Beschlussvorlage (Dienstleistungsvertrag Güterverkehrsterminal)
3. Juni 2019
Beschlussvorlage Amt: OB Büro Siegele Datum: 26.02.2019 Az.: Drucksache Nr.: 66/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 20.05.2019 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 03.06.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 20 30 61 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Dienstleistungsvertrag Güterverkehrsterminal Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages (DLV) zwischen der Stadt Lahr und der IGZ GmbH zur Übertragung der Aufgaben zur Schaffung der Rahmenbedingungen für ein Güterverkehrsterminal (GVT) zu. Anlage(n): Anlage_DLV_GVT BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 66/2019 Seite - 2 - Begründung: I. Ausgangslage Die am 28. Januar 2016 vom Bundestag beschlossene autobahnparallele Trassierung der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Riegel bietet die Möglichkeit im Bereich des Flughafenareals Lahr, zwischen der Bundesautobahn A5 und dem Zweckverbandsgelände IGP ein Güterverkehrsterminal (GVT) zu errichten. Die Realisierung eines GVTs wurde bereits am 10.11.2014 vom Gemeinderat als grundsätzliches Ziel befürwortet und am 15.10.2018 von der Stadt Lahr im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses erneut als verbindliches Entwicklungs- und Planungsziel erklärt. Darüber hinaus ist die Flächenentwicklung zwischen Zweckverbandsareal und BAB 5 auch als Teil der Gesamtentwicklung des startkLahr-Areals zu sehen. In diesem Zusammenhang haben am 26.11.2018 die IGZ-Gesellschafter beschlossen, die Realisierung eines GVTs entsprechend des Entwicklungsauftrages der IGZ GmbH zu befördern und anzustreben. Sowohl die IGZ GmbH als auch die Stadt Lahr erklärten sich in der Gesellschafterversammlung vom 26.11.2018 bzw. in der Gemeinderatsitzung vom 15.10.2018 damit einverstanden, dass zwischen den o.g. Parteien ein Dienstleistungsvertrag zur Übertragung der Aufgaben zur Schaffung der Rahmenbedingungen für ein GVT auf Basis der in den Sitzungsvorlagen benannten Eckpunkte geschlossen wird. II. Dienstleistungsvertrag zwischen Stadt Lahr und IGZ GmbH 1. Vorteile eines DLV zur Übertragung von Aufgaben Beim Thema multimodaler Verkehr arbeiten die Stadt Lahr und die IGZ GmbH schon immer sehr eng zusammen. Die IGZ GmbH übernahm und übernimmt in Abstimmung mit der Stadt Lahr weitgehend die Bearbeitung dieser Aufgaben, sei es als Sub-Partnerin bei CODE24, als Dienstleisterin für das ERFLS-Projekt oder als Koordinierungsstelle für das GVT allgemein. Daher besteht auch weiterhin die Absicht, gemeinsam den Weg Richtung GVT weiterzugehen und das Projekt weiter voranzubringen. Die Etablierung eines Güterverkehrsterminals dient der weiteren Entwicklung hin zu einem Gewerbeund Industriezentrum und entspricht somit dem Gesellschaftszweck der IGZ GmbH. Sie ist zuständig für die Entwicklung des Flughafengeländes und kann hierzu sämtliche Maßnahmen ergreifen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich sind. Insofern erfolgt die Einbindung der IGZ GmbH auch als zentrale Entwicklungsgesellschaft für das Areal. Dies ermöglicht zugleich eine direkte Einbindung in die gesamte Flächenentwicklungspolitik für die gewerblich-industriellen Flächen des Zweckverbandes und der Stadt Lahr. Überdies verfügt die IGZ GmbH über ein breites und wirksames Netzwerk, bestehend aus dem Bereich Logistik und Mobilität, Unternehmen, Verbänden, Regierungsvertretern und sonstigen Interessensgruppen. Dieses Kommunikationsnetzwerk auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene soll weiter ausgebaut und intensiviert werden. Drucksache 66/2019 Seite - 3 - Aus Effizienzgründen wird vorgeschlagen, dass die IGZ GmbH die im Rahmen der Schaffung der Rahmenbedingungen für ein GVT anstehenden Aufgaben per Dienstleistungsvertrag (DLV) von der Stadt Lahr übernimmt. Wenn sich die Konditionen ändern sollen, muss auch der DLV angepasst werden. 2. Regelungen des DLV Laufzeit Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt rückwirkend zum 01.01.2019 und ist unbefristet. Die Kündigung kann mit einer Frist von einem Jahr zum 31.12. eines jeden Jahres erfolgen. Vergütung der Dienstleistung Die Stadt vergütet der IGZ GmbH für die Aufgabenwahrnehmung einen Kostenansatz in Höhe von € 30.000 p.a.. Der Betrag umfasst in etwa 50% einer bereits vorhandenen Stelle, die bislang über das ERFLS-Projekt schon von der Stadt Lahr finanziert worden ist, sowie anteilige Raum-, Verwaltungsund Reisekosten der IGZ GmbH. Die Unterstützung der IGZ GmbH bei der Umsetzung eines GVTs ist als Teil des Entwicklungsauftrages der IGZ GmbH zu verstehen. Insoweit erfolgt keine weitere Kostenerstattung, bspw. für Kosten des Geschäftsführers. Neu entstandene Verpflichtungen schließt die IGZ GmbH nach Abstimmung mit der Stadt Lahr in eigenem Namen auf Kosten der Stadt Lahr ab. Auftragsvergaben an Dritte werden der IGZ GmbH im Rahmen des dafür vorgesehenen städtischen Haushaltbudgets erstattet. Information und Einbindung Die laufende Information über alle grundsätzlichen und/oder bedeutenden Entwicklungen und Entscheidungen wird von der IGZ GmbH sichergestellt (siehe § 3 Informations- und Mitwirkungspflichten DLV). Die seitens der Stadt Lahr im Rahmen des Projektes ERFLS eingerichtete Arbeitsgruppe wird auch für die weitere Entwicklung des Güterverkehrsterminals fortgeführt werden. Diese wird weiterhin geschäftsführend von der IGZ GmbH geleitet werden. Projektentwicklungsgesellschaft Die Prüfung und Umsetzung eines GVTs erfordert eine zentrale und fachliche Steuerung, welche an eine zu gründende Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) übertragen werden soll, die den Gesamtprozess hin zu einem GVT koordiniert. Zu Beginn kann die PEG auch zu 100% eine städtische Tochtergesellschaft sein. Aufgaben, die sich aus dem operativen Geschäft der PEG ergeben, sollen auf die IGZ GmbH übertragen werden. Sonstiges In der Gesellschafterversammlung der IGZ GmbH am 20.02.2019 hat Oberbürgermeister Dr. Müller dem Dienstleistungsvertrag vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates zugestimmt. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Tilman Petters Bürgermeister Drucksache 66/2019 Seite - 4 -