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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2018) Kostenerstattung an BGL - Abt. Öffentlichen Grün und Umwelt)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 602
Sottru

Datum: 21.01.2019 Az.: 60/602

Drucksache Nr.: 20/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.02.2019

vorberatend

nichtöffentlich

einstimmig

Gemeinderat

25.02.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2018)
Kostenerstattung an BGL - Abt. Öffentlichen Grün und Umwelt

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2018 beim Deckungskreis „GD 36606755“ (Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.5620. „Sportplätze und –anlagen“, 1.5800. „Öffentl.
Grünanlagen“, 1.5801. „Stadtpark“, 1.5820. „Kinderspielplätze“ und 1.5910. „Miniaturgolanlage“) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 186.000 Euro.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch:
Mehreinnahmen bei der Finanzposition:
1.5801.110000 „Benutzungsgebühren Stadtpark“
1.5803.159000 „Vermischte Einnahmen“
1.7500.110000 „Bestattungsgebühren“
1.7500.110100 „Grabstättengebühren“
Einsparungen bei Finanzposition:
1.5800.515000 „Unterhaltung gärtn. Anlagen“

18.100 Euro
6.100 Euro
61.800 Euro
36.300 Euro
63.700 Euro

Anlage(n):
Übersicht Deckungskreis GD 36606755

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 20/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Begründung
In den Unterabschnitten 5620 „Sportplätze und -anlagen“, 5800 „Öffentliche Grünanlagen“, 5801 „Stadtpark“, 5820 „Kinderspielplätze“ und 5910 „Miniaturgolfanlage“ des
Verwaltungshaushaltes sind die jeweiligen Ausgabepositionen mit der Bezeichnung
„Kostenerstattung an BGL“ haushaltstechnisch gesehen im Deckungskreis „GD
36606755“ (GD = gegenseitige Deckungsfähigkeit“) zusammengefasst.
Das im Haushaltsplan 2018 veranschlagte Gesamtvolumen des Deckungskreises
„GD 36606755“ belief sich auf € 2.340.500,--. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2018 vom 08.01.2019 ist der Deckungskreis um (aufgerundet) € 186.000,überschritten (siehe Anlage -Übersicht der Haushaltsstellen im Deckungskreis
„GD 36606755“).
Ursächlich für die Ausgabenüberschreitung ist vor allem die ständige Zunahme an
aufwändig zu pflegenden Kleinflächen in Neubaugebieten und im Zuge von Straßenbauprojekten. Im Gartenschaujahr wurde auch auf die Qualität und das Erscheinungsbild der
öffentlichen Anlagen ein besonderer Wert gelegt. So wurde die Zahl der Wechselflorflächen
und Blumenkübel auch im Stadtgebiet in diesem Jahr deutlich erhöht, was sich auch in der
erforderlichen Pflege dieser Flächen niederschlägt.
Neben der reinen Grünpflege nimmt vor allem der Aufwand für das Einsammeln von Müll –
unabhängig vom Vorhandensein von Müllbehältern, einen immer größeren Anteil an den Gesamtkosten ein.
Infolge der anhaltenden Trockenheit im Jahreslauf 2018 lag auch der Aufwand für die Bewässerung von Neuanpflanzungen deutlich über dem Üblichen.
Die Mehrausgaben in Höhe von aufgerundet € 186.000,-- können gedeckt werden durch:
Mehreinnahmen bei der Finanzposition:
1.5801.110000 „Benutzungsgebühren Stadtpark“
1.5803.159000 „Vermischte Einnahmen“
1.7500.110000 „Bestattungsgebühren“
1.7500.110100 „Grabstättengebühren“
Einsparungen bei Finanzposition
1.5800.515000 „Unterhaltung gärtn. Anlagen“

18.100,- €
6.100,- €
61.800,- €
36.300,- €
63.700,- €

Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Tilman Petters
Bürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer