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Beschlussvorlage (Information zur Datenerhebung Hebammenförderung)

                                    
                                        Stadt Lahr/Schwarzwald
Information zur Datenerhebung
(Datenschutzinformation)

Seit dem 25.05.2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft und
unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten anzuwenden. Mit den folgenden Informationen möchten wir
Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Lahr und
Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben.
Antrag
auf Gewährung von Betreuungsgeld für die Vor- und Nachsorge (ohne Geburtshilfe) durch
freiberufliche Hebammen
Stadtverwaltung Lahr/Schwarzwald
Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller
Verantwortliche/r nach Art. Rathausplatz 4
77933 Lahr
4 Nr. 7 DSGVO
07821/910-00
Email: info@lahr.de
Behördliche/r
Tel.: 07821/910-0196
Datenschutzbeauftragte/r
Email: datenschutz@lahr.de
Entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO liegt eine Einwilligung der
Mutter und der Hebamme vor. Danach werden personenbezogene
Zweck der
Daten zum Zweck der Gewährung von Betreuungsgeld für die Vor- und
Datenverarbeitung,
Nachsorge (ohne Geburtshilfe) durch freiberufliche Hebammen erhoben
Rechtsgrundlage
und verarbeitet.
Empfänger oder Kategorie
von Empfängern der Daten
(Stellen, denen die Daten
offengelegt werden)

Die Daten werden aufgrund Ihrer Zustimmung ausschließlich zur Prüfung
der erbrachten Leistung innerhalb der Stadtverwaltung Lahr verwendet.

Übermittlung der Daten an
Drittstaaten

Nein

geplante Speicherungsdauer 10 Jahre
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadtverwaltung
Lahr/Schwarzwald Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener
Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16
DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung
der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen
Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die
Betroffenenrechte

bereitgestellten personenbezogenen Daten gemäß Art. 20 DSGVO zu
erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO
Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten
können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe
können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart,
poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Verpflichtung zur
Bereitstellung der Daten
oder Freiwillige
Bereitstellung der Daten
und
Folgen der Verweigerung

Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck
erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit
nicht einverstanden, kann keine Gewährung von Betreuungsgeld für die
Vor- und Nachsorge (ohne Geburtshilfe) durch freiberufliche Hebammen
erfolgen.

Falls die Daten nicht bei der
betroffenen Person, sondern Nein
bei Dritten erhoben wurden
automatisierte
Entscheidungsfindung
einschließlich Profiling

Nein