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Beschlussvorlage (Umbenennung der Gaswerkstraße)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 621
Nerz

Datum: 08.04.2019 Az.: 62/621/Ne

Drucksache Nr.: 109/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

06.05.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

--------------------

Betreff:

Umbenennung der Gaswerkstraße

Beschlussvorschlag:

Es wird vorgeschlagen die Gaswerkstraße in E-Werk-Straße umzubenennen.

Anlage(n):
Luftbild von 1995
Stadtplan_Vergleich Katastersituation früher und heute
Übersichtsplan zur aktuellen Situation

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 109/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:

Begründung:
Die Elektrizitätswerke Mittelbaden AG & Co (EWM) in Lahr befindet sich auf dem Grundstück des
ehemaligen Gaswerkes der Stadtwerke Lahr. Im Luftbild von 1995 (siehe Anlage) ist das ehemalige
Gaswerk der Stadt Lahr gut zu erkennen. In diesem Gaswerk wurde bis 1964 aus Kohle und Koks
das sogenannte Stadtgas hergestellt. Die Straße zum Gaswerk wurde passenderweise mit Gaswerkstraße benannt.
Ab 1964 wurden die Gebäude als Verwaltungs- und Lagergebäude der Stadtwerke Lahr bis zur Badenova Fusion 2001 verwendet. Die Badenova hatte keine Verwendung für dieses Grundstück. Dies
führte zum Verkauf an die EWM im Jahr 2003. Der Rückbau der Gebäude wurde im Jahr 2012 abgeschlossen. Daraufhin ergab sich die Möglichkeit, das Gelände umfassend von den Altlasten, welche
bei der Gasproduktion entstanden sind, zu sanieren. Nach der Altlastensanierung konnte die EWM
im Jahr 2013 durch ein weiteres Gebäude den Firmensitz in Lahr weiter ausbauen.
Schon zum Zeitpunkt der Einweihung des neuen Gebäudes im Jahr 2013 wurde angedacht, die
Gaswerkstraße in E-Werk-Straße umzubenennen.
Das EWM ist ein Stromanbieter, welcher gerade in den letzten Jahren immer mehr auf den Einsatz
von Strom aus erneuerbaren Energien gesetzt hat. Ein Gaswerk wird und wurde vom EWM selbst nie
betrieben. Somit ist der Name Gaswerkstraße in der Adressanschrift alleine aus diesem Grund schon
irreführend. Aus Marketinggesichtspunkten kann der Straßenname Gaswerkstraße sogar unternehmensschädlich sein, da mit alten Gaswerken oft eine große Umweltbelastung in Verbindung gebracht
wird. Dies wiederspricht dem Bestreben der EWM, möglichst klimaneutral und umweltverträglich
Strom zu erzeugen.
Aus diesen Gründen wird seitens des EWM eine Änderung des Straßennamens von Gaswerkstraße
in E-Werk-Straße angestrebt.
Bei der Gaswerkstraße handelt es sich nur um eine kurze Zufahrtsstraße (siehe Anlage), die auf das
Betriebsgelände der EWM führt. Die EWM ist der Eigentümer aller Liegenschaften die der Gaswerkstraße zugeordnet sind. Jedoch ist die Gaswerkstraße 2 an einen Notar vermietet, der dort seine
Kanzlei hat. Das Gebäude in der Gaswerkstraße 1 ist ebenfalls vermietet. Somit wären von der Namensänderung außer dem EWM selbst, die Mieter der Gaswerkstraße 1 und der Notar in der Gaswerkstraße 2 betroffen.

Drucksache 109/2019

Seite - 3 -

Unterschriften:

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Tilman Petters

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Markus Nerz