Informationsvorlage (Bericht über die Haushaltsentwicklung 2019)
22. Juli 2019
Stadtkämmerei Allgemeine Finanzverwaltung und Haushalt Markus Wurth, Tel.: 0210 markus.wurth@lahr.de 5. Juli 2019 Bericht über die Haushaltsentwicklung 2019 1. Eckdaten zum Haushaltsplan 2019 Der vom Gemeinderat am 17. Dezember 2018 verabschiedete Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 umfasst ein Gesamtvolumen von € 162.200.000,--. Hiervon entfallen € 136.460.000,-- auf den Verwaltungshaushalt und € 25.740.000,-- auf den Vermögenshaushalt. Im Planwerk 2019 ist eine Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 2.885.000,-- veranschlagt. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist ein Darlehensbedarf in Höhe von € 11.755.000,-- ausgewiesen. Mit Erlass vom 10. Januar 2019 hat das Regierungspräsidium Freiburg sowohl die Gesetzmäßigkeit des Haushaltes 2019 der Stadt Lahr bestätigt als auch den vorgesehenen Kreditrahmen von € 11.755.000,-- und den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von € 2.050.000,-- (ohne jede Einschränkung) genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 ist am 29. Januar 2019 erfolgt. Der Haushaltsplan 2019 ist in der Zeit vom 30. Januar bis 7. Februar 2019 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt worden. 2 2. Zusammenfassung: Haushaltsentwicklung / Hochrechnung 2019 Für den Gesamthaushalt 2019 (Verwaltungs-/Vermögenshaushalt) zeichnet sich nach dem Stand des Haushaltsvollzugs zum 01.07.2019 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung 2019 in einer Größenordnung von rechnerisch ca. 2,5 Mio. € ab. Unter Berücksichtigung weitergehender positiver Erwartungen bzw. Einschätzungen bis zum Jahresende 2019 (z.B. mögliche weitere Verbesserungen bei den Steuereinnahmen und bei den Finanzzuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichgesetzes -FAG-) sowie den in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungswerten beim Haushaltsvollzug könnte sich die Größenordnung der Ergebnisverbesserung gegenüber der Planung aber auch noch weiter erhöhen. Diese Erwartung steht unter dem Vorbehalt, dass bis zum Jahresende 2019 keine unerwarteten haushaltswirksame Vorgänge wie etwa größere Einnahmeverluste (z.B. Abgänge bei der Gewerbesteuer, Einbußen bei den Finanzzuweisungen) oder wesentliche Ausgabenerhöhungen (z.B. unabweisbar notwendige Unterhaltungsmaßnahmen, wesentl. Kostensteigerungen bei Investitionsmaßnahmen) eintreten. Die derzeit im Vergleich zu den Planwerten 2019 in Höhe von rd. 2,5 Mio. € bezifferbare Haushaltsverbesserung 2019 resultiert insbesondere aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer von rd. 1,34 Mio. € (nach Abzug der hierauf entfallenden Gewerbesteuerumlage von ca. 0,22 Mio. € errechnen sich bereinigte Mehreinnahmen von ca. 1,12 Mio. €), aus den Finanzzuweisungen im Rahmen des FAG einschließlich den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer in saldierter Höhe von zusammengeführt rd. 1,6 Mio. € (Abschlusszahlungen für 2018, Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung 2019) sowie aus Mehreinnahmen aus der Veräußerung von Grundvermögen von rd. 1,9 Mio. €. 3 Demgegenüber stehen größere bereits beschlossene bzw. zur Bewilligung vorgesehene Mehrausgabenvorgänge in Summe von rd. 3,99 Mio. €. Auf die diesbezüglichen Ausführungen im angeschlossenen Bericht über die Haushaltsentwicklung 2019 wird verwiesen. Neben der rein rechnerischen Bewertung des Haushaltsvollzugs 2019 mit Stand zum 01.07.2019 (unter Einbeziehung einzelner Hochrechnungen bis zum Jahresende) liegen zum Berichtszeitpunkt auch einzelne Sachverhalte bzw. Positionen mit ggf. höherwertigen finanziellen Auswirkungen vor, die sich gegenwärtig aber nicht abschließend beurteilen bzw. einschätzen lassen, die jedoch das Jahresergebnis 2019 im Vergleich zur Haushaltsplanung 2019 ggf. spürbar beeinflussen können. Als Beispiele können hier mögliche Grunderwerbe und Maßnahmen im Rahmen der Unterbringung von Wohnungslosen genannt werden. Das tatsächliche Rechnungsergebnis 2019 wird neben den derzeit im Rahmen des laufenden Haushaltsvollzugs bereits vorhandenen bzw. sich ab- zeichnenden Abweichungen mit einer rechnerischen Haushaltsverbesserung gegenüber der Haushaltsplanung 2019 in einer Größenordnung von rd. 2,5 Mio. € und unter Berücksichtigung weiterer zu erwartenden Veränderungen bis zum Jahresende 2019 sehr massiv von einem einmaligen Sondereffekt beeinflusst werden. Hierbei handelt es sich um die gesonderten Auswirkungen bezogen auf die Thematik „Haushaltsreste“ im Zuge der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) bei der Stadt Lahr zum 01.01.2020. Im Rahmen der NKHR-Einführung zum Jahresbeginn 2020 wird es weder rechtlich noch technisch möglich sein, Haushaltsreste für das Jahr 2019 zu bilden. Insofern wird das (tatsächliche) Jahresergebnis 2019 hierdurch maßgeblich bestimmt werden. 4 Daraus ergibt sich für alle diejenigen Maßnahmen, für die im laufenden Jahr 2019 Haushaltsmittel zur Verfügung stehen (Haushaltsrest 2018 und/oder Mittelansatz 2019 und/oder bewilligte Mehrausgaben 2019), die aber nicht bis zum 31.12.2019 sondern erst im Folgejahr fertiggestellt bzw. abgeschlossen und rechnungstechnisch (schluss-)abgewickelt werden können, die Notwendigkeit, den Mittelbedarf im Folgejahr anstelle von Haushaltsresten 2019 über Mittelneuveranschlagungen im Haushaltsplan 2020 abzusichern. Aus diesem Grund wird das Rechnungsergebnis 2019 nicht isoliert, sondern im Kontext mit den vorgenannten Mittelneuveranschlagungen im Plan 2020 und somit folglich in einer Zweijahresbetrachtung einzuordnen und zu bewerten sein. Für das Jahr 2018 sind mit Beschluss des Gemeinderats vom 06.05.2019 Haushaltsausgabereste für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in Summe von 21,085 Mio. € gebildet und in das Jahr 2019 übertragen worden. Abzüglich der für den Vermögenshaushalt 2018 gebildeten Haushaltseinnahmereste in Höhe von 4,148 Mio. € haben sich die Haushaltsreste 2018 in saldierter Höhe von rd. 17 Mio. € auf das Rechnungsergebnis 2018 ausgewirkt. Maßgeblich für das Rechnungsergebnis 2019 wird aufgrund der Nichtbildung von Haushaltsresten 2019 sein, inwiefern die Haushaltsreste 2018 abgebaut und in welchem Umfang die Planansätze 2019 in Anspruch genommen bzw. umgesetzt werden. Der Bericht über die Haushaltsentwicklung 2019 sollte im Zusammenhang mit dem Rechenschaftsbericht für 2018 gewertet werden. 5 3. Detaillierte Darstellung: Haushaltsentwicklung 2019 (Basis: Stand der Haushaltsrechnung 2019 vom 01.07.2019) Dem Bericht über die Haushaltsentwicklung 2019 ist als Anlage 2 eine Zusammenstellung über die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes mit Stand zum 01.07.2019 beigefügt. Die Entwicklung des bisherigen Haushaltsablaufs 2019 soll mit den nachstehenden Daten und Übersichten näher erläutert werden: A) Verwaltungshaushalt 2019 Der Verwaltungshaushalt 2019 weist ein planmäßiges Volumen in Höhe von € 136.460.000,-- aus. Zum 01.07.2019 sind nachstehende Sollzahlen gebucht (im Vergleich dazu jeweils die Sollzahlen gemäß dem Bericht über die Haushaltsentwicklung 2018 mit Stand vom 22.06.2018): Einnahmen € 86.411.521,19 (22.06.2018: € 82.801.980,89) Ausgaben € 56.280.295,10 (22.06.2018: € 50.116.526,83) Da in den Soll-Einnahmen z.T. auch Buchungen enthalten sind, die den verbleibenden Zeitraum bis zum Jahresende 2019 betreffen, können aus diesen Zahlen keine Hochrechnungen abgeleitet werden. Kassenmäßig sind bis zum 01.07.2019 nachstehende Zahlungen (= Ist) im Verwaltungshaushalt erfolgt: Einnahmen: € 69.219.874,96 (22.06.2018: € 63.373.743,17) Ausgaben : € 62.889.385,89 (22.06.2018: € 54.087.792,80) 6 Die Sollzahlen für 2019 setzen sich wie folgt zusammen: 1. Einnahmen des Verwaltungshaushaltes (Stand: 01.07.2019): E r l ä u t e r u n g e n: a) Grundsteuer A und B (Ansatz 2019: 8,185 Mio. €) Nach der Haushaltsrechnung vom 01.07.2019 ist ein Jahressteuersoll 2019 von rd. 8,096 Mio. € verbucht, womit die veranschlagten Einnahmeansätze derzeit in der Summe um rd. € 89.000,-- unterschritten sind. Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Gesamtansatz bis zum Jahresende 2019 erreicht werden kann. 7 b) Gewerbesteuer (Ansatz 2019: 30,0 Mio. €) Zum 01.07.2019 weist die Haushaltsrechnung 2019 verbuchte Gewerbesteuer(soll-)einnahmen in Höhe von rd. 31,34 Mio. € und damit Mehreinnahmen von rd. 1,34 Mio. € aus. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Prognosen und insbesondere der örtlichen Verhältnisse sowie der Gewerbesteuerentwicklung 2018 wurde für das Planjahr 2019 zum Zeitpunkt der Haushaltsplanveranschlagung ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 30 Mio. € als realisierbar angesehen. Unter der Annahme, dass sich das Gewerbesteuerjahresaufkommen 2019 (Ist) auf rd. 31,34 Mio. € belaufen würde, ergäben sich bei der Gewerbesteuerumlage im Vergleich zur Veranschlagung im Planwerk 2019 in Höhe von € 5.230.000,-- Mehrausgaben von rd. € 220.000,-- (auf die weiteren Ausführungen unter Ziffer 2 d) wird verwiesen). Somit verbliebe von den derzeitigen Gewerbesteuermehreinnahmen in Höhe von rd. 1,34 Mio. € unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage noch eine saldierte Haushaltsverbesserung von rd. 1,12 Mio. €. Das tatsächlich zu erwartende (Jahres-)Ergebnis der Gewerbesteuer lässt sich nur äußerst schwer eingrenzen, da es im weiteren Jahresverlauf noch regelmäßig zu weiteren Nachveranlagungen (Steuernachzahlungen bzw. Steuererstattungen) kommt und evtl. krisenbedingte Einnahmeminderungen (Euro-/Staatsschuldenkrise, politische Krisengebiete) sowie Einbußen aus den Folgewirkungen steuerrelevanter Gesetze nicht unmittelbar greifbar sind. 8 Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens für die Jahre 2000 bis 2018 auf (Rechnungsergebnisse): Jahr Gewerbesteuer Veränderung +/- Soll-Einnahmen in Euro in Euro 2000 17.121.539 2001 17.887.084 765.545 2002 21.484.828 3.597.744 2003 14.710.954 -6.773.874 2004 18.996.958 4.286.004 2005 19.861.117 864.159 2006 21.980.544 2.119.427 2007 19.287.073 -2.693.471 2008 15.499.192 -3.787.881 2009 13.932.095 -1.567.097 2010 12.902.864 -1.029.231 2011 15.552.462 2.649.598 2012 17.449.586 1.897.124 2013 21.514.259 4.064.673 2014 20.123.558 -1.390.701 2015 23.283.860 3.160.301 2016 25.389.506 2.105.646 2017 31.763.361 6.373.855 2018 33.362.640 1.599.278 c) Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer (Gesamtansatz 2019: 20,265 Mio. €) Gemäß dem Haushaltserlass 2019 des Landes vom 24.09.2018 bzw. der Fortschreibung nach der Oktober-Steuerschätzung 2018 vom 12.11.2018 wurde der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das Jahr 2019 auf 6,983 Mrd. € geschätzt. 9 Auf dieser Grundlage erfolgte unter Ansetzung der maßgeblichen Schlüsselzahl der Stadt Lahr die Veranschlagung des Planansatzes 2019 in Höhe von 20,265 Mio. € (die gemeindespezifische Schlüsselzahl als Grundlage für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird alle drei Jahre aufgrund einer Steuerstatistik neu festgesetzt). Nach der Mai-Steuerschätzung 2019 hat das Land das für 2019 prognostizierte Ausschüttungsvolumen auf 6,759 Mrd. € abgesenkt. Im Wesentlichen ursächlich ist hierfür das Ende letzten Jahres verabschiedete Familienentlastungsgesetz (u.a. Erhöhung Kindergeld, Kinderfreibetrag, und Grundfreibetrag). Die vorbezifferte Reduzierung würde im Vergleich zur Planung zu Mindereinnahmen in Höhe von rd. € 650.000,-- führen. Den ersten (Abschlags-)Zahlung im Rahmen der vorläufigen Abrechnung für 2019 ist ein Aufkommen von rd. 1,69 Mrd. € zugrunde gelegt worden, was damit den zweithöchsten Betragswert für das erste Jahresquartal seit dem Jahr 2001 darstellt. Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2018 hat sich im Januar 2019 bei einem schlussgerechneten Aufkommen von rd. 6,6 Mrd. € eine Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 581.569,45 ergeben, die im Jahr 2019 verbucht worden ist. Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sind für das Berichtsjahr auf der Basis eines Aufkommens von 1,012 Mrd. € mit 4,465 Mio. € veranschlagt worden. Nach der Mai-Steuerschätzung 2019 ist das geschätzte Volumen für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für 2019 auf 1,142 Mrd. € angehoben worden. Hieraus errechnen sich voraussichtliche Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 575.000,--. 10 Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2018 hat sich im März 2019 bei einem schlussgerechneten Aufkommen von rd. 1,03 Mio. € eine Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 90.852,21 ergeben, die im Jahr 2019 verbucht wurde. d) Finanzzuweisungen (Finanzausgleichsgesetz) (Ansatz 2019: 34,2 Mio. €) Die Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft wurden für die ersten beiden Quartale 2019 mit einer Ausschüttungsquote von 35,8 % (im Vorjahr ebenfalls 35,8 %) und die Mehrzuweisungen wie im Vorjahr mit einer Quote von 14,2 % gutgeschrieben. Im Haushaltserlass für das Jahr 2019 vom 24.09.2018 bzw. mit der Fortschreibung nach der Oktober-Steuerschätzung 2018 vom 12.11.2018 hat das Land den Gemeinden empfohlen, bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen von einem Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.404 auszugehen. Hieraus ergibt sich für die Stadt Lahr unter Berücksichtigung der vorläufig angesetzten Einwohnerzahl ein gemeindespezifischer Kopfbetrag von € 1.741,10. Auf dieser Grundlage sind die Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz für 2019 mit 31,34 Mio. € (im Vorjahr 28,315 Mio. €) veranschlagt worden. Nach der Mai-Steuerschätzung 2019 hat das Land den voraussichtlichen Grundkopfbetrag auf € 1.401,-- abgesenkt. Für die Stadt Lahr ergäben sich hieraus Mindereinnahmen in Höhe von rd. € 145.000,--. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung bzw. Verabschiedung des Haushaltsplans 2019 die vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg auf Basis des Zensus 2011 zum Stichtag 30.06.2018 (= maßgebliche Einwohnerzahl für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen 2019) fortzuschreibenden Einwohnerzahlen der Kommunen des Landes (noch) nicht vorlagen, wurde der zu diesem Zeitpunkt vom Statistischen Landesamt zuletzt veröffentlichte Einwohnerstand der Stadt Lahr zum 31.12.2017 herangezogen und eine Hochrechnung zum 30.06.2018 vorgenommen. 11 Im Zuge der zweiten FAG-Teilzahlung für 2019 ist vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg eine Bevölkerungsfortschreibung zum 30.06.2018 zuzüglich eines ersten Korrekturlaufes sowie eine Anpassung der sog. „Hinzurechnungen“ vorgenommen worden. Danach war die Einwohnerzahl mit Stand zum 30.06.2018 im Vergleich zur Veranschlagungsgrundlage um 339 Köpfe zu erhöhen, was damit trotz der Absenkung des Grundkopfbetrages zu voraussichtlichen Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 420.000,-- führen wird. Die kommunale Investitionspauschale ist im Planwerk 2019 unter Ansetzung eines Kopfbetrags von € 91,00 je gewichteten Einwohner mit einem Einnahmeansatz in Höhe von 4,215 Mio. € veranschlagt worden. Nach der Mai-Steuerschätzung 2018 hat das Land den Kopfbetrag auf voraussichtlich € 90,-- je gewichteten Einwohner reduziert. Hieraus errechnen sich für die Stadt Lahr Mindereinnahmen in Höhe von rd. € 17.000,--. Beim Familienleistungsausgleich sind -bei einem Einnahmeansatz 2019 in Höhe von 1,485 Mio. € - nach der Mai-Steuerschätzung 2019 mit einer prognostizierten Verringerung des Ausschüttungsvolumens 2019 auf 504,3 Mio. € (zuvor: 512,5 Mio. €) im Vergleich zur Planung Mindereinnahmen und zwar in rechnerischer Höhe von € 23.000,-- zu erwarten. Im Zuge der im Mai/Juni 2019 erfolgten (Spitz-)Abrechnung der FAGLeistungen für das Jahr 2018 ergab sich eine Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr in saldierter Höhe von € 402.694,92. Hiervon entfällt der größte Anteil auf die Schlüsselzuweisungen mit einem Betrag in Höhe von € 317.323,30. e) Zusammenfassung: Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung 2019 Insgesamt gesehen führen die vorstehend unter den Buchstaben c) und d) erläuterten Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung 2019 zu voraussichtlichen saldierten Mehreinnahmen in Gesamthöhe von rd. € 305.000,--. 12 f) Gebühren und ähnliche Entgelte Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten (Ansatz 2019: 6,67 Mio. €) (Ansatz 2019: 4,26 Mio. €) Zum 01.07.2019 belaufen sich die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen Entgelten auf rd. 3,66 Mio. € (22.06.2018: rd. 3,32 Mio. €) und die Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten auf rd. 3,08 Mio. € (22.06.2018: rd. 2,64 Mio. €). g) Einnahmen aus Gewinnanteilen von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Konzessionsabgaben (Ansatz 2019: 2,881 Mio. €) Die verbuchten Einnahmen aus Gewinnanteilen von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen sowie aus Konzessionsabgaben belaufen sich zum 01.07.2019 auf rd. 1,2 Mio. € (22.06.2018: rd. 1,3 Mio. €). Die Konzessionsabgabe „Wasser“ ist im Plan 2019 in Höhe von € 540.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2019 weist hier mit Stand zum 01.07.2019 Mindereinnahmen in Höhe von € 90.000,-- aus. Bis zum Jahresende 2019 werden nach einer Hochrechnung Mehreinnahmen in einer Größenordnung von bis zu rd. 240.000,-- € erwartet. h) Weitere Finanzeinnahmen Ansatz 2019: 3,45 Mio. €) Unter dieser Rubrik sind u.a. Einnahmen aus Nachzahlungszinsen für die Gewerbesteuer gefasst. Die Haushaltsrechnung 2019 weist hier zum 01.07.2019 Mehreinnahmen von € 274.968,-- aus. Ob und ggf. in welcher Höhe hier Mehreinnahmen bis zum Jahresschluss 2019 verbleiben werden hängt auch davon ab, zu welchem Ergebnis eine anhängige (allgemeine) gerichtliche Überprüfung in der Frage der Verzinsung (Zinshöhe) führen wird. Für den Unterabschnitt „Wirtschaftsförderung“ weist die Haushaltsrechnung mit Stand zum 01.07.2019 unter der Finanzposition „Sonstige Finanzeinnahmen“ Mehreinnahmen von € 976.890,-- aus. 13 Hierbei handelt es sich um Steuereinnahmen das Zweckverbandareal West betreffend. Diese werden für den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr gemarkungsbezogen vereinnahmt und unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Finanzausgleichsbestimmungen auf Basis der vorhandenen Vereinbarung an den Zweckverband ausgereicht. Im gleichen Unterabschnitt sind unter der Finanzposition „Ablieferung von Steuern an Zweckverbände“ deckungsgleiche Mehrausgaben ausgewiesen, so dass zum Berichtsstichtag eine finanzielle Neutralität gegeben ist. i) Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke (Ansatz 2019: 12,447 Mio. €) Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke sind im Haushaltsplan 2019 in Höhe von insgesamt € 12.446.800,-- veranschlagt. Zum Berichtszeitpunkt 01.07.2019 weist die Haushaltsrechnung 2019 verbuchte Einnahmen in Höhe von € 6.747.093,68 aus. Mit Rundschreiben vom Frühjahr 2019 hat der Städtetag Baden-Württemberg bezogen auf die lfd. Förderung im Rahmen des Kleinkindlastenausgleichs (Klein-/Krippenkinder von unter 3 Jahren) mitgeteilt, dass sich der Zuweisungsbetrag 2019 je gewichteten Kind auf voraussichtlich € 14.991,-belaufen wird. Für die Haushaltsplanveranschlagung 2019 ist entsprechend dem Haushaltserlass 2019 des Landes (vorläufig) der Jahresbetrag 2018 zugrunde gelegt worden. Für die Stadt Lahr ergeben sich aus der Erhöhung des Zuweisungsbetrages je Kind Mehreinnahmen in voraussichtlicher Höhe von rd. € 43.000,--. Daneben zeichnen sich auch im Rahmen des Kindergartenlastenausgleiches 2019 (Kindergartenförderung für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren) infolge einer Anhebung des Kopfbetrages deutliche Mehreinnahmen und zwar in Höhe von rd. 450.000,-- € ab. 14 Im Zuge der zweiten FAG-Teilzahlung für 2019 hat das Land im Juni 2019 erstmals eine pauschale Zuweisung zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Höhe von 75. Mio. € ausgeschüttet. Die Stadt Lahr hat hieraus eine Zuweisung in Höhe von € 273.985,79 erhalten. Diese Zuweisung konnte im Plan 2019 nicht berücksichtigt werden, da die Fördermodalitäten zum damaligen Zeitpunkt noch nicht bekannt waren. Die Fördermittel sollen zu zweckentsprechenden Ausgaben führen und für Digitalisierungsmaßnahmen an den städtischen Schulen eingesetzt werden. Für die Veranschlagung der Sachkostenbeiträge im Haushaltsplan 2019 wurden gemäß der Empfehlung des Landes für die kommunale Haushaltsplanung 2019 (vorläufig) die Sachkostenbeiträge 2018 herangezogen. Mit der Änderung der Schullastenverordnung des Landes sind die Sachkostenbeiträge für das Jahr 2019 festgesetzt worden. Hieraus ergeben sich für die Stadt Lahr voraussichtliche Mehreinnahmen in Höhe von ca. € 190.000,--. j) Sonstige Einnahmen (Ansatz 2019: 5,895 Mio. €) Die sonstigen Einnahmen sind zum 01.07.2019 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von rd. 4,15 Mio. € verbucht. In diversen Unterabschnitten weist die Haushaltsrechnung 2019 zum 01.07.2019 verschiedenartige Mehreinnahmen (z.B. vermischte Einnahmen, Ersatz von Sachausgaben, Personalkostenersätze) in kumulierter Höhe von rd. € 300.000,-- aus. 15 2. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (Stand: 01.07.2019): Die Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes (Soll) liegen zum 01.07.2019 bei rd. 56,3 Mio. € (22.06.2018: rd. 50,12 Mio.), was einem Anteil von 41,25 % entspricht (22.06.2018: rd. 38,4 %). Da die kalkulatorischen Kosten noch nicht und die inneren Verrechnungen nur teilweise verbucht sind, ist eine Hochrechnung mit den Sollzahlen nicht aussagekräftig. Im Einzelnen sind folgende Halbjahreswerte darzustellen: Neben den Ausgabeansätzen stehen im Verwaltungshaushalt 2019 noch Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 6.768.000,-- zur Verfügung. Diese sind in voller Höhe bei obigen, ausgewiesenen (Soll-)Ausgaben entsprechend berücksichtigt. 16 Aus diesem Grund weist die Position „Unterhaltungskosten“ zum Berichtszeitpunkt (auch noch) einen negativen Betragswert aus. Erläuterungen a) Personalausgaben (Ansatz 2019: 35,72 Mio. €) Die Personalausgaben sind im Verwaltungshaushalt 2019 mit € 35.719.700,-veranschlagt (im Vorjahr: € 33.420.400,--). Mit Stand zum 01.07.2019 sind € 16.644.803,48 an Personalkosten abgeflossen (22.06.2018 rd. 15,27 Mio. €). Dies entspricht rd. 46,6 % des Haushaltsansatzes. Die Jahresrechnung für 2018 hat die Personalausgaben 2018 in einer Gesamthöhe von € 32.653.156,45 ausgewiesen. Im Haushaltsplan 2019 ist eine globale Minderausgabe in Höhe von € 710.000,aufgenommen worden. Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von rd. € 345.000,-- auf den Personalsektor (auf die ergänzenden Ausführungen unter Ziffer 2 i) wird verwiesen). b) Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Ansatz 2019: 44,60 Mio.€) Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand der Gruppierungen 50 bis 678 (ohne innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten) ist mit einem Gesamtbetrag von rd. 38,57 Mio. € veranschlagt und liegt damit deutlich über dem Vorjahresniveau mit rd. 32,96 Mio. €. Zum 01.07.2019 sind für diesen Bereich rd. 15,00 Mio. € verausgabt worden (22.06.20178 rd. 11,16 Mio. €). Die darin u.a. enthaltenen Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie für das sonstige unbewegliche Vermögen sind mit insgesamt € 8.929.150,-- und damit im Vorjahresvergleich (€ 6.797.450,--) um € 2.131.700,-- höher veranschlagt. 17 Hervorzuheben ist hierbei die deutlich erhöhte Mittelbereitstellung für Schulsanierungsmaßnahmen auf Basis der vom Rat zuletzt am 19.03.2018 beschlossenen Fortschreibung des städtischen Schulsanierungsprogrammes infolge von neuen Fördermöglichkeiten. Bund und Land haben jeweils eigene Förderprogramme für die Sanierung von kommunalen Schulgebäuden aufgelegt. Mit den zwei Förderprogrammen eröffnet sich für die Stadt die Möglichkeit, ohnehin vorgesehene Schulsanierungsmaßnahmen unter Einbeziehung von Maßnahmen nach dem Klimaschutzteilkonzept mit einer -zumindest im besten Fall- ansehnlichen Förderung umzusetzen. Die Mittel für Schulsanierungsmaßnahmen, die im Haushaltsplan 2019 in Gesamthöhe von € 4.203.300,-- veranschlagt sind, teilen sich wie folgt auf: -Schulsanierungsprogramm (SSP) -ohne Förderung-: € 213.200,-- -Schulsanierungsfonds Land (SSF) -mit erwarteter Förderung-: € 908.800,-- -KInvFG II* Bund -mit bereits bewilligter Förderung-: € 3.081.300,-- (*Kommunalinvestitionsförderungsgesetz -Kapitel II) Die Haushaltsrechnung 2019 weist zum 01.07.2019 für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen verbuchte Ausgaben in Höhe von rd. -3.468 Mio. € aus (dieser zum Berichtszeitpunkt negative Buchungsstand geht auf die für den Unterhaltungsbereich gebildeten Haushaltsausgabereste 2018 zurück). Für Mieten und Pachten sind im Plan 2019 Gesamtausgaben in Höhe von € 2.074.250,-- veranschlagt. Zum Berichtszeitpunkt sind hier Ausgaben in Höhe von € 980.099,27 geleistet worden. Bei den Mietaufwendungen im Bereich der Förderung von Kindertagesstätten sowie der Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Asylberechtigten werden sich voraussichtliche Einsparungen in zusammengeführter Höhe von € 190.000,-ergeben. 18 Für die Bewirtschaftung von Gebäuden (Gruppierung 54 –Energiekosten, Hausdienst, u.a.) stehen Haushaltsmittel in Gesamthöhe von rd. 4,11 Mio. € bereit. Bis zum 01.07.2019 sind Ausgaben in Höhe von rd. 2,2 Mio. € geleistet worden (22.06.2018: 1,77 Mio. €). c) Zuweisungen und Zuschüsse (Ansatz 2019: 12,41 Mio. €) Die Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) sind im Haushaltsplan 2019 mit insgesamt € 12.411.500,-- und damit im Vorjahresvergleich um € 1.608.800,-- höher veranschlagt worden. Mit Stand zum 01.07.2019 wurden Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von rd. 4,9 Mio. € geleistet. Für Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen sind Gesamtausgaben in Höhe von rd. 12,03 Mio. € (im Vorjahr rd. 10,4 Mio. €) veranschlagt. Hervorzuheben ist hier insbesondere die Zuschussentwicklung für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern. Im Planwerk 2019 sind hierfür im Unterabschnitt 4648 „Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen“ Zuschüsse in Höhe von rd. 2,65 Mio. € veranschlagt. Hinsichtlich der Kleinkindbetreuung ist aber auch auf die deutlich höheren Landeszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleiches seit dem Jahr 2012 („Pakt für Familien mit Kindern“) hinzuweisen. d) Gewerbesteuerumlage (Ansatz 2019: 5,23 Mio. €) Der Vervielfältiger zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage sollte sich im Jahr 2019 gemäß den Orientierungsdaten des Landes vom 24.09.2018 auf (voraussichtlich) 68 v.H. (im Vorjahr: 68,5 v.H.) belaufen. Auf dieser Basis erfolgte auch die Veranschlagung der Gewerbesteuerumlage im Haushaltsplan 2019. 19 Im Frühjahr 2019 hat das Land mitgeteilt, dass sich der Vervielfältiger für die Berechnung der Gewerbesteuerumlage auf voraussichtlich 64 v.H. reduzieren wird. Aus dieser Absenkung des Vervielfältigers errechnen sich bezogen auf die im Planwerk 2019 veranschlagten Gewerbesteuereinnahmen von 30,0 Mio. € Einsparungen bei der Gewerbesteuerumlage von € 306.924,--. Wie bereits unter Ziffer 1b) ausgeführt, würden sich bei der Gewerbesteuerumlage unter Berücksichtigung des neuen Vervielfältigers und unter der Annahme, dass sich das Gewerbesteuerjahresaufkommen 2019 (Ist) auf rd. 31,34 Mio. € belaufen würde, Mehrausgaben von rd. € 219.897,-- ergeben. In einer Gesamtbetrachtung würden sich somit im Vergleich zum veranschlagten Mittelansatz im Planwerk 2019 in Höhe von € 5.230.000,-- saldierte Minderausgaben von € 87.027,-- ergeben. Im Zuge der im Januar 2019 erfolgten (Spitz-)Abrechnung der Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2018 ergab sich bei einem schlussgerechneten Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen 2018 von rd. 33,39 Mio. € eine Nachzahlung zu Lasten der Stadt Lahr in Höhe von € 104.897,45 die im Jahr 2019verbucht wurde. Aufgrund der bestehenden haushaltstechnischen „UD-Beziehung“ mit der Einnahmefinanzposition „Gewerbesteuer“ gelten Mehrausgaben bei der Finanzposition „Gewerbesteuerumlage“ bis zur Höhe der tatsächlich verbuchten Gewerbesteuermehreinnahmen als gedeckt. Bis zum 01.07.2019 sind für die Gewerbesteuerumlage Ausgaben in Höhe von € 1.728.150,19 (einschl. obiger Nachzahlung für 2018) geleistet worden. e) Finanzausgleichsumlage (FAG-Umlage) (Ansatz 2019: 15,65 Mio. €) Der Umlagesatz für die Berechnung der FAG-Umlage 2019 für die Stadt Lahr wird sich (wie bei der Planung des Ausgabeansatzes angenommen) voraussichtlich auf 22,10 v.H. der Steuerkraftsumme belaufen. 20 Somit errechnet sich auf Basis der für das Jahr 2019 anzusetzenden Steuerkraftsumme eine FAG-Umlage von aufgerundet € 15.650.000,--. Zum Berichtszeitpunkt 01.07.2019 sind für die FAG-Umlage Ausgaben in Höhe von € 7.825.415,10 verbucht worden. f) Kreisumlage (Ansatz 2019: 19,475 Mio. €) Die Veranschlagung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019 basiert auf einem Hebesatz von 27,5 v.H. der Steuerkraftsumme. Hieraus errechnet sich eine Kreisumlage für 2019 in Höhe von aufgerundet € 19.475.000,-- (im Vorjahr: € 17.815.000,--). Nach der Haushaltsrechnung mit Stand vom 01.07.2019 weist die Finanzposition „Kreisumlage“ Ausgaben in Höhe von € 9.737.507,50 aus. g) Die Zinsaufwendungen sind im Haushaltsplan 2019 mit insgesamt € 923.200,und damit im Vorjahresvergleich um € 70.800,-- geringer veranschlagt. Im Gesamtansatz ist ein Betrag von € 48.000,-- für das Rahmenkonto Ost (Flughafenareal) enthalten. Die zum 01.07.2019 gebuchten Zinsausgaben belaufen sich auf insgesamt € 440.211,93 (Stand 22.06.2018: rd. € 382.300,--). Nach einer Hochrechnung zum 31.12.2019 können bei den Zinsaufwendungen derzeit Minderausgaben in Höhe von bis zu rd. € 150.000,-- erwartet werden. Dies ist allgemein auf die günstige Entwicklung des Zinsniveaus und im Weiteren insbesondere darauf zurückzuführen, dass im Berichtszeitraum aufgrund der guten Kassenliquidität noch keine Darlehensneuaufnahme erfolgt ist bzw. eine solche voraussichtlich erst im Laufe des dritten oder vierten Quartals 2019 anstehen wird. 21 h) Deckungsreserve Im Haushaltsplan 2019, Unterabschnitt „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“, ist betragsgleich wie im Vorjahr eine Deckungsreserve in Höhe von € 100.000,-eingestellt worden. Damit sollen in erster Linie Mehrausgaben im Bereich der Gebäudeunterhaltung und im Bewirtschaftungsbereich abgedeckt werden. Mittel der Deckungsreserve mussten bis zum Berichtszeitpunkt 01.07.2019 noch nicht in Anspruch genommen worden. i) Globale Minderausgabe Im Unterabschnitt 1.9100 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist eine globale Minderausgabe in Höhe von € 710.000,-- (im Vorjahr € 630.000,--) in den Haushaltsplan 2019 aufgenommen worden. Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kann im Verwaltungshaushalt eine pauschale Kürzung von Ausgaben unter Angabe der zu kürzenden Ausgaben-Gruppen bis zum Betrag von 1 v.H. der Summe der Ausgabenansätze veranschlagt werden (globale Minderausgabe). Die globale Minderausgabe bezieht sich mit einem Betrag von rd. € 350.000,-- auf die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie mit einem Betrag von rd. € 360.000,-- auf ausgewählte Ausgabenbereiche des sächlichen Verwaltungsund Betriebsaufwandes (Hauptgruppe 5 und 6). Nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsrechnung 2019 wird davon ausgegangen, dass die mit der veranschlagten globalen Minderausgabe einhergehenden Einsparungen auch erreicht werden können. j) Die sonstigen Ausgaben liegen im Rahmen des Haushaltsplans. Trotz einer restriktiven Veranschlagung sind derzeit keine stark ergebnisgefährdenden Entwicklungen erkennbar. Zusätzliche Mittelbedarfe haben sich aber bereits und werden sich erfahrungsgemäß auch im weiteren Jahresverlauf insbesondere bei den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen ergeben. 22 Neben den vorgenannten Positionen zeichnen sich derzeit in verschiedenen Unterabschnitten des Verwaltungshaushaltes Mehrausgaben in Höhe von bis zu ca. € 300.000,-- ab (zu gegebener Zeit wären diesbezüglich noch entsprechende Bewilligungen einzuholen). Die sparsame Bewirtschaftung der Haushaltsmittel bis zum Jahresende wird daher mit hohem Nachdruck weiterzuführen sein. Fazit für den Verwaltungshaushalt 2019: Für den Verwaltungshaushalt 2019 zeichnet sich nach dem Haushaltsvollzug mit Stand zum 01.07.2019 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung 2019 in Höhe von ca. € 4.230.000,-- ab. Hierbei bestehen aber noch etliche einnahme- wie ausgabeseitige (sowohl ergebnispositive als auch -negative) Unwägbarkeiten (z.B. beim Gewerbesteueraufkommen, hinsichtlich den Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2019 oder der Ausgabenentwicklung im Sachkostenbereich), so dass sich diese Größenordnung im weiteren Jahresverlauf auch noch (deutlich) verändern kann. 23 B) Vermögenshaushalt 2019 Der Vermögenshaushalt 2019 weist ein Volumen in Höhe von € 25.740.000,-- aus. Zusätzlich stehen im Berichtsjahr 2019 vermögenswirksame Haushaltsausgabereste aus dem Jahr 2018 in Höhe von € 14.317.000,-- zur Verfügung, so dass für 2019 ein ausgabeseitiges Gesamtvolumen in Höhe von € 40.057.000,-bereitgestellt ist. Von den im Planwerk 2019 veranschlagten Gesamtausgaben (25,74 Mio. €) entfallen u.a.: - € 2.510.000,-- auf den Vermögenserwerb - € 15.265.000,-- auf Baumaßnahmen - € 5.315.000,-- auf Investitionszuschüsse an Dritte. Von den bereitgestellten Zuweisungs- und Zuschussmittel für Investitionen Dritter sind Mittel i.H.v. 2,33 Mio. € als Zuführungen an die Landesgartenschau (LGS) Lahr 2018 GmbH vorgesehen. Hierbei handelt es sich um Zuführungen für Maßnahmen gemäß dem Rahmenund Kostenplan der LGS 2018 (0,53 Mio. €), für Maßnahmen nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 (1,6 Mio. €) und um Zuführungen gem. dem Erfolgsplan der GmbH (0,2 Mio. €). 24 1. (Soll-)Einnahmen des Vermögenshaushaltes (Stand: 01.07.2019) Im Vermögenshaushalt sind neben den im Planwerk 2019 veranschlagten Einnahmepositionen auch Haushaltseinnahmereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 4.148.000,-- zu berücksichtigen. Aufgrund dieser Haushaltseinnahmereste weist die Haushaltsrechnung 2019 vom 01.07.2019 (auch nur) Gesamteinnahmen (Soll) von € 743.318,36 aus. Unter Bereinigung der Einnahmereste aus 2018 sind zum 01.07.2019 Einnahmen in Höhe von € 3.404.681,64 verbucht worden. Bei den gebildeten Haushaltseinnahmeresten 2018 handelt es sich überwiegend um Einnahmereste im Rahmen der Förderung von Stadtsanierungs-, Straßenund Schulbaumaßnahmen. Auf eine Übertragung der noch in Höhe von 9,065 Mio. € zur Verfügung gestandenen Kreditermächtigung des Jahres 2018 per Haushaltseinnahmerest in das Jahr 2019 wurde aufgrund der anhaltend guten Kassenliquidität und der Ergebnisverbesserung 2018 verzichtet (GR-Beschluss vom 06.05.2019). 25 Die Kreditermächtigung gemäß Haushaltsplan 2019 beläuft sich auf 11,755 Mio. €. Eine Kreditneuaufnahme ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt. Einnahmenseitig weist die Haushaltsrechnung 2019 zum 01.07.2019 folgende Verbesserungen im Vergleich zur Planung aus bzw. zeichnen sich folgende Mehreinnahmen ab (Listung > € 30.000,--): Unterabschnitt/Maßnahme: Mehreinnahmen von rd.: 2.5620 –Sportplätze- und anlagen - Zuwendung Kleinspielfeld Bürgerpark € 35.000,-- 2.6150 –Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring - Ausgleichsbeträge € 130.000,-- 2.6300 –Gemeindestraßen - Zuweisungen/Zuschüsse von Zweckverbänden € 125.000,-- 2.8800 –Allg. Grundvermögen - Verkaufserlöse Grundvermögen/Erbbaugrundstücke € 1.885.000,-- Summe: € 2.175.000,-- Zum allgemeinen Grundvermögen ist anzumerken, dass sich die Verkaufserlöse im weiteren Jahresverlauf auch noch weiter erhöhen können. 26 2. (Soll-)Ausgaben des Vermögenshaushaltes (Stand: 01.07.2019) Neben den Ausgabeansätzen stehen im Vermögenshaushalt 2019 noch Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 14.317.000,-- zur Verfügung. Diese sind in voller Höhe bei den obigen ausgewiesenen (Soll-) Ausgaben entsprechend berücksichtigt. Aus diesem Grund weisen einzelne Positionen wie z.B. die Position „Baumaßnahmen“ zum Berichtszeitpunkt (auch noch) einen negativen Betragswert aus. Unter Bereinigung der gebildeten Haushaltsausgabereste 2018 sind zum 01.07.2019 (rechnerische) Ausgaben in Gesamthöhe von € 11.650.591,55 verbucht worden. Ausgabenseitig liegen derzeit folgende (wesentliche) Veränderungen im Vergleich zur Planung vor bzw. zeichnen sich ab: 27 Unterabschnitt/Maßnahme: Veränderungen +/- von rd.: 2.5850 –Landesgartenschau 2018 - Verlustabdeckung Durchführung LGS 2018 + € 2.600.000,-- (Mehrausgabenbewilligung gem. GR-Beschluss vom 01.04.2019 mit Deckung durch bereits feststehende bzw. sich abzeichnende Haushaltsverbesserungen 2019) - Verlustabdeckung Wirtschaftsjahr 2019 +€ 696.000,-- +€ 688.000,-- (vorgesehene Mehrausgabenbewilligung durch den GR am 08.07.2019 mit Deckung durch bereits feststehende bzw. sich abzeichnende Haushaltsverbesserungen 2019) 2.6300 –Gemeindestraßen - Ausbau Gehweganlagen entl. Ortsdurchf. Reichenbach (Mehrausgabenbewilligung gem. GR-Beschluss vom 06.05.2019 mit vorläufiger Deckung) 2.9100. –Sonstige allg. Finanzwirtschaft - Tilgungsaufwendungen - € 170.000,-- - Diverse Mehrausgaben + € 100.000,-- Summe: + € 3.914.000,-- Diverse Unterabschnitte Fazit für den Vermögenshaushalt 2019: Für den Vermögenshaushalt 2019 zeichnet sich nach dem Haushaltsvollzug mit Stand zum 01.07.2019 saldiert eine Verschlechterung gegenüber der Planung 2019 in Höhe von ca. € 1.745.000,-- ab. 28 C) Übersicht über den Stand der Schulden (Kernhaushalt) Der Schuldenstand entwickelte sich im Betrachtungszeitraum wie folgt: Schuldenstand zum 01.01.2019:* € 21.748.186,74 Neuaufnahme bis zum 01.07.2019: € 0,00 Geleistete Tilgungen bis zum 01.07.2019: € 1.323.381,00 Schuldenstand zum 01.07.2019: € 20.424.805,74 (*unter Berücksichtigung des CHF-Darlehens der Stadt mit Wechselkurs zum 31.12.2018) Im Haushaltsplan 2019 sind die Einnahmen aus Kreditaufnahmen in Höhe von € 11.755.000,-- veranschlagt. Eine Darlehensneuaufnahme ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt. D) Zusammenfassung Gesamthaushalt Die als Anlage 1 a und 1 b beigefügten Übersichten mit Stand vom 01.07.2019 zeigen die wesentlichen Verwaltungs- und bzw. voraussichtlichen Vermögenshaushaltes 2019 Abweichungen gegenüber Haushaltsplanung 2019 zusammenfassend auf. Lahr, 5. Juli 2019 Jürgen Trampert Stadtkämmerer des der