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Beschlussvorlage (Sanierung der Straßenbeleuchtung in Lahr Endgültige Deckung der in der Sitzung am 02.07.2018 bereits bewilligten Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2018))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 201
Dinger

Datum: 16.01.2019 Az.: 20/201/Dg

Drucksache Nr.: 15/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.02.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

25.02.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Sanierung der Straßenbeleuchtung in Lahr
Endgültige Deckung der in der Sitzung am 02.07.2018 bereits bewilligten Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2018)

Beschlussvorschlag:

Mit Beschluss vom 02.07.2018 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) auf der Finanzposition 1.6700.510100 (Straßenbeleuchtung - Umrüstung der Leuchtmittel) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 325.000,00 € bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2018 um
325.000,00 € verringerte Zuführung an den Vermögenshaushalt bzw. erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Die endgültige Deckung der Mehrausgaben in Höhe von 325.000,00 € erfolgt durch
Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.9000.041000 (Schlüsselzuweisungen
vom Land) i.H.v. 145.000,00 €, 1.9000.041100 (Kommunale Investitionspauschale)
i.H.v. 85.000,00 €, 1.9000.061000 (Sonstige allg. Zuweisungen) i.H.v. 42.000,00 €
und durch Einsatz der Deckungsreserve (Finanzposition 1.9100.850000) i.H.v.
53.000 €.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 15/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Bis Ende 2017 wurden Maßnahmen im Bereich der Sanierung der Straßenbeleuchtung im
Umfang von rd. 209.000,00 € zur Umsetzung im Jahr 2018 für eine Förderung beantragt. Die
Maßnahmen wurden dabei so gewählt, dass es sich um zusammenhängende sanierungsbedürftige Straßenzüge handelt. Für diese Maßnahmen wurden Fördermittel im vollen Umfang
von 25% bewilligt.
Anfang 2018 kam unter der Leitung von Herrn Bürgermeister Petters eine verwaltungsinterne
Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Abt. Tiefbau, der Stabsstelle Umwelt, dem
Rechnungsprüfungsamt und der Stadtkämmerei zu weiteren Beratungen bez. dem zukünftigen Vorgehen bei der Sanierung der Straßenbeleuchtung zusammen. Im Hinblick auf das
bekannte Einsparpotenzial bei der Straßenbeleuchtung und dem absehbar weiteren Verbotes
von veralteten Leuchtmitteln kam man in der Arbeitsgruppe darüber ein, die Straßenbeleuchtung in Lahr noch zügiger umrüsten zu wollen. Als Sofortmaßnahme für das Jahr 2018 sollten
zusätzliche Maßnahmen zur Förderung beantragt werden, bis der Investitionsbetrag von ca.
500.000,00 € erreicht wäre.
Auf das Gespräch der Arbeitsgruppe erfolgte ein Gespräch mit dem Fachplaner, welcher für
das Jahr 2018 weitere geeignete und zusammenhängende Straßenzüge mit Investitionskosten im Umfang von rd. 316.000,00 € zusammenfasste. Zusammen mit den eingangs erwähnten 209.000,00 €, wurden damit Maßnahmen im Umfang von 525.000,00 € erarbeitet. Die
Maßnahmen im Umfang von 316.000,00 € wurden innerhalb des Antragszeitraumes
01.01.2018 - 31.03.2018 zur Förderung beantragt. Seit dem 04.06.2018 liegt nunmehr auch
für diese Maßnahmen ein Förderbescheid vor, welcher eine Förderung i.H.v. rd. 79.000,00 €
(= 25%) vorsieht. Die Maßnahme wurde am 13.09.2018 nach erfolgter Ausschreibung beauftragt und befindet sich derzeit in der Umsetzung.
Für den Maßnahmenumfang von 525.000,00 € (209.000,00 € und 316.000,00 €) standen
2018 ursprünglich Haushaltsmittel i.H.v. 200.000,00 € zur Verfügung. Aufgrund des einstimmigen Beschlusses des Gemeinderates in seiner Sitzung am 02.07.2018 (vgl. Beschlussvorlage 132/2018) wurden dann überplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 325.000,00 € bereitgestellt,
für die jedoch lediglich eine vorläufige Deckung beschlossen wurde.
Nunmehr soll die endgültige Deckung der Mehrausgaben in Höhe von 325.000,00 Euro durch
Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.9000.041000 (Schlüsselzuweisungen vom Land)
i.H.v. 145.000,00 €, 1.9000.041100 (Kommunale Investitionspauschale) i.H.v. 85.000,00 €,
1.9000.061000 (Sonstige allg. Zuweisungen) i.H.v. 42.000,00 € und durch Einsatz der Deckungsreserve (Finanzposition 1.9100.850000) i.H.v. 53.000 € erfolgen.
Die Verwaltung bittet um entsprechende Zustimmung.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer