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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2018) Kostenerstattung an BGL Abt. Öffentliches Grün und Umwelt)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 602
Sottru

Datum: 21.01.2019 Az.: 60/602

Drucksache Nr.: 21/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.02.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

25.02.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2018)
Kostenerstattung an BGL Abt. Öffentliches Grün und Umwelt

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2018 auf der Finanzposition
1.7500.675500 „Kostenerstattung an BGL“ für den Bereich Bestattungswesen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 106.000,--.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition
1.7500.110100 „Grabstättengebühren“ in Höhe von € 106.000,--.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 21/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Im Unterabschnitt 7500 „Bestattungswesen“ des Verwaltungshaushaltes ist die Ausgabeposition 1.7500.675500 mit der Bezeichnung „Kostenerstattung an BGL“ im Haushaltsplan 2018
mit einem Ansatz von € 660.000,- veranschlagt worden.
Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2018 vom 08.01.2019 ist die Finanzposition um
(aufgerundet) € 106.000,- überschritten.
Ursächlich für die Ausgabenüberschreitung ist die ständige Zunahme an zu pflegenden
Friedhofsflächen. Vor allem die Zunahme freier Grabflächen im Bestand bedingt einen Mehraufwand in der Pflege.
Die anhaltende Trockenheit des Sommers 2018 bedingte auch einen deutlich höheren Aufwand für die Bewässerung von Pflanzungen um diese in ihrem Bestand zu sichern.
Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von aufgerundet € 106.000,- kann durch
Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.7500.110100 „Grabstättengebühren“ erfolgen.
Die Haushaltsrechnung 2018 weist hier bei einem Ansatz 2018 von € 500.000,Mehreinnahmen in Höhe von € 148.187,36 aus.
Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Tilman Petters
Bürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer