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Beschlussvorlage (Bewirtschaftungsvertrag zwischen der Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH / Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH über das bewegliche Anlagevermögen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 13.11.2013 Az.: 922.5272

Drucksache Nr.: 243/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

02.12.2013

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

09.12.2013

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewirtschaftungsvertrag zwischen der Lahrer Flugbetriebslizenzen
Holding GmbH / Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH über
das bewegliche Anlagevermögen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Bewirtschaftungsvertrages zwischen der Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH und der Industrie- und
Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH entsprechend der in der Anlage beigefügten Fassung zu und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH dem
Abschluss des Bewirtschaftungsvertrages zuzustimmen.

Anlage(n):
Bewirtschaftungsvertrag über das bewegliche Anlagevermögen ab 01.01.2014

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 243/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 20.08.2013 wurde die Verwaltung ermächtigt,
gegenüber dem Insolvenzverwalter der Black Forest Airport Lahr GmbH (BFAL
GmbH) ein Erwerbsangebot für das bewegliche Anlagevermögen und die erteilten
luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen der BFAL GmbH abzugeben. Die Gläubigerversammlung hat dem Angebot der Stadt Lahr am 27.08.2013 zugestimmt und der
Zuschlag für die Stadt Lahr wurde erteilt.
Das bewegliche Anlagevermögen und die erteilten luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen wurden dann mit Kaufvertrag vom 24.09./30.09.2013 von der eigens hierfür
gegründeten Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH erworben. Diese GmbH betreibt kein operatives Geschäft. Gegenstand der GmbH sind im Rahmen der öffentlichen Aufgabenerfüllung das Halten und Verwalten der für den Flughafen Lahr erteilten Flugbetriebsgenehmigungen und des für den Flugbetrieb bestimmten Anlagevermögens sowie die Zurverfügungstellung an einen Betreiber des Flughafens, einschließlich der Sicherstellung der Einhaltung der sich aus den luftverkehrsrechtlichen
Genehmigungen ergebenden Pflichten.
Um zu erreichen, dass das Flughafenareal aus einer Hand betreut wird und zur Vermeidung verschiedener Ansprechpartner für den Flughafenbetreiber, wurde mit Bewirtschaftungsvertrag vom 30.09.2013 der Industrie- und Gewerbezentrum Raum
Lahr GmbH (IGZ GmbH) das erworbene Anlagevermögen zur Bewirtschaftung überlassen. Der Bewirtschaftungsvertag wurde vorläufig bis zum 31.12.2013 befristet. Die
vorläufige Befristung erfolgte analog zum Bewirtschaftungsvertrag über die Flugbetriebsflächen.
Die Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH erstattet der IGZ GmbH die für die
Bewirtschaftung des Anlagevermögen anfallenden Kosten. Eine Vergütung für die
Zurverfügungstellung erhält sie von der IGZ GmbH nicht. Der Flughafenbetreiber entrichtet an die Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding GmbH für die Nutzung der Lizenzen und des Anlagevermögens ein Entgelt von monatlich 5.000 €. Bis zum
30.03.2014 ist diese Vergütung um 50 % reduziert.
Nachdem die Laufzeit des vorläufigen Bewirtschaftungsvertrages in Kürze ausläuft
und die bisherigen Erfahrungen einen dauerhaften Bewirtschaftungsvertrag zulassen, schlägt die Verwaltung vor, mit der IGZ GmbH zum 01.01.2014 einen längerfristigen Bewirtschaftungsvertrag auf Basis des beigefügten Vertragswerkes zu schließen. Hierzu soll in der Gesellschafterversammlung der Lahrer Flugbetriebslizenzen
Holding GmbH ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Der Vertreter der
Stadt in der Gesellschafterversammlung soll mit dem Beschluss des Gemeinderats
ermächtigt werden dem Abschluss des Bewirtschaftungsvertrages zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer