Beschlussvorlage (1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE - Vereinbarung zwischen Fa. Padberg, Fa. Eichner, Fa. Surbeck-Koch Vermögens- beteiligungsgesellschaft und der Stadt Lahr)
3. Juni 2019
Beschlussvorlage Amt: 61 Löhr Datum: 14.05.2019 Az.: - 0687/Lö Drucksache Nr.: 129/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 03.06.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ----------- Betreff: 1. Teilbebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE - Vereinbarung zwischen Fa. Padberg, Fa. Eichner, Fa. Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft und der Stadt Lahr Beschlussvorschlag: Der Vereinbarung vom 10. bzw. 13. Mai 2019 zwischen den Firmen Padberg, Eichner, Surbeck-Koch Vermögensbeteiligungsgesellschaft und der Stadt Lahr wird zugestimmt. Sie wird damit wirksam. Anlage(n): - Vereinbarung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 129/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Nach der Offenlage des Bebauungsplanes im August und September 2018 war das Verfahren insbesondere durch Einwendungen der benachbarten Firmen Aldi und Padberg ins Stocken geraten. Diverse Fachgutachten waren daraufhin zu ergänzen bzw. neu zu erstellen. Dies mündete in die vom Gemeinderat in einer Sondersitzung am 15. April 2019 beschlossene verkürzte 2. Offenlage, die am 8. Mai 2019 endete. Parallel dazu liefen seit dem Jahreswechsel langwierige und kontroverse Verhandlungen, die insbesondere den Umfang und die Kostenübernahme zu immissionstechnischen Maßnahmen zum Inhalt hatten. Nun haben die Kindertagesstätte und die Grundschulerweiterung an der Willy-Brandt-Straße eine entscheidende Hürde genommen. Am 10. bzw. 13. Mai 2019 konnte die Vereinbarung zum Thema Emissionen/Immissionen zwischen der Firma Padberg, den Herren Surbeck und Koch als Investoren sowie der Stadt Lahr unterzeichnet werden. Sie stellt für die Stadt einen guten Kompromiss dar und ist als Anlage beigefügt. Gemäß § 12 ist ihre Wirksamkeit jedoch aufschiebend bedingt durch die Zustimmung des Gemeinderates. Nähere Informationen zum Inhalt und Verfahren wurden bereits in der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 22. Mai 2019 gegeben. Außerdem zog die Firma Padberg am 13. Mai 2019 ihre Einwendungen gegen den Bebauungsplan sowie den Bauantrag zurück und verzichtete schriftlich darauf, in der Zukunft rechtlich dagegen vorzugehen. Weiter haben die Herren Surbeck und Koch den Städtebaulichen Vertrag unterzeichnet, der im Wesentlichen diverse Kostentragungsregelungen und die Einhaltung der Sozialwohnungsquote enthält. Diesen Vertrag hat der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 6. Mai 2019 einstimmig beschlossen. Nachdem während der 2. Offenlage des Bebauungsplans keine Stellungnahmen vorgebracht wurden, die neue Sachverhalte oder Anregungen beinhalten, ist der Stand der Planreife nach § 33 (1) BauGB erreicht. Damit konnte die Baugenehmigung erteilt werden. Die Verwaltung schlägt vor, der Vereinbarung zuzustimmen und damit ihre Wirksamkeit in Kraft zu setzen. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.