Beschlussvorlage
Amt: 14
Witzelmaier
Datum: 18.11.2013 Az.: 700.82
Drucksache Nr.: 250/2013
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
02.12.2013
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
16.12.2013
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“
zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 36.783.422,84 € und einem ausgeglichenen Jahresergebnis auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12
Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Ein Jahresgewinn/-verlust ist nicht entstanden.
3. Für die Fortführung der geplanten Investitionen werden Mittel in Höhe von
2.991.400,00 € ins Folgejahr (2013) übertragen.
4. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.
Anlage(n):
Schlussbericht 2012 - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 250/2013
Seite - 2 -
Begründung:
Begründung:
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr
für das Rechnungsjahr 2012 ist abgeschlossen.
Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebs
Abwasserbeseitigung nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und der Betriebsleitung für
das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen. Es gelten primär für den Jahresabschluss das Handelsgesetzbuch und das Eigenbetriebsrecht.
Auf diesen Grundlagen haben wir geprüft. Außerdem spielen hinsichtlich der Gebührenkalkulation die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes eine Rolle.
Dr. Wolfgang G. Müller
Ulrike Karl