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Beschlussvorlage (- Satzung)

                                    
                                        STADT LAHR
Satzung
über die zweite Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des aufzustellenden
Bebauungsplanes AREAL HEIM WEST
Aufgrund der §§ 14, 16, 17 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 4 der
Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli
2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBI. S. 221), hat der
Gemeinderat der Stadt Lahr am 22. Juli 2019 in seiner öffentlichen Sitzung folgende Satzung
beschlossen:
§1
Zweite Verlängerung der Veränderungssperre
Die Geltungsdauer der bestehenden Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre vom
18. August 2016, bekannt gemacht am 27. August 2016, erstmalige Verlängerung vom 23. Juli 2018,
bekanntgemacht am 11. August 2018, zur Sicherung der Planung im Geltungsbereich des künftigen
Bebauungsplanes AREAL HEIM WEST wird gemäß § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr
verlängert.
§2
Geltungsbereich
Der Bereich, in dem die Veränderungssperre gilt, entspricht dem Geltungsbereich des
Bebauungsplanes AREAL HEIM WEST und ist dem beigefügten Bestandsplan vom 26. Juni 2019 zu
entnehmen. Der Bestandsplan vom 26. Juni 2019 ist Teil der Satzung über die Anordnung einer
Veränderungssperre für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes AREAL HEIM WEST.
Die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 5748 und 5747/17 liegen im räumlichen Geltungsbereich
der Veränderungssperre.
§3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
§4
Geltungsdauer
Die zweite Verlängerung der Veränderungssperre tritt gemäß § 17 BauGB nach Rechtsverbindlichkeit
des Bebauungsplanes AREAL HEIM WEST, spätestens nach Ablauf von einem Jahr, außer Kraft.
Lahr,

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister