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Beschlussvorlage (Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen - Finanzierung der vorbereitenden Maßnahmen zur Umsetzung der zukünftigen Regelung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Stehr

Datum: 06.02.2019 Az.: - 0692/MS

Drucksache Nr.: 23/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

25.02.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

302

605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen
- Finanzierung der vorbereitenden Maßnahmen zur Umsetzung der zukünftigen
Regelung

Beschlussvorschlag:

Die im Haushaltsplan 2019 unter der Finanzposition 2.6300.950000-092 "Gemeindestraßen – Fußverkehrsinfrastruktur" mit einem Sperrvermerk versehenen Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 EUR werden für die Umsetzung der Maßnahme freigegeben.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 23/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Am 5. Februar 2019 hat der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten über die
Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen beraten und die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise befürwortet (siehe Drucksache Nr. 142/2018 1. Ergänzung).
In der Beschlussvorlage wurde in Beschlussvorschlag Nr. 9 wie folgt auf die Finanzierung eingegangen:
„Zur Umsetzung der Maßnahme (Beschilderungen, Markierungen, Bordsteinabsenkungen) sind Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 EUR im Haushaltsplan 2019 unter
der Finanzposition 2.6300.950000-092 enthalten, die mit einem Sperrvermerk versehen sind. Vor Inanspruchnahme dieser Haushaltsmittel wird die Verwaltung mit einer
gesonderten Sitzungsvorlage einen Beschluss des Technischen Ausschusses über
eine entsprechende Mittelfreigabe einholen.“
Der von der Verwaltung vorgeschlagenen und vom Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten einstimmig befürworteten Vorgehensweise wird mit dieser Beschlussvorlage nachgekommen. Um eine möglichst schnelle Mittelfreigabe bewirken zu können,
erfolgt die Beratung der Vorlage jedoch direkt im Gemeinderat und nicht in einer
deutlich späteren Sitzung des Technischen Ausschusses.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das
Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen
Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.