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Beschlussvorlage (Scheffel-Gymnasium Wasserschaden im Erdgeschoss: Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben Mittelumschichtung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 (KInvFG II))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 603
Horn

Datum: 29.05.2019 Az.: 60/603TGM- Drucksache Nr.: 142/2019
Ka/AH

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

24.06.2019

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

08.07.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Scheffel-Gymnasium
1. Wasserschaden im Erdgeschoss: Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben
2. Mittelumschichtung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Kapitel 2 (KInvFG II)

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) überplanmäßige Ausgaben bei der Finanzposition 1.2310.500000 „Gebäudeunterhaltung Scheffel-Gymnasium“ in Gesamthöhe
von 121.400,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Finanzposition
1.9100.850000 „Deckungsreserve“ in Höhe von 50.000,-- €, durch eine Umschichtung der bei der Finanzposition 1.2310.505700 „KInvFG II Maßnahmen ScheffelGymnasium“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,-- € und
durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.2210.505 000 „Schulsanierungsprogramm Otto-Hahn-Realschule“ in Höhe von 21.400,-- €.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 142/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
1. Wasserschaden im Erdgeschoss: Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben
Mit Beschluss vom 11.06.2018 (Nr. 133/2018) hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr
2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 1.2310.500000 „Gebäudeunterhaltung Scheffel-Gymnasium“ aufgrund des Wasserschadens im Erdgeschoss überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 227.000,-- € bewilligt. Die
Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2018 verringerte Zuführung zum Vermögenshaushalt bzw. erhöhte Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage.
Die überplanmäßigen Ausgaben errechneten sich seinerzeit wie folgt (vgl. Beschluss
133/2018 vom 11.06.2018):
Demontage Bodenbelag
12.000,-- €
Trocknung
55.000,-- €
Nebenarbeiten
15.000,-- €
(Aus- und Einräumen, Entsorgung Altbelag)
Neuer Belag (1.700 qm)
195.000,-- €
________________________________________________
Gesamtsanierungskosten
277.000,-- €
abzgl. bereits im Haushalt
2018 vorgesehene Mittel
- 50.000,-- €
________________________________________________
zusätzlicher Mittelbedarf
227.000,-- €
Mit Beschluss vom 25.02.2019 (Nr. 28/2019) hat der Gemeinderat rückwirkend für das
Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 1.2310.500000 „ScheffelGymnasium - Gebäudeunterhaltung“ überplanmäßige Ausgaben in neu ermittelter Höhe von
287.000,-- € bewilligt. Die Mehrkosten in Höhe von 60.000,-- € resultierten aus einer wesentlich längeren Trocknungszeit als ursprünglich angenommen. Die Deckung der Mehrausgaben
erfolgte durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.6700.575000 „Stromverbrauch“ in Höhe
von 80.000,-- € sowie durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.003000 „Gewerbesteuer“ in Höhe von 207.000,-- €.
Nach Haushaltsschluss 2018 und nach o.g. Beschluss vom 25.02.2019 waren von den bewilligten Mittel in Höhe von 287.000,-- € noch unverausgabte Mittel in Höhe von 71.434,26 € auf
der Finanzposition 1.2310.500000 im Haushaltsjahr 2018 vorhanden. Diese Mittel sind gebunden an erbrachte, jedoch noch nicht schlussgerechnete Leistungen im Zusammenhang
mit dem Wasserschaden im Erdgeschoss. Die Übertragung des Haushaltsrestes in Höhe von
71.400,-- € in das Haushaltsjahr 2019 wurde durch die Fachabteilung nicht rechtzeitig veranlasst. Die im Haushaltsjahr 2018 noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 71.434,26
€ ergaben dadurch eine Ergebnisverbesserung für den Gesamthaushalt 2018.
Im Haushaltsjahr 2019 muss demzufolge der Ausgleich über die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 71.400,-- € gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) erfolgen.

Drucksache 142/2019

Seite - 3 -

2. Mittelumschichtung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2
(KInvFG II)
Von den Gesamtsanierungskosten wurden seinerzeit Sowieso-Kosten in Abzug gebracht für
die bereits vorgesehene Sanierung von Bodenbelägen (innerhalb der Schadensfläche) im
Rahmen der zum damaligen Zeitpunkt bewilligten Schulsanierungsförderung mit einem Anteil
von 50.000,-- € (veranschlagt unter der Finanzposition 1.2310.505500 „Maßnahmen im
Rahmen des Schulsanierungsfonds“).
Diese unter der Finanzposition 1.2310.505500 „Maßnahmen im Rahmen des Schulsanierungsfonds“ ursprünglich vorgesehenen Mittel wurden dann mit Beschluss vom 19.03.2018
(Nr. 50/2018) in das vom Bund geförderte Maßnahmenpaket im Zuge des Kommunalen Investitionsfördergesetz II (KInvFG II) integriert und unter der neu gebildeten Finanzposition
1.2310.505700 „KInvFG II Maßnahmen Scheffel-Gymnasium“ bereitgestellt.
Aus förderrechtlichen Gründen ist jedoch die Abrechnung von bereits vor dem Bewilligungsbescheid beauftragten Leistungen (hier die Sowieso-Anteile der Bodenbelagserneuerungen
im Schadensbereich) unter Umständen förderschädlich. Zur besseren Abgrenzung der Abrechnung von förderfähigen und nicht förderfähigen Maßnahmen erfolgt die Abrechnung der
Bodenbelagserneuerung im Bereich der Schadensfläche vollständig über die Finanzposition
1.2310.500000 „Gebäudeunterhaltung Scheffel-Gymnasium“
Die Deckung der Mehrausgaben (Anteil Sowieso-Kosten) bei der Finanzposition
1.2310.500000 „Gebäudeunterhaltung Scheffel-Gymnasium“ in Höhe von 50.000,-- € soll
durch eine Umschichtung bei der Finanzposition 1.2310.505700 „KInvFG II Maßnahmen
Scheffel-Gymnasium“ in betragsgleicher Höhe von 50.000,-- € zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel erfolgen.
Zusammenfassung:
Für den gesamten Vorgang (Mittelbedarf für den Wasserschaden und Mittelumschichtung im
Rahmen des KInvFG II) betragen die zu bewilligenden überplanmäßigen Ausgaben bei der
Finanzposition 1.2310.500000 „Gebäudeunterhaltung Scheffel-Gymnasium“ insgesamt
121.400,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Finanzposition
1.9100.850000 „Deckungsreserve“ in Höhe von 50.000,-- €, durch eine Umschichtung der bei
der Finanzposition 1.2310.505700 „KInvFG II Maßnahmen Scheffel-Gymnasium“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,-- € und durch Einsparungen bei der
Finanzposition 1.2210.505 000 „Schulsanierungsprogramm Otto-Hahn-Realschule“ in Höhe
von 21.400,-- €.
Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

Tilman Petters
Bürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer