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Beschlussvorlage (Bildung von Haushaltsresten für das Jahr 2018)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 20/201
Wurth

Datum: 14.03.2019 Az.: 902.27/2018 Drucksache Nr.: 59/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

08.04.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

06.05.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bildung von Haushaltsresten für das Jahr 2018

Beschlussvorschlag:

1. Die in der Anlage 1a gelisteten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes
werden für übertragbar erklärt.
2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im Sinne von
§§ 19 bzw. 41 GemHVO für das Haushaltsjahr 2018 im
- Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von 6.768.000,-- Euro
- Vermögenshaushalt mit Einnahmen von 4.148.000,-- Euro
- Vermögenshaushalt mit Ausgaben von 14.317.000,-- Euro
entsprechend den beigefügten Aufstellungen 1a und 1b.

Anlage(n):
Anlage 1 -Auflistung der Haushaltsreste 2018
Anlage 2 -Erläuterungen zu den Haushaltsresten

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 59/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sieht in § 19 vor, dass die Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren
Zweck verfügbar bleiben, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens
jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der
Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Ebenso können im Verwaltungshaushalt Ausgabeansätze für übertragbar erklärt
werden, wenn die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert.
Die Ausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar.
Auch für das Rechnungsjahr 2018 werden für den Verwaltungshaushalt wieder
Haushaltspositionen vorgeschlagen, die bisher mit keinem Übertragbarkeitsvermerk versehen waren, bei denen jedoch im Hinblick auf eine sparsame Führung
der Haushaltswirtschaft und die Abwicklung eingegangener Verpflichtungen
Haushaltsreste gebildet werden sollten.
Nach § 41 Abs. 2 GemHVO können Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt für Einnahmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO (Zuweisungen und
Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche Entgelte) und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden.
Die Bildung von Haushaltsresten wird dem Gemeinderat jeweils in den ersten Monaten des Folgejahres vorgeschlagen, damit die begonnenen Maßnahmen fortgeführt werden können und die Übertragbarkeit nicht erst mit der Feststellung der
Jahresrechnung beschlossen werden muss. Dieses Verfahren hat sich bisher bewährt und zu einem reibungslosen Ablauf geführt. Die vorgeschlagenen Haushaltsreste sind ab einem Betrag von 30.000,-- Euro erläutert (Anlage 2).
In der Haushaltssatzung 2018 ist die Kreditermächtigung mit 9.065.000,-- Euro
festgesetzt worden. Aus dem Jahr 2017 ist keine Kreditermächtigung übertragen
bzw. ist kein Haushaltseinnahmerest gebildet worden. Die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2018 hat sich somit auf 9.065.000,-- Euro belaufen. Eine Kreditneuaufnahme ist im Jahr 2018 nicht erfolgt.
Bis einschließlich dem Rechnungsjahr 2015 ist stets ein Haushaltseinnahmerest
über die jeweils im Haushaltsplan veranschlagte aber nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung gebildet worden. Erstmalig wurde für das Jahr 2016 auf
eine solche Übertragung in das darauffolgende Jahr verzichtet.
Aufgrund der anhaltend guten Kassenliquidität und der zu erwartenden Ergebnisverbesserung 2018 schlägt die Verwaltung analog der Verfahrensweise der beiden Vorjahre (2017 und 2016) vor, auf eine (Teil-)Übertragung der noch in (voller)
Höhe von 9.065.000,-- € zur Verfügung stehenden Kreditermächtigung 2018 in
das Jahr 2019 zu verzichten (= keinen entsprechenden Haushaltseinnahmerest zu
bilden).

Drucksache 59/2019

Seite - 3 -

Aus der nachstehenden Darstellung kann die Entwicklung der Haushaltsreste ab
dem Jahr 2000 ersehen werden:
Jahr

Volumen
VerwHH (*)
Euro

Ausgabereste
Euro

Volumen
VermHH (*)
Euro

Einnahmereste
Euro

2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018

70.447.327
70.609.056
72.827.597
66.172.676
70.400.211
77.211.879
79.163.901
80.555.958
78.682.730
80.025.237
83.284.702
85.482.940
94.012.627
103.775.161
106.148.897
111.535.664
118.730.431
131.255.672
139.650.000

1.080.001
1.557.344
1.066.000
1.177.600
1.300.700
2.310.100
1.681.000
2.144.900
1.298.000
1.505.350
1.836.200
2.041.450
2.378.800
3.511.000
3.495.000
3.936.900
4.336.700
4.538.500
6.768.000

13.104.099
9.617.677
10.167.914
17.328.109
13.964.407
20.394.311
16.279.546
15.345.244
15.124.938
19.099.220
16.922.233
13.582.146
13.312.500
23.376.525
17.327.422
24.426.416
32.626.905
46.945.930
31.125.000

2.300.813
2.249.684
3.259.000
2.795.700
2.963.000
1.345.000
819.600
3.714.000
3.340.200
5.822.000
6.573.550
5.140.150
4.672.300
3.929.000
3.902.200
5.109.600
4.454.600
6.265.000
4.148.000

Ausgabereste
Euro
3.838.805
3.448.561
4.146.200
2.759.600
1.899.200
2.784.600
3.617.400
4.073.800
4.818.650
8.769.800
7.751.650
5.253.450
7.632.510
9.455.000
10.249.400
9.242.750
12.153.100
20.246.500
14.317.000

(*) VerwHH = Verwaltungshaushalt, VermHH = Vermögenshaushalt
Jahre 2000-2017 = endgültige Rechnungsergebnisse, Jahr 2018 = vorläufiges Rechnungsergebnis

Die vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste 2018 (VerwHH + VermHH) belaufen sich in der Summe auf 21.085.000,-- Euro (im Vorjahr: 24.785.000,-- Euro).
Für den Verwaltungshaushalt wird die Bildung von insgesamt 149 Haushaltsausgaberesten (im Vorjahr 159) mit einem Gesamtbetrag in Höhe von
6.768.000,-- Euro vorgeschlagen. Die vorgesehenen Haushaltsreste für Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen (Gruppierung 50*) mit insgesamt 53 Einzelpositionen
(= rd. 36 %) belaufen sich in der Summe auf 4.880.650,-- Euro (= rd. 73 %) und
stellen damit den größten Einzelbereich dar.
Unter den Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen (Gruppierung 50*) werden auch alle
vorgesehenen Maßnahmen innerhalb des Schulsanierungskonzeptes geführt.
Bund und Land haben jeweils eigene Förderprogramme für die Sanierung von
kommunalen Schulgebäuden aufgelegt.
Für nachstehende Schulgebäude bzw. Schulsanierungsmaßnahmen liegen Förderbescheide im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes -Kapitel 2
des Bundes (KInvFG -Kap. 2) mit Zuwendungen in Höhe von insgesamt rd.
7,6 Mio. Euro vor:

Drucksache 59/2019

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Schutterlindenbergschule
Luisenschule (Neuwerkhof 6)
Scheffel-Gymnasium
Max-Planck-Gymnasium
Schulgebäude im Stadtteil Kippenheimweiler

Zunächst keine Förderung im Rahmen des KInvFG Kap. 2 haben die ebenfalls
beantragten Schulsanierungsmaßnahmen „Eichrodtschule“, „Schule im Stadtteil
Reichenbach“ und „Schule im Stadtteil Sulz“ erfahren. Hier stehen Entscheidungen darüber, ob doch Förderbewilligungen im Rahmen des KInvFG Kap. 2 bzw.
alternativ im Rahmen des Schulsanierungsfonds des Landes (SSF) möglich sind,
noch aus. Diese Förderanträge sind von der Bewilligungsstelle in die Liste der entscheidungsreifen Anträge für 2019 aufgenommen worden. Eine Förderentscheidung ist damit aber noch nicht getroffen worden. Darüber hinaus ist auch für die
Schulsanierungsmaßnahme „Luisenschule -Außenstelle Industriehof 12“ ein Förderantrag eingereicht worden.
Für den Schulsanierungsbereich wird die Bildung folgender Haushaltsreste 2018
vorgeschlagen (hier unterteilt nach Maßnahmen-/Förderbereiche):
- Schulsanierungsprogramm (SSP)
- Schulsanierungsfonds (SSF) des Landes
- Kommunalinvestitionsförderungsgesetz -Kap. 2
des Bundes (KInvFG II)
= Schulsanierungsmaßnahmen insgesamt:

319.300,-- Euro
349.950,-- Euro
2.134.450,-- Euro
2.803.700,-- Euro

Die Schulsanierungsmaßnahmen stellen mit rd. 58 % einen Großteil der Gebäudeunterhaltungen (Gruppierung 50*) dar. Verglichen mit den gesamten Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushaltes machen sie einen prozentualen
Anteil von rd. 42 % aus.
Die betragsmäßig höchsten Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes
entfallen auf:
- Max-Planck-Gymnasium:
Maßnahmen gem. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2
(siehe Anlage 1a, OZ 59)
- Scheffel-Gymnasium:
Maßnahmen gem. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2
(siehe Anlage 1a, OZ 53)

1.030.550,-- Euro

865.250,-- Euro

- Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen:
Bauunterhaltungszuschüsse
(siehe Anlage 1a, OZ 91)

361.150,-- Euro

- Straßenbeleuchtung:
Umrüstung der Leuchtmittel
(siehe Anlage 1a, OZ 119)

336.150,-- Euro

Drucksache 59/2019

- Schutterlindenbergschule:
Maßnahmen gem. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2
(siehe Anlage 1a, OZ 29)

Seite - 5 -

238.650,-- Euro

Diese fünf Positionen summieren sich allein auf einen Gesamtbetrag von
2.831.750,-- Euro (rd. 42 %).
Bereits mit Beschluss des Gemeinderates vom 19.12.2018 (Drucksache Nr.
338/2018) sind unter der Finanzposition 1.6100.620200 „Verkehrsplanungen“ verfügbare Mittel des Jahres 2018 in Höhe von 46.000,- Euro für übertragbar erklärt
worden. Dieser Mittelübertrag ins Jahr 2019 steht im Kontext mit der Ausarbeitung
eines Verkehrsentwicklungsplanes einschl. ÖPNV-Konzept. Die Aufnahme dieser
Position in der als Anlage beigefügten Auflistung dient dem Aspekt der vollständigen Darstellung sämtlicher Haushaltsreste 2018.
Im Vermögenshaushalt stehen insgesamt 112 Haushaltsausgabereste (im Vorjahr 94) mit einem Gesamtvolumen von 14.317.000,-- Euro zur Übertragung in
das Jahr 2019 an. Die vorgesehenen Haushaltsreste für vermögenswirksame
Hochbaumaßnahmen (Gruppierung 94*) mit insgesamt 32 Einzelpositionen
(= rd. 29 %) belaufen sich in der Summe auf 4.367.300,-- Euro (= rd. 31 %) und
stellen damit den größten Einzelbereich dar.
Vom vorbezifferten Gesamtvolumen der vorgesehenen Haushaltsausgabereste
des Vermögenshaushaltes entfallen die fünf betragsmäßig größten Positionen auf:
- Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“:
Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche
(siehe Anlage 1b, OZ 87)

2.190.000,-- Euro

- Förderung von Kindertageseinrichtungen:
Zuschüsse für Baumaßnahmen und Erstausstattungen
(Anlage 1b, OZ 46)

1.374.000,-- Euro

- Friedrichschule:
Erweiterung zur Gemeinschaftsschule
(Anlage 1b, OZ 27)

1.194.500,-- Euro

- Otto-Hahn-Realschule:
Erweiterung zur Ganztagesschule
(Anlage 1b, OZ 31)

898.800,-- Euro

- Park Kleinfeld Süd:
Umbau/Neugestaltung
(Anlage 1b, OZ 67)

528.000,-- Euro

Die vorgenannten fünf Positionen summieren sich allein auf einen Gesamtbetrag
von 6.185.300,-- Euro (rd. 43 %).

Drucksache 59/2019

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Im Rechnungsjahr 2017 wurden Zuschussmittel an die LGS Lahr 2018 GmbH in
Höhe von insgesamt 3,67 Mio. € per Haushaltsreste ins Jahr 2018 übertragen. Im
Jahr 2018 sind von der LGS-GmbH alle verfügbaren Haushaltsmittel (Haushaltsreste aus 2017 zuzüglich veranschlagte Mittel gem. Haushaltsplan 2018 zuzüglich
bewilligte Mehrausgaben) abgerufen worden, so dass eine (erneute) Restebildung
nicht möglich ist.
Die für das Jahr 2018 vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes spiegeln insbesondere die hohe Anzahl der anhängigen bzw. fortzuführenden Investitionsvorhaben bzw. Baumaßnahmen wider. Auch machen sich
die im Vorjahr bzw. in den Vorjahren in hohem Umfang gebildeten Haushaltsreste
stark bemerkbar bzw. wirken nach.
Für den Vermögenshaushalt ist die Bildung folgender Haushaltsausgabereste vorgesehen (hier unterteilt nach vermögenswirksamen Bereichen):
im Vorjahr:
Baumaßnahmen:
Hoch-, Tiefbau, Öffentl. Grün
(Gruppierungen 94*, 95* und 96*)

9.572.200,-- €

( 8.494.650,-- €)

Investitionsförderungsmaßnahmen:
Investitionszuschüsse an Dritte
(Gruppierung 98*)

4.279.800,-- €

(10.554.200,-- €)

465.000,-- €

( 1.197.650,-- €)

Vermögenserwerbsmaßnahmen:
Grundvermögen, bew. Anlagevermögen:
(Gruppierung 93*)

Zielsetzung für das laufende Haushaltsjahr 2019 muss es sein, die hohen Haushaltsreste maßgeblich abzubauen, da es im Zuge der Einführung des Neuen
Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) zum 01.01.2020 weder
rechtlich noch technisch möglich sein wird, Haushaltsreste zu bilden.
Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer