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Beschlussvorlage (Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Friesenheim - Information und Stellungnahme der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Lütkenhaus

Datum: 07.03.2019 Az.: -0688 Lü

Drucksache Nr.: 81/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Reichenbach

13.03.2019

vorberatend

öffentlich

Technischer Ausschuss

26.03.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

------------

Betreff:

Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Friesenheim
- Information und Stellungnahme der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:

1. Dem Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ wird zugestimmt, da er die Standorte des Regionalplans übernehmen muss.
2. Sollte es ein konkretes Betreiberinteresse geben, fordert die Stadt Lahr den
frühzeitigen Nachweis durch Visualisierungen zu erbringen, dass durch eine Realisierung keine nachteiligen Auswirkungen für das Landschaftsbild von Reichenbach aus entstehen.

Anlage(n):
- Übersichtsplan Regionalplan Windkraft
- Übersichtsplan Teilflächennutzungsplan Windenergie Friesenheim

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 81/2019

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Sachdarstellung:
Die Gemeinde Friesenheim will mit der Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windenergie die
Möglichkeit nutzen, die Zulässigkeit von Windenergieanlagen auf ihrer Gemarkungsfläche zu steuern.
Ohne eine solche Steuerung wären Windenergieanlagen im Außenbereich privilegiert, sofern keine
öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.
Die Gemeinde hat daher am 18.02.2013 den Aufstellungsbeschluss für den Teilflächennutzungsplan
Windenergie gefasst und anschließend die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Innerhalb dieses ersten Verfahrensschrittes wurden zunächst 6 vorläufige Suchräume ermittelt und
dargestellt. In weiteren Verfahrensschritten wurden dann die drei Konzentrationszonen ermittelt, die
im beigefügten Plan 2 dargestellt sind.
Es handelt sich um die Flächen:
FRI 1 Rauhkasten/Steinfirst
FRI 2 Schnaigbühl
FRI 3 Gansert/Geigenköpfle
Sie sind Gegenstand der Offenlage (17.12.2018 – 15.02.2019)
Mit diesen Darstellungen übernimmt der Teilflächennutzungsplan die im Regionalplan, Kapitel Windenergie vom Januar 2018 dargestellten Vorranggebiete regionalbedeutsamer Windkraftanlagen
Nr. 10 (Geigenköpfle/Schnaigbühl) und Nr. 12 (Rauhkasten/Steinfirst/Höflewald, siehe beigefügter
Plan 1), da im Bereich der Vorranggebiete des Regionalplans keine Ausschlussbereiche der kommunalen Flächennutzungsplanung dargestellt werden dürfen.
Der Ortschaftsrat Reichenbach und der Gemeinderat Lahr hatten im Oktober 2017 zur Teilfortschreibung Kapitel 4.2.1 Windenergie des Regionalplans (Beschlussvorlage Nr. 250/2017) Stellung genommen:
Beschluss des OR Reichenbach am 17.10.2017:
(Abstimmungsergebnis: Einstimmig)
"Der Ortschaftsrat Reichenbach wendet sich einstimmig gegen die Teilfortschreibung im Regionalplan Südlicher Oberrhein, explizit gegen die Fortschreibung im Gewann Geigenköpfle und Schnaigbühl auf Friesenheimer und Hohberger Gemarkung. Er befürwortet die Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege."
Beschluss des Gemeinderats am 23.10.2017 (mehrheitlich):
1. Die Stadt Lahr setzt mit ihrem Klimaschutzkonzept und als European Energy Award-Kommune
auch auf den Ausbau regenerativer Energien wie die Windenergie.
2. Die Stadt Lahr begrüßt grundsätzlich das Planungsziel, die Nutzung der Windenergie planerisch
innerhalb der Region zu steuern. Der Fortschreibung des Regionalplans wird zugestimmt. Die
Empfehlung des Ortschaftsrates wird dem Regionalverband zur Kenntnis gegeben.
3. Mit der Möglichkeit der abschließenden Steuerung durch die kommunale Flächennutzungsplanung bleiben die Optionen weiterer Konzentrationszonen für Windkraftanlagen auf Lahrer Gemarkung gewahrt.

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4. Bei einer möglichen Entwicklung von Windkraftanlagen im Vorranggebiet Geigenköpfle/
Schnaigbühl auf den Gemarkungen Friesenheim/Hohberg ist der Grundsatz der interkommunalen Abstimmung zwingend geboten, da bei diesem Standort Auswirkungen – insbesondere auf
den Ortsteil Reichenbach – abzusehen sind. Dies wird eingefordert.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Gemeinden Friesenheim und Hohberg die Erforderlichkeit einer engen Abstimmung im Hinblick auf die Auswirkungen auf die benachbarte Gemarkung
Lahr/Reichenbach zu verdeutlichen. Bei neuem Sachstand wird die Verwaltung die Gremien informieren.
Während der Offenlage der o.g. Teilfortschreibung Regionalplan Windenergie hatte sich die Gemeinde Friesenheim gegen die Darstellung der Vorrangflächen Geigenköpfle/Schnaigbühl im Regionalplan ausgesprochen. Eine Herausnahme der Flächen fand in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes aber keine Mehrheit.
Somit sind die Flächen als Festlegungen des Regionalplans nachzuvollziehen und im Flächennutzungsplan darzustellen.
Im Zuge der Beteiligung als Nachbarkommune innerhalb der Offenlage des FNP hatte die Verwaltung
die Gemeinde Friesenheim entsprechend den beschlossenen Punkten 4. und 5. auf die möglichen
Auswirkungen insbesondere auf den Stadtteil Reichenbach hingewiesen und um Mitteilung gebeten,
ob für die Standorte Geigenköpfle und Schnaigbühl konkretere Projektentwicklungen vorliegen und
ob hierfür entsprechende Visualisierungen mit Blickbeziehung aus Reichenbach zur Verfügung gestellt werden können.
Die Gemeinde Friesenheim teilte hieraufhin mit, dass es für die Konzentrationszonen Geigenköpfle
und Schnaigbühl keine konkreten Pläne zur Projektierung von Windkraftanlagen gäbe. Mit dem Abschluss des Flächennutzungsplanverfahrens solle vor allem die Möglichkeit geschaffen werden, die
Zulässigkeit von Windenergieanlagen zu steuern. Im Falle von konkreten Windkraftprojekten werden
entsprechende Visualisierungen mit Blickbeziehung von Reichenbacher Gemarkung erstellt und zur
Verfügung gestellt.
Zur Thematik Betrieb und Auswirkungen des Windparks Rauhkasten/Steinfirst hat die Verwaltung bei
der Mitbetreiberin, Windenergie Gengenbach GmbH, den aktuellen Stand abgefragt: Zwischen Juli
2017 und März 2018 produzierte der gesamte Windpark mit seinen Anlagen eine Strommenge von
rund 22.780 MWh (er liegt damit über dem prognostizierten Wert - Gesamtjahr: 26.500 MWh). Für
den Zeitraum April 2018 bis März 2019 liegen noch keine Zahlen vor.
Die Verwaltung empfiehlt folgende Stellungnahme:
1. Dem Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ wird zugestimmt, da er die Standorte des Regionalplans übernehmen muss.
2. Sollte es ein konkretes Betreiberinteresse geben, fordert die Stadt Lahr den frühzeitigen
Nachweis durch Visualisierungen zu erbringen, dass durch eine Realisierung keine nachteiligen
Auswirkungen für das Landschaftsbild von Reichenbach aus entstehen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.

Drucksache 81/2019

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