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Beschlussvorlage (Bewirtschaftungsvertrag für den Ostteil des Flughafenareals)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 22.01.2019 Az.: 922.5316

Drucksache Nr.: 27/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.02.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

25.02.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewirtschaftungsvertrag für den Ostteil des Flughafenareals

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt,
1. den Bewirtschaftungsvertrag zwischen der Stadt Lahr und der Industrie- und
Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH entsprechend der in der Anlage beigefügten Fassung.
2. den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen,
dem Abschluss des Bewirtschaftungsvertrages zuzustimmen.

Anlage(n):
Bewirtschaftungsvertrag Synopse
Bewirtschaftungsvertrag

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 27/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner Sitzung am 11.02.2008 (Beschlussvorlage Nr. 8/2008) den Vertrag über die Bewirtschaftung des Flugplatzareals Ost zwischen
der Stadt Lahr und der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH)
beschlossen. Der Vertrag hatte eine Laufzeit vom 01. Januar 2008 bis 31.12.2008.
Nach § 3 Ziff. 4 des Vertrages gelten die Konditionen zunächst für ein halbes Jahr weiter. Sollte danach noch keine neue Vereinbarung ausgehandelt worden sein, wird der
Mietgegenstand zu den geltenden Konditionen weiter überlassen. Bis zum 31.12.2018
galten die bisherigen Vertragskonditionen seither unverändert weiter. Diese sollen nun
rückwirkend ab 01.01.2019 geringfügig verändert werden.
Die fortschreitende Entwicklung des Flughafenareals durch Gebäudeabbrüche, Erschließungen und Verkäufe, im Wesentlichen die Entwicklung des Westareals, führt dazu, dass sich die Ertragsbasis der IGZ GmbH zusehends schmälert. Gleichzeitig steigen die Aufwendungen der IGZ GmbH. Bislang konnte die IGZ GmbH dies durch stabile
positive Jahresergebnisse gut kompensieren und hohe Jahresüberschüsse mit in der
Folge einem in der zuletzt beschlossenen Bilanz ausgewiesenen Gewinnvortrag von
knapp über 1 Mio. €. erzielen.
Zur Vermeidung einer Verlustsituation wurde zunächst der Dienstleistungsvertrag mit
dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr angepasst. Diese Maßnahme ist jedoch nicht ausreichend, so dass weitere Anpassungen erforderlich sind.
Diese sollen durch Anpassung der Bewirtschaftungsverträge sowohl für das Ostareal
als auch das Westareal erfolgen. Der Bewirtschaftungsvertrag für das Ost- und das
Westareal sollen dahingehend angepasst werden, dass die Miet- und Pachtabführung
für Freiflächen von ursprünglich 80 % der um 2 % gekürzten Netto-Soll-Mieten auf 60 %
abgesenkt werden soll. Hierdurch sinken die städtischen Einnahmen aus dem Ostareal
jährlich geschätzt um ca. 32.000 €.
Neben dieser Änderung hat die IGZ GmbH noch darum gebeten, die Abschlagszahlungsweise von einer vierteljährlichen auf eine monatliche abzuändern. Dies reduziert
die Liquidität der GmbH für die sie mittlerweile auch Verwahrgelder zu leisten hat. Des
Weiteren wurde die nach dem Erwerb der Flugbetriebsflächen mittlerweile gebräuchliche Bezeichnung als Flughafenareal nachvollzogen.
In der beigefügten Anlage 1 sind in synoptischer Darstellung die Änderungen zum Bewirtschaftungsvertrag 2008 ersichtlich.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bewirtschaftungsvertrag 2019 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer