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Beschlussvorlage (Zuschuss für den Förderverein für das Reichenbacher Schwimmbad im Jahr 2019)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 622
Sester

Datum: 07.05.2019 Az.: 62/622/Ses

Drucksache Nr.: 125/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Reichenbach

04.06.2019

vorberatend

öffentlich

Haupt- und Personalausschuss

24.06.2019

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

08.07.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Zuschuss für den Förderverein für das Reichenbacher Schwimmbad im Jahr 2019

Beschlussvorschlag:

Dem Förderverein für das Reichenbacher Schwimmbad wird der Zuschuss in Höhe
von 34.500 € für die Badesaison 2019 ausbezahlt.
Der Überlassungsvertrag für das Reichenbacher Schwimmbad wird für die Zukunft
entsprechend angepasst

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 125/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Der Förderverein für das Reichenbacher Schwimmbad wurde im Jahr 1993 gegründet mit
dem Zweck, die Stadt Lahr durch freiwilliges Engagement seiner Mitglieder und der Bevölkerung bei der Erhaltung, dem Betreiben und dem dauerhaften Unterhalten des Schwimmbades im Stadtteil Reichenbach zu unterstützen.
Zwischen der Stadt Lahr und dem Förderverein für das Reichenbacher Schwimmbad wurde
im Jahr 1997 ein Vertrag zum Betrieb des Reichenbacher Schwimmbades geschlossen. Die
Modalitäten der Überlassung des Bades an den Verein werden in diesem Vertrag geregelt.
Im Vertrag findet sich folgende Regelung:
§ 3 Abs. 2:
Der Verein stellt auf eigene Kosten das Personal. Die Stadt Lahr stellt, beschränkt auf die jeweilige Badesaison, im Rahmen eines abzuschließenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrages eine/-n Schwimmeistergehilfin/-en zur Verfügung. Die Kosten hierfür trägt der Verein. Ein
Anspruch auf Gestellung besteht nicht.
§ 11
1. Der Verein erhält seitens der Stadt für jede Badesaison einen Zuschuss in Höhe von DM
60.000,--. Die Personalkosten der/s nach § 3 Abs. 2 Satz 2 dieses Vertrages zu stellenden
Schwimmeistergehilfin/-en werden auf den jährlichen Zuschuss in Anrechnung gebracht.
5. Im Fall der Nichtverfügbarkeit einer/-s nach § 3 Abs. 2 Satz dieses Vertrages zu stellenden
Schwimmeistergehilfin/-en wird die Zuschusshöhe neu festgesetzt. Sie orientiert sich in
diesem Fall am Umfang der der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Badezeit im
Verhältnis zur Gesamtöffnungszeit des Bades.
Der Förderverein des Reichenbacher Schwimmbades hat in einer Pressemitteilung im April
2019 mitgeteilt, dass in diesem Jahr das Schwimmbad nur Vereinsmitgliedern offen stehen
wird.
Ein öffentlicher Badebetrieb wird nicht stattfinden, da keine Bäderfachangestellten zur Verfügung stehen. Diese wären für einen öffentlichen Badebetrieb zwingend erforderlich.
Entsprechend der oben aufgeführten vertraglichen Regelung des § 11 Abs. 5 ist der Zuschuss daher neu festzusetzen.
Dem Verein wurde, um den Weiterbetrieb des Schwimmbades zu ermöglichen, bereits ein
Teilbetrag des Zuschusses in Höhe von 12.500 € unter Vorbehalt ausbezahlt. Dies entspricht
dem mittlerweile durch Gemeinderatsbeschluss angepassten Zuschuss in Höhe von 34.500 €
abzüglich den geschätzten Personalkosten für einen Fachangestellten für Bäderbetriebe in
Höhe von 22.000 €.
Der Verein bittet darum, dass der Zuschuss ungeachtet der vertraglichen Regelung auch in
diesem Jahr in voller Höhe von 34.500 € ausbezahlt wird. Zwar erfolgt in diesem Jahr kein öffentlicher Badebetrieb, das Bad wird aber von den Vereinsmitgliedern rege benutzt. Im Jahr
2018 hatte das Bad 1.663 Mitglieder und insgesamt 3.789 Besucher in den Monaten Mai bis
September.
Der bestehende Vertrag würde, um eine Auszahlung auch in den folgenden Jahren zu ermöglichen, für die Zukunft entsprechend angepasst werden.

Tilman Petters

Ralph Brucker