Beschlussvorlage (Richtlinie Hebammenförderung)
Vorlage: Richtlinie zur Regelung der Gewährung von Betreuungsgeld für die Vor- und Nachsorge (ohne Geburtshilfe) durch freiberufliche Hebammen
20. Mai 2019
Beschlussvorlage (Richtlinie zur Regelung der Gewährung von Betreuungsgeld für die Vor- und Nachsorge (ohne Geburtshilfe) durch freiberufliche Hebammen)
Beschlussvorlage (Antragsformular Hebammenförderung)
Beschlussvorlage (Information zur Datenerhebung Hebammenförderung)
Beschlussvorlage (Richtlinie Hebammenförderung)
20. Mai 2019
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RiLi - Hebammenförderung Stadtverwaltung Lahr Richtlinie zur Regelung der Gewährung von Zuwendungen für freiberufliche Hebammen - RiLi Hebammenförderung bei der Stadtverwaltung Lahr Stand: 24.04.2019 Zuständig: Abt. 50/502 Richtlinie Hebammenförderung Richtlinie zur Regelung der Gewährung von Zuwendungen für freiberufliche Hebammen - RiLi Hebammenförderung bei der Stadtverwaltung Lahr Inhalt 1. 2. 3. 4. 5. 6. Ziele der Richtlinie……………………………………………………. Geltungsbereich………………………………………………………. Budget/Finanzierung…………………………………………………. Grundsätze der Hebammenförderung …………………………….. Verfahren………………………………………………………………. Inkrafttreten……………………………………………………………. Stand: 24.04.2019 2 Richtlinie Hebammenförderung 1. Ziele der Richtlinie - Im Vordergrund steht die Unterstützung werdender Mütter und deren Familien durch die umfassende Beratung und Betreuung in der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett durch freiberufliche Hebammen. Insbesondere die Sicherstellung der permanenten Rufbereitschaft in der Vor- und Nachsorge (ohne Geburtshilfe) für werdende Mütter, soll gefördert werden. 2. Geltungsbereich - Diese Richtlinie gilt für alle werdenden Mütter, die ihren Wohnsitz in Lahr haben und die Leistung der permanenten Rufbereitschaft in der Vor- und Nachsorge der Geburt (ohne Geburtshilfe) durch freiberufliche Hebammen in Anspruch nehmen. 3. Budget/Finanzierung - Mit Beschluss des Gemeinderates vom 17.12.2018 gewährt die Stadt Lahr als freiwillige Leistung eine Zuwendung von 50,00 Euro pro Kind der werdenden Mutter, die die o.g. Leistung in Anspruch nimmt. - Für die Jahre 2019, 2020 und 2021 werden Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro pro Jahr im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitgestellt. 4. Grundsätze der Hebammenförderung - Die Zuwendung von 50,00 Euro wird pro Kind der werdenden Mutter gewährt. Bei Mehrlingsgeburten besteht ein Anspruch auf einen entsprechenden Mehrbetrag. - Über die Zuwendungsgewährung entscheidet das Amt für Soziales, Schulen und Sport nach Abgabe des entsprechenden Antragsformulars. Alle eingehenden Anträge werden geprüft. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt zweimal jährlich an die Hebammen. - Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung soll die Zuwendung in Höhe von 50,00 Euro direkt an die jeweilige Hebamme ausbezahlt werden. - Bei der Zuwendung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Lahr. Daher besteht kein Rechtsanspruch. - Der Antrag auf Gewährung des Betreuungsgeldes wird erst nach Abschluss der Erbringung der Leistung durch die Hebamme abgerechnet. Stand: 24.04.2019 3 Richtlinie Hebammenförderung - Rechtzeitig vor Ablauf der Laufzeit ist von den Hebammen ein Erfahrungsbericht vorzulegen, um die Unterstützung auf ihre Wirksamkeit zu evaluieren und die Notwendigkeit der Fortführung bei gegebenenfalls veränderten bundesrechtlichen Rahmenbedingungen festzustellen. 5. Verfahren - Die werdende Mutter erhält das Antragsformular auf Nachfrage bei der Stadtverwaltung Lahr, Amt für Soziales, Schulen und Sport oder bei der zuständigen Hebamme bzw. zum Download auf der städtischen Homepage. - Durch die Hebamme ist das Antragsformular gemeinsam mit der werdenden Mutter auszufüllen. - Nach Erbringung der Leistungen der Vor- und Nachsorge kann die Hebamme den Antrag auf Betreuungsgeld bei der Stadtverwaltung Lahr, Amt für Soziales, Schulen und Sport, abrechnen. 6. Inkrafttreten Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft. Sie kann jederzeit mit sofortiger Wirkung vom Oberbürgermeister widerrufen werden. Lahr/Schwarzwald, 20. Mai 2019 Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Stand: 24.04.2019 4