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Beschlussvorlage (Richtlinie zur Regelung der Gewährung von Betreuungsgeld für die Vor- und Nachsorge (ohne Geburtshilfe) durch freiberufliche Hebammen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 502
Isenmann

Datum: 28.03.2019 Az.: 423.431

Drucksache Nr.: 105/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

15.05.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

20.05.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Richtlinie zur Regelung der Gewährung von Betreuungsgeld für die Vor- und Nachsorge (ohne Geburtshilfe) durch freiberufliche Hebammen

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss stimmt der operativen Umsetzung der Hebammenförderung durch die Einführung der als Anlage beigefügten Richtlinie für die Regelung der Gewährung von Betreuungsgeld für die Vor- und Nachsorge (ohne Geburtshilfe) durch freiberufliche Hebammen für werdende Mütter in Lahr zu.

Anlagen:
Anlage 1: Richtlinie Hebammenförderung
Anlage 2: Antragsformular Hebammenförderung
Anlage 3: Information zur Datenerhebung Hebammenförderung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 105/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
In seiner Sitzung vom 17.12.2018 hat der Gemeinderat der finanziellen Förderung von zusätzlichen Leistungen freiberuflicher Hebammen, die von werdenden Müttern in Lahr in Anspruch genommen werden, zugestimmt. Die Stadt Lahr gewährt als freiwillige Leistung eine Zuwendung von
50,00 Euro pro Kind der werdenden Mutter, welche die Leistung in Anspruch nimmt.
Für die operative Abwicklung der Förderung hat die Verwaltung eine entsprechende Richtlinie erarbeitet. Entgegen der Annahme, dass die Auszahlung der Förderung auf Gutscheinbasis erfolgen soll, wird aus Gründen der Praktikabilität und der Verwaltungsvereinfachung ein Antragsformular mit einer direkten Auszahlung der Förderung an die Hebammen vorgeschlagen (s. Anlage).
Die werdenden Mütter erhalten dieses Antragsformular direkt über die betreuende Hebamme oder
über einen Download auf der städtischen Homepage. Die Richtlinie tritt nach Beschlussfassung
rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.
Die Haushaltsmittel stehen zunächst befristet bis zum 31.12.2021 zur Verfügung.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Senja Töpfer
Amtsleitung