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Informationsvorlage (Breitbandausbau in Lahr)

                                    
                                        Information
Amt: OB Büro
Siegele

Datum: 04.06.2019

Az.:

Drucksache Nummer:
154/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

24.06.2019

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Breitbandausbau in Lahr

Mitteilung:

Vom aktuellen Sachstand zum Breitbandausbau in Lahr wird Kenntnis genommen.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Sachdarstellung:

1. Ausgangssituation

Im Rahmen des umfangreichen VDSL/Vectoring-Ausbaus der Telekom in Lahr in den Jahren 2015
und 2016 wurden in Lahr von den Verteilerkästen bis zu den Gebäuden keine Glasfaserleitungen von
der Telekom verlegt. Die Telekom hat stattdessen dort die bereits in früherer Zeit verlegten Kupferleitungen, die keine solch hohen Bandbreiten ermöglichen wie Glasfaserleitungen, ausgebaut. Für den
industriellen und gewerblichen Bedarf genügt ein solcher Ausbau von Kupferleitungen oftmals nicht.
Daher ist der Ausbau des Glasfasernetzes bis zum Endkunden für die Anforderungen von Unternehmen in Lahrer Gewerbe- und Industriegebieten schon seit vielen Jahren erklärtes Ziel der Stadt Lahr.

2. Zusammenarbeit mit der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG)

In der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung im März 2017 wurde ein ausführlicher Sachstandsbericht im Lahrer Gemeinderat gegeben und der Beschluss zum Beitritt der Stadt Lahr zur vom Landratsamt des Ortenaukreises gegründeten Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) gefasst. Deren
Gründungsversammlung mit der Stadt Lahr als Gründungsmitglied fand am 8. Mai 2017 statt.

Ziel ist es, mit Ausbaumaßnahmen unter dem Dach der BOKG auf effiziente Art und Weise das für
die Stadt Lahr bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

2.1

Kostenerhebung für Ausbau der öffentlichen Hand in Lahrer Industriegebieten

Die BOKG hat im Sommer 2018 eine Feinplanung mit einer Kostenerhebung für den Glasfaserausbau bis in die Gebäude in den Lahrer Industrie- und Gewerbegebieten Industriegebiet West, Gewerbegebiet Langenwinkel und Areal am Flughafen (West-Areal, Ost-Areal, Rheinstraße Süd) vorgelegt.

Die in der Kostenerhebung der BOKG aufgeführten Kosten waren allerdings weitaus höher als zunächst angenommen, da in vielen Gebieten die Förderfähigkeit aufgrund sich ständig ändernder Fördermodalitäten von Bund und Land nicht mehr gewährleistet war.

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Für die Lahrer Industrie- und Gewerbegebiete westlich der Rheintalbahnstrecke wurden folgende
Kosten für den Eigenanteil der Stadt Lahr an einem flächendeckenden Glasfaserausbau ermittelt:
1.376.300 €

-

Industriegebiet West:

-

Gewerbegebiet Langenwinkel:

194.700 €

-

West-Areal:

631.600 €

-

Ost-Areal:

-

Rheinstraße Süd:

-

insgesamt:

1.061.300 €
262.300 €
3.526.200 €

Es zeigt sich anhand der obigen Darstellung, dass unter dem Dach der BOKG in den aufgeführten
Lahrer Industrie- und Gewerbegebieten mit hohen Kosten zu rechnen ist, welche die Stadt Lahr bzw.
der interkommunale Zweckverband IGP bei einem Eigenausbau zu tragen hätten.

2.2

Ausschreibung der BOKG für den Netzbetrieb und Netzausbau im Ortenaukreis

Die Ende 2018 erfolgte Ausschreibung der BOKG für den Netzausbau im gesamten Ortenaukreis, an
der sich die Stadt Lahr nicht beteiligt hat, war bisher nicht erfolgreich. Es wurde kein Telekommunikationsunternehmen gefunden, das bereit wäre das Netz zu bauen und zu betreiben. Es gab zwar fünf
Bewerber, vier dieser Bewerber haben allerdings mittlerweile zurückgezogen. Der fünfte Bewerber,
die Telekom, zögert laut Auskunft von Landrat Scherer bei der Gesellschafterversammlung der
BOKG am 29. April 2019, weil die Tiefbaukapazitäten der Telekom derzeit in badenwürttembergischen Regionen außerhalb des Ortenaukreises konzentriert würden. Daher ruht laut
Auskunft der BOKG momentan die Ausschreibung.

2.3

Förderantrag über die BOKG für Breitbandanbindung von Lahrer Schulen

Die Stadtverwaltung Lahr nimmt aktuell die Dienste der BOKG in anderer Art und Weise in Anspruch.
Es gibt einen Sonderaufruf an die Kommunen, die neue und bis zu 90 Prozent der entstehenden
kommunalen Kosten übernehmende Bundes- und Landesförderung für schulische Breitbandan-

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schlüsse zu nutzen. Diese Förderung („Sonderförderaufruf des Bundes zur Breitbandanbindung von
Schulen“) ist getrennt zu sehen vom "Digitalpakt für Schulen in Baden-Württemberg", im Rahmen
dessen an baden-württembergische Kommunen für die elektronische Ausstattung (z.B. mit Tablets
für Schülerinnen und Schüler) an Schulen pauschal Fördergelder fließen sollen.

Daneben gibt es noch die Landesförderung für die Digitalisierung der Schulen in BadenWürttemberg. In einer ersten Fördertranche werden im Juni 2019 landesweit Fördermittel in Höhe
von 75 Mio. Euro auf Basis eines pauschalen Kopfbetrages je Schülerin und Schüler an die kommunalen Schulträger ausgereicht. Hierfür bedarf es weder einer Antragstellung noch eines Verwendungsnachweises.
Aufgrund des „Sonderförderaufrufs des Bundes zur Breitbandanbindung von Schulen“ hat die Stadtverwaltung Mitte April 2019 die BOKG gebeten, für die Lahrer Schulen die Förderfähigkeit von Glasfaseranschlüssen in die Schulgebäude zu prüfen.

Dafür wurde von der Stadtverwaltung eine Übersicht der Lahrer Schulen (mit der Adresse, der jeweiligen Anzahl der Klassenzimmer und der Schüleranzahl der Schule) zusammengestellt und an die
BOKG versandt. Derzeit wird von der BOKG als Dienstleister für die Stadt Lahr das Markterkundungsverfahren für die Lahrer Schulen durchgeführt. Dieses Markterkundungsverfahren läuft im Zeitraum vom 17. Mai 2019 bis zum 12. Juli 2019. Basierend darauf wird von der BOKG ebenfalls als
Dienstleistung für die Stadt Lahr der Förderantrag für den Glasfaserausbau von Lahrer Schulen ausgearbeitet und im Rahmen des dann relevanten Bundesförderprogramms gestellt. Zum aktuellen
Stand der Prüfung der Förderfähigkeit hat die BOKG der Stadt Lahr folgendes mitgeteilt:

-

Grundsätzlich wird geprüft, ob die Schule unterversorgt ist. Schulen gelten als unterversorgt,
wenn neben der Schulverwaltung nicht zumindest pro Klasse oder pro 23 Schüler dauerhaft
eine Datenversorgung von mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung steht.

-

Danach wird geprüft, aus welchem Fördertopf (Sonderaufruf des Bundes für Schulen oder
„normale“ Bundesbreitbandförderung nach dem 6. Aufruf zur Infrastrukturförderung) die Fördermöglichkeit besteht. Der Sonderaufruf für Schulen gilt nur für Gebiete ohne unterversorgte
Haushalte mit einer aktuellen Versorgung unter 30 Mbit/s, in denen private Telekommunikationsunternehmen in den nächsten drei Jahren nicht ausbauen. Sobald unterversorgte Haushalte im Gebiet sind, ist zwingend der 6. Aufruf zur Infrastrukturförderung zu wählen.

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Bevor dann ein Antrag auf Förderung gestellt werden kann, ist in beiden Fällen zwingend ein
Markterkundungsverfahren mit einer Antwortzeit von acht Wochen durchzuführen. Dabei wird
auch gleichzeitig die Versorgungslage der Lahrer Schulen mitabgefragt. Ein Markterkundungsverfahren ist eine Marktbefragung bei privaten Telekommunikationsunternehmen zum
Bestand und zu zukünftigen Ausbauabsichten und Ausbauplanungen. Nur wenn dabei keine
Infrastrukturen existieren oder in den nächsten drei Jahren geplant sind, liegt ein Marktversagen vor. Ansonsten gibt es keine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Fördermitteln.

2.4

Forderung der Stadt Lahr nach einem Sitz im Aufsichtsrat der BOKG

Die Stadtverwaltung Lahr sieht darüber hinaus Änderungsbedarf bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates der BOKG. Dies ist notwendig geworden vor dem Hintergrund, dass die Großen Kreisstädte der Ortenau nach dem in der Gesellschafterversammlung der BOKG am 29. April 2019 beschlossenen Beitritt der Stadt Offenburg zur BOKG weit mehr als ein Drittel der Einwohnerzahl der
Gesellschafter der BOKG vertreten. Daher sollten aus Sicht der Lahrer Stadtverwaltung die Großen
Kreisstädte im Aufsichtsrat angemessener und damit stärker als bisher repräsentiert sein.

Die Stadt Lahr möchte daher zukünftig im Aufsichtsrat der BOKG vertreten sein, zumal wesentliche
Entscheidungen im Aufsichtsrat getroffen werden und in der Gesellschafterversammlung der BOKG
lediglich zur Kenntnis zu nehmen sind. Ein Beispiel hierfür ist der aktuelle Stand des Ausschreibungsverfahrens der BOKG, der in der Gesellschafterversammlung am 29. April 2019 nur zur Information gegeben wurde ohne eine Vorabinformation der Gesellschafterkommunen, die nicht im Aufsichtsrat der BOKG vertreten sind.

Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller hat sich deshalb in einem Brief an Landrat Scherer gewandt und bittet ihn, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Stadt Lahr in Zukunft im Aufsichtsrat der BOKG vertreten sein kann. In einer ersten Antwort hat der Landrat dies allerdings nicht
zugesagt.

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3. Sachstand zum privatwirtschaftlichen Eigenausbau in Lahrer Industriegebieten

Weil bei einem kommunalen Ausbau in der Regel nur dann mit Fördermitteln von Land und Bund zu
rechnen ist, wenn Marktversagen vorliegt, sieht die Maßgabe der Subsidiarität der Stadt Lahr vor,
dass grundsätzlich ein privatwirtschaftlicher Ausbau Vorrang vor einem Ausbau mit öffentlichen Mitteln hat. Falls kein Marktversagen vorliegt, hat auch die BOKG empfohlen, dass ein von der Privatwirtschaft eigenfinanzierter Breitbandausbau Vorrang vor einem Ausbau mit öffentlichen Mitteln haben sollte, wenn durch einen solchen privatwirtschaftlichen Ausbau die kommunalen Zielsetzungen
ohne den Einsatz öffentlicher Mittel erreicht werden können.

In diesem Zusammenhang ist die Entwicklung zu sehen, die auf dem Markt eingetreten ist und über
die erstmals im Juli 2018 im Gemeinderat mit einer Vorlage informiert wurde. Es gab mehrere Kontakte zu Telekommunikationsunternehmen, die beabsichtigen, in Lahrer Industrie- und Gewerbegebieten mit Glasfaser auszubauen. Während Ausbauvorhaben der Telekom und von Unitymedia in
diesen Gebieten nicht konkretisiert wurden, gab es im Jahr 2018 ein konkretes gemeinsames Ausbauvorhaben der Unternehmen „Vodafone“ und „Deutsche Glasfaser“ für die Industrie- und Gewerbegebiete im Westen von Lahr und das Angebot, auf eigene Kosten dort ein Glasfasernetz zu bauen.

Lahrer Unternehmen im Industriegebiet West, im Ost-Areal und im Gewerbegebiet Langenwinkel
wurden im Sommer 2018 direkt gefragt, wer das Angebot von Vodafone für einen Glasfaseranschluss (FTTB-Anschluss) annehmen möchte. Es wurde von Vodafone kommuniziert, dass bei einer
Entscheidung von mehr als 30 Prozent der dortigen Lahrer Unternehmen für einen FTTB-Anschluss
von Vodafone das Unternehmen „Vodafone“ gemeinsam mit dem Unternehmen „Deutsche Glasfaser“ das FTTB-Netz in diesen Gebieten ausbaut und betreibt.

Nachdem die Quote von 30 Prozent in diesen Lahrer Industrie- und Gewerbegebieten nicht erreicht
wurde, hat Vodafone Ende des Jahres 2018 entschieden, den Ausbau des Glasfasernetzes in Lahr
aus Rentabilitätsgründen nicht mehr zusammen mit dem Unternehmen „Deutsche Glasfaser“ zu realisieren. Es erfolgte Anfang des Jahres 2019 eine Änderung der Vodafone-Planung dahingehend,
dass das Unternehmen „Vodafone“ nun gemeinsam mit dem Unternehmen „Fast Opticom“ mit einer
anderen Verlegungstechnik das Netz ebenfalls auf eigene Kosten mit Glasfaser ausbaut. Vodafone
und Fast Opticom verlegen die Glasfaserleitungen in Entwässerungssystemen. Die Installation der
Glasfaserleitungen erfolgt dabei mittels eines Verlegungsverfahrens von sogenannten „Inlinern“ in

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den Abwasserrohren durch den Einsatz von Stahlbändern, die durch eine dauerhafte Innenspannung
an die Kanalrohrwand gedrückt werden.

Die Stadtverwaltung hat den diesbezüglich vorgelegten Vertrag geprüft. Es ist nun tatsächlich im Lahrer Industriegebiet West, im Gewerbegebiet Langenwinkel und in Teilen des Ost-Areals am Flughafen ein „Glasfaserausbau“ sichergestellt. Der Ausbau sieht zudem im Tiefbau eine akzeptable Vorgehensweise hinsichtlich der Verlegungstechnik vor. Es ist darüber hinaus im gemeinsamen Ausbaukonzept von Vodafone mit Fast Opticom kein Einsatz öffentlicher Mittel vorgesehen.

Es wurde in Gremiensitzungen wiederholt über die Glasfaserausbaumaßnahmen von Vodafone berichtet und man hat sich auf die prinzipielle Unterstützung von kommunaler Seite für den Ausbau verständigt. Daher hat Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller den Vertrag zwischen der Stadt Lahr
und Vodafone über die Nutzung des Entwässerungssystems zum Zwecke der Errichtung von Glasfasernetzen unterzeichnet. Der Zweckverband IGP als Träger der Abwasserbeseitigung im West-Areal
am Flughafen beabsichtigt eine eigene weitgehend inhaltsgleiche Vereinbarung mit Vodafone.

Der Glasfaserausbau in den genannten Lahrer Industrie- und Gewerbegebieten westlich der Rheintalbahnstrecke kann laut aktueller Information von Vodafone bereits zum Jahresende 2019 realisiert
werden.

Dr. Wolfgang G. Müller

Dr. Jochen Siegele