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Beschlussvorlage (Beteiligungsbericht 2017 der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Kopf

Datum: 27.03.2019 Az.: 922.2011

Drucksache Nr.: 58/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

08.04.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

06.05.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Beteiligungsbericht 2017 der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2017 der Stadt Lahr zur
Kenntnis.

Anlagen:
Beteiligungsbericht 2017
(wurde in der Gemeinderatssitzung am 01.04.2019 ausgelegt)

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 58/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Die Gemeinden sind nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) verpflichtet, zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen
sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt sind, zu erstellen. Neben der
gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht soll der Beteiligungsbericht auch als
Nachschlagewerk dienen. Aus diesem Grund geht der Beteiligungsbericht in einigen
Bereichen über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus. So wird z.B. auch über die
folgenden Eigenbetriebe, Zweckverbände, Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit und die folgende Stiftung berichtet:




Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Eigenbetrieb Bau-und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr






Zweckverband Industrie-und Gewerbepark Raum Lahr (IGP)
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Grenzüberschreitender örtlicher Zweckverband „Vis-à-Vis“
Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF)



Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit „Eurodistrikt StraßbourgOrtenau“
Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit „Interregionale Allianz für
den Rhein-Alpen-Korridor“




Hospital und Armenfonds mit Eigenbetrieb Spital –Wohnen und Pflege

Die Verwaltung hält es für erforderlich, die o.g. Eigenbetriebe, Zweckverbände,
Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit und die Stiftung zur Abrundung
mit einzubeziehen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer