Beschlussvorlage (Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahren im Bereich "Seepark")
8. Juli 2019
Beschlussvorlage Amt: 30 Stampf Datum: 11.06.2019 Az.: 321.87 Drucksache Nr.: 162/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 24.06.2019 zur Kenntnis nichtöffentlich Gemeinderat 08.07.2019 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahren im Bereich "Seepark" Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Stadt Lahr und die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH beim Landgericht Offenburg seit Dezember 2018 ein selbstständiges Beweisverfahren gemäß § 485 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zum „Stegmattensee“ durchführen. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 162/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Vom 12.04.2018 bis einschließlich 12.10.2018 fand in Lahr die Landesgartenschau 2018 statt. Zu diesem Zweck wurde im Gewann Stegmatten als wesentlicher Bestandteil der Landesgartenschau ein künstlicher See „Stegmattensee“ auf dem Grundstück FlurstückNr.: 2073 hergestellt. Mit der Planung und Herstellung des „Stegmattensees“ waren folgende Firmen beauftragt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Wald + Corbe GmbH & Co.KG Ingenieurgruppe Geotechnik GbR Wasserwerkstatt GmbH Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH Moser GmbH & Co.KG Johann Joos Tief- und Straßenbau GmbH & Co.KG Vogel-Bau GmbH Bereits bei der ersten teilweisen Befüllung des fertiggestellten „Stegmattensees“ zeigten sich wesentlich höhere Wasserverluste als zunächst angenommen und berechnet. Diese Wasserverluste lagen im Mai 2017 bei ca. dem fünfzehnfachen des prognostizierten Wertes. Sie waren damit so erheblich, dass seitens der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH am 02.05.2017 eine Besprechung mit den beteiligten Fachplanern und Gutachtern einberufen wurde. In dieser Sitzung haben die getroffenen Annahmen zur Dichtigkeit der Seesohle und der seitlichen Dämme, die der gewählten Bauweise zu Grund liegen, seitens der Beteiligten Planer bestätigt. Eine Erklärung für die erheblichen Wasserverluste konnte jedoch nicht gefunden werden. Auf Veranlassung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH wurden Nachuntersuchungen durch das Ingenieurbüro Geotechnik durchgeführt. Aus dem erstellten Prüfbericht vom 27.09.2017 geht eindeutig hervor, dass die für die Seekonstruktion eingebauten Bodenmaterialien keine ausreichende Dichtigkeit aufweisen. Das mittlerweile eingeleitete Verfahren soll nun gerichtlich die Fehlerquelle identifizieren und aufzeigen, gegen welche Beteiligten mögliche Regressansprüche der Stadt Lahr und der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH denkbar sind. Begründung: Aufgrund des o.g. Sachverhaltes wird vermutet, dass die Leistungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung des „Stegmattensees“ erbracht wurden, mit Mängeln behaftet sind. Bisher war keine der beteiligten Parteien zur Mängelbeseitigung bereit. Alle beteiligten Parteien bestreiten eine Verantwortlichkeit. Zur Klärung des Sachverhaltes und zur Sicherung eventueller Mängelbeseitigungs- bzw. Schadensersatzansprüche wurde seitens der Stadt Lahr und der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH im Dezember 2018 beim Landgericht Offenburg ein Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens gestellt auch um die Hemmung von Mangelgewährleistungsfristen herbeizuführen. In diesem selbstständigen Beweisverfahren sollen die nachfolgend genannten Fragen durch Hinzuziehung eines unabhängigen Sachverständigen gerichtsfest geklärt werden: 1. In welchem Umfang überschreiten die Sickerwasserverluste die nach der Planung zu erwartenden Sickerwasserverluste? Drucksache 162/2019 Seite - 3 - 2. Worauf sind diese zusätzlichen Sickerwasserverluste zurückzuführen? Liegt ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Baukunst vor? 3. Handelt es sich um planerische und/oder handwerkliche Fehler? 4. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Mängel zu beheben? 5. Welche Kosten sind für eine fachgerechte Mängelbeseitigung erforderlich? Kosten: Aufgrund des vom Landgericht Offenburg am 15.04.2019 ergangenen Beschlusses war es erforderlich, dass sowohl die Stadt Lahr als auch die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH jeweils 2.500,00 Euro als Vorschuss an den gerichtlich bestellten Sachverständigen überweisen. Mit der gerichtlichen Verfügung vom 31.05.2019 wurden weitere 3.100,00 Euro als Vorschuss für das zu erstellende Sachverständigen Gutachten gefordert. Diese Kosten tragen die Stadt Lahr und die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH jeweils zur Hälfte. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 1.550,00 Euro je Antragssteller. Zu evtl. später im Verfahren noch zu zahlenden Beträgen, lässt sich momentan keine Aussage treffen. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Mats Tilebein Justiziar