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Beschlussvorlage (1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE - Vereinbarung zwischen Fa. Padberg, Fa. Eichner, Fa. Surbeck-Koch Vermögens- beteiligungsgesellschaft und der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 14.05.2019 Az.: - 0687/Lö

Drucksache Nr.: 129/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

03.06.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

-----------

Betreff:

1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
- Vereinbarung zwischen Fa. Padberg, Fa. Eichner, Fa. Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft und der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:

Der Vereinbarung vom 10. bzw. 13. Mai 2019 zwischen den Firmen Padberg, Eichner, Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft und der Stadt Lahr wird zugestimmt. Sie wird damit wirksam.

Anlage(n):
- Vereinbarung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 129/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Nach der Offenlage des Bebauungsplanes im August und September 2018 war das Verfahren insbesondere durch Einwendungen der benachbarten Firmen Aldi und Padberg ins Stocken geraten. Diverse Fachgutachten waren daraufhin zu ergänzen bzw. neu zu erstellen. Dies mündete in die vom
Gemeinderat in einer Sondersitzung am 15. April 2019 beschlossene verkürzte 2. Offenlage, die am
8. Mai 2019 endete.
Parallel dazu liefen seit dem Jahreswechsel langwierige und kontroverse Verhandlungen, die insbesondere den Umfang und die Kostenübernahme zu immissionstechnischen Maßnahmen zum Inhalt
hatten.
Nun haben die Kindertagesstätte und die Grundschulerweiterung an der Willy-Brandt-Straße eine
entscheidende Hürde genommen. Am 10. bzw. 13. Mai 2019 konnte die Vereinbarung zum Thema
Emissionen/Immissionen zwischen der Firma Padberg, den Herren Surbeck und Koch als Investoren
sowie der Stadt Lahr unterzeichnet werden. Sie stellt für die Stadt einen guten Kompromiss dar und
ist als Anlage beigefügt. Gemäß § 12 ist ihre Wirksamkeit jedoch aufschiebend bedingt durch die Zustimmung des Gemeinderates. Nähere Informationen zum Inhalt und Verfahren wurden bereits in der
nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 22. Mai 2019 gegeben.
Außerdem zog die Firma Padberg am 13. Mai 2019 ihre Einwendungen gegen den Bebauungsplan
sowie den Bauantrag zurück und verzichtete schriftlich darauf, in der Zukunft rechtlich dagegen vorzugehen.
Weiter haben die Herren Surbeck und Koch den Städtebaulichen Vertrag unterzeichnet, der im Wesentlichen diverse Kostentragungsregelungen und die Einhaltung der Sozialwohnungsquote enthält.
Diesen Vertrag hat der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 6. Mai 2019 einstimmig beschlossen.
Nachdem während der 2. Offenlage des Bebauungsplans keine Stellungnahmen vorgebracht wurden, die neue Sachverhalte oder Anregungen beinhalten, ist der Stand der Planreife nach § 33 (1)
BauGB erreicht. Damit konnte die Baugenehmigung erteilt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, der Vereinbarung zuzustimmen und damit ihre Wirksamkeit in Kraft zu
setzen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.