Informationsvorlage ( Haushalt 2019 -Bericht über die Haushaltsentwicklung)
22. Juli 2019
Information Amt: 20/201 Wurth Datum: 05.07.2019 Az.: 913.60 - Wu Drucksache Nummer: 168/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 22.07.2019 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Haushalt 2019 -Bericht über die Haushaltsentwicklung Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht über die Haushaltsentwicklung im Haushaltsjahr 2019. Anlage/n: -Bericht über die Haushaltsentwicklung 2019 -Anlage 1a und 1b –Darstellung erkennbare Veränderungen -Anlage 2 –Übersicht Verwaltungshaushalt BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 168/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Der Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2019 umfasst ein Gesamtvolumen von € 162.200.000,--. Hiervon entfallen € 136.460.000,-- auf den Verwaltungshaushalt und € 25.740.000,-- auf den Vermögenshaushalt. Im Planwerk 2019 ist eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe von € 2.885.000,-- veranschlagt. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist ein Darlehensbedarf in Höhe von € 11.755.000,-- ausgewiesen. Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ist nicht vorgesehen. Für den Gesamthaushalt 2019 zeichnet sich derzeit basierend auf dem Haushaltsvollzug mit Stand zum 01.07.2019 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung in einer Größenordnung von rechnerisch ca. 2,5 Mio. € ab. Die gegenwärtig im Verglich zur Planung erwartete Verbesserung resultiert dabei aus einer saldierten Verbesserung des Verwaltungshaushaltes in Höhe von rd. 4,2 Mio. € sowie aus einer saldierten Verschlechterung des Vermögenshaushaltes in Höhe von rd. 1,7 Mio. €. Unter Berücksichtigung weitergehender positiver Erwartungen bzw. Einschätzungen bis zum Jahresende 2019 (z.B. mögliche weitere Verbesserungen bei den Steuereinnahmen und bei den Finanzzuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichgesetzes -FAG-) sowie den in den vergangenen Jahren beim Haushaltsvollzug gewonnenen Erfahrungswerten könnte sich die Größenordnung der Ergebnisverbesserung aber auch noch weiter erhöhen. Hierbei bestehen aber auch noch etliche einnahme- wie ausgabeseitige (sowohl ergebnispositive als auch -negative) Unwägbarkeiten (z.B. beim Gewerbesteueraufkommen, hinsichtlich der Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2019, bei der Ausgabenentwicklung im Sachkosten- und Investitionsbereich, mögliche Grunderwerbe), so dass im weiteren Jahresverlauf auch noch (deutliche) ergebnisrelevante Veränderungen eintreten können. Die derzeit im Vergleich zu den Planwerten 2019 in Höhe von rd. 2,5 Mio. € bezifferbare Haushaltsverbesserung 2019 resultiert insbesondere aus (bereinigten) Mehreinnahmen beim Gewerbesteueraufkommen von rd. 1,1 Mio. € (= nach Abzug der entsprechenden Gewerbesteuerumlage), aus den Finanzzuweisungen im Rahmen des FAG einschließlich den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer in saldierter Höhe von zusammengeführt rd. 1,6 Mio. € (Abschlusszahlungen für 2018, Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung 2019) sowie aus Mehreinnahmen aus der Veräußerung von Grundvermögen von rd. 1,9 Mio. €. Demgegenüber stehen größere bereits beschlossene bzw. zur Bewilligung vorgesehene Mehrausgabenvorgänge in Summe von rd. 4 Mio. €. Auf die diesbezüglichen Ausführungen im angeschlossenen Bericht über die Haushaltsentwicklung 2019 wird verwiesen. Drucksache 168/2019 Seite - 3 - Das tatsächliche Rechnungsergebnis 2019 wird neben den derzeit im Rahmen des laufenden Haushaltsvollzugs bereits vorhandenen bzw. sich abzeichnenden Abweichungen mit einer rechnerischen Haushaltsverbesserung gegenüber der Haushaltsplanung 2019 in einer Größenordnung von rd. 2,5 Mio. € und unter Berücksichtigung weiterer zu erwartenden Veränderungen bis zum Jahresende 2019 sehr massiv von einem einmaligen Sondereffekt beeinflusst werden. Hierbei handelt es sich um die gesonderten Auswirkungen bezogen auf die Thematik „Haushaltsreste“ im Zuge der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) bei der Stadt Lahr zum 01.01.2020. Im Rahmen der NKHR-Einführung zum Jahresbeginn 2020 wird es weder rechtlich noch technisch möglich sein, Haushaltsreste für das Jahr 2019 zu bilden. Insofern wird das (tatsächliche) Jahresergebnis 2019 hierdurch maßgeblich bestimmt werden. Insbesondere für diejenigen Maßnahmen, die im Jahr 2020 fortzusetzen bzw. abzuschließen sind, wird sich die Notwendigkeit ergeben, den Mittelbedarf im Folgejahr anstelle von Haushaltsresten 2019 über Mittelneuveranschlagungen im Haushaltsplan 2020 abzusichern. Aus diesem Grund wird das Rechnungsergebnis 2019 nicht isoliert, sondern im Kontext mit den vorgenannten Mittelneuveranschlagungen im Plan 2020 und somit folglich in einer Zweijahresbetrachtung einzuordnen und zu bewerten sein. Im Haushaltsplan 2019 ist zur Erreichung des Haushaltsausgleichs eine Kreditaufnahme in Höhe von € 11.755.000,-- veranschlagt. Die derzeit erkennbare Haushaltsentwicklung 2019 lässt (unter den vorgenannten Vorbehalten) die grundsätzliche Einschätzung zu, dass die planmäßig vorgesehene Darlehensaufnahme in entsprechend reduzierter Höhe zum Tragen kommen dürfte. Die allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2018 einen Bestand von rd. 11,71 Mio. € aus, wobei sich der einsetzbare Anteil (nach Abzug der Mindestrücklage und gebundener Rücklagenmittel) auf rd. 1,25 Mio. € beläuft. Der bisherige Haushaltsvollzug 2019 hat den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung nicht notwendig gemacht. Im Weiteren wird auf den angeschlossenen Bericht über die Haushaltsentwicklung 2019 verwiesen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer