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Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Wieland

Datum: 07.02.2019 Az.:

Drucksache Nr.: 51/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

18.03.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

01.04.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

10/102

30

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Beschlussvorschlag:

1.

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.

2.

Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 51/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Die Mitglieder der Wahlvorstände sind nach den verschiedenen gesetzlichen Regelungen
der Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl und Kommunalwahl ehrenamtlich tätig und
erhalten hierfür eine Entschädigung.
Diese Wahlhelferentschädigung wurde in § 3 Abs. 4 der Satzung über die Entschädigung für
ehrenamtliche Tätigkeit geregelt und seit 2006 nicht mehr angepasst.
Danach wird eine einheitliche Entschädigung in Höhe von 40,00 Euro pro Person gewährt.
Diese trägt die Stadt Lahr bei der Kommunalwahl in voller Höhe. Bei den Parlamentswahlen,
also Landtags-, Bundestags- und Europawahlen erhalten die Kommunen eine anteilige pauschale Kostenerstattung je Wahlberechtigten.
Die in Lahr bisher festgesetzte Wahlhelferentschädigung in Höhe von 40,00 € liegt im
Städte-/ Gemeindevergleich im unteren Bereich. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der
Entschädigung soll das ehrenamtliche Engagement beim Einsatz besser gewürdigt werden.
Sie ist aber auch unter dem Gesichtspunkt zu sehen, einen zusätzlichen Anreiz bei der Gewinnung von Wahlhelfern/-innen zu schaffen. Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, dass
zum einen mit Blick auf das zunehmende Alter der Wahlhelfer/-innen und zum anderen mit
steigender Einwohnerzahl auch die Anzahl der Wahlberechtigten zunimmt. Deshalb müssen
kurz- und mittelfristig neue Wahlhelfer/-innen gewonnen werden, um auch künftig auf einen
festen, zuverlässigen Wahlhelferstamm zurückgreifen zu können.
Allgemein ist festzustellen, dass immer weniger ehrenamtlich tätige Wahlhelfer/-innen bereit
sind, die Aufgabe des/der Vorsitzenden eines Wahlvorstandes zu übernehmen. Da dieser
letztlich eine besondere Verantwortung trägt, soll künftig eine Staffelung der Entschädigung
zwischen Vorsitzenden und Beisitzer/-innen erfolgen. Auch bei der Tätigkeit zwischen Urnenund Briefwahlvorständen ist zu unterscheiden, da am Wahltag ein unterschiedlich hoher Zeitaufwand besteht und die Wahlvorstände im Wahllokal zudem die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung vor Ort zu überwachen haben.
Folgende Vergütungen werden vorgeschlagen:

Vorsitzender
Urnenwahlvorstand

Sonntag

Montag**

Wahlhandlung/
Ergebnisermittlung

Ergebnisermittlung

Entschädigung für … (Euro)
Beisitzer
Vorsitzender
UrnenwahlBriefwahlvorstand/
vorstand
Hilfskräfte

Beisitzer
Briefwahlvorstand/
Hilfskräfte

70

60

60

50

70

60

70*

60*

Drucksache 51/2019

Seite - 3 -

Anmerkungen:
*Bei der Ergebnisermittlung am Montag sind von beiden Vorständen die gleichen Arbeiten
vorzunehmen.
**Für die städtischen Beschäftigten gilt außerdem die für diesen Tag festgesetzte
Sollarbeitszeit. Die Ergebnisermittlung am Montag erfolgt ausschließlich bei Gemeinderats-,
Ortschaftsrats- und Kreistagswahlen.
Die erhöhten Beträge sollen wieder für einen längeren Zeitraum gültig sein.
Eine Erhöhung der Entschädigung für die Wahlhelfer würde beispielhaft bei den Kommunalwahlen zu folgenden Mehrkosten führen:
a) Wahltag
Urnenwahl
39 Vorsitzende
195 Beisitzer

39
195

x
x

30,00 € =
20,00 € =

1.170,00 €
3.900,00 €

Briefwahl
10 Vorsitzende
50 Beisitzer

10
50

x
x

20,00 € =
10,00 € =

200,00 €
500,00 €
5.770,00 €

b) Ergebnisermittlung Montag
49 Vorsitzende
49
x
30,00 € =

1.470,00 €

20,00 € =

4.900,00 €

245 Beisitzer

245

x

6.370,00 €
Summe aus a) + b)

=

12.140,00 €

Somit entstünden Mehrkosten in Höhe von 12.140,00 €. Eine Aufstockung des
Haushaltsansatzes ist nach derzeitiger Einschätzung nicht erforderlich.
Die derzeit gültige Entschädigungssatzung in der Fassung der jeweiligen Änderungssatzungen datiert aus dem Jahre 2012. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird eine Neufassung empfohlen. Neben den angesprochenen Änderungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer enthält diese Version neben redaktionellen Veränderungen die Bestimmungen der beiden
Änderungssatzungen zur Satzung für die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit aus den
Gemeinderatsbeschlüssen vom 14.10.2013 und vom 23.10.2017.

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Dr. Wolfgang G. Müller

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Friederike Ohnemus