Beschlussvorlage (Umbenennung der Gaswerkstraße)
6. Mai 2019
Beschlussvorlage Amt: 621 Nerz Datum: 08.04.2019 Az.: 62/621/Ne Drucksache Nr.: 109/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 06.05.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt -------------------- Betreff: Umbenennung der Gaswerkstraße Beschlussvorschlag: Es wird vorgeschlagen die Gaswerkstraße in E-Werk-Straße umzubenennen. Anlage(n): Luftbild von 1995 Stadtplan_Vergleich Katastersituation früher und heute Übersichtsplan zur aktuellen Situation BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 109/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Begründung: Die Elektrizitätswerke Mittelbaden AG & Co (EWM) in Lahr befindet sich auf dem Grundstück des ehemaligen Gaswerkes der Stadtwerke Lahr. Im Luftbild von 1995 (siehe Anlage) ist das ehemalige Gaswerk der Stadt Lahr gut zu erkennen. In diesem Gaswerk wurde bis 1964 aus Kohle und Koks das sogenannte Stadtgas hergestellt. Die Straße zum Gaswerk wurde passenderweise mit Gaswerkstraße benannt. Ab 1964 wurden die Gebäude als Verwaltungs- und Lagergebäude der Stadtwerke Lahr bis zur Badenova Fusion 2001 verwendet. Die Badenova hatte keine Verwendung für dieses Grundstück. Dies führte zum Verkauf an die EWM im Jahr 2003. Der Rückbau der Gebäude wurde im Jahr 2012 abgeschlossen. Daraufhin ergab sich die Möglichkeit, das Gelände umfassend von den Altlasten, welche bei der Gasproduktion entstanden sind, zu sanieren. Nach der Altlastensanierung konnte die EWM im Jahr 2013 durch ein weiteres Gebäude den Firmensitz in Lahr weiter ausbauen. Schon zum Zeitpunkt der Einweihung des neuen Gebäudes im Jahr 2013 wurde angedacht, die Gaswerkstraße in E-Werk-Straße umzubenennen. Das EWM ist ein Stromanbieter, welcher gerade in den letzten Jahren immer mehr auf den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien gesetzt hat. Ein Gaswerk wird und wurde vom EWM selbst nie betrieben. Somit ist der Name Gaswerkstraße in der Adressanschrift alleine aus diesem Grund schon irreführend. Aus Marketinggesichtspunkten kann der Straßenname Gaswerkstraße sogar unternehmensschädlich sein, da mit alten Gaswerken oft eine große Umweltbelastung in Verbindung gebracht wird. Dies wiederspricht dem Bestreben der EWM, möglichst klimaneutral und umweltverträglich Strom zu erzeugen. Aus diesen Gründen wird seitens des EWM eine Änderung des Straßennamens von Gaswerkstraße in E-Werk-Straße angestrebt. Bei der Gaswerkstraße handelt es sich nur um eine kurze Zufahrtsstraße (siehe Anlage), die auf das Betriebsgelände der EWM führt. Die EWM ist der Eigentümer aller Liegenschaften die der Gaswerkstraße zugeordnet sind. Jedoch ist die Gaswerkstraße 2 an einen Notar vermietet, der dort seine Kanzlei hat. Das Gebäude in der Gaswerkstraße 1 ist ebenfalls vermietet. Somit wären von der Namensänderung außer dem EWM selbst, die Mieter der Gaswerkstraße 1 und der Notar in der Gaswerkstraße 2 betroffen. Drucksache 109/2019 Seite - 3 - Unterschriften: __________________________ Tilman Petters ___________________________ Markus Nerz