Eigenanteil von 6.760.000 €
tragen. Allein der zuwendungsfähige Gesamtaufwand für die Sanierung und Gestaltung der Gebäude und Außenanlagen der Städtischen Wohnbaugesellschaft Lahr beträgt ca. 30.000.000 € für die Sanierung der Gebäude und ca. 10.000.000 € für die
Gestaltung der Außenanlagen (s. Kosten- und Finanzierungsübersicht „Gesamtmaßnahme / Vollförderung“). Dies würde allerdings den Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Bundes, des Landes und der Stadt sprengen. Es soll deshalb eine gedeckelte Förderung für private Maßnahmen zum Tragen kommen, die auch ihren Niederschlag in der Kosten- und Finanzierungsübersicht („Förderrahmen / Satzungsbeschluss“) findet.
Das BauGB sieht vor, dass die Kostendeckung für die gesamte Sanierungsmaßnahme
sichergestellt sein muss. Um bei einer teilweisen Mittelbewilligung einen rechtsicheren
Beschluss der Sanierungssatzung zu ermöglichen, müssen folgende Alternativen untersucht werden:

– 45 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

–

„KANADARING“

Das Sanierungsgebiet und der Maßnahmenkatalog werden soweit verkleinert, dass
die sanierungsbedingten Kosten dem bewilligten Förderrahmen entsprechen.

–

Die Stadt gibt eine Eigenfinanzierungserklärung über ihre Bereitschaft ab, die fehlenden Sanierungsmittel aus eigenen Haushaltsmitteln aufzubringen.

Im Hinblick auf die Sachgesamtheit des Bereichs Kanadaring, kann das Gebiet nicht
verkleinert werden, so dass eine Eigenfinanzierungserklärung angestrebt wird. Da diese Summe im Haushalt der Stadt Lahr nicht abgedeckt werden kann, wird empfohlen
den Förderrahmen so zu reduzieren, dass die wesentlichen Sanierungsziele insbesondere im Bereich der kommunalen Ordnungsmaßnahmen und Gemeinbedarfs- und
Folgeeinrichtungen umgesetzt werden können.
Für die Stadt Lahr bedeutet dies immer noch, dass sie bei einem Förderrahmen von
7.400.00 € ihren Eigenanteil von 2.960.000 € aufbringen muss, sofern die Finanzhilfen
des Bundes und des Landes bis zum Ende der Sanierung bereitgestellt werden.
Einstweilen muss die Stadt die über den derzeit bewilligten Förderrahmen hinausgehende Kosten in Höhe von 7.274.000 € im Rahmen einer Eigenfinanzierungserklärung
nachweisen. In begründeten Aufstockungsanträgen können jedoch während der Laufzeit der Sanierung weitere Finanzhilfen des Landes beantragt werden.
Die beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersichten sind für das gesamte Gebiet
erstellt. Die Kosten sind nach den jeweiligen Fördertatbeständen gegliedert.

– 46 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

KOSTEN- UND FINANZIERUNGSÜBERSICHT
– GESAMTMASSNAHME / VOLLFÖRDERUNG–
A. AUSGABEN
I. Vorbereitende Untersuchungen

T€

30

T€

200

T€

25

T€

1.251

T€

15.050

VI. Sonstiges

T€

50

VII.Vergütung / Honorare

T€

384

T€

16.990

T€

90

C. FINANZIERUNGSBEDARF
Ausgaben abzügl. Einnahmen

T€

16.900

Anteil Bund/Land 60%:
Anteil Stadt Lahr 40%:

T€
T€

10.140
6.760

Lt. Bescheid bewilligte Finanzhilfen des Bundes und des Landes
zum Satzungsbeschluss zu erklärende Eigenfinanzierungsaufwand der Stadt Lahr

T€
T€

126
16.774

II. Weitere Vorbereitung
Wettbewerb
Quartiersmanagement
1 Pers x

III. Grunderwerb
Flächen Erschließung
2.500 m²

x

Geb. Städt. Wohnbau

5 Stk

x

75 T€

=

375 T€

sonst.

5 Stk

x

25 T€

=

125 T€

Fuß-/Radweg

800 m²

x

120 €/m² =

96 T€

Schutterpark

1.000 m²

x

80 €/m² =

80 T€

Kanadaring

1.500 m²

x

150 €/m² =

225 T€

Schwarzwaldstraße

1.000 m²

x

150 €/m² =

150 T€

c) Öffentliche Erschließung

Steg über die Schutter
V. Baumaßnahmen
a) Private Modernisierungs-Maßnahmen
Städt. Wohnbau*

40.000 T€

x

35 %

= 14.000 T€

sonst.

5 St.

x

30 T€

=

Bürgerzentrum

400 T€

Kindergarten

500 T€

T€
T€

20
10

T€

25

T€
T€

50
500

T€

551

T€

150

T€

14.150

T€

900

10 €/m²

IV. Ordnungsmaßnahmen
a) Bodenordnung
b) Abbrüche

b) Öffentliche Maßnahmen

130
40

4 J.

Gutachten
Vermessung

Uferbereiche Schutter

T€
T€

150 T€

Summe I-VII
B. EINNAHMEN
Ausgleichsbeträge

T€

* max. mögliche Förderung gem. StBauFR 35 %

– 47 –

90

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

KOSTEN- UND FINANZIERUNGSÜBERSICHT
– FÖRDERRAHMEN / SATZUNGSBESCHLUSS –
A. AUSGABEN
I. Vorbereitende Untersuchungen

T€

30

T€

200

T€

25

T€

1.251

T€

5.550

VI. Sonstiges

T€

50

VII.Vergütung / Honorare

T€

384

T€

7.490

T€

90

C. FINANZIERUNGSBEDARF
Ausgaben abzügl. Einnahmen

T€

7.400

Anteil Bund/Land 60%:
Anteil Stadt Lahr 40%:

T€
T€

4.440
2.960

Lt. Bescheid bewilligte Finanzhilfen des Bundes und des Landes
zum Satzungsbeschluss zu erklärende Eigenfinanzierungsaufwand der Stadt Lahr

T€
T€

126
7.274

II. Weitere Vorbereitung
Wettbewerb
Quartiersmanagement
1 Pers x

III. Grunderwerb
Flächen Erschließung
2.500 m²

x

Geb. Städt. Wohnbau

5 Stk

x

75 T€

=

375 T€

sonst.

5 Stk

x

25 T€

=

125 T€

800 m²

x

120 €/m² =

96 T€

c) Öffentliche Erschließung
Schutterpark

1.000 m²

x

80 €/m² =

80 T€

Kanadaring

1.500 m²

x

150 €/m² =

225 T€

Schwarzwaldstraße

1.000 m²

x

150 €/m² =

150 T€

Steg über die Schutter
V. Baumaßnahmen
a) Private Modernisierungs-Maßnahmen
Städt. Wohnbau*
sonst.

450 WE
5 St.

x

10 T€

=

4.500 T€

x

30 T€

=

150 T€

b) Öffentliche Maßnahmen
Bürgerzentrum

400 T€

Kindergarten

500 T€

T€
T€

20
10

T€

25

T€
T€

50
500

T€

551

T€

150

T€

4.650

T€

900

10 €/m²

IV. Ordnungsmaßnahmen
a) Bodenordnung
b) Abbrüche

Fuß-/Radweg

130
40

4 J.

Gutachten
Vermessung

Uferbereiche Schutter

T€
T€

Summe I-VII
B. EINNAHMEN
Ausgleichsbeträge

T€

* gedeckelte Förderung 10 T€ pro Wohneinheit

– 48 –

90

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

9.

„KANADARING“

SANIERUNGSVERFAHREN NACH DEM
BESONDEREN STÄDTEBAURECHT
Verfahrensschritte / Weiteres Vorgehen
Das Vorgehen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen ist im Baugesetzbuch genau festgelegt:
– Antrag zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“
– Weiterführung der bereits eingeleiteten Vorbereitenden Untersuchungen nach dem
besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuches
– Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes und anschließende Sanierungsdurchführung.
Auf der nächsten Seite ist das Ablaufschema einer Sanierung nach dem Baugesetzbuch abgebildet.
Für die Umsetzung der Sanierung im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“
muss die Gemeinde für die Einrichtung einer kommunalen Projektsteuerung zur
ressortübergreifenden Mittelbündelung sowie zur Koordinierung der verschiedenen Aktivitäten im Gebiet entsprechend dem integrierten Entwicklungskonzept sorgen; sie muss eine Beteiligung und Aktivierung der Quartiersbevölkerung für die Zielbestimmung und Maßnahmendurchführung in die Wege leiten
und sie muss eine prozesshafte Steuerung und Controlling der Maßnahmen sowie eine dauerhafte Absicherung der eingeleiteten Entwicklung sicherstellen.

– 49 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Ablauf einer Sanierung nach dem Baugesetzbuch
Phase 1

Grobanalyse und Antragstellung für ein städtebauliches Erneuerungsprogramm
• Feststellung und Analyse der städtebaulichen Missstände
• Gestaltungskonzept
• Maßnahmenplan
• Kosten- und Finanzierungsübersicht
• Antrag

Phase 2

Vorbereitende Untersuchungen
• Analyse und Bewertung der städtebaulichen Missstände
• Gespräche mit den beteiligten Bürgern über
Mitwirkungsbereitschaft und -fähigkeit
• Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
• Untersuchung der Durchführungsmöglichkeiten
für eine Sanierung
• Grundzüge zum Sozialplan
• Städtebauliche Neuordnungskonzepte
• Detaillierte Kosten- und Finanzierungsübersicht
• Ergebnisbericht

Beschluss des
Gemeinderats

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets

Phase 3

Sanierungsdurchführung
• Betreuung und Beratung der Gemeinde und der beteiligten Bürger
(Organisation und Koordination)
• Stadtplanerische Konkretisierung
(z. B. Wettbewerb, Einzelbereich, Bebauungsplan)
• finanzielle Abwicklung (Treuhandvermögen)
• Ordnungsmaßnahmen und Grunderwerb sowie grundstücksbezogene
Maßnahmen
(Beginn der Bodenordnung, Verhandlungen und Gespräche mit den beteiligten Eigentümern, Umsetzung von Bewohnern, Reprivatisierung)
• Modernisierung und Instandsetzung
(Betreuung und Beratung der Eigentümer)
• Erschließung
• bauliche Realisierung

Beschluss des
Gemeinderats

Aufhebung der förmlichen Festlegung

– 50 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

In dem vorliegenden Antrag wurde die dringend notwendige Aufwertung des Bereichs
„Kanadaring“ in Lahr beschrieben. Die erforderlichen Aufwendungen, um dem Gebiet
langfristig eine Perspektive zu geben, können allein mit Mitteln der Stadt und der Privateigentümer nicht aufgebracht werden. Nur mit dem Einsatz von zusätzlichen finanziellen Förderungen aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ und weiteren
Förderprogrammen aus dem sozialen Bereich lassen sich die baulichen und die sozialen Maßnahmen bewältigen.
Das Sanierungsvorhaben hat nicht nur in der Politik und Stadtverwaltung breiten
Rückhalt, sondern auch die Städtische Wohnbaugesellschaft, welche über den größten Flächenanteil im Gebiet verfügt, zeigt eine hohe Investitionsbereitschaft. Aufgrund
dieser Unterstützung und im Hinblick auf eine zeitnahe mögliche Umsetzung sind die
Erfolgsaussichten eines Sanierungsgebiets „Kanadaring“ bereits zum jetzigen Zeitpunkt als sehr gut zu bezeichnen.

– 51 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

10. EMPFEHLUNG ZUR DURCHFÜHRUNG
10.1. Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Die Stadt kann die förmliche Festlegung eines Gebiets, in dem Maßnahmen im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ durchgeführt werden, entweder als Satzung nach
§ 142 Abs. 1 und 3 BauGB (Sanierungssatzung) beschließen oder durch Beschluss
nach § 171e BauGB (Maßnahmen der Sozialen Stadt) festlegen.
Die Stadt kann ein Gebiet, in dem eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen. Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes ist parzellenscharf vorzunehmen. Innerhalb des
festgelegten Gebietes finden die folgenden Rechtsvorschriften ihre Anwendung. Das
Sanierungsgebiet ist so abzugrenzen, dass die vorhandenen städtebaulichen Missstände mit dem gegebenen Förderrahmen in einem überschaubaren Zeitraum beseitigt werden können.

10.2. Rechtsvorschriften im Sanierungsgebiet
Zur Durchführung einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme stehen der Stadt nach
Maßgabe des § 142 Abs. 4 BauGB das umfassende Sanierungsverfahren unter
Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a
BauGB oder das vereinfachte Sanierungsverfahren unter Ausschluss dieser Vorschriften und gegebenenfalls auch der Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB zur
Verfügung.
Die Entscheidung über die Wahl des Verfahrens hat der Stadtrat nach Diskussion und
Beurteilung der Sachlage zu treffen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Entscheidung zwischen dem umfassenden und dem vereinfachten Verfahren keine Ermessensentscheidung der Stadt ist.

10.3. Sanierungsrechtliche Vorschriften für beide Verfahrensarten
Neben den allgemeinen städtebaurechtlichen Vorschriften kommen in einem förmlich
festgelegten Sanierungsgebiet folgende sanierungsrechtliche Vorschriften des BauGB

– 52 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

sowohl im vereinfachten als auch im umfassenden Sanierungsverfahren zur Anwendung:
•

§ 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB über das allgemeine Vorkaufsrecht beim Kauf von
Grundstücken in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und städtebaulichen Entwicklungsbereich (zum besonderen Satzungsvorkaufsrecht vor förmlicher Festlegung vgl. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB);

•

§ 27a Abs. 1 Nr. 2 BauGB über die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 24
Abs. 1 Nr. 3 BauGB zugunsten eines Sanierungs- und Entwicklungsträgers;

•

§ 87 Abs. 3 Satz 3 BauGB über die Zulässigkeit der Enteignung zugunsten eines
Sanierungs- und Entwicklungsträgers;

•

§ 88 Satz 2 BauGB über die Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen;

•

§ 89 BauGB über die Veräußerungspflicht der Stadt von Grundstücken, die sie
durch Vorkauf oder Enteignung erworben hat (zur weitergehenden Veräußerungspflicht der Sanierungsträger, vgl. § 159 Abs. 3 BauGB);

•

§§ 144 und 145 BauGB über die Genehmigung von Vorhaben, Teilungen und
Rechtsvorgängen. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Stadt im vereinfachten
Verfahren die Anwendung dieser Vorschriften ausschließen kann (vgl. unten):
o

§ 164a BauGB über den Einsatz der Städtebauförderungsmittel;

o

§§ 180 und 181 BauGB über den Sozialplan und den Härteausgleich;

o

§§ 182 bis 186 BauGB über Miet- und Pachtverhältnisse.

– 53 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Die §§ 144 und 145 BauGB treten an die Stelle der entsprechenden Vorschriften des
allgemeinen Städtebaurechts, die in dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet nur
insoweit Anwendung finden, wie die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB im vereinfachten Sanierungsverfahren ausgeschlossen wurde (vgl. § 14 Abs. 4, § 15 Abs. 2,
§ 17 Abs. 6, § 19 Abs. 4 Nr. 2 und § 51 Abs. 1 Punkt 4 Satz 2 BauGB).
Die Genehmigung nach § 144 BauGB ist eine spezielle, selbständige Sanierungsgenehmigung, die zu einer Baugenehmigung hinzutritt. Es handelt sich um ein besonderes Genehmigungsverfahren neben dem Baugenehmigungsverfahren, das durch einen
entsprechenden Antrag eingeleitet wird.
Die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 BauGB (Veränderungssperre) erstreckt
sich auf in § 14 Abs. 1 BauGB bezeichnete Vorhaben wie:
•

Die Durchführung von Vorhaben nach § 29 BauGB. Dies sind Vorhaben, welche
die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung zum Inhalt haben. Nutzungsänderungen einer baulichen Anlage sind Änderungen, durch die der Anlage eine
von der bisherigen Nutzung abweichende Zweckbestimmung gegeben wird und
die einer baurechtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen oder gegenüber der Bauaufsichtsbehörde anzeigepflichtig sind.

•

Die Beseitigung baulicher Anlagen.

•

Die Vornahme erheblicher oder wesentlich wertsteigender Veränderungen von
Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind. Veränderungen sind nur Maßnahmen tatsächlicher Art, nicht Veränderungen in rechtlicher Art.

•

Den Abschluss oder die Verlängerung schuldrechtlicher Vereinbarungen über
den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit vor mehr als einem Jahr.

Die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 BauGB (Verfügungssperre) betrifft:
•

Die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks,

•

Die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts,

•

Die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (Ausnahme zur Durchführung von Baumaßnahmen im Sinne des § 148 Abs. 2 BauGB),
– 54 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

•

„KANADARING“

Den Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrags, durch den eine Verpflichtung
zu einem der vorgenannten Rechtsgeschäfte begründet wird,

•

Die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast,

•

Die Teilung eines Grundstücks.

Für die Handhabung der Genehmigungspflicht nach §§ 144 und 145 BauGB sind vor
allem folgende Einzelregelungen von Bedeutung:
•

Die Stadt kann für bestimmte Fälle die Genehmigung für das förmlich festgelegte
Sanierungsgebiet oder Teile desselben durch ortsübliche Bekanntmachung allgemein erteilen (§ 144 Abs. 3 BauGB). Auf demselben Wege kann sie die Genehmigung für die Zukunft widerrufen.

•

Über die Genehmigung ist gem. § 145 Abs. 1 Satz 1 BauGB binnen eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Stadt zu entscheiden. Unter den in § 145
Abs. 1 Satz 2 und § 19 Abs. 3 Satz 3 bis 5 BauGB genannten Voraussetzungen
kann die Frist um höchstens drei Monate verlängert werden. Nach § 145 Abs. 1
Satz 2 und § 19 Abs. 3 Satz 5 BauGB gilt die Genehmigung als erteilt, wenn sie
nicht innerhalb der Frist versagt wird.

•

Für die Genehmigungserteilung besteht kein Ermessen der Stadt. Daher ist die
Genehmigung nach § 145 Abs. 2 BauGB zwingend zu versagen, wenn das Vorhaben, der Rechtsvorgang, der Rechtsakt oder die mit ihm erkennbar bezweckte
Nutzung die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme unmöglich machen, wesentlich erschweren oder ihren Zielen und Zwecken zuwiderlaufen würde.
Die Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben, die der Genehmigungspflicht
nach § 144 Abs. 1 und 2 BauGB unterliegen, orientiert sich an den Zielen
und Zwecken der Sanierung, wie sie sich aus dem Sanierungskonzept der
Stadt ergeben. Dies kann in einem Bebauungsplan oder einer informellen
Rahmenplanung (§ 140 Nr. 4 BauGB) niedergelegt sein. Während zu Beginn der
Sanierung allgemein gehaltene Ziele und Zwecke der Sanierung als Beurteilungsgrundlage für die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit herangezogen werden können, müssen diese mit dem Fortgang der Sanierung konkretisiert werden.

– 55 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Es wird keine Gewissheit verlangt, sondern es genügen konkrete Anhaltspunkte,
die die Annahme rechtfertigen, dass Beeinträchtigungen i. S. des § 145 Abs. 2
BauGB zu erwarten sind. Hierbei kommt es im Wesentlichen auf die Lage des
Einzelfalles an. Die Beteiligten können die Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgängen dadurch herbeiführen, dass sie für sich
und ihre Rechtsnachfolger auf spätere Entschädigungen verzichten (§ 145 Abs.
3 BauGB). Eine Genehmigungsversagung führt bei Nachweis des Eigentümers
der sanierungsbedingten Unwirtschaftlichkeit seines Grundstücks auf sein Verlangen zur Übernahme durch die Stadt oder zur Enteignung zu deren Gunsten.
•

Das Grundbuchamt darf aufgrund einer nach § 144 Abs. 2 Nr. 5 BauGB genehmigungspflichtigen Teilung eines Grundstücks die Eintragung in das Grundbuch
erst vornehmen, wenn der Genehmigungsbescheid vorliegt. Das selbe gilt für
genehmigungspflichtige Rechtsvorgänge nach § 144 Abs. 2 BauGB (z.B. die
rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks).

10.4. Das Umfassende Sanierungsverfahren
Dem umfassenden Sanierungsverfahren nach §§ 152 bis 156a BauGB liegt eine
besondere, vom allgemeinen Städtebaurecht abweichende bodenpolitische Konzeption
zugrunde. Es ist für die Fälle gedacht, bei denen nach der städtebaulichen Situation
und den Sanierungszielen der Stadt damit gerechnet werden muss, dass die Durchführung der Sanierung durch solche Bodenwertsteigerungen wesentlich erschwert
werden könnte, die „lediglich durch die Aussicht auf die Sanierung, durch ihre Vorbereitung oder ihre Durchführung“ eintreten (sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen), vgl. § 153 Abs. 1 BauGB. Das Baugesetzbuch geht davon aus, dass bei Vorliegen städtebaulicher Missstände (§ 136 Abs. 2 und 3 BauGB), die durch Erneuerungsmaßnahmen behoben werden sollen, die Anwendung des gesamten besonderen Sanierungsrechts grundsätzlich gerechtfertigt ist. Der Kernpunkt dieser Verfahrensart
liegt darin, dass die Stadt Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen sowie Kaufpreise
auf den sanierungsbedingten Bodenwert beschränken und außerdem sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen zur Finanzierung der Erneuerungsmaßnahme abschöpfen kann. Dafür findet das Erschließungsbeitragsrecht für Erschließungsanlagen nach
§ 127 Abs. 2 BauGB keine Anwendung.

– 56 –

STADT LAHR

VORBEREITENDE UNTERSUCHUNGEN

BUND-LÄNDER-PROGRAMM SOZIALE STADT

„KANADARING“

Die Verkehrswerte von Grundstücken steigen erfahrungsgemäß dann sanierungsbedingt an, wenn die Stadt nach ihren Sanierungszielen folgende Änderungen anstrebt:
•

Lage und Struktur des Sanierungsgebiets (Beispiele: Ausweitung eines Stadt-/
Ortskerns auf einen angrenzenden, bisher vernachlässigten Bereich, Beseitigung
von Nutzungskonflikten);

•

Entwicklungsstufe des Sanierungsgebiets (Beispiel: Wiedernutzung einer vor
Sanierung im Privateigentum stehenden Gewerbebranche für neue gewerbliche
Nutzungen);

•

Erschließungszustand (Beispiele: Aufwertung eines innerörtlichen Einzelhandelsbereichs durch attraktive Fußgängerzone, Tiefgarage / Parkhaus, Begrünung etc.);

•

Höherwertige und/oder intensivere Grundstücksnutzungen durch Änderung der
Art und/oder des Maßes der baulichen Nutzung;

•

Grundstücksgestalt und Bodenbeschaffenheit (Beispiele: durch eine Bodenordnung entstehen erstmalig zweckmäßig bebaubare Grundstücke, Beseitigung von
Altlasten).

Im umfassenden Sanierungsverfahren gelten für Grundstücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet folgende Besonderheiten:
•

Abschöpfung sanierungsbedingter Werterhöhungen durch:
–

den gemeindlichen Erwerb von Grundstücken zum sanierungsunbeeinflussten Grundstückswert nach § 153 Abs. 3 BauGB und ggf. die Veräußerung
zum Neuordnungswert nach § 153 Abs. 4 BauGB,

–

die Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach §§ 154 und 155 BauGB sowie

–

die Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Umlegungsverfahren gemäß § 153
Abs. 5 BauGB.

•

Preisprüfung durch die Stadt nach § 153 Abs. 2 BauGB, bei bestimmten Grundstücksgeschäften Dritter (Veräußerung von Grundstücken sowie Bestellung oder
Veräußerung von Erbbaurechten). Die Preisprüfung erfolgt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 144 und 145 BauGB. Liegt der vereinbarte Preis
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wesentlich über dem sanierungsunabhängigen Wert, ist die Genehmigung zu
versagen.
•

Keine Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach BauGB für die Herstellung,
Erweiterung oder Verbesserung von Erschließungsanlagen nach § 127 Abs. 2
BauGB (vgl. § 154 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Landesrechtliche Beitragspflichten für
die Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von sonstigen Erschließungsanlagen, z.B. Anlagen für die Entwässerung sowie der Versorgung mit Elektrizität,
Gas, Wärme und Wasser bleiben dagegen von dieser Regelung unberührt. Dies
gilt auch für Beitragspflichten für Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs.
2 BauGB, die vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets entstanden
sind (§ 156 Abs. 1 BauGB). An die Stelle des Beitrags für Erschließungsanlagen
nach § 127 Abs. 2 BauGB tritt der Ausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 1 Satz 1
BauGB.

10.5. Das Vereinfachte Sanierungsverfahren
Das vereinfachte Verfahren nach § 142 Abs. 4 BauGB ist ein städtebauliches Sanierungsverfahren, das unter ausdrücklichem Ausschluss der oben dargestellten besonderen bodenrechtlichen Vorschriften (§§ 152 bis 156a BauGB) durchgeführt wird.
Zu beachten ist, dass nach § 142 Abs. 4 BauGB in der Sanierungssatzung die Anwendung der erwähnten Vorschriften ausdrücklich auszuschließen ist, wenn diese für die
Durchführung der Sanierung nicht erforderlich sind und die Durchführung voraussichtlich nicht erschwert wird, wenn sie nicht zur Anwendung kommen (vereinfachtes Verfahren). Das bedeutet, dass je nach der städtebaulichen Situation und den gemeindlichen Sanierungszielen eine Verpflichtung der Stadt bestehen kann, den Weg des vereinfachten Verfahrens zu beschreiten.
Innerhalb des vereinfachten Verfahrens kann die Stadt nach ihrem Ermessen unterschiedliche verfahrensrechtliche Gestaltungen wählen (§ 142 Abs. 4, 2. Halbsatz
BauGB). Sie kann in der Sanierungssatzung die Anwendung folgender Vorschriften
ausschließen:
•

die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1,

•

die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 oder

•

die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 und 2 insgesamt.
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10.6. Verfahrenswechsel
Das Baugesetzbuch schließt einen Wechsel vom vereinfachten Sanierungsverfahren
zum umfassenden Sanierungsverfahren oder umgekehrt nicht aus. Ein solcher Wechsel ist aber mit einer Vielzahl von Rechtsproblemen behaftet, auf die hier nicht näher
eingegangen werden kann. Dies gilt besonders für den Wechsel vom umfassenden
auf das vereinfachte Verfahren. Dabei kann es in solchen Fällen sinnvoller sein, bestimmte Grundstücke nach § 163 BauGB vorzeitig aus der Sanierung zu entlassen oder eine Teilaufhebung der Sanierungssatzung nach § 162 Abs. 1 BauGB durchzuführen, als für das gesamte Sanierungsgebiet vom „umfassenden“ zum „einfachen“ Verfahren zu wechseln.
Innerhalb des vereinfachten Verfahrens ist es dagegen möglich, durch Satzungsänderungen die verfahrensrechtlichen Gestaltungsvarianten zu ändern. Dabei ist die Bekanntmachungspflicht nach § 143 Abs. 1 BauGB, und die Mitteilungspflicht gegenüber
dem Grundbuchamt nach § 143 Abs. 2 BauGB zu beachten.

10.7. Wahl des Verfahrens
Die Stadt hat aufgrund der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen zu entscheiden, ob die Anwendung der Vorschriften des 3. Abschnitts des Baugesetzbuches
(§ 152–156a BauGB) sowie sämtliche Abschnitte des § 144 BauGB für die Durchführung der Sanierung erforderlich sind. Die Gemeinde hat das „vereinfachte Verfahren“
zu wählen, wenn die o. g. Vorschriften bei der Durchführung der Sanierung nicht erforderlich sind.
Grundsätzlich ist das umfassende Verfahren zu wählen, wenn eine erhebliche Gebietsumgestaltung angestrebt wird. Das vereinfachte Verfahren wird angewandt, wenn
die Erhaltung und Verbesserung des Bestandes im Vordergrund der Sanierung steht.
Dennoch ist die Entscheidung zwischen dem umfassenden und dem vereinfachten
Verfahren keine Ermessensentscheidung der Stadt. Vielmehr muss die Stadt in der
Sanierungssatzung die Anwendung der §§ 152 bis 156a BauGB ausschließen, wenn
diese Vorschriften für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich sind und die
Durchführung hierdurch voraussichtlich nicht erschwert wird (§ 142 Abs. 4 Halbsatz 1
BauGB). Das Gesetz verlangt damit von der Stadt zweierlei:

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•

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Sie muss sich vor der Beschlussfassung über die Sanierungssatzung mit der
Weichenstellung zwischen dem umfassenden Verfahren und dem vereinfachten
Verfahren auseinandersetzen. Grundlage hierfür bildet grundsätzlich das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen (§ 141 BauGB).

•

Sie muss die verlangte „Erforderlichkeitsprüfung“ anstellen.

Die Entscheidung für das umfassende oder das vereinfachte Verfahren hängt also im
Einzelfall davon ab, ob der Einsatz oder wenigstens die Verfügbarkeit der besonderen
sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB erforderlich ist. Folgende Kriterien spielen bei der Entscheidung eine besondere Rolle:
•

Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen. Diese treten insbesondere ein,
wenn die Stadt planungsrechtlich intensivere Grundstücksnutzungen, umfangreiche Ordnungsmaßnahmen, die Beseitigung störender Nutzungen oder sonst eine Umstrukturierung des Gebiets beabsichtigt. Solche Werterhöhungen können
die Durchführung der Sanierung beeinträchtigen, weil sie den gemeindlichen
Grunderwerb für Ordnungsmaßnahmen erschweren und Investoren abschrecken. Hier hat insbesondere die Preisprüfung (§ 153 Abs. 2 BauGB) dämpfende
Wirkung auf die Bodenpreisentwicklung. Dies ist nur im umfassenden Verfahren
möglich. Keine Bodenwerterhöhungen sind dagegen in der Regel zu erwarten,
wenn die Stadt vor allem Bestandspflege betreiben will, z.B. die Erhaltung, Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden.

•

Finanzierung der Erneuerungsmaßnahme über Ausgleichsbeträge. Sind
durch den planerischen und finanziellen Einsatz der Stadt Bodenwerterhöhungen
zu erwarten, bietet das umfassende Verfahren der Stadt die Möglichkeit, diese
Werterhöhungen abzuschöpfen und für die Finanzierung der Erneuerungsmaßnahme zu verwenden.

Sind es allerdings ausschließlich Erschließungsanlagen i. S. von § 127 Abs. 2 BauGB,
von denen die Werterhöhungen zu erwarten sind, so ist es nicht notwendig, das umfassende Sanierungsverfahren durchzuführen. Die Stadt kann in diesem Fall ihre Kosten über § 127 BauGB bzw. KAG decken, die im vereinfachten Verfahren gelten.
Es ist jedoch denkbar, dass Erschließungsbeiträge nach § 127 BauGB zu einer höheren Belastung der Grundstückseigentümer – und mittelbar auch der Mieter – führen,
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als bei der Abschöpfung von Werterhöhungen durch Ausgleichsbeträge. In diesem Fall
kann es für die Verwirklichung und Durchsetzbarkeit des gemeindlichen Sanierungskonzepts günstiger sein, wenn die Stadt das umfassende Sanierungsverfahren bei
Vorliegen der übrigen Voraussetzungen wählt („Schutzfunktion des Ausgleichsbetrags“).
Im aktuellen Maßnahmenkonzept sind folgende Sanierungsziele vorgesehen, die Neuordnungen nach sich ziehen:
–

Ordnungsmaßnahmen (Abbrüche, Bodenordnung)

–

Grunderwerbe durch die Stadt Lahr

–

Nachverdichtung im zentralen Quartiersbereich

–

Verbesserung der Erschließung und Schaffung von Stellplatzflächen

–

Umfassende Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum

–

Neuschaffung eines Bürgerzentrums

Somit ist es wichtig, dass im Sanierungsgebiet keine spekulationsbedingten Kaufpreise gezahlt werden, die die Finanzierbarkeit der Sanierung insgesamt erschweren. Die
Kaufpreiskontrolle gem. § 153 BauGB ist deshalb erforderlich. Sanierungsbedingte
Bodenwertsteigerungen können zum heutigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.
Diese Bodenwertsteigerungen sind gem. § 154 BauGB als Ausgleichsbetrag vom Eigentümer abzuschöpfen und zur Finanzierung der Sanierung heranzuziehen. Die Anwendung der Vorschriften des 3. Abschnitts des BauGB (§§152–156 a BauGB) ist
deshalb aus heutiger Sicht erforderlich.
Es wird daher empfohlen, die Satzung unter Einbeziehung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152–156a BauGB) zu beschließen.

10.8. Empfohlene Gemeinderatsbeschlüsse
Es empfiehlt sich, dass der Gemeinderat die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen zur Kenntnis nimmt und den vorgeschlagenen Sanierungszielen und

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-maßnahmen zustimmt. Nach erfolgter Programmaufnahme und Vorliegen des Förderrahmens, hat die Stadt zur Entscheidung im Gemeindrat zu prüfen:
–

Ist die vorgeschlagene Gebietsgröße mit dem genehmigten Förderrahmen zu verwirklichen?

–

Ist die Sanierung im umfassenden Verfahren oder im vereinfachten Verfahren unter Ausschluss der §§ 152 bis 156 a BauGB durchzuführen?

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Aus der Begründung (siehe Ziff. 10.7) ergibt sich die Empfehlung, die Sanierung im
umfassenden Verfahren, d.h. unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften nach §§ 152 bis 156a BauGB durchzuführen, sowie der Regelungen
des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge.
Es wird empfohlen die Gebietsabgrenzung der Vorbereitenden Untersuchungen beizubehalten und die Flächen der schulischen Einrichtungen mit einzubeziehen, um eine
Prioritätsstellung in Fachförderprogrammen zu erhalten.
Nach den Nebenbestimmungen der Städtebauförderungsrichtlinien ist die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebiets bei der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium) anzuzeigen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Sanierungssatzung
gem. § 143 BauGB wird die Sanierungssatzung rechtsverbindlich.
Dauer der Sanierung
Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB ist die Gemeinde verpflichtet durch Beschluss die Frist
festzulegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll. Es wird empfohlen, die
Frist zunächst bis zum 31.12.2017 anzusetzen. Kann die Sanierung nicht innerhalb der
Frist durchgeführt werden, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden.
Eigenfinanzierungserklärung
Für die Gesamtsanierungsmaßnahme sind in der Kosten- und Finanzierungsübersicht
die unter Ziff. 8 genannten Kosten zu erwarten. Der derzeit bewilligte Förderrahmen
reicht nicht für die erfolgreiche Durchführung der Sanierung aus. Aufgrund dessen
muss der Gemeinderat für die Rechtssicherheit der Satzung eine Eigenfinanzierungs-

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erklärung abgeben, die die im bewilligten Förderrahmen nicht abgedeckten Kosten
einschließt und die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen gewährleistet. Diese
Eigenfinanzierungserklärung ist der Anzeige des Satzungsbeschlusses dem Regierungspräsidium beizulegen. Sie steht im Übrigen weiteren Aufstockungsanträgen nicht
entgegen.
Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB ist die Gemeinde verpflichtet durch Beschluss die Frist
festzulegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll. Es wird empfohlen, die
Frist zunächst bis zum 31.12.2017 anzusetzen. Kann die Sanierung nicht innerhalb der
Frist durchgeführt werden, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden.

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11. SOZIALPLAN
Wegen der schwerwiegenden Auswirkungen, die ein Sanierungsverfahren auf die persönlichen Lebensverhältnisse der Betroffenen haben kann, sieht der Gesetzgeber die
Erstellung eines Sozialplanes (§ 180 BauGB) vor. Sozialplanerische Maßnahmen sind
vorzubereiten und durchzuführen, wenn sich nach dem Stand der Vorbereitenden Untersuchungen hierfür ein Erfordernis ergibt. Es soll eine schriftliche Darstellung und
Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Nachteilen für die Betroffenen
erfolgen. Die Gemeinde soll mit den Betroffenen die Maßnahmen erörtern, um eventuelle nachteilige Auswirkungen zu vermeiden oder zu vermindern. Neben den Instrumentarien des BauGB stehen der Gemeinde hier weitere Möglichkeiten zur Verfügung:
–

Mittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus bei Neubaumaßnahmen

–

Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz

–

Leistungen nach dem Wohngeldgesetz

Nach dem Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen kann jedoch der Personenkreis noch nicht bestimmt werden, der soziale Nachteile erfahren wird. Aufgrund der
bisherigen Erfahrungen wurde deshalb im Zuge der Durchführung der Vorbereitenden
Untersuchungen darauf geachtet, eventuelle Nachteile für Betroffene zu erkennen und
beim Neuordnungskonzept zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sollen allgemeine Grundsätze für einen Sozialplan dargestellt werden.
Das Neuordnungskonzept ist orientiert an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Betroffenen, die in geeigneter Weise an der Entwicklung und Umsetzung des Neuordnungskonzeptes beteiligt werden.
Die vorhandenen sozialen Bindungen im Untersuchungsgebiet sind zu berücksichtigen. Eventuelle notwendige Umsetzungen sollen möglichst innerhalb des Quartiers erfolgen. Die Wohnungen und das Wohnumfeld sind so zu gestalten, dass sie auch den
Bedürfnissen von Familien mit Kindern gerecht werden. Anstatt durch Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote sollen die erforderlichen Maßnahmen durch Vereinbarungen im Sinne des § 177 BauGB herbeigeführt werden. Bei allen Problemen,
die sich durch die Sanierungsdurchführung ergeben, stehen die Gemeinde und ihre
Beauftragten den Betroffenen mit Beratung und Hilfestellung zur Verfügung. Nach diesen allgemeinen Grundsätzen sind die im Verlauf der Sanierungsvorbereitung bekannt
gewordenen Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen als Bestandteil des fortgeschriebenen Sozialplans nach § 180 BauGB anzusehen.
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12. SCHLUSSBEMERKUNG
Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen zeigen ein deutliches Bild der
Sanierungsnotwendigkeit im abgegrenzten Untersuchungsgebiet „Kanadaring“ in derStadt Lahr. Dies wird belegt durch die einerseits für den strukturellen und funktionalen
Erhalt notwendigen städtebaulichen Neuordnungs- und Entwicklungsaufgaben sowie
andererseits durch die Aufgaben im Rahmen der Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz und auch im öffentlichen Bereich.
Mit dem Beschluss des Gemeinderats der Stadt Lahr das Sanierungsgebiet „Kanadaring“ auszuweisen und mit dem Einsatz von Fördermitteln zu unterstützen, eröffnet
sich die Chance, die vorgefundenen städtebaulichen Missstände innerhalb eines überschaubaren Rahmens zu beseitigen. Hierfür leisten auch das Land Baden-Württemberg und der Bund durch eine Finanzhilfe einen Beitrag zur Stadtentwicklung.
Nach dem nun die rechtlichen Vorrausetzungen geschaffen worden sind, wird öffentliches Engagement zusammen mit der Mitwirkungsbereitschaft in der Bevölkerung eine
deutliche Aufwertung des Lebens- und Wohnumfelds bewirken.

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Anhang

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Luftbild

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Bausubstanz

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Bausubstanz

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Bausubstanz

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Ehemalige Tabakfabrik

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Gebäudenutzung

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Freibereich

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Erschließungsstraßen

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Erschließungstraßen / Parken

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