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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2019) Ausbau der Gehweganlagen im Zuge der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Reichenbach)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Birk

Datum: 18.04.2019 Az.: 60/605
Lau/Bi

Drucksache Nr.: 111/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

06.05.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

302

20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2019)
Ausbau der Gehweganlagen im Zuge der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Reichenbach

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2019 bei der Finanzposition
2.6300.950000/608 (Gemeindestraßen - Ortsdurchfahrt Reichenbach: Ausbau der
Gehweganlagen)) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 688.000,- EUR.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt vorläufig durch eine im Vergleich zur Planung
2019 erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 111/2019

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Sachdarstellung:
Die Stadt Lahr und das Regierungspräsidium Freiburg planen gemeinsam den Umbau und die Sanierung der Ortsdurchfahrt Reichenbach (B 415).
Die Baukosten werden wie folgt aufgeteilt: Kostenträger für die Fahrbahnsanierung ist das Regierungspräsidium Freiburg, während die Kosten für den Ausbau der Gehweganlagen von der Stadt
Lahr getragen werden.
Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung des Fahrbahnbelages, die Verschiebung der Gradiente
der Straße zu Gunsten eines breiteren Gehweges (Mindestbreite 1,50m), die Erneuerung der Gehwege auf beiden Seiten sowie den barrierefreien Umbau der 6 vorhandenen Bushaltestellen.
Die Ausführungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen sind in der Fertigstellungsphase. Zudem
wurden bereits die Verkehrsregelung (Umleitung) während der Maßnahme und die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Straßenbauamt erarbeitet.
Im Rahmen der Umleitungsplanung wurde festgelegt, dass während des Betriebes der Kindertagesstätte kein Umleitungsverkehr an dieser Stelle vorbeigeführt werden darf. Mit der Kita-Leitung konnte
vereinbart werden, dass in den gesamten Schulsommerferien (29.07.- 10.09.2019) kein Betrieb im
Gebäude stattfinden wird. Aus diesem Grund wurde im Bauzeitenplan der erste Bauabschnitt von der
Wittumstraße bis zur Gereutertalstraße fest eingeplant.
Im Rahmen der Kostenberechnung hat sich auf Grundlage aller Erkenntnisse leider herausgestellt,
dass die im Haushaltsplan 2019 für die Maßnahme in Höhe von 750.000.- EUR veranschlagten
Haushaltsmittel nicht ausreichend sind.
Die Gesamtmehrkosten belaufen sich auf ca. 760.000.- EUR und setzen sich wie folgt zusammen:


Verkehrsführung (Umleitung) Mehrkosten für die Stadt von ca. 200.000.- EUR. Für die Durchführung der Baumaßnahme sind zwei Lichtsignalanlagen (LSA) notwendig. Im direkten Bereich der
Baustelle befindet sich eine LSA ohne Bedienung um den ÖPNV im Gegenverkehr durchzuleiten.
Hier werden separate Sender für die Fahrtrichtung Lahr benötigt, da normal die Baustelle im Einbahnverkehr in Richtung Seelbach passiert wird. Der Individualverkehr stadteinwärts wird ansonsten über Umleitungsstrecken innerorts geleitet. Auf Grund mehrjähriger Erfahrungen mit
Baustellen auf der B 415 ins Schuttertal hat die Verwaltung (Stadtbauamt, Straßenverkehrsbehörde) mit der Polizei einvernehmlich eine Lösung erarbeitet. Hieraus resultiert die zweite LSA
mit Bedienung im Schichtbetrieb zur Kontrolle des Schwerlastverkehrs, da eine generelle großräumige Umleitung eingerichtet werden soll. Lediglich Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung
dürfen diese LSA passieren. Sollte sich nach einiger Zeit zeigen, dass hier kein Bedarf mehr besteht, wird über das weitere Vorgehen gemeinsam entschieden, um dann Kosten einzusparen.



Da die Verschiebung der Straßengradiente auf Grund der Richtlinien konformen Gehwegverbreiterung zustande kam, muss die Stadt hierfür laut Ortsdurchfahrtenrichtlinien (III/12(4)) die gesamten Planungskosten übernehmen. Dies wurde in der Kostenschätzung nicht berücksichtigt und
beläuft sich auf ebenfalls ca. 200.000.- EUR Mehrkosten.



Durch die vorgenannte Umplanung sind vermehrte Eingriffe in den Unterbau des Straßenkörpers
notwendig (Bodenaustausch, Entsorgung kontaminiertes Material), was zu ca. 135.000.- EUR
Mehrkosten führt.



Im Rahmen der Ausführungsplanung hat sich ergeben, den Ausbauabschnitt zu Gunsten des
Gesamtbildes der Ortsdurchfahrt im Westen (Querungshilfe Penny-Markt) als auch im Osten

Drucksache 111/2019

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(Kreisverkehr Hexenmatt) auszuweiten, ca. 50.000,- EUR Mehrkosten.


Durch die allgemeine Kostensteigerung in der Bauwirtschaft und daraus resultierenden Erfahrungen aus aktuellen Submissionsergebnissen ergeben sich weitere ca. 175.000.- EUR Mehrkosten.

Zur Senkung des vorbezifferten Mittelmehrbedarfes in Höhe von 760.000,- EUR unterbreitet die Verwaltung folgende Vorschläge:


Entfall des Gehwegausbaus auf der Westseite zwischen der Querungshilfe (Penny-Markt) und
der Giesenstraße. Für Fußgänger besteht die Möglichkeit der Mitbenutzung des vorhandenen,
parallel zur Bundesstraße B 415 verlaufenden Wirtschaftsweges. Einsparung ca. 50.000.- EUR.



Haushaltsrest (bis dato noch nicht beschlossen) über 22.000,- EUR bei der Finanzposition
2.6300.950000/608 (Gemeindestraßen – Ortsdurchfahrt Reichenbach: Ausbau der Gehweganlagen).

Unter Berücksichtigung dieser beiden Vorschläge reduziert sich der Mittelbedarf um 72.000,- EUR,
so dass letztlich zu bewilligende Mehrausgaben in Höhe von 688.000,- EUR verbleiben.
Es wird gebeten dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Udo Lau