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Informationsvorlage (Jahresrechnung 2018 der Stadt Lahr)

                                    
                                        Information
Amt: 20/201
Wurth

Datum: 17.06.2019

Az.: 913.60 - Wu

Drucksache Nummer:
166/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

22.07.2019

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Jahresrechnung 2018 der Stadt Lahr

Mitteilung:

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2018 der Stadt Lahr
(Kernhaushalt) nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage
„Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr
2018“
zur Kenntnis.

Anlage(n):
Rechenschaftsbericht 2018 der Stadt Lahr
(wird in der Sitzung ausgelegt)

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 166/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Die Jahresrechnung 2018 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) weist ein Gesamtvolumen
in Höhe von 170.432.959,62 € aus. Davon entfallen 139.309.098,34 € auf den Verwaltungshaushalt und 31.123.861,28 € auf den Vermögenshaushalt.
Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beläuft
sich auf 19.355.133,52 €. Im Haushaltsplan 2018 war eine Zuführung in Höhe von
10.370.000,00 € veranschlagt, so dass eine Mehrzuführung vom Verwaltungs- an
den Vermögenshaushalt in Höhe von 8.985.133,52 € ausgewiesen ist.
Diese resultiert im Wesentlichen aus saldierten Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes in Höhe von rd. 8,84 Mio. €. Dabei entfallen die höchsten Mehreinnahmenbeträge auf die Gewerbesteuer (+ rd. 6,36 Mio. €), auf die Finanzausgleichszuweisungen (+ rd. 0,77 Mio. €), und auf die Einnahmen aus Verkauf, Mieten und
Pachten (+ rd. 0,56 Mio. €).
Zum (ergebnisbezogenen) Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2018 musste der
allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 7.051.690,51 € entnommen werden.
Eine Rücklagenentnahme war im Haushaltsplan 2018 nicht veranschlagt.
Nach Abzug der für das Jahr 2018 zu berücksichtigenden Mindestrücklage in Höhe
von 2.410.145,12 € sowie zweckgebundener Rücklagenmittel in Höhe von zusammen 8.042.357,08 € (davon entfallen 7.620.243,19 € auf die Zweckbindung „Rahmenkonto Ost“) verbleibt mit Stand zum 31.12.2018 ein einsetzbarer Rücklagenbestand in Höhe von 1.258.000,18 €.
Im Haushaltsplan 2019 bzw. in der bis zum Jahr 2022 reichenden Finanzplanung ist
für das Finanzplanungsjahr 2020 eine Rücklagenentnahme (Ergebnis) in Höhe von
500.000,-- € zur (Teil-) Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes ausgewiesen.
Im Jahr 2017 ist im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes für 2018 noch
davon ausgegangen worden, dass keine einsetzbare Rücklage mit Stand zum
31.12.2017 zur Verfügung stehen wird, so dass dementsprechend für 2018 auch
keine Rücklagenentnahme veranschlagt werden konnte.
Nach dem Rechnungsergebnis 2017 hat sich der tatsächlich einsetzbare (= nicht
gebundene) Rücklagenbestand zum 31.12.2017 aufgrund der Ergebnisverbesserung 2017 auf einen Betrag von rd. 8,48 Mio. € belaufen.
Im Zuge der Einbringung, Vorberatung und Verabschiedung des Haushaltsplanes
für das Jahr 2019 ist darauf hingewiesen worden, dass diese über den Planungsstand 2017 hinausgehende und für 2018 weiter einsetzbare Rücklage zusammen
mit der sich abzeichnenden deutlichen Ergebnisverbesserung 2018 dazu verwendet
werden soll, die im Haushaltsplan 2018 in Höhe von 9,065 Mio. € veranschlagte
Kreditermächtigung nicht in Anspruch nehmen zu müssen und daneben auf die im
Jahr 2018 in Höhe von rd. 6,8 Mio. € vorgesehene Rückführung der gemeindlichen
Darlehen an den Kernhaushalt zu verzichten.

Drucksache 166/2019

Seite - 3 -

Demnach war vorgesehen, die noch nicht konkreter bezifferbare Ergebnisverbesserung 2018 zusammen mit der über den bisherigen Planungsstand hinausgehenden
und weiter einsetzbaren Rücklage als finanziellen Ausgleich für die vollständige
Nichtinanspruchnahme der Kreditermächtigung 2018 (9,065 Mio. €) und die Nichtrückführung der gemeindlichen Darlehen (rd. 6,8 Mio. €) und somit in zusammengeführter Höhe von rd. 15,9 Mio. € heranzuziehen.
Nach dem vorliegenden Rechnungsergebnis 2018 ist dies auch möglich geworden.
Die vorbezifferte Kompensation auf der Einnahmenseite des Vermögenshaushaltes
konnte über die deutliche Ergebnisverbesserung 2018 unter gleichzeitigem Einsatz
der über den Planungsstand 2018 hinausgehenden Entnahmemöglichkeit aus der
allgemeinen Rücklage erreicht werden.
Der Haushaltsplan 2018 hat -wie bereits oben erwähnt- eine Kreditermächtigung in
Höhe von 9,065 Mio. € und Tilgungsaufwendungen in Höhe von 2,1 Mio. € und damit eine planerische Netto-Neuverschuldung von 6,965 Mio. € vorgesehen.
Im Berichtsjahr 2018 ist keine Kreditneuaufnahme erfolgt und ist über die Kreditermächtigung auch kein Haushaltseinnahmerest 2018 gebildet worden, so dass es
entgegen dem Planungsstand zu keiner Netto-Neuverschuldung gekommen ist.
Unter Berücksichtigung der im Jahr 2018 erbrachten ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von 1.835.569,55 € sowie des zum 31.12.2018 fortgeschriebenen
Wechselkurses des CHF-Darlehens haben sich die Kämmereischulden zum
31.12.2018 im Vergleich zum Vorjahresstand um 1.763.259,31 € auf
21.748.186,74 € reduziert.
Bereits im Bericht über die Haushaltsentwicklung 2018 vom 25.06.2018, welcher
dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.07.2018 zur Kenntnis gegeben wurde
sowie in fortgeschriebener Version im Zuge der Einbringung (19.11.2018), Vorberatung (03.12.2018) und Verabschiedung (17.12.2018) des Haushaltsplanes für das
Jahr 2019 hat die Verwaltung dargelegt, dass sich eine deutliche Verbesserung des
Jahresergebnisses 2018 abzeichnet.
Dabei ist zuletzt von einer Größenordnung ausgegangen worden, wonach die im
Planwerk 2018 vorgesehene Kreditermächtigung aller Voraussicht nach nicht in Anspruch genommen werden muss und darüber hinaus die in zusammengeführter
Höhe von rd. 6,8 Mio. € veranschlagten Rückführungen der gemeindlichen Darlehen von den Eigenbetrieben „Abwasserbeseitigung Lahr“ und „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ an den Kernhaushalt nicht zur Finanzierung der vermögenswirksamen
Ausgaben 2018 benötigt werden.
Die Rückführungen der beiden vorgenannten gemeindlichen Darlehen an den
Kernhaushalt sind im Planwerk 2019 (erneut) veranschlagt worden.
Im Weiteren wird auf den angeschlossenen Rechenschaftsbericht 2018 verwiesen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer

Drucksache 166/2019

Seite - 4 -

Anmerkung:
Seit dem Rechnungsjahr 2012 legt die Stadtkämmerei das Jahresrechnungsergebnis den gemeinderätlichen Gremien entgegen der früheren Verfahrensweise nicht
mehr zur Beschlussfassung, sondern im Rahmen einer Informationsvorlage zur
Kenntnisnahme vor. Dies geht auf eine entsprechende Abstimmung zwischen dem
Städt. Rechnungsprüfungsamt und der Stadtkämmerei zurück.
Nach § 95 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb
eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres (förmlich) festzustellen. Bis einschließlich dem Rechnungsjahr 2011 ist das jeweilige Rechnungsergebnis mit den
entsprechenden Einnahmen und Ausgaben vor der jährlichen Sitzungspause im
Sommer per Beschluss des Gemeinderates festgesetzt und im weiteren Jahresverlauf (i.d.R. im 3. Quartal) nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Städt.
Rechnungsprüfungsamt per Gemeinderatsbeschluss förmlich festgestellt worden.
Zur Vermeidung einer quasi „doppelten“ Beschlussfassung und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben, wonach das Ergebnis der Jahresrechnung erst
nach der örtlichen Prüfung per Beschlussfassung durch den Gemeinderat (förmlich)
festzustellen ist, ist erstmals für die Jahresrechnung 2012 das (bedingt) neue Ablaufverfahren angewandt worden.
Damit soll sichergestellt werden, dass der Gemeinderat auch weiterhin möglichst
frühzeitig über die wesentlichen Eckwerte der Jahresrechnung informiert wird. Deshalb wurde das frühere Verfahren dem Grunde nach auch beibehalten und nur insoweit abgewandelt, als dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Beschlussfassung mehr mit Festsetzung der Zahlenwerte der Jahresrechnung, sondern („nur“)
eine Kenntnisnahme erfolgt.