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Beschlussvorlage (- Planungsziele)

                                    
                                        Stadt Lahr
Stadtplanungsamt

23. Januar 2019

1. Teilbebauungsplan HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung
(Bereich südlich der Schutter)
Planungsziele
Rechtsverordnung Gewässerrandstreifen
Mit Rechtsverordnung vom 4.11.2013 ist für den innerörtlichen Bereich beidseitig der
Schutter ein Gewässerrandstreifen von 10 m Breite festgelegt. Diese
Rechtsverordnung betrifft den „Schutterknick“ im Geltungsbereich des 1. Teilbebauungsplans HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung. In der angestrebten
3. Offenlage ist die Festlegung des Gewässerrandstreifens ein unabdingbares
Planungsziel.
Sozialwohnungsquote beim Wohnungsneubau
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 24. Juli 2017 die baulandpolitischen
Grundsätze der Stadt beschlossen (Drucksache 107/2017). Dazu gehört die
Einführung einer Sozialwohnungsquote beim Wohnungsneubau.
Folgendes Planungsziel beinhaltet die angestrebte 3. Offenlage:
1. 40% der Gesamtwohnfläche auf dem ehemaligen Betriebsgelände der St.
Johannisdruckerei im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind als
förderbarer Wohnungsbau auszuführen. Das heißt, gemäß § 9 (1) Nummer 7
BauGB sind hier nur Wohngebäude zulässig, die mit Mitteln für den sozialen
Wohnungsbau gefördert werden könnten. Insoweit müssen die Gebäude die
Voraussetzungen (z. B. Wohnungsgröße, Ausstattung) für den geförderten
Wohnungsbau einhalten, die in den jeweils geltenden Förderbedingungen des
Landes Baden-Württemberg festgelegt sind.
Der definierte Prozentsatz wird nicht zeichnerisch verortet, sondern ist
innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans räumlich flexibel. Seine
Einhaltung ist in einer Gesamtwohnflächenaufstellung rechnerisch
nachzuweisen.
2. Wenn der Bauherr sich vertraglich verpflichtet, unter Berücksichtigung der
beschlossenen Sozialwohnungsquote geförderten Wohnungsbau auf 20% der
Gesamtwohnfläche herzustellen und entsprechend zu nutzen, wird der im
Bebauungsplan festgesetzte Prozentsatz für den förderbaren Wohnungsbau
ebenfalls auf 20% gesenkt.
Veränderung der Planungskonzeption
Der heutige Eigentümer strebt eine stärkere Verdichtung an. Um den ruhenden
Verkehr unterzubringen, ist die Tiefgarage deutlich zu vergrößern.
Auf Grund des Baus der Lärmschutzwände an der DB-Rheintalstrecke im Rahmen
der Lärmvorsorge ist das Lärmgutachten zu aktualisieren.
Voraussichtlich wird auch das Thema Hochwasser geprüft werden müssen, dies war
zum Zeitpunkt der zweiten Offenlage noch kein Thema.