Beschlussvorlage (Umgestaltung Ortsdurchfahrt Reichenbach (B415) - Vergabe der Straßenbauarbeiten)
8. Juli 2019
Beschlussvorlage Amt: 605 Birk Datum: 04.06.2019 Az.: 60/605 Lau/Bi Drucksache Nr.: 151/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 08.07.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Umgestaltung Ortsdurchfahrt Reichenbach (B415) - Vergabe der Straßenbauarbeiten Beschlussvorschlag: Die Firma Johann Joos, Hartheim, wird auf Grund ihres Angebotes vom 05.06.2019 beauftragt, die erforderlichen Straßenbauarbeiten im Zuge der Maßnahme „Umgestaltung Ortsdurchfahrt Reichenbach (B415)“ durchzuführen. Die Gesamtauftragssumme beträgt inkl. 19% MWSt: 2.927.075,87 EUR (davon Anteil Stadt Lahr 1.278.934,40 EUR) Anlage(n): Lageplan BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 151/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Die Stadt Lahr und das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, planen gemeinsam den Umbau und die Sanierung der Ortsdurchfahrt Reichenbach (Reichenbacher Hauptstraße / B 415). Die Umgestaltung beginnt im Westen in Höhe der Fußgängerüberquerungshilfe beim Pennymarkt und endet nach ca. 1.400 m Länge vor dem Kreisverkehr am Ortsausgang in Richtung Seelbach. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung des Fahrbahnbelages, die Verschiebung der Gradiente der Straße zu Gunsten eines breiteren Gehweges (Mindestbreite 1,50 m), die Erneuerung der Gehwege mit Pflasterbelag sowie den barrierefreien Umbau der 6 vorhandenen Bushaltestellen. Die Baumaßnahme wird in 5 Bauabschnitten durchgeführt. Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird wie folgt geregelt: - Der Durchgangsverkehr ins Schuttertal wird im Einbahnverkehr mittels Lichtsignalanlage ohne Bedienung und Dauergrün die Baustelle passieren. Lediglich der ÖPNV wird im Gegenverkehr durchgeleitet und mit separaten Sendern ausgestattet. - Der Durchgangsverkehr stadteinwärts wird je nach Baufortschritt innerorts entsprechend umgeleitet. - Für den Schwerlastverkehr gilt für die gesamte Dauer der Baumaßnahme absolutes Durchfahrtsverbot, sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung. Eine großräumige Umleitung (z.B. über die Bundesstraße B 33 vom Kinzigtal kommend über Offenburg nach Lahr) wird ausgeschildert. Zusätzlich wird auf Grund mehrjähriger Erfahrungen mit Baustellen auf der B 415 ins Schuttertal zur Kontrolle des Schwerlastverkehrs eine zweite Lichtsignalanlage mit Bedienung installiert. Die Maßnahme war am 10.05.2019 öffentlich ausgeschrieben worden. 6 Baufirmen hatten die Angebotsunterlagen angefordert. Zum Submissionstermin am 06.06.2019 lagen 4 Angebote vor. Das Submissionsergebnis mit den nachgerechneten Angebotsendsummen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Rang Firma 1 2 3 4 Johann Joos, Hartheim Bieter Nr.3 Bieter Nr.1 Bieter Nr.2 Gesamtangebotssumme (EUR, brutto) nach Prüfung 2.927.075,87 2.978.730,33 2.992.906,19 3.958.041,82 Die Firma Johann Joos, Hartheim, hat das preisgünstigste Angebot abgegeben. Es wird demnach vorgeschlagen, der Firma Johann Joos den Gesamtauftrag zu erteilen. Die Gesamtauftragssumme beträgt 2.927.075,87 Euro einschl. 19 % MWSt (davon Anteil Stadt Lahr 1.278.934,40 EUR) Drucksache 151/2019 Seite - 3 - Mittelverfügung: Für die Durchführung dieser Baumaßnahme stehen im Haushaltsjahr 2019 auf der Haushaltsstelle 2.6300.950000/608 (1.460.000 EUR einschl. Planungskosten) zur Verfügung. Ausführungszeitraum: Die Straßenbauarbeiten sollen in der Zeit von Ende Juli 2019 (Beginn der Sommerschulferien) bis Ende Juli 2020 ausgeführt werden. Tilman Petters