Beschlussvorlage (Richtlinie zur Regelung der Gewährung von Betreuungsgeld für die Vor- und Nachsorge (ohne Geburtshilfe) durch freiberufliche Hebammen)
Vorlage: Richtlinie zur Regelung der Gewährung von Betreuungsgeld für die Vor- und Nachsorge (ohne Geburtshilfe) durch freiberufliche Hebammen
20. Mai 2019
Beschlussvorlage (Richtlinie zur Regelung der Gewährung von Betreuungsgeld für die Vor- und Nachsorge (ohne Geburtshilfe) durch freiberufliche Hebammen)
Beschlussvorlage (Antragsformular Hebammenförderung)
Beschlussvorlage (Information zur Datenerhebung Hebammenförderung)
Beschlussvorlage (Richtlinie Hebammenförderung)
20. Mai 2019
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Beschlussvorlage (Antragsformular Hebammenförderung)Beschlussvorlage (Richtlinie Hebammenförderung)Beschlussvorlage (Information zur Datenerhebung Hebammenförderung)
Beschlussvorlage Amt: 502 Isenmann Datum: 28.03.2019 Az.: 423.431 Drucksache Nr.: 105/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 15.05.2019 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 20.05.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Richtlinie zur Regelung der Gewährung von Betreuungsgeld für die Vor- und Nachsorge (ohne Geburtshilfe) durch freiberufliche Hebammen Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss stimmt der operativen Umsetzung der Hebammenförderung durch die Einführung der als Anlage beigefügten Richtlinie für die Regelung der Gewährung von Betreuungsgeld für die Vor- und Nachsorge (ohne Geburtshilfe) durch freiberufliche Hebammen für werdende Mütter in Lahr zu. Anlagen: Anlage 1: Richtlinie Hebammenförderung Anlage 2: Antragsformular Hebammenförderung Anlage 3: Information zur Datenerhebung Hebammenförderung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 105/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: In seiner Sitzung vom 17.12.2018 hat der Gemeinderat der finanziellen Förderung von zusätzlichen Leistungen freiberuflicher Hebammen, die von werdenden Müttern in Lahr in Anspruch genommen werden, zugestimmt. Die Stadt Lahr gewährt als freiwillige Leistung eine Zuwendung von 50,00 Euro pro Kind der werdenden Mutter, welche die Leistung in Anspruch nimmt. Für die operative Abwicklung der Förderung hat die Verwaltung eine entsprechende Richtlinie erarbeitet. Entgegen der Annahme, dass die Auszahlung der Förderung auf Gutscheinbasis erfolgen soll, wird aus Gründen der Praktikabilität und der Verwaltungsvereinfachung ein Antragsformular mit einer direkten Auszahlung der Förderung an die Hebammen vorgeschlagen (s. Anlage). Die werdenden Mütter erhalten dieses Antragsformular direkt über die betreuende Hebamme oder über einen Download auf der städtischen Homepage. Die Richtlinie tritt nach Beschlussfassung rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft. Die Haushaltsmittel stehen zunächst befristet bis zum 31.12.2021 zur Verfügung. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Töpfer Amtsleitung