Beschlussvorlage
Amt: 30
Stampf
Datum: 11.06.2019 Az.: 022.22
Drucksache Nr.: 163/2019
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
24.06.2019
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
08.07.2019
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Änderung des § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt
Lahr/Schwarzwald
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung von § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung des
Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald. Die Änderung des § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung erfolgt in folgendem Wortlaut:
Neue Fassung:
§5
Ältestenrat
(1)
Der vom Gemeinderat gebildete Ältestenrat setzt sich aus dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin mit dem Vorsitz und jeweils einem Mitglied der Fraktionen, das der oder die Fraktionsvorsitzende bzw. der Sprecher
oder die Sprecherin der Fraktion sein soll, sowie je einem weiteren Mitglied von
Fraktionen mit mindestens fünf Mitgliedern zusammen. Die Beigeordneten
nehmen an den Sitzungen teil.
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 163/2019
Seite - 2 -
Bisherige Fassung:
§5
Ältestenrat
(1)
Der vom Gemeinderat gebildete Ältestenrat setzt sich aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und jeweils einem Vertreter der Fraktionen, der der
Fraktionsvorsitzende bzw. der Sprecher der Fraktion sein soll, sowie je einem
weiteren Vertreter von Fraktionen mit mehr als sechs Mitgliedern zusammen.
Die Beigeordneten nehmen an den Sitzungen teil.
Sachdarstellung:
Aufgrund des Ausgangs der kürzlich stattgefundenen Kommunalwahl, ergibt sich folgende
Zusammensetzung des neu gewählten Gemeinderats:
SPD:
LLL:
Grüne:
TSP:
CDU:
FWV:
FDP:
AFD:
6 Sitze
2 Sitze
6 Sitze
1 Sitz
5 Sitze
6 Sitze
3 Sitze
3 Sitze
Auf Basis dieses Ergebnisses werden Inhalt und Wortlaut des bisherigen § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Lahr/Schwarzwald auf Anregung der Grünen
geändert.
Um den Wählerwillen auch in der Zusammensetzung des Ältestenrats abzubilden, ist es
sinnvoll eine Änderung des § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung mit der Folge herbeizuführen,
dass sich der Ältestenrat wie folgt zusammensetzt:
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•
•
•
•
•
•
Oberbürgermeister
2 Fraktionsmitglieder der SPD
2 Fraktionsmitglieder der Grünen
2 Fraktionsmitglieder der CDU
2 Fraktionsmitglieder der FWV
1 Fraktionsmitglied der FDP
1 Fraktionsmitglied der AFD
1 Fraktionsmitglied der Linken Liste/Tierschutzpartei
Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister
Mats Tilebein
Justiziar