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Beschlussvorlage (Leistungssportförderung 2019)

30. September 2019
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 501
Walter

Datum: 25.06.2019 Az.: 550

Drucksache Nr.: 181/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

17.07.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

16.09.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

30.09.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Leistungssportförderung 2019

Beschlussvorschlag:

Der Auszahlung der Leistungssportfördermittel für das Jahr 2019 auf Grundlage des
vereinfachten Kriterienkatalogs wird zugestimmt.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 181/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Die Stadt Lahr hat mit der Verabschiedung der Sportoffensive und Einrichtung einer Sportkoordinatorenstelle im vergangenen Jahr den Weg bereitet, den Sport in der Stadt zu stärken.
Neben der Förderung des Breitensports hat sich die Stadt ebenso eine stärkere Unterstützung des
lokalen Leistungssports zum Ziel gesetzt. Dafür sind eine Überarbeitung und Neukonzeption des bisherigen Förderkonzepts notwendig.
Der Leistungssport charakterisiert sich durch einen erhöhten Trainings- und Kostenaufwand, bspw.
für Trainergehälter, Materialien und Fahrten zu nationalen und internationalen Wettkämpfen oder
Stützpunkteinheiten.
Im Haushaltsjahr 2019 stehen 20.000 € für die gezielte Stärkung des Leistungssports zur Verfügung.
Diese Summe soll anhand eines vereinfachten Kriterienkatalogs schon in diesem Jahr erfolgreichen
Lahrer Sportlerinnen und Sportlern zukommen, um diese in der Ausübung ihrer Sportart zu unterstützen. Damit das auch ohne die grundsätzliche Neukonzeption des Sportförderkonzeptes möglich ist,
hat die Verwaltung einen Vorschlag erarbeitet, die Mittel in 2019 einmalig nach diesen Kriterien zu
vergeben.
Bei der grundsätzlichen Überarbeitung der Sportförderungsgrundsätze der Stadt Lahr und des Förderkonzepts für den Leistungssport soll in Zukunft der neu eingerichtete Sportbeirat mitwirken.
Zur Verteilung der Mittel für das Jahr 2019 werden folgende Richtlinien vorgeschlagen:
Der geförderte Lahrer Sportverein muss
a) als gemeinnützig vom Badischen Sportbund anerkannt sein
b) an Meisterschaftswettkämpfen in olympischen oder paralympischen Sportarten/Disziplinen
teilnehmen
Es wird unterschieden zwischen Mannschafts- (Fußball, Handball, Hockey, etc.) und Individualsportarten (Leichtathletik, Rhythmische Sportgymnastik, Ringen, Schwimmen, etc.).
Entscheidende Kriterien für die Auswahl der zu fördernden Mannschaften bzw. Sportlerinnen und
Sportler stellen die Spielklasse, die Kaderzugehörigkeit und die sportlichen Erfolge auf Landes- und
Bundesebene dar.
Im Jahr 2019 sollen im Einzelnen folgende Vereine unterstützt werden:
1. Individualsportlerinnen und -sportler
Turnverein Lahr e.V.

Abteilung Rhythmische Sportgymnastik mit 4 Personen
Abteilung Fechten mit 3 Personen
Abteilung Leichtathletik mit 3 Personen
Abteilung Turnen mit 5 Personen

Ringergemeinschaft Lahr e.V.

mit 7 Personen

Schwimmsportverein Lahr e.V.

mit 2 Personen

Drucksache 181/2019

Seite - 3 -

2. Mannschaften
SC Lahr e.V.
Hockey-Club Lahr e.V.
Die Fördersumme für 2019 von insgesamt 20.000 € teilt sich auf in 7.000 € für Mannschaften und
13.000 € für Individualsportlerinnen und -sportler. Bei 24 Individualsportlerinnen und -sportler ergibt
das eine pro-Kopf-Förderung von 550 € (aufgerundet).
Ziel der Verwaltung ist es, eine größtmögliche Anzahl an Talenten zu fördern. Die Vereine wurden
aufgefordert, erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler an die Verwaltung zu melden. Auf Basis dieser
eingegangenen Meldungen, hätten sich noch mehr Sportlerinnen und Sportler für die Leistungssportförderung qualifiziert. Um einen spürbaren Effekt zu erzielen, strebt die Verwaltung eine jährliche
Mindestförderung in Höhe von 500 € für Individualsportlerinnen und -sportler bzw. 3.500 € für Mannschaften an, so dass nicht alle Meldungen berücksichtigt werden konnten. Es ergibt sich für das Jahr
2019 folgende Verteilung pro Verein:
Turnverein Lahr e.V.

9.350 € (15 Sportlerinnen und Sportler)

Ringergemeinschaft Lahr e.V.

3.850 € (7 Sportler)

Schwimmsportverein Lahr e.V.

1.100 € (2 Sportlerinnen und Sportler)

SC Lahr e.V.

3.500 €

Hockey-Club Lahr e.V.

3.500 €

Die Fördermittel sollen den Lahrer Sporttreibenden ermöglichen, ihre Sportart auf einem hohen Niveau ausüben zu können. Die jeweilige Fördersumme wird direkt an den Verein ausbezahlt. Dieser
informiert die Stadt Lahr über die konkrete Mittelverwendung.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Senja Töpfer
Amtsleitung