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Beschlussvorlage (Mobilitätsnetzwerk Ortenau)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Stehr

Datum: 28.02.2019 Az.: - 0692/MS

Drucksache Nr.: 70/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

20.03.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

01.04.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Mobilitätsnetzwerk Ortenau

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Lahr tritt dem Mobilitätsnetzwerk Ortenau bei.
2. Die Stadt Lahr gründet gemeinsam mit neun weiteren im Netzwerk beteiligten
Kommunen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), um eine Förderung der
Netzwerkarbeit durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
in Anspruch nehmen zu können.
3. Die Stadt Lahr bringt im Jahr 2019 einen Eigenanteil in Höhe von EUR 8.600 und
in den beiden Folgejahren 2020 und 2021 jeweils einen Eigenanteil in Höhe von
EUR 10.000 und damit in Gesamthöhe von EUR 28.600 in das Netzwerk ein.
Hierfür werden im laufenden Haushaltsjahr 2019 außerplanmäßige Mittel unter der
neuen FiPo 1.6100.620500 “Mobilitätsnetzwerk Ortenau“ bereitgestellt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch eine betragsgleiche Umschichtung von der
FiPo 1.6100.620100 “Städtebauliche Planungen“. Die Eigenanteile für die beiden
Folgejahre 2020 und 2021 in Höhe von je EUR 10.000 sind in den zukünftigen
Haushalten zu berücksichtigen.

Anlage(n):
- Vertragsentwurf Mobilitätsnetzwerk Ortenau GbR (Stand: 18.03.2019)

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 70/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Viele Kommunen setzen im Ortenaukreis bereits vor Ort konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Mobilitätsangebots um. Erste Erfolge zeigen sich beispielsweise in Form
von Carsharing-Stationen im öffentlichen Raum und E-Autos im eigenen Fuhrpark.
Häufig agiert jede Verwaltung dabei aber noch im Alleingang. Gleichzeitig endet Mobilität
nicht an der Gemarkungsgrenze, im Gegenteil. Viele Maßnahmen lassen sich erst sinnvoll und wirtschaftlich durch interkommunale Kooperation planen und umsetzen. Sei es
der flächendeckende Ausbau von Mobilitätsstationen als Ausgangs- oder Verknüpfungspunkt, an dem Fahrzeuge der verschiedenen Verkehrsmittel (Kraftfahrzeuge oder Fahrräder) für unterschiedliche Nutzungen angeboten werden, oder der Radschnellwegausbau mit entsprechender Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder. Gleichzeitig wurden bereits in verschiedenen Kommunen Erfahrungen gesammelt zu entsprechenden Fördermitteln, Anbietern, Planungen und Reaktionen aus der Bürgerschaft, die an Nachbarkommunen weitergegeben werden können, was Kosten spart und Probleme verringert.
Ein Mobilitätsnetzwerk verspricht Synergieeffekte und die Erarbeitung innovativer,
ressourceneffizienter Mobilitätslösungen für die Region. Aus diesen Gründen fördert der
Bund solche Mobilitätsnetzwerke. Die Maßnahmen greifen kommunenübergreifend
ineinander und werden unter Inanspruchnahme von Fördermitteln effizient und kostengünstig realisiert. Darüber hinaus fördert es die Zusammenarbeit der Kommunen.
Das Freiburger Beratungsbüro endura kommunal ist mit dem Konzept für ein solches
Netzwerk, das vom Bund für drei Jahre mit einer Förderquote von ~56% gefördert wird,
auf Kommunen im Ortenaukreis zugegangen. Folgende zehn Kommunen haben ihr
konkretes Interesse an einer Netzwerkteilnahme geäußert und (bis auf die Stadt Lahr)
die notwendigen Beschlüsse durch die jeweiligen Gremien erhalten: Gemeinde Appenweier, Gemeinde Friesenheim, Gemeinde Neuried, Gemeinde Schutterwald, Gemeinde
Willstätt, Stadt Gengenbach, Stadt Kehl , Stadt Lahr, Stadt Offenburg, Stadt Rheinau.
Für die Netzwerkarbeit wurden folgende Themenschwerpunkte formuliert:
1. Multimodale Systeme: Mobilitätsstationen mit Sharing- und Leihsystemen samt ihrer
gemeindeübergreifenden Vernetzung
2. Gemeindeübergreifende Radverkehrsverbindungen: Gemeindeübergreifender Radverkehr (insb. durch Pendler) bei verstärkter Nutzung der E-Mobilität
3. Anwendung vernetzter Mobilität: App-basierte Vernetzung der Angebote der Nahmobilität
Außerdem ist eine interkommunal abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung
von nachhaltigen Mobilitätsangeboten vorgesehen.
Die im Rahmen der Netzwerkarbeit gewonnenen Datengrundlagen und konzeptionellen
Ergebnisse sollen geeignet sein, in das in Vorbereitung befindliche Gesamtverkehrskonzept des Ortenaukreises eingebracht zu werden, ohne dass dies für die
Netzwerkarbeit oder das Konzept des Kreises erforderlich ist. Die Netzwerkarbeit kann in
diesem Sinne das Gesamtverkehrskonzept ergänzen, ohne mit ihm in Konkurrenz zu
stehen.
Bei einem Eigenanteil der drei großen Kreisstädte von jeweils EUR 28.600 und der sieben weiteren Kommunen von jeweils EUR 17.000 über den Zeitraum von drei Jahren hin,
stünden dem Netzwerk ca. EUR 446.000 (Eigenanteil + Fördermittel) zur Verfügung.

Drucksache 70/2019

Seite - 3 -

Die Bewilligung der Fördermittel liegt seit Ende Dezember 2018 vor unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Eigenanteile der Netzwerkkommunen bereitgestellt werden. Bis auf die Stadt Lahr haben alle anderen neun Kommunen die Zustimmung ihres
Gemeinderates zum Beitritt und zur Bereitstellung der jeweiligen Eigenanteile erhalten.
Eine weitere vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle formulierte Voraussetzung ist, dass die Netzwerkkommunen zur Inanspruchnahme der o.g. Fördermittel für die
Dauer der Netzwerkarbeit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen. Der von den
drei Rechtsämtern aus Offenburg, Lahr und Kehl abgestimmte Gesellschaftsvertrag ist
als Anlage beigefügt. Die Verwaltung wird ermächtigt, geringfügige Änderungen bis zur
Vertragsunterzeichnung ohne eine erneute Beratung im Gremium vorzunehmen.
Sollte die Stadt Lahr gemäß 3.2 des Gesellschaftsvertrags in Vorleistung gehen müssen,
sind die erforderlichen Mittel entsprechend der Zuständigkeitsregelung finanzieller Art
gesondert bereitzustellen.
Von den zur Verfügung stehenden Mitteln können folgende Leistungen über einen Zeitraum von drei Jahren finanziert werden:
 vierteljährlich organisierte Netzwerktreffen zu verschiedenen Mobilitätsthemen
 Ermittlung des IST-Zustands der Mobilitätsangebote in allen Netzwerkkommunen
 Erarbeitung von Mobilitätslösungen für die Kommunen und teilweise für die Region
(z.B. Konzeption des flächendeckenden Baus vernetzter Mobilitätsstationen, Etablierung einer gemeinsamen Marke “Einfach mobil”, Einführung von Einwegfahrten im
Car-Sharing…)
 Beratung und Konzepterstellung durch externe Mobilitätsexperten/innen (z.B. zu Mobilitätsstationen, Radverkehrsverbindungen, Mobilitätsapp)
 Identifikation von Maßnahmen zur Umsetzung einschließlich Prüfung, ob Planungsund Bauleistungen kosteneffizient gemeinsam ausgeschrieben werden; Prüfung von
Fördermöglichkeiten und gemeinsamer Antragsstellung
 webbasierte Austauschplattform, die öffentlichkeitswirksam genutzt werden soll
 Individuelle Mobilitätsberatung je Gemeinde & Festlegung von Effizienzzielen
 Netzwerkmanagement und -moderation durch endura kommunal
Darüber hinaus sind durch das interkommunal eng abgestimmte Vorgehen Effizienzgewinne im Verwaltungshandeln und dem Einsatz öffentlicher Mittel sowohl bei der Planung, als auch bei Bau und Betrieb von Mobilitätsangeboten zu erwarten.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.