Beschlussvorlage
Amt: 202
Kopf
Datum: 27.03.2019 Az.: 922.2011
Drucksache Nr.: 58/2019
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
08.04.2019
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
06.05.2019
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Beteiligungsbericht 2017 der Stadt Lahr
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2017 der Stadt Lahr zur
Kenntnis.
Anlagen:
Beteiligungsbericht 2017
(wurde in der Gemeinderatssitzung am 01.04.2019 ausgelegt)
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 58/2019
Seite - 2 -
Sachdarstellung:
Die Gemeinden sind nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) verpflichtet, zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen
sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt sind, zu erstellen. Neben der
gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht soll der Beteiligungsbericht auch als
Nachschlagewerk dienen. Aus diesem Grund geht der Beteiligungsbericht in einigen
Bereichen über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus. So wird z.B. auch über die
folgenden Eigenbetriebe, Zweckverbände, Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit und die folgende Stiftung berichtet:
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Eigenbetrieb Bau-und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
Zweckverband Industrie-und Gewerbepark Raum Lahr (IGP)
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Grenzüberschreitender örtlicher Zweckverband „Vis-à-Vis“
Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF)
Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit „Eurodistrikt StraßbourgOrtenau“
Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit „Interregionale Allianz für
den Rhein-Alpen-Korridor“
Hospital und Armenfonds mit Eigenbetrieb Spital –Wohnen und Pflege
Die Verwaltung hält es für erforderlich, die o.g. Eigenbetriebe, Zweckverbände,
Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit und die Stiftung zur Abrundung
mit einzubeziehen.
Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister
Jürgen Trampert
Stadtkämmerer