Beschlussvorlage (Ortsmitte Sulz Weiterverfolgung des Vorentwurfes)
1. April 2019
Beschlussvorlage Amt: 605 Lau Datum: 14.03.2019 Az.: 60/605 Lau Drucksache Nr.: 49/2019 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Technischer Ausschuss 26.03.2019 beschließend öffentlich Gemeinderat 01.04.2019 beschließend öffentlich beschließend öffentlich Ortschaftsrat Sulz Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 61 302 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ----------- Betreff: Ortsmitte Sulz Weiterverfolgung des Vorentwurfes Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, das vorgestellte Konzept weiter zu verfolgen und in der Entwurfsplanung umzusetzen. Anlage(n): Konzept Ortsmitte Sulz (20.12.2018) BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 49/2019 1. Ergänzung Seite - 2 - Sachdarstellung: Die Ortsmitte Sulz soll in einem neuen Planungsauftrag an das Landschaftsarchitekturbüro Henne Korn nochmals neu entwickelt werden. Grundlage der Planung sind die bereits vorhandenen Vorentwurfsplanungen des Landschaftsarchitekturbüros Mario Kappis aus vorherigen Jahren, das Dorfentwicklungskonzept aus dem Jahr 1989 und die Erkenntnisse aus dem Workshop mit Bürgerbeteiligung im Jahr 2018. Da sich die Ortsmittenentwicklung über den Bereich von der Kirche bis zum Rathaus zieht, wurde vorab auch aus wirtschaftlichen Gründen festgelegt, dass in einem ersten Schritt der Bereich um die Kirche überplant werden soll. Elemente aus diesem Bereich können später dann in die verbleibenden Flächen übernommen werden, um eine einheitliche Form der innerörtlichen Gestaltung zu erreichen. Das Büro Henne Korn hat alle Vorarbeiten gesichtet und sich die Örtlichkeit angesehen. Hieraus ist ein neues Konzept entstanden, welches mit der Stadtverwaltung und dem Ortsvorsteher Herrn Mauch abgestimmt wurde. Kernbereich ist der Raum um und vor der Kirche unter Einbeziehung der Einmündungsbereiche der Waldstraße und der Straße Zum Bühl. Bestandteile der Neuplanung sind unter anderem das direkte Umfeld der Kirche in Form eines umlaufenden Gehweges mit Aufenthaltsmöglichkeiten und die Neugestaltung der Zugangstreppe am Hauptportal. Des Weiteren soll der Bereich vor der Kirche niveaugleich ausgebaut werden um dort den Platzcharakter zu verstärken und auch hier mehr Aufenthaltsqualität zu erreichen. Hierzu wird der bestehende Brunnen neu in Szene gesetzt und diverses Stadtmobiliar verortet. Zudem soll der Augraben in einem künstlichen Wasserlauf parallel zu Kirche und zukünftig neugestaltetem Parkplatz hinter der Kirche dargestellt werden. Zwischenzeitlich haben auch erste Gespräche mit der Kirche stattgefunden. Ebenso hat der neue Grundstückseigentümer der Flst.-Nr. 43 Bereitschaft erklärt ein Teilstück der Stadt zu verkaufen. In der Sitzung des Ortschaftsrates am 07.02.2019 wurde das Konzept durch das Büro vorgestellt. Die Wahrnehmung des überplanten Bereiches war durchgehend positiv. Speziell die Aufenthaltsbereiche um die Kirche und der neue Treppenaufgang, sowie die Umgestaltung der Kreisstraße im Kurvenbereich mit dem gepflasterten Mittelstreifen waren Punkte, die sehr gut umgesetzt empfunden wurden. Generell sah der Ortschaftsrat hier einen großen Entwicklungsschritt entgegen der ersten Planungen und nahm wohlwollend die teilweisen Umsetzungen aus dem Workshop auf. Aus den vorgenannten Gründen hat der Ortschaftsrat der Weiterverfolgung des vorgestellten Konzeptes einstimmig zugestimmt. HH-Mittel für die Planung und die Realisierung stehen im Haushalt 2019 unter der Pos. 2.6300.950000-702 in Höhe 950.000.- € zur Verfügung. Drucksache 49/2019 1. Ergänzung Seite - 3 - Die Stadtverwaltung empfiehlt die Weiterverfolgung des vorgestellten Konzeptes des Büro Henne Korn in der Entwurfsplanung einschließlich der Erstellung einer Kostenschätzung zu beschließen. Tilman Petters Udo Lau Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.