Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Papke
Datum: 10.07.2019 Az.:
Drucksache Nr.: 191/2019
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Gemeinderat
22.07.2019
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Amt 30
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Feststellung von Hinderungsgründen der neu- und wiedergewählten Mitglieder des
Gemeinderats
Beschlussvorschlag:
1. Gemäß § 29 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) wird
festgestellt, dass beim Wahlbewerber Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Taner
Demiralay, gemäß § 29 Abs. 1, S. 1, Nr. 1 a GemO ein Hinderungsgrund vorliegt. Dies schließt die Ausübung des Gemeinderatsmandats aus.
Erste Ersatzbewerberin der Liste ist Frau Rebecca Bohnert.
2. Der Gemeinderat stellt fest, dass für das Eintreten von Frau Rebecca Bohnert
und der weiteren neu- und wiedergewählten Mitglieder in den Gemeinderat
keine Hinderungsgründe nach § 29 (GemO) vorliegen.
Anlage: Verzeichnis der in den Gemeinderat gewählten Mitglieder
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 191/2019
Seite - 2 -
Sachdarstellung:
Durch die Gemeinderatswahl am 26.05.2019 sind die in der Anlage genannten
Personen in den Gemeinderat gewählt worden.
Herr Demiralay wurde mit Schreiben vom 19.06.2019 auf den Sachverhalt,
dass Hinderungsgründe vorliegen könnten, hingewiesen. Ihm wurde mit
Schreiben vom 04.07.2019 die Einschätzung des Rechtsamts mitgeteilt, wonach die von ihm wahrgenommenen Aufgaben ihn an der Ausübung seines
Gemeinderatsmandats hindern. Herr Demiralay hat am 10.07.2019 erklärt, dass
er die Wahl zum Stadtrat annimmt und dass aus seiner Sicht kein Hinderungsgrund vorliegt.
Alle weiteren Gewählten wurden mit Schreiben vom 19.06.2019 gemäß § 44 (3)
der Kommunalwahlordnung für Baden-Württemberg (KomWO) gebeten, eine
Erklärung über die Annahme der Wahl abzugeben und mitzuteilen, ob ein Hinderungsgrund zum Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vorliegt. Alle Gewählten haben erklärt,
dass sie die Wahl annehmen und keine Hinderungsgründe für den Eintritt in
den Gemeinderat vorliegen. Auch der Verwaltung sind keine bekannt.
Mit Schreiben vom 04.07.2019 hat Frau Rebecca Bohnert als Nachrückerin der
Liste Bündnis 90/Die Grünen ein entsprechendes Schreiben erhalten und eine
zustimmende Erklärung abgegeben.
Nach § 29 (5) der Gemeindeordnung entscheidet nach regelmäßigen Wahlen
der bisherige Gemeinderat vor Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats über das Vorliegen/Nichtvorliegen von Hinderungsgründen.
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Dr. Wolfgang G. Müller
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Friederike Ohnemus