Beschlussvorlage (Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Friesenheim - Information und Stellungnahme der Stadt Lahr)
26. März 2019
Beschlussvorlage Amt: 61 Lütkenhaus Datum: 07.03.2019 Az.: -0688 Lü Drucksache Nr.: 81/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ortschaftsrat Reichenbach 13.03.2019 vorberatend öffentlich Technischer Ausschuss 26.03.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ------------ Betreff: Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Friesenheim - Information und Stellungnahme der Stadt Lahr Beschlussvorschlag: 1. Dem Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ wird zugestimmt, da er die Standorte des Regionalplans übernehmen muss. 2. Sollte es ein konkretes Betreiberinteresse geben, fordert die Stadt Lahr den frühzeitigen Nachweis durch Visualisierungen zu erbringen, dass durch eine Realisierung keine nachteiligen Auswirkungen für das Landschaftsbild von Reichenbach aus entstehen. Anlage(n): - Übersichtsplan Regionalplan Windkraft - Übersichtsplan Teilflächennutzungsplan Windenergie Friesenheim BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 81/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Die Gemeinde Friesenheim will mit der Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windenergie die Möglichkeit nutzen, die Zulässigkeit von Windenergieanlagen auf ihrer Gemarkungsfläche zu steuern. Ohne eine solche Steuerung wären Windenergieanlagen im Außenbereich privilegiert, sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Die Gemeinde hat daher am 18.02.2013 den Aufstellungsbeschluss für den Teilflächennutzungsplan Windenergie gefasst und anschließend die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Innerhalb dieses ersten Verfahrensschrittes wurden zunächst 6 vorläufige Suchräume ermittelt und dargestellt. In weiteren Verfahrensschritten wurden dann die drei Konzentrationszonen ermittelt, die im beigefügten Plan 2 dargestellt sind. Es handelt sich um die Flächen: FRI 1 Rauhkasten/Steinfirst FRI 2 Schnaigbühl FRI 3 Gansert/Geigenköpfle Sie sind Gegenstand der Offenlage (17.12.2018 – 15.02.2019) Mit diesen Darstellungen übernimmt der Teilflächennutzungsplan die im Regionalplan, Kapitel Windenergie vom Januar 2018 dargestellten Vorranggebiete regionalbedeutsamer Windkraftanlagen Nr. 10 (Geigenköpfle/Schnaigbühl) und Nr. 12 (Rauhkasten/Steinfirst/Höflewald, siehe beigefügter Plan 1), da im Bereich der Vorranggebiete des Regionalplans keine Ausschlussbereiche der kommunalen Flächennutzungsplanung dargestellt werden dürfen. Der Ortschaftsrat Reichenbach und der Gemeinderat Lahr hatten im Oktober 2017 zur Teilfortschreibung Kapitel 4.2.1 Windenergie des Regionalplans (Beschlussvorlage Nr. 250/2017) Stellung genommen: Beschluss des OR Reichenbach am 17.10.2017: (Abstimmungsergebnis: Einstimmig) "Der Ortschaftsrat Reichenbach wendet sich einstimmig gegen die Teilfortschreibung im Regionalplan Südlicher Oberrhein, explizit gegen die Fortschreibung im Gewann Geigenköpfle und Schnaigbühl auf Friesenheimer und Hohberger Gemarkung. Er befürwortet die Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege." Beschluss des Gemeinderats am 23.10.2017 (mehrheitlich): 1. Die Stadt Lahr setzt mit ihrem Klimaschutzkonzept und als European Energy Award-Kommune auch auf den Ausbau regenerativer Energien wie die Windenergie. 2. Die Stadt Lahr begrüßt grundsätzlich das Planungsziel, die Nutzung der Windenergie planerisch innerhalb der Region zu steuern. Der Fortschreibung des Regionalplans wird zugestimmt. Die Empfehlung des Ortschaftsrates wird dem Regionalverband zur Kenntnis gegeben. 3. Mit der Möglichkeit der abschließenden Steuerung durch die kommunale Flächennutzungsplanung bleiben die Optionen weiterer Konzentrationszonen für Windkraftanlagen auf Lahrer Gemarkung gewahrt. Drucksache 81/2019 Seite - 3 - 4. Bei einer möglichen Entwicklung von Windkraftanlagen im Vorranggebiet Geigenköpfle/ Schnaigbühl auf den Gemarkungen Friesenheim/Hohberg ist der Grundsatz der interkommunalen Abstimmung zwingend geboten, da bei diesem Standort Auswirkungen – insbesondere auf den Ortsteil Reichenbach – abzusehen sind. Dies wird eingefordert. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Gemeinden Friesenheim und Hohberg die Erforderlichkeit einer engen Abstimmung im Hinblick auf die Auswirkungen auf die benachbarte Gemarkung Lahr/Reichenbach zu verdeutlichen. Bei neuem Sachstand wird die Verwaltung die Gremien informieren. Während der Offenlage der o.g. Teilfortschreibung Regionalplan Windenergie hatte sich die Gemeinde Friesenheim gegen die Darstellung der Vorrangflächen Geigenköpfle/Schnaigbühl im Regionalplan ausgesprochen. Eine Herausnahme der Flächen fand in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes aber keine Mehrheit. Somit sind die Flächen als Festlegungen des Regionalplans nachzuvollziehen und im Flächennutzungsplan darzustellen. Im Zuge der Beteiligung als Nachbarkommune innerhalb der Offenlage des FNP hatte die Verwaltung die Gemeinde Friesenheim entsprechend den beschlossenen Punkten 4. und 5. auf die möglichen Auswirkungen insbesondere auf den Stadtteil Reichenbach hingewiesen und um Mitteilung gebeten, ob für die Standorte Geigenköpfle und Schnaigbühl konkretere Projektentwicklungen vorliegen und ob hierfür entsprechende Visualisierungen mit Blickbeziehung aus Reichenbach zur Verfügung gestellt werden können. Die Gemeinde Friesenheim teilte hieraufhin mit, dass es für die Konzentrationszonen Geigenköpfle und Schnaigbühl keine konkreten Pläne zur Projektierung von Windkraftanlagen gäbe. Mit dem Abschluss des Flächennutzungsplanverfahrens solle vor allem die Möglichkeit geschaffen werden, die Zulässigkeit von Windenergieanlagen zu steuern. Im Falle von konkreten Windkraftprojekten werden entsprechende Visualisierungen mit Blickbeziehung von Reichenbacher Gemarkung erstellt und zur Verfügung gestellt. Zur Thematik Betrieb und Auswirkungen des Windparks Rauhkasten/Steinfirst hat die Verwaltung bei der Mitbetreiberin, Windenergie Gengenbach GmbH, den aktuellen Stand abgefragt: Zwischen Juli 2017 und März 2018 produzierte der gesamte Windpark mit seinen Anlagen eine Strommenge von rund 22.780 MWh (er liegt damit über dem prognostizierten Wert - Gesamtjahr: 26.500 MWh). Für den Zeitraum April 2018 bis März 2019 liegen noch keine Zahlen vor. Die Verwaltung empfiehlt folgende Stellungnahme: 1. Dem Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ wird zugestimmt, da er die Standorte des Regionalplans übernehmen muss. 2. Sollte es ein konkretes Betreiberinteresse geben, fordert die Stadt Lahr den frühzeitigen Nachweis durch Visualisierungen zu erbringen, dass durch eine Realisierung keine nachteiligen Auswirkungen für das Landschaftsbild von Reichenbach aus entstehen. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen. Drucksache 81/2019 Seite - 4 -