Beschlussvorlage (Ausbau Brestenberg- und Gerichtsstraße in Lahr - Vergabe der Straßen- und Pflasterbauarbeiten)
25. Februar 2019
Beschlussvorlage Amt: 605 Gresbach Datum: 01.02.2019 Az.: 60/605 Lau/Gr Drucksache Nr.: 47/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 25.02.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ------------------ Betreff: Ausbau Brestenberg- und Gerichtsstraße in Lahr - Vergabe der Straßen- und Pflasterbauarbeiten Beschlussvorschlag: Die Firma Lässle, Straßen- u. Pflasterbau, aus Schwanau wird auf Grund ihres Angebotes vom 22.01.2019 beauftragt, die Straßen- und Pflasterbauarbeiten auszuführen. Die Auftragssumme beträgt 461.529,56 Euro einschl. 19 % MwSt. Anlage(n): 1 Lageplan BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 47/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Mit der Umgestaltung der Brestenberg- und Gerichtsstraße in Lahr werden nun die beiden letzten Straßenzüge im Rahmen des Sanierungsgebietes „Nördliche Altstadt“ umgestaltet. Wesentliche Zielsetzung für die Sanierung und Umgestaltung von Brestenberg- und Gerichtsstraße sind die Beibehaltung ihrer historischen Grundcharakteristik bei gleichzeitig deutlicher Verbesserung der Begeh- und Befahrbarkeit. Am 17. Dezember 2018 hat der Gemeinderat der Entwurfsplanung zugestimmt. Daraufhin wurde die Baumaßnahme im Dezember 2018 öffentlich ausgeschrieben. An der Submission am 23. Januar 2019 haben sich zwei Firmen beteiligt. Das Submissionsergebnis mit den nachgerechneten Angebotsendsummen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Firma Angebotssumme in Euro einschl. 19 % MwSt Lässle, Straßen- und Pflasterbau, Schwanau 461.529,56 OTL, Ortenauer Tief- und Landschaftsbau, Oberkirch 559.261,43 Die Firma Lässle aus Schwanau hat nach Prüfung und Wertung das preisgünstigste Angebot abgegeben. Es wird vorgeschlagen, der Firma Lässle, Straßen- u. Pflasterbau, aus Schwanau den Auftrag zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt 461.529,56 Euro einschl. 19 % MwSt. Technische Angaben: Im Bereich der Brestenbergstraße wird das vorhandene Sandsteinpflaster ausgebaut und nach Erneuerung des Straßenunterbaues wieder neu verlegt. Unbeschädigte Sandsteinpflastersteine werden wieder eingebaut. Da nicht alle Pflastersteine für den Wiedereinbau geeignet sind wird Sandsteinpflaster zugekauft. Insgesamt werden drei Längsparkplätze und vier Senkrechtparkplätze in der Brestenbergstraße angelegt. Der bisher baumlose Streckenabschnitt wird mit drei neuen Bäumen aufgewertet. In der nördlichen Gerichtsstraße von der Brestenbergstraße zur Turmstraße werden gut begehbare Granitplatten im Gehweg verlegt. Durch die Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 4,0 m können beidseits fußgängerfreundlichere Gehwege realisiert werden. Das vorhandene Granitpflaster im Fahrbahnbereich wird nach Erneuerung des Straßenunterbaues wieder neu verlegt. Im Bereich der südlichen Gerichtstraße von der Brestenbergstraße zum Urteilsplatz wird das vorhandene Granitpflaster aufgenommen und durch Sandsteinpflaster ersetzt. Der Straßenabschnitt wird zukünftig niveaugleich ausgeführt. Zur besseren Begehbarkeit wird entlang der östlichen Gebäudefassade ein 1,74 m breiter Streifen mit gestocktem, ebenen Sandsteinpflaster ausgeführt. Drucksache 47/2019 Seite - 3 - Mittelverfügung: Für die Durchführung der Baumaßnahme stehen auf den Haushaltsstellen 2.6150.950700/005 (Ausbau Brestenbergstraße) und 2.6150.950800/005 (Ausbau Gerichtsstraße) Haushaltsmittel zur Verfügung. Ausführungszeitraum: Die Straßenbauarbeiten werden im Zeitraum von Mitte März 2019 bis voraussichtlich Ende September 2019 ausgeführt. Tilman Petters Udo Lau Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.